Abfindung etc.

  • "Gibt es hier irgendwelche "Fallen"? Nachteile? (Abgesehen von weniger Einkommen.)"


    Die Website https://der-privatier.com/ und das Buch dazu "Per Abfindung in den Ruhestand" beleuchten viele Aspekte dazu.


    [Hoffentlich nerve ich nicht damit, häufiger auf den Privatier zu verweisen. Seine Infos haben mir halt viel geholfen]

  • Ich habe aber den Eindruck, daß der Threadersteller die vielleicht 2000 € für den Anwalt sparen will - und dafür einen fünf- bis sechsstelligen Betrag aufs Spiel setzt.

    Das nicht gerade. Sofern nötig, wird auf jeden Fall ein Anwalt beauftragt. Bis jetzt ist es ja nur eine Ahnung, was man mir anbieten wird. Aufgrund meines Jobs habe ich Einblick in so Manches, und so manches mal habe ich innerlich die Hände über dem Kopf zusammengeschlagen, weil ein Arbeitnehmer mit einer viel zu niedrigen Abfindung einverstanden war.

  • "Gibt es hier irgendwelche "Fallen"? Nachteile? (Abgesehen von weniger Einkommen.)"


    Die Website https://der-privatier.com/ und das Buch dazu "Per Abfindung in den Ruhestand" beleuchten viele Aspekte dazu.


    [Hoffentlich nerve ich nicht damit, häufiger auf den Privatier zu verweisen. Seine Infos haben mir halt viel geholfen]

    Ich habe in diese Seite reingeschaut. Es ist alles noch komplizerter, als ich dachte.
    Das Buch habe ich auch bestellt, ich fürchte aber, dass ich beim Lesen noch konfuser werde.

  • Ich habe in diese Seite reingeschaut. Es ist alles noch komplizerter, als ich dachte.
    Das Buch habe ich auch bestellt, ich fürchte aber, dass ich beim Lesen noch konfuser werde.

    Vielleicht verstehen Sie nun langsam aber sicher warum Sie hier im Forum mehr oder weniger durchgängig von allen Foristen den Hinweis auf Hinzuziehung eines Fachanwalts für Arbeitsrecht erhalten.

    Ich habe aber den Eindruck, daß der Threadersteller die vielleicht 2000 € für den Anwalt sparen will - und dafür einen fünf- bis sechsstelligen Betrag aufs Spiel setzt.

    Achim Weiss hat in seinem auszugsweise eingefügten Chat neben sehr treffenden Fakten den sich auch mir immer mehr verstärkenden Eindruck geäußert, das Sie wohl einzig um etwas „Taschengeld“ für einen Anwalt zu sparen möglicherweise sehr viel mehr Geld aufs Spiel setzen.

  • Vielleicht verstehen Sie nun langsam aber sicher warum Sie hier im Forum mehr oder weniger durchgängig von allen Foristen den Hinweis auf Hinzuziehung eines Fachanwalts für Arbeitsrecht erhalten.

    Achim Weiss hat in seinem auszugsweise eingefügten Chat neben sehr treffenden Fakten den sich auch mir immer mehr verstärkenden Eindruck geäußert, das Sie wohl einzig um etwas „Taschengeld“ für einen Anwalt zu sparen möglicherweise sehr viel mehr Geld aufs Spiel setzen.

    Das nicht. Aber kann ein Anwalt alle Aspekte abdecken, auch die steuerlichen zum Beispiel?

    Wahrscheinlich muss man auch noch zum Steuerberater, zum Rentenberater etc.


    Dazu kommen meine schlechte Erfahrungen mit "Fachleuten". Unser Steuerberater zum Beispiel ist sehr teuer, hat sich aber letztes Jahr einen groben Schnitzer "erlaubt", auf den wir zufällig aufmerksam wurden. Dazu etliche kleinere Fehler.


    Also, ich sags jetzt nochmal deutlich: Nein, ich möchte mir das Geld für einen Anwalt nicht sparen. ;)

  • Da ich aktuell in einer ähnlichen Situation bin, hat mich ein Bekannter darauf hingewiesen, dass es spezialisierte Berater für die ganze Thematik Abfindung / Vorruhestand etc. gibt. Hier in der Ecke z.B. die Firma Ebert Hable & Kollegen, etwas weiter nördlich habe ich auch noch

    eine Firma KS-Consulting gefunden. Gibt es sicher auch anderswo. Vielleicht ist eine solche spezialisierte Beratung ein guter Startpunkt für dich. Die sagen dir dann sicher auch, ob / wann ein Anwalt oder Steuerberater notwendig ist.

    Gruß

    Patrick

  • Da ich aktuell in einer ähnlichen Situation bin, hat mich ein Bekannter darauf hingewiesen, dass es spezialisierte Berater für die ganze Thematik Abfindung / Vorruhestand etc. gibt. Hier in der Ecke z.B. die Firma Ebert Hable & Kollegen, etwas weiter nördlich habe ich auch noch

    eine Firma KS-Consulting gefunden. Gibt es sicher auch anderswo. Vielleicht ist eine solche spezialisierte Beratung ein guter Startpunkt für dich. Die sagen dir dann sicher auch, ob / wann ein Anwalt oder Steuerberater notwendig ist.

    Gruß

    Patrick

    Arbeiten diese von Ihnen angesprochenen Berater denn etwa ohne Entgelt? Verweisen diese Berater nach einer (möglicherweise ausführlichen) Analyse dann nicht doch (automatisch) an mit Ihnen verbundene Anwälte/Steuerberater?


    Wenn man das möchte, kann man auch richtig viel Geld bei so einer Angelegenheit verbrennen.

  • Hallo Fatboy,

    die arbeiten sicher nicht umsonst.... Für mich selbst habe ich auch entschieden, das Ganze ohne externe Berater/Anwälte jeglicher Art durchzuziehen. Ich habe mich aber auch sehr tief mit der Thematik beschäftigt und traue mir das zu.

    Der Starter dieses Fadens scheint da aber relativ unbefleckt zu sein und wie er ja auch schon festgestellt hat, lauern da etliche Fettnäpfchen, in die man tappen kann. Deswegen kann ihm eine solche Beratung vermutlich wirklich helfen, ein gutes Ergebnis zu erreichen. Eine seriöse Beratung wird auch abwägen, ob ein Rechtsanwalt oder Steuerberater wirklich erforderlich sind. Wobei der Starter des Fadens ja bereits einen Steuerberater hat....

    Gruß

    Patrick

  • Hier werden 2 Dinge mit einander vermischt, die Einigung mit dem AG Bedarf bei nicht gütlicher Einigung einen Fachanwalt, alles was danach kommt, mit ausgezahlter Abfindung klärt ein Steuerberater oder man beschäftigt sich selbst damit. Normalerweise reicht da ein halbstündiges Gespräch, irgendwie wird hier gerade aus der Mücke ein Elefant.

  • da will ich doch noch einmal widersprechen - wenn man es bei der Einigung mit dem AG "vermurkst" hilft im Nachhinein auch der Steuerberater nicht mehr. Punkte hierzu Beendigungszeitpunkt des Arbeitsverhältnis, Zeitpunkt der Abfindungszahlung.

    Dazu sind etliche andere Dinge zu beachten, z.B. Sperrzeiten und Ruhezeiten bei ALG und KV, KV allgemein, Fristen aller Art, Steuern auf die Abfindung und möglicher Ansatz der Fünftelregelung, mögliches Dispositionsjahr, Auswirkungen auf die Rente....

    Das ist wirklich nicht trivial und für den Themenstarter scheint auch mir eine Beratung im Vorfeld der Einigung mit dem AG dringend geboten. Wegen mir auch durch einen Fachanwalt :) . Die von mir angesprochenen Berater haben den Vorteil, dass sie alle Themen in diesem Umfeld abdecken.

    Gruß

    Patrick

  • Inzwischen habe ich mitbekommen, dass es im Aufhebungsvertrag eine "Sprinterklausel" geben kann. Auf die würde ich auf jeden Fall bestehen. Könnte ja sein, dass sich kurzfristig ein Jobangebot auftut, das mir zusagt, wer weiß?

  • Jetzt mal eine ganz hypothetische Frage:


    Angenommen, ich unterschreibe im Mai einen Aufhebungsvertrag.


    Szenario:

    Im August erhalte ich einen Schwerbehindertengrad, rückwirkend zum 01.01.2024.

    Müsste mir dann der Zusatzbetrag zur Abfindung von 1500 Euro noch bezahlt werden?

  • Die Kündigungsfrist gilt bei (einseitiger) Kündigung.

    Bei einer einvernehmlichen Vertragsaufhebung ist die Kündigungsfrist irrelevant, das kann das natürlich zum Monatsende sein.

  • Die Kündigungsfrist gilt bei (einseitiger) Kündigung.

    Bei einer einvernehmlichen Vertragsaufhebung ist die Kündigungsfrist irrelevant, das kann das natürlich zum Monatsende sein.

    Stimmt einerseits. Bei Einhalten der Kündigungsfrist auch bei Aufhebungsvertrag kann aber eine Sperre beim ALG I vermieden werden.

  • Eine Erstberatung kostet doch nur so 250€, soweit ich weiß

  • Mal eine Frage zum Thema Abfindung und gesetzliche Krankenkasse:


    Wenn man die reguläre Kündigungsfrist aufgrund eines Aufhebungsvertrages nicht einhält, wird doch die Abfindung bei der Ermittlung der Krankenkassenbeiträge berücksichtigt, zumindest bis zu dem Termin, wo die Beschäftigung bei Einhaltung der Kündigungsfrist geendet hätte. Dies kann ja schnell dazu führen, dass man die Höchstbeiträge zur GKV zu bezahlen hat.


    Nun die eigentliche Frage: Die in diesem Fall hohen Beiträge lassen sich ja andererseits auch steuerlich wieder berücksichtigen, sodass dann die Steuerlast auf die Abfindung entsprechend sinkt, richtig?

  • Zitat von Rieslingschorle

    Stimmt einerseits. Bei Einhalten der Kündigungsfrist auch bei Aufhebungsvertrag kann aber eine Sperre beim ALG I vermieden werden.

    Es kommt auf die Art der Kündigung an: Nur, wer unverschuldet gekündigt wurde, erhält keine Sperre. Darunter fällt auch das Auslaufen befristeter Arbeitsverträge.

    Wer einen Aufhebungsvertrag erstellt oder unterschreibt (denn dazu kann der Arbeitgeber ja nicht verpflichten), erhält ebenfalls eine Sperre.

    Quelle: https://www.kanzlei-hasselbach…-durch-aufhebungsvertrag/
    Aber ja: Wer eine Abfindung in Höhe von wenigstens drei Monatsgehältern erhält, der kann dann die 12 Wochen Sperre besser überleben ;)