Abfindung etc.

  • Noch ein Punkt, der für mich nicht ganz aus deiner Ursprungsfrage
    "angenommen, mir würde aus betrieblichen Gründen angeboten werden, 2,5 Jahre vor der Rente mit Abfindung freigestellt zu werden. 2 Jahre Arbeitslosengeld, 6 Monate würden von der Abfindung überbrückt werden."

    hervorgeht:
    Die aus Sicht des Arbeitnehmers günstigste Variante des Aufhebungsvertrages ist es, eine Aufhebung des Arbeitsvertrages in Zukunft und eine Freistellung bis dahin zu haben.

    Sprich: Statt zu sagen, du bist ab 01.06.24 weg und bekommst eine Abfindung in Höhe x, steht im Aufhebungsvertrag, dass das Arbeitsverhältnis zum 31.12.2027 (in 2,5 Jahren) beidseitig beendet wird, der Arbeitgeber den Arbeitnehmer aber mit Wirkung zum 01.06.2024 freigestellt. Damit würdest du weiterhin ganz normal dein Einkommen beziehen, was dich absichert im Bezug:
    - Sozialversicherung, inbesondere Kranken- und Rentenversicherungsbeiträge.

    - Kontoführungsgebühr. Banken verlangen regelmäßge monatliche Geldeingänge, bei der ING sind das z.B. 700 EUR, sonst werden 4,90 EUR Kontoführungsgebühr pro Monat fällig.

    - Arbeitsamt/sonstiger Fusel.

  • Wenn man die reguläre Kündigungsfrist aufgrund eines Aufhebungsvertrages nicht einhält, wird doch die Abfindung bei der Ermittlung der [Beiträge zur gesetzlichen Krankenkasse] berücksichtigt, zumindest bis zu dem Termin, wo die Beschäftigung bei Einhaltung der Kündigungsfrist geendet hätte. Dies kann ja schnell dazu führen, dass man die Höchstbeiträge zur GKV zu bezahlen hat.

    Nun die eigentliche Frage: Die in diesem Fall hohen Beiträge lassen sich ja andererseits auch steuerlich wieder berücksichtigen, sodass dann die Steuerlast auf die Abfindung entsprechend sinkt, richtig?

    Der Durchschnittsdeutsche denkt nicht primär ans Geld, sondern an die Steuer und an die staatliche Förderung. Wenn er was zu bezahlen hat, besänftigt es sein Gemüt vollständig, wenn er die Zahlung von der Steuer absetzen kann. Wenn es etwa für eine neue Heizung eine staatliche Förderung gibt, rechnet er sich nicht die Netto-Kosten aus, sondern greift so lange tief in den Geldbeutel, bis er auch noch das letzte Stückchen der staatlichen Förderung abgegriffen hat.


    Er versteht den Zahlenmenschen nicht, der ihm sagt: "Wenn Du bei einem Steuersatz von 40% eine Ausgabe von der Steuer absetzen kannst, dann zahlst Du doch 60% des Betrages immer noch aus der eigenen Tasche!"


    Die menschliche Psyche ist halt ein seltsames Ding. Sie verstellt dem Menschen allzuoft die Sicht auf die Realität.

  • Es kommt auf die Art der Kündigung an: Nur, wer unverschuldet gekündigt wurde, erhält keine Sperre. Darunter fällt auch das Auslaufen befristeter Arbeitsverträge.

    Wer einen Aufhebungsvertrag erstellt oder unterschreibt (denn dazu kann der Arbeitgeber ja nicht verpflichten), erhält ebenfalls eine Sperre.

    Es ist möglich, daß die Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrags nicht zu einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld führt, und zwar dann, wenn ohne die Unterzeichnung unmittelbar die Kündigung erfolgt wäre.


    Es kommt in rechtlichen Dingen immer extrem auf die Umstände an. Eben drum sollte der Laie - und wir alle hier sind diesbezüglich Laien! - solche Sachen niemals ohne einen einschlägigen Rechtsanwalt angehen. Und selbst der mag sich bei der Beurteilung der Lage noch vertun.

  • Die aus Sicht des Arbeitnehmers günstigste Variante des Aufhebungsvertrages ist es, eine Aufhebung des Arbeitsvertrages in Zukunft und eine Freistellung bis dahin zu haben.

    Regelmäßig dürfte das so sein.

    Statt zu sagen, du bist ab 01.06.24 weg und bekommst eine Abfindung in Höhe x, steht im Aufhebungsvertrag, dass das Arbeitsverhältnis zum 31.12.2027 (in 2,5 Jahren) beidseitig beendet wird, der Arbeitgeber den Arbeitnehmer aber mit Wirkung zum 01.06.2024 freigestellt. Damit würdest du weiterhin ganz normal dein Einkommen beziehen, was dich absichert im Bezug:

    - Sozialversicherung, inbesondere Kranken- und Rentenversicherungsbeiträge.

    - Kontoführungsgebühr. Banken verlangen regelmäßge monatliche Geldeingänge, bei der ING sind das z.B. 700 EUR, sonst werden 4,90 EUR Kontoführungsgebühr pro Monat fällig.

    - Arbeitsamt/sonstiger Fusel.

    Wenn es um Balken geht, sollte man sich nicht um Splitter kümmern.


    Der Balken ist das regelmäßige Monatseinkommen von z.B. 3000 € oder auch 6000 €.

    Der Splitter ist die Kontoführungsgebühr von monatlich 4,90 €.

  • Zitat von Achim Weiss

    Der Balken ist das regelmäßige Monatseinkommen von z.B. 3000 € oder auch 6000 €.

    Der Splitter ist die Kontoführungsgebühr von monatlich 4,90 €.

    Das hab ich ehrlich gesagt nicht verstanden.
    Wenn du monatliches Einkommen hast, hast du keine Kontoführungsgebühr. Du schlägst dann zwei Fliegen mit einer Klappe.
    Wenn du eine Abfindung bekommst, ist das eine einmalig sehr hohe Summe, auf die du erstmal viel Steuern zahlst und ab dann bist du nicht mehr sozialversichert und zahlst noch Kontoführungsgebühren.

    Es macht also einen Riesenunterschied, ob der AG sagt "Ich zahl dir jetzt 120k als Einmalbetrag und du bist weg", weil danach z.B. Krankenkassenbeiträge und Kontoführungsgebühren selbst übernommen werden müssen, oder der AG ein Jahr lang monatlich 10k übernimmt und dich freistellt.

  • Wenn man 10k/Monat über 12 Monate oder 200k sofort (für ein Jahr) bekommt, dann nicht, das ist korrekt. Dann wären auch 200 EUR/mon Krankenkasse und 5 EUR Kontoführungsgebühr nur Kinkerlitzchen. Wenn man vom bürokratischen Aufwand absieht...

    Es kommt halt drauf an - und ich gab es schlicht zu bedenken ;)

  • Mal eine Frage zum Thema Abfindung und gesetzliche Krankenkasse:

    Nun die eigentliche Frage: Die in diesem Fall hohen Beiträge lassen sich ja andererseits auch steuerlich wieder berücksichtigen, sodass dann die Steuerlast auf die Abfindung entsprechend sinkt, richtig?

    ja, sollte so sein - je nach individuellen Gegebenheiten kann die "ersparte Steuerlast" sogar größer sein, als die bezahlten Krankenkassenbeiträge. Den gleichen Effekt kann es auch mit freiwilligen Einzahlungen in die Rentenversicherung geben. Es gibt im Netz mehrere "Abfindungsrechner", mit denen man das simulieren kann (z.B. beim "Privatier").

    Gruß

    Patrick

  • Noch ein Punkt, der für mich nicht ganz aus deiner Ursprungsfrage
    "angenommen, mir würde aus betrieblichen Gründen angeboten werden, 2,5 Jahre vor der Rente mit Abfindung freigestellt zu werden. 2 Jahre Arbeitslosengeld, 6 Monate würden von der Abfindung überbrückt werden."

    hervorgeht:
    Die aus Sicht des Arbeitnehmers günstigste Variante des Aufhebungsvertrages ist es, eine Aufhebung des Arbeitsvertrages in Zukunft und eine Freistellung bis dahin zu haben.

    Sprich: Statt zu sagen, du bist ab 01.06.24 weg und bekommst eine Abfindung in Höhe x, steht im Aufhebungsvertrag, dass das Arbeitsverhältnis zum 31.12.2027 (in 2,5 Jahren) beidseitig beendet wird, der Arbeitgeber den Arbeitnehmer aber mit Wirkung zum 01.06.2024 freigestellt. Damit würdest du weiterhin ganz normal dein Einkommen beziehen, was dich absichert im Bezug:
    - Sozialversicherung, inbesondere Kranken- und Rentenversicherungsbeiträge.

    - Kontoführungsgebühr. Banken verlangen regelmäßge monatliche Geldeingänge, bei der ING sind das z.B. 700 EUR, sonst werden 4,90 EUR Kontoführungsgebühr pro Monat fällig.

    - Arbeitsamt/sonstiger Fusel.

    Dann würde aber der AG nichts sparen, und das ist doch Sinn und Zweck des Ganzen.

  • Mir wurde mündlich das Angebot Aufhebungsvertrag mir Abfindung (Faktor 0,5) angeboten.

    Das ist mir ehrlich gesagt zu wenig.


    Andere Frage:


    Bei läuft momentan ein Antrag auf Schwerbehinderung.

    Sollte ich das meinem AG gegenüber erwähnen? Würde das meine Verhandlungsposition stärken oder womöglich schwächen? (Schwächen in dem Sinne, dass man vielleicht doch lieber auf andere Kollegen "zurückgreift"?)

  • Den Antrag auf Schwerbehinderung würde ich nicht erwähnen. Wenn der Bescheid da ist, sieht das anders aus. Da müssten aber die Verhandlungsprofis sagen, ob man die Karte gleich zieht oder besser noch in der Hinterhand behält.


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