Nach dem 18. Geburtstag weiterhin Zugriff auf Konto vom Kind

  • Eine rechtlich haltbare Konstruktion für "Kind, wir sind Dir wohlgesonnen, aber wir tun lieber noch ein paar Jahre so, als wärst Du nicht erwachsen, obwohl Du bereits volljährig bist!", kenne ich nicht.


    Die Erkenntnis, nicht alles unter Kontrolle zu haben, ist eine, an der wohl kein Elternteil vorbeikommt.


    Das Guthaben scheint ja in Festgeld und Depot aufgeteilt zu sein. Man könnte also unterstellen, dass nach Auslaufen des Festgeldes ein Teil des Guthabens zur Verfügung stehen wird, während das Depot grundsätzlich ewig weiterlaufen kann.


    Dem Kind (ggf. grafisch) zu verdeutlichen, was aus dem Depotbestand einmal werden könnte, wenn man ihn einfach nur liegen lässt, wäre eine Möglichkeit das Verhalten, das man sich wünscht, zu begünstigen, ohne das Verhältnis zum Kind zu gefährden.


    Das wäre ein Vorgehen, zu dem ich anregen würde.


    Unsere Kinder (beide mit einstelligen Lebensjahren) wissen beide von ihren Konten und Depots, auch wenn teilweise die Vorstellung noch fehlt, was das Ganze denn bedeutet. Wir werden sehen, wo das hinführt.

  • Ich bin auch der Meinung, man sollte dem Kind vertrauen und das Geld zum 18. Geburtstag überlassen.


    Trotzdem vielleicht noch ein Vorschlag, wie man den Zugriff des Kindes auf das Geld "strecken" kann:

    Ihr könntet den Betrag z.B. in 5 Teile aufteilen. Einen Teil bekommt die Tochter zum 18. Geburtstag. Die anderen Teile legt ihr als Festgelder so an, dass das Kind jedes Jahr ein weiteres Fünftel bekommt. So hat sie nicht sofort Zugriff auf das komplette Geld, gleichzeitig schneidet ihr sie aber auch nicht für X Jahre komplett von Ihrem Geld ab

  • Meine Frage war eigentlich ziemlich direkt und einfach zu verstehen. Jedoch hat sich die Diskussion mehr auf die Hintergründe meiner Frage konzentriert, auf die ich nun auch antworten werde.


    Als erfahrener Pädagoge habe ich bereits zahlreiche Fälle erlebt, in denen junge Erwachsene beträchtliche Geldsummen, oft ohne sich dessen bewusst zu sein, verschwendet haben. Es gibt viele Beispiele dafür: Geld wird nach dem Erwerb des Führerscheins für teure Autos oder Urlaube ausgegeben, Wohnungen werden gemietet, die eigentlich viel zu teuer sind.

    Es ist in der Tat individuell und hängt von der Reife, der Erfahrung und dem Verständnis der jeweiligen Person ab.

    Die Eltern des Jugendlichen können die Situation wahrscheinlich besser einschätzen als einige der hier Mitlesenden, welche zu pauschalen Urteilen neigen!


    Manche junge Erwachsene sind bereits sehr verantwortungsbewusst und in der Lage, große Geldsummen angemessen zu verwalten, während andere möglicherweise weniger Erfahrung haben und sich in finanziellen Angelegenheiten unsicher fühlen.

    Es wäre unklug, einem frisch volljährigen Jugendlichen eine beträchtliche Geldsumme zu übergeben und ihm, wie hier bereits vorgeschlagen, zu sagen: "Mach mal, schauen wir, was passiert."

    Es kann ratsam sein, einem gerade volljährig gewordenen Jugendlichen in der ersten Zeit der Volljährigkeit finanzielle Beratung und Unterstützung anzubieten. Ein erfahrener Erwachsener oder Finanzberater kann dabei helfen, finanzielle Entscheidungen zu verstehen und zu treffen, sowie die Bedeutung von Spar- und Investitionsstrategien bei größeren Summen zu vermitteln.

    Wenn eine größere Geldsumme an einen jungen Erwachsenen übergeben werden soll, ist es meiner Meinung nach sinnvoll, dies mit einer gewissen Einschränkung und Beratung zu tun, um sicherzustellen, dass die Person angemessen damit umgehen kann.


    Um wieder zum Thema meiner eigentlichen Frage zu kommen,

    wir werden, wie auch in den letzten Beiträgen vorgeschlagen, die Summe in Form von Festgeld aufteilen, damit nicht sofort die ganze Summe verfügbar ist.


    Nochmals vielen Dank,

    für die Anregungen und Hinweise zum eigentlichen Thema;-)

  • Der Beitrag verträgt sich so gar nicht mit dem Überraschungsplan. ?(

  • Es wäre unklug, einem frisch volljährigen Jugendlichen eine beträchtliche Geldsumme zu übergeben

    Dann war es von euch unklug und ein beträchtlicher Fehler, die Konten auf den Namen eures Kindes laufen zu lassen.


    Festgeld kann man übrigens häufig auch vorher kündigen. Man kriegt dann halt nur keine Zinsen. Das nur als Tipp...


    oder Finanzberater kann dabei helfen, finanzielle Entscheidungen zu verstehen und zu treffen, sowie die Bedeutung von Spar- und Investitionsstrategien bei größeren Summen zu vermitteln.

    Wenn du einen richtigen Berater findest, ja. Die meisten sind bloß leider Finanzprodukteverkäufer. Es ist deine Aufgabe, deinem Kind den Unterschied zu erklären, damit es nicht in die Falle tappt...

  • Dann war es von euch unklug und ein beträchtlicher Fehler, die Konten auf den Namen eures Kindes laufen zu lassen.

    "Ah, also bist du derjenige, der schon bei Babys die Glaskugel auspackt und uns verrät, ob sie später als Einhornforscher oder Astronauten enden?"

  • "Ah, also bist du derjenige, der schon bei Babys die Glaskugel auspackt und uns verrät, ob sie später als Einhornforscher oder Astronauten enden?"

    Da ich das ja eben grade nicht weiß, habe ich auf meinem Namen das Geld angelegt. Dann kann ich entscheiden, wann ich meinem Astronauten das Geld gebe :)

  • Brauchst nicht eingeschnappt zu sein. Wir haben alle lediglich deine Frage beantwortet. Dass dir die Antwort auch gefallen soll, das hast du nicht geschrieben ^^

    Wundert mich, dass ein erfahrener Pädagoge sich wie ein Kleinkind verhält :/ Bin raus.

  • Brauchst nicht eingeschnappt zu sein. Wir haben alle lediglich deine Frage beantwortet. Dass dir die Antwort auch gefallen soll, das hast du nicht geschrieben ^^

    Wundert mich, dass ein erfahrener Pädagoge sich wie ein Kleinkind verhält :/ Bin raus.

    "Nun, als Hobby-Psychologe schlägst du dich nicht besonders gut - du hast wahrscheinlich gerade versucht, meinen Kaffeesatz zu lesen und herauszufinden, ob ich als Kind Angst vor Zahnseide hatte!

  • Da ich das ja eben grade nicht weiß, habe ich auf meinem Namen das Geld angelegt. Dann kann ich entscheiden, wann ich meinem Astronauten das Geld gebe :)

    Wir machen das auch so.


    Es kann ratsam sein, einem gerade volljährig gewordenen Jugendlichen in der ersten Zeit der Volljährigkeit finanzielle Beratung und Unterstützung anzubieten. Ein erfahrener Erwachsener oder Finanzberater kann dabei helfen, finanzielle Entscheidungen zu verstehen und zu treffen, sowie die Bedeutung von Spar- und Investitionsstrategien bei größeren Summen zu vermitteln.

    Den Finanzberater würde ich auch streichen - in der Regel sind es Verkäufer. Die viel wesentlichere Frage ist aber: Wieso erst bei einem "gerade volljährig gewordenen Jugendlichen"? Was spricht denn dagegen, diese Beratung und Unterstützung als Eltern schon deutlich früher zu starten und den Jugendlichen darauf vorzubereiten, dass da etwas für ihn angelegt wurde und auch frühzeitig in die Entscheidungen mit einzubeziehen? Das ist immer noch keine Garantie, hilft aber ggf., dass das Kind nicht am Tag nach dem 18. Geburtstag loszieht und sich von dem Geld ein viel zu teures Auto kauft (zum Beispiel).


    Und es hilft einem auch selbst dabei, ein Gefühl dafür zu bekommen, wie das eigene Kind da so tickt. Vielleicht ist es ja auch total vernünftig und will das Geld auch selbst weiter im Depot liegenlassen? Dann wäre das Umschichten in Festgeld ein unnötiger Renditekiller (im besten Fall) bzw. Grund für Vorwürfe (im schlechtesten Fall - "ihr vertraut mir nicht und legt auch noch mein Geld für eine mickrige Rendite an").

  • Hallo User29, die Ausbreitung des Themas über die klar umrissene Ausgangsfragestellung kommt hier sehr häufig vor und das auch völlig zurecht. Oft wird nach A gefragt und nach kurzer Diskussion stellt sich heraus, dass der Schlüssel eigentlich in B steckt, an das der Fragesteller überhaupt nicht gedacht hätte.


    Generell: Was hältst Du davon, die wichtigsten Teile der Finanzbildung Deiner Tochter schon von jetzt ab bis zum 18. Geburtstag zu vermitteln?


    Aber jetzt zwei Punkte ganz klar zum eigentlichen Thema:


    Bei dem Ansinnen langfristige Festgeldanlage von Eltern für Minderjährige über den 18. Geburtstag hinaus bin ich mal gespannt, wie die Banken das handhaben. Vor dem 18. Geburtstag ist dafür die Zustimmung der Erziehungsberechtigten nötig, danach die Zustimmung des Kindes. Verweigert das Kind die Zustimmung, müsste der bis dahin schwebend unwirksame Vertrag rückabgewickelt werden. Ich schätze, dass Banken sich darauf nicht einlassen und Produkte in der Konstellation deshalb nicht anbieten, lasse mich aber gerne eines Besseren belehren und bin auf Erfahrungsberichte von Dir gespannt.


    Aus Investment-Perspektive und vom Finanz-Lerneffekt für Deine Tochter wäre die Anlage in Festgeld ein Totalausfall. Statt in geschützter Umgebung erste Erfahrungen mit einem ETF-Sparplan machen zu können, würde ihr eine renditeschwache und langweilige Anlage in die Finanz-Wiege gelegt. Da könntet ihr zur weiteren Sozialisierung gleich noch einen Bausparvertrag abschließen und zum ersten Job eine Finanz-Beratung vom Strucki aus der Nachbarschaft für sie vereinbaren. Damit sie auch immer gut abgesichert ist im Leben.


    Sorry, war etwas polemisch im letzten Absatz.


    ( 12345 war schneller.)

  • sowie zusätzliches Festgeld.

    Was mich wirklich interessiert: Ist es euch gelungen, Festgeld über den 18. Geburtstag der Tochter hinaus anzulegen?


    Ich kenne die Problematik bisher nur aus einem Fall und da hat die Versicherung nach dem 18. meines Patenkindes ganz brav nachgefragt, ob er den ein Jahr vorher auch von ihm mit unterschriebenen Vertrag denn nun auch als Erwachsener fortführen wolle. Da gab es bei Abschluss für die Versicherung aber auch viel zu gewinnen und kaum was zu verlieren. Im Festgeld-Massengeschäft kann ich mir nicht vorstellen, wie das laufen soll.

  • Was mich wirklich interessiert: Ist es euch gelungen, Festgeld über den 18. Geburtstag der Tochter hinaus anzulegen?


    Ich kenne die Problematik bisher nur aus einem Fall und da hat die Versicherung nach dem 18. meines Patenkindes ganz brav nachgefragt, ob er den ein Jahr vorher auch von ihm mit unterschriebenen Vertrag denn nun auch als Erwachsener fortführen wolle. Da gab es bei Abschluss für die Versicherung aber auch viel zu gewinnen und kaum was zu verlieren. Im Festgeld-Massengeschäft kann ich mir nicht vorstellen, wie das laufen soll.

    Bisher waren alle Anlagen immer vor dem 18. Geburtstag fällig. Alles Weitere ist momentan eine Überlegung und soll demnächst umgesetzt werden.

  • Wenn Ihr schon die Eigentümerin des Kontos nicht befragt, ob sie ein Festgeld über ihre Volljährigkeit hinaus haben möchte, solltet Ihr bedenken, dass Ihr ohne Auftrag tätig seid und nicht eigenmächtig oder treuwidrig gegen den wirklichen oder mutmaßlichen Willen handeln dürft:

    § 677 BGB - Pflichten des Geschäftsführers

    Wer ein Geschäft für einen anderen besorgt, ohne von ihm beauftragt oder ihm gegenüber sonst dazu berechtigt zu sein, hat das Geschäft so zu führen, wie das Interesse des Geschäftsherrn mit Rücksicht auf dessen wirklichen oder mutmaßlichen Willen es erfordert.

  • Bitte beim nächsten Posting direkt "bin Pädagoge" drüber schreiben, dann kann man von profanen Antworten absehen und gleich in die "Top-Level-Antworten" einsteigen.

    "Danke für den Beitrag, er hat meine Lachmuskeln ordentlich trainiert!