Noch ein Punkt, der für mich nicht ganz aus deiner Ursprungsfrage
"angenommen, mir würde aus betrieblichen Gründen angeboten werden, 2,5 Jahre vor der Rente mit Abfindung freigestellt zu werden. 2 Jahre Arbeitslosengeld, 6 Monate würden von der Abfindung überbrückt werden."
hervorgeht:
Die aus Sicht des Arbeitnehmers günstigste Variante des Aufhebungsvertrages ist es, eine Aufhebung des Arbeitsvertrages in Zukunft und eine Freistellung bis dahin zu haben.
Sprich: Statt zu sagen, du bist ab 01.06.24 weg und bekommst eine Abfindung in Höhe x, steht im Aufhebungsvertrag, dass das Arbeitsverhältnis zum 31.12.2027 (in 2,5 Jahren) beidseitig beendet wird, der Arbeitgeber den Arbeitnehmer aber mit Wirkung zum 01.06.2024 freigestellt. Damit würdest du weiterhin ganz normal dein Einkommen beziehen, was dich absichert im Bezug:
- Sozialversicherung, inbesondere Kranken- und Rentenversicherungsbeiträge.
- Kontoführungsgebühr. Banken verlangen regelmäßge monatliche Geldeingänge, bei der ING sind das z.B. 700 EUR, sonst werden 4,90 EUR Kontoführungsgebühr pro Monat fällig.
- Arbeitsamt/sonstiger Fusel.