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ZitatStaatsanleihen im Blick
Risiken, die auf Ebene der einzelnen EU-Länder beeinflusst werden können, sollten Nagel zufolge angemessen begrenzt werden. Dies gelte insbesondere für staatliche Solvenzrisiken. „Für Staatsanleihen gelten derzeit weder die üblichen Eigenkapitalanforderungen noch Großkreditgrenzen“, kritisierte er. Regulatorische Privilegien für Staatsanleihen in den Bankbilanzen müssten abgebaut werden. „Auf der Suche nach einem Kompromiss könnte man etwa prüfen, die Menge an Staatsanleihen in Bankbilanzen über Konzentrationslimite zu begrenzen.“ Eine klare Obergrenze in den Bankbilanzen sei relativ einfach umsetzbar. Auch Konzentrationszuschläge wären denkbar, wenn die Menge an Staatsanleihen eines Landes in der Bankbilanz einen Schwellenwert übersteige.
Bislang gelten Staatsanleihen in den Bankbilanzen nach den geltenden Aufsichtsregeln als risikolos. Damit müssen Geldhäuser für sie kein Eigenkapital vorhalten. Die Bundesbank hält diese Risiko-Nullgewichtung schon seit langem für eine problematische aufsichtliche Vorzugsbehandlung dieser Papiere.
Staatsanleihen gelten plötzlich nicht mehr als sicher?
Auch Versicherungen sind angehalten, einen Teil ihrer Anlagen als Staatsanleihen zu halten.
Um wessen Staatsanleihen geht's hier bei den Bedenken?