Ab wann lohnt sich eine Teilzeitstelle?

  • Eventuell noch eine letzte Frage, da das tool nur eine Jahreangabe macht.

    Kann man hier tatsächlich mit /12 rechnen? Also macht das am Ende genau so "mein Arbeitgeber" (bzw der jenigs der meine Abrechnung macht)?

    Also bei der Lohn- und Gehaltsabrechnung wird es im Endeffekt so gemacht. Sprich der Monatslohn x 12 und dann den Steuersatz ablesen. Dieser wird dann auf den Monatslohn angewendet. Heutzutage wird das aber in der Regel nicht mehr von Hand gemacht, sondern systemgestützt.

    Daher gibt es auch immer eine Steuererstattung, wenn man nicht das ganze Jahr gearbeitet hat (und keine Lohnersatzleistungen erhalten hat, die unter den Progressionsvorbehalt fallen).

  • Die Steuerklasse III diente ursprünglich dafür, dass die Steuerersparnis für eine angemessene Altersvorsorge der Ehefrau, die in der Regel kein Einkommen und keine Rentenansprüche hatte, verwendet wird. Vielmehr wurden sogar eine Vielzahl von Rentenbeiträgen aus Ausbildungszeiten und Berufsstart der ersten 5 Jahre auf Antrag ausgezahlt, um sie für die Einrichtung des Hausstandes zu verwenden, mit fatalen Folgen für Millionen Rentenversicherungsverhältnisse von Frauen.

    Da der Steuervorteil hauptsächlich missverstanden und nicht praktiziert wurde führte es leider dazu, dass Millionen Frauen seither nach Tod des Ehegatten oder Trennung in der Grundsicherung oder mit kleinen Witwenansprüchen aufstockend im Wohngeld aufzufangen waren.

    Daher mehren sich seit langer Zeit zu Recht die Stimmen, diese sozialstaatlichen Doppelleistungen (Steuerersparnis/spätere Sozialleistungen) durch Abschaffung der Steuervorteile zu beenden, da sie letztlich nur zur Altersarmut von hauptsächlich Frauen führten und diese sogar „gefördert“ haben.

    Unter dieser Prämisse, die Steuerersparnis der Steuerklasse III für die Altersvorsorge der Ehefrau einzusetzen, ergibt sich eine ganz andere Betrachtung und Berechnung der Sachlage.

  • Die Steuerklasse III diente ursprünglich dafür, dass die Steuerersparnis für eine angemessene Altersvorsorge der Ehefrau, die in der Regel kein Einkommen und keine Rentenansprüche hatte, verwendet wird.

    Aber mit Steuerklasse III gibt es doch gar keine "Steuerersparnis"?

    Eine Steuerersparnis kommt aus dem Ehegattensplitting, aber das gibt es in jeder Steuerklassenkombination.

  • Die Steuervergünstigung ergibt sich daraus, dass der Ehegatte mit StKl III auch den Grundfreibetrag des Ehepartners „erhält“, also doppelt. Diesen Freibetrag gibt es dann natürlich mit StKl V nicht noch mal.

  • Die Steuervergünstigung ergibt sich daraus, dass der Ehegatte mit StKl III auch den Grundfreibetrag des Ehepartners „erhält“, also doppelt. Diesen Freibetrag gibt es dann natürlich mit StKl V nicht noch mal.

    Und bei der dann verpflichtenden Steuererklärung wird das wieder glattgezogen und die vorher zu wenig gezahlte Steuer muss man nachzahlen.

    12345 hat demnach recht.

  • Die Steuerklasse III diente ursprünglich dafür, dass die Steuerersparnis für eine angemessene Altersvorsorge der Ehefrau, die in der Regel kein Einkommen und keine Rentenansprüche hatte, verwendet wird.

    Das war mir neu. Wo kann ich mehr darüber lesen?

    Da der Steuervorteil hauptsächlich missverstanden und nicht praktiziert wurde, führte es leider dazu, dass Millionen Frauen seither nach Tod des Ehegatten oder Trennung in der Grundsicherung oder mit kleinen Witwenansprüchen aufstockend im Wohngeld aufzufangen waren.

    Auch das kann ich nicht nachvollziehen. Erzählst Du noch etwas mehr davon?

    Daher mehren sich seit langer Zeit zu Recht die Stimmen, diese sozialstaatlichen Doppelleistungen (Steuerersparnis/spätere Sozialleistungen) durch Abschaffung der Steuervorteile zu beenden, da sie letztlich nur zur Altersarmut von hauptsächlich Frauen führten und diese sogar „gefördert“ haben.

    Unter dieser Prämisse, die Steuerersparnis der Steuerklasse III für die Altersvorsorge der Ehefrau einzusetzen, ergibt sich eine ganz andere Betrachtung und Berechnung der Sachlage.

    Wie Du unten richtig schreibst, wandert bei den Steuerklassen III und V der Grundfreibetrag, der bekanntlich jedem Steuerzahler zusteht, von der Steuerklasse V zur Klasse III. Der besserverdienende Ehepartner (meistens der Mann) hat somit die ersten etwa 22.000 € seines Verdienstes steuerfrei, wohingegen (vereinfacht gesagt) der Partner mit der Steuerklasse V "ab dem ersten Euro" Steuer zahle. Ganz so stimmt das nicht, die Werbungskostenpauschale etwa bleibt ihm und der Steuerabzug für die Sozialversicherungen auch, aber sicherlich zahlt der Partner in Steuerklasse III weniger Steuer, als angemessen wäre, der Partner in Steuerklasse V aber mehr Steuer, als angemessen wäre. Das macht nichts, wenn alles in der Familienkasse landet. Aber es spielt sehr wohl eine Rolle, wenn der auf diese Weise noch besser verdienende Ehemann der auf diese Weise noch schlechter verdienenden Ehefrau ihren vermeintlich geringen Verdienst vorhält (was leider oft der Fall zu sein scheint).

    Hauptsächlich von FeministInnenseite wird daher vehement die Abschaffung des Ehegattensplittings gefordert. Mir ist klar, worum es denjenigen geht, und ich unterstütze dieses Anliegen auch. Aber letztlich zeigt diese Forderung nur, daß diejenigen, die das so fordern, unser Steuersystem nicht verstanden haben.

    Auch unser Threadstarter hat das Steuersystem nicht verstanden, das zeigt bereits die Formulierung seiner Frage.

    Wenn seine Frau mehr arbeitet als jetzt, wird sich die Familie finanziell normalerweise besser stellen (sofern sie nicht für die zusätzliche Abwesenheit der Frau für Kinderbetreuung zahlen muß). Aber man muß sich - wie eigentlich immer - die Sache genauer anschauen, und dafür braucht man halt die Zahlen, die so mancher Anfrager halt nicht herausrücken will. Muß er ja auch nicht, wenn er sie für zu privat hält. Aber dann kann er auch keine stichhaltige Antwort erwarten.

  • Hauptsächlich von FeministInnenseite wird daher vehement die Abschaffung des Ehegattensplittings gefordert. Mir ist klar, worum es denjenigen geht, und ich unterstütze dieses Anliegen auch. Aber letztlich zeigt diese Forderung nur, daß diejenigen, die das so fordern, unser Steuersystem nicht verstanden haben.

    Die Abschaffung des Ehegattensplittings ist doch was anderes als die Abschaffung von Steuerklasse 3/5.

    Steuerklasse 3/5 ist im Wesentlichen die Frage, bei wem unterjährig mehr netto auf dem Gehaltszettel steht und wieviel es ist (was bei der Steuererklärung jedenfalls finanziell wieder glattegezogen wird).

    Ehegattensplitting bedeutet, dass zusammenveranlagte Ehegatten gegenüber nicht verheirateten Paaren einen echten Steuervorteil haben (und zwar egal ob in 3/5 oder 4/4), und dieser Steuervorteil ist größer, je mehr die Gehälter der beiden Ehegatten auseinander liegen.

    Wieso meinst Du vor diesem Hintergrund, jemand, der die Abschaffung des Ehegattensplittings fordert, habe "unser Steuersystem nicht verstanden"? Das Ehegattensplitting belohnt es, wenn es ein hohes Gehaltsgefälle zwischen den Ehegatten gibt (Extremfall: Sechsstellig verdienender Mann vs. Hausfrau - natürlich auch umgekehrt, aber faktisch ist meistens der Mann der Besserverdiener und die Frau zu Hause oder in Teilzeit). Ehegatten, die annähernd gleich viel verdienen, profitieren nicht oder kaum davon.

    Beispiel (z.B. mit diesem Rechner Ehegattensplitting:(

    100.000 EUR / 0 EUR: Steuer Einzelveranlagung = 32.975,77 EUR, Steuerersparnis aus Ehegattensplitting = 11.163,77 EUR

    50.000 EUR / 50.000 EUR: Steuer Einzelveranlagung = 21.812,00 EUR, Steuerersparnis aus Ehegattensplitting = 0 EUR

    Würde man das Ehegattensplitting abschaffen, würde es attraktiver werden, wenn beide annähernd gleichviel verdienen.

  • Würde man das Ehegattensplitting abschaffen, würde es attraktiver werden, wenn beide annähernd gleichviel verdienen.

    Das ist ja gerade der Grund, warum es Ehegattensplitting gibt: In Deinen beiden Beispielen ist das Familieneinkommen identisch, jeweils 100k. Die Steuerlast ist auch identisch, jeweils knapp 22k. Es wird also der Familie überlassen, wie die Arbeit (extern wie Haus/Care) aufgeteilt wird. Die Leistungsfähigkeit der beiden Familien ist identisch und das ist die Grundlage der Steuerbelastung.

    Eine Abschaffung des Ehegattensplitting ist also eine staatliche Vorgabe an die Familien: Entweder ihr teilt die externe- und Hausarbeit 50/50 auf, oder ihr zahlt bis zu 11k mehr Steuern, also ca. 50% mehr. Quasi eine Abschaffung der Familienautonomie.

    Und wie gesagt, das Steuerklassenproblem ist vollkommen unabhängig von Ehegattensplitting.

  • Hauptsächlich von Feministenseite wird daher vehement die Abschaffung des Ehegattensplittings gefordert.

    Die Abschaffung des Ehegattensplittings ist doch was anderes als die Abschaffung von Steuerklasse 3/5.

    Eben.

    Steuerklasse 3/5 ist im Wesentlichen die Frage, bei wem unterjährig mehr netto auf dem Gehaltszettel steht und wieviel es ist (was bei der Steuererklärung jedenfalls finanziell wieder glattgezogen wird).

    Ehegattensplitting bedeutet, dass zusammenveranlagte Ehegatten gegenüber nicht verheirateten Paaren einen echten Steuervorteil haben (und zwar egal ob in 3/5 oder 4/4), und dieser Steuervorteil ist größer, je mehr die Gehälter der beiden Ehegatten auseinanderliegen.

    Eben.

    Wieso meinst Du vor diesem Hintergrund, jemand, der die Abschaffung des Ehegattensplittings fordert, habe "unser Steuersystem nicht verstanden"?

    Ich habe es doch oben ausführlich beschrieben: Der Ehemann in III profitiert überproportional vom doppelten Grundfreibetrag, die Ehefrau in V bezahlt überproportional Lohnsteuer. Ja, man kann das im Steuerbescheid auseinanderdröseln. Dir und mir ist das völlig klar. Aber der Mehrheit der Leute ist das eben nicht klar.

    Ehemann zu Ehefrau: "Du mit Deinen paar Kröten!"

    Würde man das Ehegattensplitting abschaffen, würde es attraktiver werden, wenn beide annähernd gleichviel verdienen.

    Unser Grundgesetz schreibt eindeutig vor, daß es Ehe und Familie schützt. Ich ziehe es nicht in Zweifel, daß das Ehegattensplitting Verfassungsgebot ist. Eine Ehe, eine Familie ist in meinen Augen ganz klar eine Bedarfsgemeinschaft.

    Rechnerisch ist es völlig klar, daß das Ehegattensplitting für Eheleute in aller Regel vorteilhaft ist. Du weißt das natürlich, ich weiß das auch.

    Warum dann nur um Himmelswillen feuern gerade Feministinnen so sehr dagegen? Die einzig plausible Erklärung dafür ist die von mir gegebene: Sie sehen nicht die reduzierte Gesamtsteuerlast, sie sehen, daß Männe weniger Steuer zahlt, die Ehefrau aber mehr.

    Ich kenne das Faktorverfahren, das demnächst Standard werden soll. Es wird unser deutsches Steuersystem weiter verkomplizieren - und es bezieht sich ja nur auf die Lohnsteuer, nicht auf die Einkommensteuer insgesamt.

    Aber offensichtlich trifft es den wunden Punkt.

  • Eine Abschaffung des Ehegattensplitting ist also eine staatliche Vorgabe an die Familien: Entweder ihr teilt die externe- und Hausarbeit 50/50 auf, oder ihr zahlt bis zu 11k mehr Steuern, also ca. 50% mehr. Quasi eine Abschaffung der Familienautonomie.

    Na ja, im Moment greift man ja auch in die Familienautonomie ein. Es wird belohnt, wenn ein Partner weniger verdient als der andere, je größer der Abstand desto mehr.

    Man könnte Ehegattensplitting ja auch anders gestalten, dass die Steuerersparnis steigt, je geringer die Abstände beim Gehalt sind.

    Am Ende sind das alles politische und verfassungsrechtliche Erwägungen. Aber wer sagt denn, dass der "Schutz der Ehe und Familie" nicht gerade dadurch gefördert wird, dass man eher gleichberechtigte Partnerschaften als Alleinverdiener-Ehen incentiviert? Vielleicht profitieren Kinder ja am meisten davon, wenn sie von beiden Elternteilen vorgelebt bekommen, dass Arbeit / Haushalt / Care-Arbeit weder reine Männer-, noch reine Frauensache sind und ganz generell mit beiden Elternteilen im Alltag gleichermaßen Zeit verbringen?

    Ich sage nicht, dass man das so sehen muss, aber es gäbe mit Sicherheit Möglichkeiten, im Rahmen der verfassungsrechtlichen Vorgaben gute Gründe zu finden, das anders aufzuziehen. Noch bis 1977 durften Ehefrauen nur berufstätig sein, wenn das mit ihren "Pflichten in Ehe und Familie vereinbar" war. Kann man sich heute nicht mehr vorstellen. Wurde damals aber vermutlich auch mit dem "Schutz von Ehe und Familie" gerechtfertigt.