Beamter mittlerer Dienst GKV vs PKV

  • Moin,

    Ich werde voraussichtlich in 4 Monaten den mittleren Dienst antreten (Bundesbeamter).

    Wenn es dabei bleibt, erfolgt dies in Niedersachsen, wo als eines der 8 ersten Bundesländer, die 50% Kostenübernahme durch den Arbeitgeber in der GKV übernommen werden.

    Bzgl der PKV gibt's die häufigen Aussagen, dass es anfangs in jungen Jahren erheblich günstiger ist, auch später wohl 70% im hohen Alter übernommen werden SOLLEN.

    Aber! Im Umfeld und auch anderen Meldungen, höre ich vermehrt über horrende Kosten, gerade auch im Pensionsalter!

    Von 800€ mtl ist hier oft die Rede!

    Eine ehemalige Beamte musste somit Hartz 4 beantragen, um über die Runden zu kommen!

    Somit scheint sich mir die folgende Wahl zu stellen:

    GKV, wenn Niedersachsen,bzw ein Bundesland mit der 50% Übernahme, wo sich der Beitrag mit der Zeit durch steigendes Gehalt erhöht,

    wobei ich meines Wissens aber nie über A8 kommen würde,

    Oder

    PKV, mit 50% bis zu einem gewissen Alter günstiger, aber dann immer teurer je älter man wird + der Gefahr, sollte man aus den öffentlichen Dienst austreten, nicht mehr rauszukommen und die Kosten nicht mehr tragen zu können.

    Da frage ich mich, wo sind die angeblichen 70%?

    Und wäre die PKV wirklich so günstig, warum ist diese nur für Besserverdienende eine Option?

    Ich habe leider nicht mehr so viel Zeit, bin gerade hin und hergerissen...

    Denke ich ans Rentenalter, scheint die GKV besser zu sein :/

    Rahmendaten:

    -Bei Eintritt 34 Jahre alt,

    -1 Kind NICHT mitversichert, weil durch Mutter

    -Keine Vorerkrankungen oder körperliche Einschränkungen

    - mittlerer Dienst A7-A8

  • Xenia 6. Mai 2024 um 08:38

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Wenn Bundesbeamter, gilt dann nicht auch das Beihilferecht des Bundes? Soweit ich weiß, ist die pauschale Beihilfe beim Bund kein Thema.

    Völlig richtig.

    Es wäre interessant, diese Gerüchte einmal zu verfizieren Seether907 . Lassen Sie sich doch bitte den Versicherungsschein eines angeblich 800 EUR für seine PKV zahlenden pensionierten Beamten zeigen und posten Sie hier dann die Details. Ich bin gespannt. :)

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  • Auch Bundesbeamter hier und mir scheint, du wirfst einiges zusammen, das nicht zusammen gehört.

    Ich werde voraussichtlich in 4 Monaten den mittleren Dienst antreten (Bundesbeamter).

    Wenn es dabei bleibt, erfolgt dies in Niedersachsen, wo als eines der 8 ersten Bundesländer, die 50% Kostenübernahme durch den Arbeitgeber in der GKV übernommen werden.

    Wie von den Vorrednern geschrieben: Es gilt Bundesrecht, da gibt es keine pauschale Beihilfe. Du wirst also den kompletten Satz selbst zahlen müssen.

    Bzgl der PKV gibt's die häufigen Aussagen, dass es anfangs in jungen Jahren erheblich günstiger ist, auch später wohl 70% im hohen Alter übernommen werden SOLLEN.

    Diese Aussage ist so korrekt. Zudem gibt es - sofern ein zweites Kind geplant ist - die 70% auch schon dann.

    Aber! Im Umfeld und auch anderen Meldungen, höre ich vermehrt über horrende Kosten, gerade auch im Pensionsalter!

    Von 800€ mtl ist hier oft die Rede!

    Eine ehemalige Beamte musste somit Hartz 4 beantragen, um über die Runden zu kommen!

    Das stimmt so nicht, da dann die 70% Beihilfe greift und du nur noch 30% versichern musst. Die 800 € gibt es durchaus, allerdings in der freien Wirtschaft.


    wobei ich meines Wissens aber nie über A8 kommen würde,

    Sicher? Im mittleren Dienst ist in der Regel A9m das Endamt. Welche Verwaltung ist es denn?


    PKV, mit 50% bis zu einem gewissen Alter günstiger, aber dann immer teurer je älter man wird + der Gefahr, sollte man aus den öffentlichen Dienst austreten, nicht mehr rauszukommen und die Kosten nicht mehr tragen zu können.

    Wenn du in die Wirtschaft wechselst, wirst du im Regelfall versicherungspflichtig und kannst in die GKV.


    Da frage ich mich, wo sind die angeblichen 70%?

    Siehe oben - in der Pension oder mit 2 Kindern.


    Und wäre die PKV wirklich so günstig, warum ist diese nur für Besserverdienende eine Option?

    Die PKV ist für jeden Beamten eigentlich eine Option, da man nur 50 bzw. 30% versichern muss.


    Denke ich ans Rentenalter, scheint die GKV besser zu sein :/

    Definitiv nein.


    -1 Kind NICHT mitversichert, weil durch Mutter

    Perfekt. So nimmst du das beste aus beiden Welten mit, weil du für Kinder weiterhin über die Beihilfe abrechnen kannst.

    Meine dringende Empfehlung: PKV, aber lass dich bitte gründlich beraten - z.B. von Dr. Schlemann.

    Taxation is not charity. It is not voluntary. As we shrink the state and make government smaller, we will find that more and more people are able to take care of themselves.

    Grover Norquist

  • Also laut einem Text den ich vorhin gelesen habe, ist auch in meinem Feld die pauschale Beihilfe möglich.

    Gilt aber nicht für alle Bundesländer, worunter aber Niedersachsen fällt.

    Dann gilt aber, einmal gewählt, Wechsel auf PKV nicht mehr möglich...jedenfalls liest es sich so.

    Es handelt sich dabei um eine Kundin meiner Freundin, mit der sie hin und wieder spricht.

    Diese wird wohl kaum einen Nachweis vorlegen...

    Ein weiterer, im Finanzamt tätiger Bekannter hat aber in seiner noch aktiven Zeit ebenfalls berichtet, ca 800€ zu zahlen.

    Ich weiß nicht in welchem Umfang, aber es ist schon ein unglaublich hoher Preis.

    Ich hatte entgegen dessen, heute ein kurzes Gespräch mit einem Ende 40 jährigen Beamten.

    Dieser ist mit Anfang 20 eingetreten und zahlt derzeit nur 290€ mtl.

    Wie es in Zukunft dann aussehen wird, konnte er auch nicht beantworten.

    Die Einsparungen von PKV zu GKV sind bei einem Fallbeispiel bei Beihilfe beiderseits um die 150€.

    Wie gesagt, aber in jungen Jahren.

    Ich werde wahrscheinlich nicht über A8 hinausgehen.

    Somit ist es ein vergleichsweise geringes Einkommen.

    Da stellt sich die Frage, ob es bei sagen wir mal später 3800€ brutto mtl im Alter von ca 50 Jahren evtl doch günstiger mit der GKV wird

  • Also laut einem Text den ich vorhin gelesen habe, ist auch in meinem Feld die pauschale Beihilfe möglich.

    Gilt aber nicht für alle Bundesländer, worunter aber Niedersachsen fällt.

    Dann gilt aber, einmal gewählt, Wechsel auf PKV nicht mehr möglich...jedenfalls liest es sich so.

    Das wage ich ehrlich gesagt zu bezweifeln, aber das müsste dir deine neue Dienststelle ja sagen können.


    Ein weiterer, im Finanzamt tätiger Bekannter hat aber in seiner noch aktiven Zeit ebenfalls berichtet, ca 800€ zu zahlen.

    Das kann ich mir - wie gesagt - nicht vorstellen. Keiner meiner Kollegen zahlt mehr als die Hälfte. Zumindest diejenigen, die mit mir darüber sprechen.


    Ich hatte entgegen dessen, heute ein kurzes Gespräch mit einem Ende 40 jährigen Beamten.

    Dieser ist mit Anfang 20 eingetreten und zahlt derzeit nur 290€ mtl.

    Das sind die Zahlen, die im Kollegenkreis ebenfalls vorherrschen. In diesem Rahmen sollte es auch für dich machbar sein.

    Die Einsparungen von PKV zu GKV sind bei einem Fallbeispiel bei Beihilfe beiderseits um die 150€.

    Wie gesagt, aber in jungen Jahren.

    Dein Gehalt wird aber ebenfalls deutlich ansteigen - Stichwort Erfahrungsstufen und Beförderungen.


    Ich werde wahrscheinlich nicht über A8 hinausgehen.

    Bei welcher Verwaltung fängst du denn an? Ich kenne fast niemanden, der mit A8 in Rente gegangen ist.

    Da stellt sich die Frage, ob es bei sagen wir mal später 3800€ brutto mtl im Alter von ca 50 Jahren evtl doch günstiger mit der GKV wird

    Nein, wird es nicht. Du wirst erstens als freiwillig Versicherter nicht in die KvdR kommen, zweitens wird auch die GKV steigen und drittens musst du im Alter nur 30% versichern. Von den besseren Leistungen einmal abgesehen.

    Nochmal der dringende Rat: Lass dich vernünftig beraten. Die Entscheidung will wohl überlegt sein.

    Taxation is not charity. It is not voluntary. As we shrink the state and make government smaller, we will find that more and more people are able to take care of themselves.

    Grover Norquist

  • Also laut einem Text den ich vorhin gelesen habe, ist auch in meinem Feld die pauschale Beihilfe möglich.

    Gilt aber nicht für alle Bundesländer, worunter aber Niedersachsen fällt.

    Es geht aber nicht um ein (Arbeits ?) "Feld", sondern darum wer dein Dienstherr ist.

    Der Bund oder das Land?

    Wenn du Bundesbeamter wirst, dann ist das der Bund. Dann gelten die Regeln des Bundes und nicht die des Bundeslandes in dem du arbeitest. Die Regeln deines Bundeslandes wären für dich relevant, wenn du Landesbeamter wärst.

  • Wie WerAuchImmer schon richtig aufgeführt hat, es ist entscheidend wer dein Dienstherr ist und das ist in dem Falle als Bundesbesbeamter dann der Bund. Entsprechend gilt die Beihilfeordnung des Bundes und nicht etwa die von Niedersachsen oder anderer Bundesländer. Deren Länder-Beihilfen greifen nur, wenn man sich auf Länder oder Kommunaler Ebene sich verbeamten lässt.

    Im hier vorliegenden Fall ist korrekterweise beim Bund als Dienstherrn derzeit keine pauschale Beihilfe vorgesehen. "Ob" eine solche doch irgendwann vielleicht angeboten wird, ist komplett offen.

    Ebenfalls ziehe ich stark in Zweifel, dass Beamte einen Beihilfetarif in Höhe von 800 € monatlich haben, insbesondere im Zusammenhang mit einer 30% PKV Absicherung im Ruhestand. In diesem Bereich bewegen sich eher Volltarife, wo der Versicherte den AG/AN Anteil selbst zahlt.

    Falls doch hier oder irgendwem anderen die 800 € veranschlagt wird, trotz 70% Beihilfe, dann kann ich nur empfehlen die Option(en) des § 204 VVG zu ziehen und erstmal intern in einen vergleichbaren Tarif zu wechseln, welcher zumindest gleichwertige Leistungen bietet.

    Auf die (neuen) Mehrleistungen in den neueren Tarifen kann man getrost verzichten, sofern man die Gesundheitsprüfung für eben diese Mehrleistungen nicht besteht oder aber der Risikozuschlag für die Mehrleistungen zu hoch ausfällt - wohlgemerkt nur für die Mehrleistungen und nicht etwa für bisher bereits bestehende Leistungen die schon im bisherigen Tarif erbracht wurden. Beispiel: bisher 2 Implantate, neuer Tarif 4 Implantate, eben nur auf die 2 "Mehr-Implatate" fällt die Risikoprüfung/Zuschlag/Ausschluss an.

    Sollte das trotz aller Erwartungen nicht das gewünschte Ergebnis erbringen und ein Versicherungswechsel widersinnig wäre (insbesondere wenn man schon sehr lange versichert ist, wegen der Höhe der Rückstellungen) dann steht Beamt*innen ebenfalls als "letzte Möglichkeit" der Wechsel in den Basistarif offen.

    Der Basistarif der Privaten Krankenversicherungen leistet dem Grunde nach die gleichen Leistungen wie die gesetzliche Krankenversicherungen, sieht mehr Eigenbeteiligungen vor und ist gedeckelt auf den Höchstsatz der gesetzlichen Krankenversicherung / Basistarifs. Beamt*innen steht hier auch die prozentuale Absicherung weiterhin zu, da ja die Beihilfe weiterhin regulär Ihre Leistungen erbringt. Bei einem derzeitigen Höchstsatz von 843,52 Euro wären das bei einer 50%igen Beihilfe 421,76 Euro oder bei einer 70%igen Beihilfe, etwa im Ruhestand, dann 253,07 Euro. Im Basistarif werden auch die bis zum Wechsel angesammelten bisherigen Altersrückstellungen angerechnet, so dass dieser unter Umständen ggf. noch geringer ausfallen kann. Ebenso kann man, wenn verfügbar, die Gelegenheit nutzen und Zusatzversicherungen bei diesem Wechsel direkt ohne Gesundheitsprüfung mit abschließen (§ 204 Abs. 1 Satz 2 und 3 VVG).

    Diese Optionen sollte man dann vielleicht bestenfalls den Bekannten näherbringen, sofern diese tatsächlich trotz Beihilfe 800 Euro monatlich zahlen. Hier ist aber auch zu empfehlen, dass man sich auch gut über den Basistarif informiert und besonderes die Versicherungsbedingungen - auch im direkten Vergleich - anschaut um die Unterschiede sich gut vor die Augen zu führen.

    Vereinfacht gesagt orientiert es sich an der gesetzlichen Krankenversicherung, daher gilt für etwa beispielsweise das Primärarztprinzip, die Differenz zwischen einem etwaigen 2,3 fachen Satz der Arztrechnung und für Beamte dann die 2,3 fache Erstattung durch die Beihilfe sowie die hier im Basistarif vorgesehene 1,2 fache Erstattung durch die PKV. Das wären bei fiktiv 100 Euro nach 2,3fachen Satz im Ruhestand dann fiktiv 70 Euro durch die Beihilfe und 15,65 Euro durch die PKV. Somit sind 14,35 Euro "selbst zu zahlen", wenn man keinen Arzt findet der nach den Sätzen des Basistarifs abrechnet. Hilfsmittel in Standardausführung, nur "Vertragsarzttypische Leistungen wie bei GKV Versicherten", etc.