Vorabpauschale: Praktische Auswirkungen und Konsequenzen

  • Was spricht denn dagegen, ein Rentenniveau zu erhalten, das für alle existenzsichernd ist, sodass die ganzen ETF-Überlegungen hier im Forum dann wirklich "on top" kämen?

    Welches Rentenniveau wäre für Dich denn "existenzsichernd" (wenn wir mal annehmen, daß Du die Person wärest, die die Entscheidung treffen könnte)?

  • Welches Rentenniveau wäre für Dich denn "existenzsichernd" (wenn wir mal annehmen, daß Du die Person wärest, die die Entscheidung treffen könnte)?

    Zumal der Gesetzgeber das ja sogar definiert hat (siehe Grundsicherung). Ob das jetzt wirklich reicht, sei mal dahin gestellt und darüber kann man lange und breit diskutieren.

    Aber zunächst einmal "sollte" dieser Betrag reichen, um davon grundsätzlich leben zu können (Miete, Nebenkosten, Lebensmittel). Und alles darüber hinaus ist in gewisser Form ein "Luxus" (wie z.B. Urlaub), den man sich entweder leisten kann oder nicht. Ich muss da gerade an meinen US-Urlaub mit Besuch von Alcatraz und den dort existierenden Regeln denken - siehe Bild im Anhang (natürlich mit einem gewissen Augenzwinkern).



    Rente heißt ja nicht zwingend, dass man den aktuellen Lebensstandard vor der Rente unbedingt beibehalten muss. Wenn man es aber doch machen will, muss man halt selber vorsorgen. Soll jetzt aber natürlich nicht heißen, dass die Rente auf Höhe der Grundsicherung gedeckelt werden soll.

  • Zumal der Gesetzgeber das ja sogar definiert hat (siehe Grundsicherung). Ob das jetzt wirklich reicht, sei mal dahin gestellt und darüber kann man lange und breit diskutieren.

    Das ist der Punkt und den sollte man m.E. gesellschaftlich lang und breit diskutieren! Und mehr als Wasser und Brot unter Knastverhältnissen wie im Mittelalter sollte dabei meiner Meinung nach in einem so reichen Land wie Deutschland schon rumkommen! 😉


    Wenn LebenimSueden von „Lebensunterhalt“ spricht, meint er wahrscheinlich ein Level oberhalb der Grundsicherung. Wenn ihr mich nach Größenordnungen fragt, würde ich nach der Inflation und bei heutiger Kaufkraft sagen: Unter 1.500€ pro Monat kann man eigentlich in Deutschland nicht wirklich Leben, nach 40 Jahren Arbeit wäre ich für einen „Mindest-Lebensunterhalt“ von rund 2.000€ angemessen.


    Länder wie Österreich mir vergleichbarer Wirtschaftskraft schaffen solche Rentenniveaus auch ohne, dass das Abendland untergeht. 🙂


  • Was spricht denn dagegen, ein Rentenniveau zu erhalten, dass für alle existenzsichernd ist, sodass die ganzen ETF-Überlegungen hier im Forum dann wirklich "on top" kämen und den "Luxus-Unterschied" machen? Internationale Kapitalmärkte sind meines Erachtens weder dazu da, noch dafür geeignet, existenzielle Lebensrisiken von Menschen abzusichern...

    Die Finanzindustrie will Dein Geld. Und wenn Du Dir bei dem Telekom-Aktien-Disaster die Finger verbrannt hast und von selbst eigentlich keine Aktien mehr anfassen wolltest, dann droht man Dir halt mit der Rentenlücke und dann wirst Du schon direkt oder indirekt da mitmachen. Und falls Du immer noch nicht mitmachst, dann macht der Staat das mit dem Generationenkapital für Dich.

    Letztendlich geht es um eine weitere Ausdehnung der Privatisierung. Es kann doch nicht sein, dass mit der GRV irgendetwas direkt zwischen dem Staat und seinen Bürgern abgewickelt wird. Da muss man doch jemanden dazwischenschalten können, der daran verdient.

    Stell' Dir mal vor, Du hättest ausreichen Einkommmen und eine sichere Rente, die ebenfalls ausreichend wäre. Dann könntest Du ja Dein Einkommen rein für Dich einsetzen, konsumieren, reisen, Hobbies frönen, whatever ..., anstatt es irgendjemand anderes zu geben, damit er mehr daraus macht, für Dein Alter - wofür Du übrigens auch arbeiten musst, denn irgendwer muss die Rendite ja erwirtschaften.


    * duck und weg * ^^

  • Was spricht denn dagegen, ein Rentenniveau zu erhalten, dass für alle existenzsichernd ist, sodass die ganzen ETF-Überlegungen hier im Forum dann wirklich "on top" kämen und den "Luxus-Unterschied" machen?

    Der simple Fakt, dass das irgendwer finanzieren muss. Der Eckrentner liegt aktuell bei 1700€ und ist tendenziell überdurchschnittlich aufgrund der 45 Beitragsjahre. Von der Rente gehen noch Steuern und KV ab. Wenn du dem Durchschnittsrentner 2500-3000€ netto geben willst, benötigen wir grob eine Verdopplung der aktuellen Rentenbeiträge. Aktuell stehen wir etwa bei einem Rentner zu zwei Beitragszahlern. Absehbar steuern wir auf 1 Rentner zu 1,5 Beitragszahler zu. Kannst dir also ausrechnen, was von deinem Gehalt übrig bleibt.


    Ob man die Lücke dann versucht, durch das Depot oder anderweitig (wie ich z.B. erstmal durch Immobilien) zu schließen, ist dann doch Geschmackssache.

    Du hast das Problem nicht verstanden. Für den Durchschnittsmenschen geht es darum, die Lücke überhaupt so klein wie möglich zu halten und dazu braucht er die effizienteste Anlage und Entnahme. Wenn du es dir leisten kannst, mit einer halben Entnahmerate zu planen, ist das schön für dich. Auf die Allgemeinbevölkerung ist das aber nicht übertragbar

  • Der simple Fakt, dass das irgendwer finanzieren muss. Der Eckrentner liegt aktuell bei 1700€ und ist tendenziell überdurchschnittlich aufgrund der 45 Beitragsjahre. Von der Rente gehen noch Steuern und KV ab. Wenn du dem Durchschnittsrentner 2500-3000€ netto geben willst, benötigen wir grob eine Verdopplung der aktuellen Rentenbeiträge. Aktuell stehen wir etwa bei einem Rentner zu zwei Beitragszahlern. Absehbar steuern wir auf 1 Rentner zu 1,5 Beitragszahler zu. Kannst dir also ausrechnen, was von deinem Gehalt übrig bleibt.

    Das ist natürlich etwas zu kurz gedacht: Wofür ich erstmal plädieren würde, ist eine solide und existenzsichernde Untergrenze (Stichwort "auskömmlich"). Damit müsste man noch nicht mal das gesamte Rentenniveau anheben, erst recht nicht auf 3.000€. Höhere Beiträge würden paritätisch zwischen AN und AG geteilt. Und wenn dann die Löhne entsprechend angemessen steigen, dann wäre das kein großes Problem. Da müsste man noch nicht mal die Steuerzuschüsse z.B. durch eine praktische Wiedereinführung der Vermögenssteuer erhöhen. Das klappt so wie geschrieben ja auch in anderen vergleichbaren Ländern ohne dass die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen nennenswert leidet. Wie KaffeeOderTee richtig schreibt, ist es politisch halt nicht gewollt, da man daraus dann keine Profite schlagen kann, ökonomisch/politisch möglich und in meinen Augen sinnvoll und gerecht wäre es!


    Du hast das Problem nicht verstanden. Für den Durchschnittsmenschen geht es darum, die Lücke überhaupt so klein wie möglich zu halten und dazu braucht er die effizienteste Anlage und Entnahme. Wenn du es dir leisten kannst, mit einer halben Entnahmerate zu planen, ist das schön für dich. Auf die Allgemeinbevölkerung ist das aber nicht übertragbar

    Was findest du denn an deiner Problembeschreibung so schwer verständlich? Der Punkt ist doch offensichtlich und unstrittig! Worin wir uns unterscheiden ist die Lösung bzw. das Vorgehen beim Schließen der Rentenlücke. Und hier würde ich grundsätzlich dafür plädieren (politisch wie auch persönlich im Einzefall sofern irgendwie möglich!), dass man das Auskommen im Sinne einer persönlichen Grundabsicherung eben durch belastbare Renten (inflationsgesichert!) am besten aus der ersten Säule der Altersversorgung bestreitet. Die Versorgungswerke der Freiberufler (Ärzte, Rechtsanwälte, etc.) aber auch die Beamtenversorgungen zeigen ja, dass dies möglich ist. Hier reden wir natürlich über die relativ gesehen höher qualifizierten, aber wenn wir den deutschen Niedriglohnsektor wieder auf ein auskömmliches Einkommensniveau bringen würden, wären eben auch die geringeren Rentenansprüche ggü. der GRV deutlich auskömmlicher, die man dann z.B. um eine verpflichtende Betriebsrente (paritätisch) ergänzen könnte.


    Wie gesagt: Aktien-ETF sind in meinen Augen eine wunderbare Sache zum Vermögensaufbau! Zur existenziellen Absicherung eines Mindestniveaus oder allgemeiner von Lebensrisiken wie dem Alter, braucht man m.E. funktionierende Sozialsysteme, gerade für die Geringverdiener. Und eben nicht den Verweis auf die Kapitalmärkte, deren Aufgabe es einfach nicht ist, für auskömmliche Mindestrenten zu sorgen...

  • Welches Rentenniveau wäre für Dich denn "existenzsichernd"?

    Zumal der Gesetzgeber das ja sogar definiert hat (siehe Grundsicherung). Ob das jetzt wirklich reicht, sei mal dahin gestellt und darüber kann man lange und breit diskutieren.

    Mir ging es lediglich darum, daß Du schreibst, was für Dich der Begriff "existenzsichernd" bedeutet, nämlich Grundsicherung.


    Soweit ich weiß, hat jeder erwachsene Mensch im Land Anspruch auf Grundsicherung, und sollte die Rente niedriger sein, wird diese über die Grundsicherung aufgestockt. Das heißt: Deine Forderung ist somit bereits Realität im Lande.



    Bereits heute geht jeder vierte Steuer-Euro als Zuschuß in die staatliche Rentenversicherung (die wiederum etwa ein Drittel ihrer Ausgaben über den Steuerzuschuß finanziert, die anderen zwei Drittel über Beiträge). Es mag bürokratisch möglich sein (linke Tasche - rechte Tasche) einem Rentner mit sehr geringer Rente die Grundsicherung über die Rentenversicherung auszahlen zu lassen. Davon hat dieser nicht weniger und nicht mehr.


    Ein guter Bekannter lebt primär von seinem Kapitalvermögen. Dazu bekommt er noch eine (nicht existenzsichernde) Rente von 320 €. Immer dann, wenn in den Medien von geringen Renten berichtet wird, schmunzelt er und sagt: "Auch ich zähle statistisch zu diesen armen Rentnern." Was stimmt! Vermutlich gehören die geschätzten Mitforisten Sovereign und McProfit auch zu den Beziehern kleiner dreistelliger, nicht existenzsichernder Renten. Glaub keiner Statistik, die Du nicht selbst gestaltet hast.

  • Das ist natürlich etwas zu kurz gedacht: Wofür ich erstmal plädieren würde, ist eine solide und existenzsichernde Untergrenze (Stichwort "auskömmlich"). Damit müsste man noch nicht mal das gesamte Rentenniveau anheben

    Wir haben die Grundsicherung, die genau das tut.

    Aber sag doch mal, welche Mindestrente du für auskömmlich hältst. Würdest du dabei den ganzen Haushalt berücksichtigen oder nur die Einzelperson?

    Höhere Beiträge würden paritätisch zwischen AN und AG geteilt.

    Paritätische Abgaben sind Augenwischerei. Am Ende zahlt es immer der Arbeitnehmer, denn der Arbeitgeber rechnet die Lohnnebenkosten in seine Kalkulation mit ein.


    Und wenn dann die Löhne entsprechend angemessen steigen, dann wäre das kein großes Problem

    Wenn die Löhne steigen, steigt auch das allgemeine Preisniveau. Am Ende haben alle nominell mehr Geld in der Tasche, können sich aber nicht mehr kaufen. Alle Güter und Dienstleistungen, die wir kaufen, müssen von jemand produziert bzw. angeboten werden. Mehr Geld für alle ändert an der Aufteilung im Inland nichts. Und für Zukauf aus dem Ausland benötigt man Devisen, die werden entweder durch Exporte erwirtschaftet (=Verzicht auf Konsum im Inland) oder durch vorher angesammeltes Kapital. Grundlagen der VWL.
    Ein Umlagesystem ist und bleibt bestenfalls ein Nullsummenspiel. Schlimmstenfalls würgt man durch zu hohe Abgaben die Wirtschaft ab

    Beamtenversorgungen

    Die Beamtenversorgung ist eine Zeitbombe. Man hat Jahrzehnte keine Rückstellungen gemacht und wird die nächsten Jahre einen größeren Teil der Haushalte in die Pensionen umlenken müssen, um Versprechungen zu erfüllen.

  • Achim Weiss

    Mein Beitrag war im Endeffekt nur als Ergänzung zu deinem Beitrag gedacht. Sprich hier wird darüber fantasiert, die Rente auf ein "existenzsicherndes Niveau" zu heben und nach dem Sozialstaat gerufen. Dies ist ja aber eben schon längst mit der Grundsicherung geschehen. Und um die Existenz zu sichern, reicht das Minimum (Essen, Trinken, Kleidung, Dach überm Kopf).


    Die Posts von FinanztipUser hören sich für mich aber eher als Lebensstandardsicherung an, als nach wirklicher Existenzsicherung.


    Also von daher, wie schon gesagt, keine Kritik in deine Richtung, sondern eher noch als Erweiterung zu deiner Frage gedacht.


    Und zu deiner Aussage "niedrige Rente != geringes Einkommen" stimme ich dir auch voll zu. Nur weil die gesetzliche Rente selbst gering ist, heißt das ja noch lange nicht, dass jemand unterm Existenzminimum dahinvegetieren muss bzw. auf die Grundsicherung angewiesen ist. Jeder Selbstständige in diesem Land, der sich gegen die GRV und für eine private Lösung entscheidet, kann von der gesetzlichen Rente nicht leben (da diese im Zweifel = 0 ist). Aber dafür dürften in der Regel andere Einnahmequellen existieren, welche diese Lücke problemlos schließen (Mieteinnahmen, private Rentenversicherung, Kapitalerträge).

  • Wofür ich erstmal plädieren würde, ist eine solide und existenzsichernde Untergrenze (Stichwort "auskömmlich"). Damit müsste man noch nicht mal das gesamte Rentenniveau anheben, erst recht nicht auf 3.000€. Höhere Beiträge würden paritätisch zwischen AN und AG geteilt. Und wenn dann die Löhne entsprechend angemessen steigen, dann wäre das kein großes Problem.

    Das hat neulich Frau Wagenknecht auf einer Wahlkampfveranstaltung auch gesagt: "Höhere Löhne sind kein Problem!" So manche Friseurmeisterin sieht das anders, der die Kundinnen wegbrechen, weil sie die hohen Rechnungen nicht bezahlen können oder wollen. Die lassen sich ihre Haare lieber schwarz in der heimischen Küche schneiden.

    Da müsste man noch nicht mal die Steuerzuschüsse z.B. durch eine praktische Wiedereinführung der Vermögenssteuer erhöhen.

    Einen kleinen Rest Vermögensteuer gibt es im Lande ja. Die allgemeine Erhebung hat das Verfassungsgericht verboten mit dem Argument der gleichmäßigen Besteuerung: Von einem Depot kann man die Vermögensteuer leicht erheben. Bei Immobilien (also etwa der Hälfte der Vermögen der Deutschen) stellt das den Staat offenbar vor unüberwindbare Hindernisse, wie das Gezerre um die Neuregelung der Grundsteuer zeigt.

    Das klappt so wie geschrieben ja auch in anderen vergleichbaren Ländern ohne dass die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen nennenswert leidet.

    An dieser Stelle wäre eine Liste der entsprechenden Länder hilfreich.

    [Ich würde hier] grundsätzlich dafür plädieren ..., dass man das Auskommen im Sinne einer persönlichen Grundabsicherung eben durch belastbare Renten (inflationsgesichert!) am besten aus der ersten Säule der Altersversorgung bestreitet. Die Versorgungswerke der Freiberufler (Ärzte, Rechtsanwälte, etc.) aber auch die Beamtenversorgungen zeigen ja, dass dies möglich ist.

    Beamte werden aus dem Steuertopf versorgt, der per se als unerschöpflich gilt. Mit der Pensionierung vieler Babyboomer dürfte die Belastung der staatlichen Haushalte ganz erheblich ansteigen, was dann vermutlich mehr in den Medien thematisiert werden dürfte als heute.


    Die Situation der Versorgungswerke sehe ich deutlich zurückhaltender als Du. Auch hier gilt, daß man keiner Statistik trauen sollte, die man nicht selbst gestaltet hat. Es liegt nahe, daß eine Körperschaft, deren Mitglieder satzungsgemäß Maximalbeiträge leisten müssen, letztlich höhere Renten auszahlt als die gesetzliche Rentenversicherung, bei der eine ausgezahlte Rente ggf. ausschließlich auf Beiträgen eines Minijobs beruht. Unter der Haube leiden die Versorgungswerke schwer unter der Zinsbaisse. Eine Versicherungsgesellschaft wäre unter gleichen Bedingungen bereits pleite, aber weil ein Versorgungswerk formal nicht pleite gehen kann, werden halt die Renten gekürzt oder zumindest über viele Jahre mit galoppierender Inflation nicht erhöht. So wird der Öffentlichkeit die Misere nicht bewußt.

    ... die man dann z.B. um eine verpflichtende Betriebsrente (paritätisch) ergänzen könnte.

    Entscheidender Nachteil der Betriebsrente: Kein Inflationsausgleich. Mit einer pauschalen Erhöhung von 1% im Jahr können sich die Gesellschaften von der an sich verpflichtenden Inflationsanpassung freikaufen.


    Angesichts all dessen ist die Vorabpauschale (siehe Thema des Threads) von eher untergeordneter Bedeutung.

  • 12345: Es gibt etwa 90 Versorgungswerke in Deutschland, somit etwa 90 unterschiedliche Satzungen und Bedingungen. Üblicherweise wird dort vom "Regelbeitrag" gesprochen, den die Mitglieder leisten sollen. Dieser "Regelbeitrag" ist typischerweise das Produkt aus Hebesatz der gesetzlichen Rentenversicherung und Beitragsbemessungsgrenze. Das heißt: Was beim Versorgungswerk "Regelbeitrag" genannt wird, hieße bei der gesetzlichen Rente "Maximalbeitrag".

  • 12345: Es gibt etwa 90 Versorgungswerke in Deutschland, somit etwa 90 unterschiedliche Satzungen und Bedingungen. Üblicherweise wird dort vom "Regelbeitrag" gesprochen, den die Mitglieder leisten sollen. Dieser "Regelbeitrag" ist typischerweise das Produkt aus Hebesatz der gesetzlichen Rentenversicherung und Beitragsbemessungsgrenze. Das heißt: Was beim Versorgungswerk "Regelbeitrag" genannt wird, hieße bei der gesetzlichen Rente "Maximalbeitrag".

    Ich kenne nicht alle 90 Versorgungswerke. Aber zumindest in meinem entspricht der Regelbeitrag der Höhe nach dem Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung (d.h. der sich aus der Beitragsbemessungsgrenze ergebende Beitrag ist lediglich die Obergrenze).

  • Versorgungswerke zählen zur 1. Säule, müssen sich daher in vielem an die Vorgaben der gesetzlichen Rentenversicherung halten. Sollte ein Mitglied weniger verdienen als die Beitragsbemessungsgrenze, kann es üblicherweise eine Beitragsbegrenzung beantragen, muß dazu aber der Kammer gegenüber sein (geringeres) Einkommen nachweisen.


    Unabhängig davon dürfte das durchschnittliche Versorgungswerksmitglied mehr verdienen als der Durchschnitt der Bevölkerung, wodurch mehr Beiträge fällig werden als im Durchschnitt der Bevölkerung und letztlich höhere Renten bezahlt werden. Die Rentenhöhe allein ist kein taugliches Kriterium, an der sich eine angebliche Überlegenheit des Systems "Versorgungswerk" festmachen ließe.


    Ich habe die Zahl der unterschiedlichen Versorgungswerke speziell deswegen genannt, weil ich Rückmeldungen der Art: "In meinem Versorgungswerk ist das aber anders!" vermeiden wollte. Mag schon sein, daß der Begriff Regelbeitrag in der Satzung genau Deines Versorgungswerks nicht vorkommt. Wir können das jetzt nicht verifizieren, denn Du willst ja nicht sagen, um welches Werk es sich handelt.


    Das ist aber eine Detailfrage, die mit unserem Threadthema Vorabpauschale nichts zu tun hat.

  • Wir haben die Grundsicherung, die genau das tut.

    Aber sag doch mal, welche Mindestrente du für auskömmlich hältst. Würdest du dabei den ganzen Haushalt berücksichtigen oder nur die Einzelperson?

    Mir ging es um eine Mindestrente, nicht um Grundsicherung im Alter. Und viel mehr als sehr konkrete Zahlen nennen kann ich nicht (#43), das natürlich erstmal für Einzelpersonen, bei Gemeinschaftshaushalten dann ggf. entsprechend zu kürzen...


    Paritätische Abgaben sind Augenwischerei. Am Ende zahlt es immer der Arbeitnehmer, denn der Arbeitgeber rechnet die Lohnnebenkosten in seine Kalkulation mit ein.

    Wenn die Löhne steigen, steigt auch das allgemeine Preisniveau. Am Ende haben alle nominell mehr Geld in der Tasche, können sich aber nicht mehr kaufen. Alle Güter und Dienstleistungen, die wir kaufen, müssen von jemand produziert bzw. angeboten werden. Mehr Geld für alle ändert an der Aufteilung im Inland nichts.

    Was meintest du oben im Thread zu solchen Aussagen sehr passend?

    *klingelingeling* 5€ fürs Phrasenschwein *klingelingeling*

    Meine Güte! Solche Pauschalaussagen hätte ja selbst früher nicht mal das IW in Köln propagiert! :rolleyes: Was du schreibst stimmt in mindestens dreifacher Hinsicht gerade volkwirtschaftlich überhaupt nicht: Wenn ich vorschlage, dass die Löhne im Mindestlohnbereich zum Zweck einer besseren Existenzsicherung steigen sollten, warum unterstellst du dann massive Konsumsteigerungen? Gerade wenn das Geld knapp ist und Leute bewusst und rational für die Rente vorsorgen wollen oder die Beiträge wie bei der GRV sogar automatisch abgezogen werden, dann liegt doch auf der Hand, dass Investitionen in die eigene Rente und ins Sparen/Rücklagen keinen Konsum darstellen, sich also auf den Konsum (mit ggf. steigender Nachfrage) nur begrenzt/anteilig auswirken. Selbst wenn der Konsum in Deutschland steigen würde, wäre der Effekt anteilig gering, da die einkommenstechnische Mitte und die Oberschicht nicht betroffen wären, sondern nur ein kleiner Teil der Bevölkerung. Und dann haben wir - wie du vielleicht gemerkt hast - eine Gemeinschaftswährung. Sprich: Selbst eine Nachfragesteigerung in einem Land wie Deutschland hätte nur eine sehr geringe Auswirkung auf das Preisniveau der Eurozone.


    Interessant, wie schnell die Beiträge zunehmen, wenn es um politschere Fragen geht. Lasst vielleicht mal versuchen, die Argumente etwas mehr mit ernsthafter VWL, Studien oder Beispielen zu untermauern und etwas zu sortieren. Als Länder hatte ich Österreich genannt, schaut ansonsten mal nach Skandinavien (Schweden, Norwegen) oder auch in Richtung Frankreich was die Rentensituation und das Renteneintrittsalter angeht.


    Die Situation der Versorgungswerke sehe ich deutlich zurückhaltender als Du.

    Die kann ich auch nicht für alle unterschiedlichen Versorgungswerke beurteilen. Das Versorgungswerk der Ärztekammer hier im Bundesland hat aber zum Beispiel in den letzten 30 Jahren sehr erfolgreich in Immobilien investiert (Wohnungen, Klinikgebäude), was zu entsprechenden Renditen geführt hat...


    Entscheidender Nachteil der Betriebsrente: Kein Inflationsausgleich. Mit einer pauschalen Erhöhung von 1% im Jahr können sich die Gesellschaften von der an sich verpflichtenden Inflationsanpassung freikaufen.

    Das ist ein massives Problem der BAV allgemein. Und das unterschätzen m.E. 9 von 10 Leute bezogen auf ihre Alterseinkünfte aktuell. Rechnerisch wäre es natürlich kein Problem, hier Dynamikoptionen einzurechnen bzw. anzubieten (z.B. 2-3% verbindlich). Das müsste es halt als Vorgabe geben und durch Rendite und/oder Einzahlungen gedeckt sein, damit mit den Zahlen nicht weiterhin Augenwischerei betrieben wird. Vorteil der BAV wäre halt die weiterhin paritätische oder zumindest gemeinsame Finanzierung durch AG/AN.


    Ich mein Leute, wenn hier so Sachen wie das in den Raum geworfen werden für unser Rentensystem:

    Wir haben die Grundsicherung, die genau das tut.

    Dann sollte uns doch eine Sache klar sein: Das zahlen wir alle über unsere Steuern! Wir zahlen praktisch, dass sich die Unternehmen immer mehr rausgezogen haben aus der Altersversorgung! Es war ein großer Erfolg für die Unternehmen, dass die Riesterrenten (bekanntlich für die Verbraucher ja weitgehend gescheitert) eben nur durch die AN angespart werden müssen.


    Habt ihr euch mal angeschaut, in welchem Ausmaß gerade die BAV in deutschen Unternehmen in den letzten 30 Jahren abgebaut wurde? Ich kenne einen Fall aus einem DAX-Unternehmen (eigene Erfahrung), da hatten die AN in den 1980er Jahren faktisch die 20 fache (!) Betriebsrente verglichen mit denen die in den 2000er Jahren angefangen haben. Dann sollen noch die Beiträge für die gesetzliche Rente für die Unternehmen um jeden Preis niedrig gehalten werden? Da ist doch klar, dass da am Ende fast nichts mehr bleibt an Gesamtrente für die jüngere Generation. Und das ist dann völlig unabhängig von der Demographie und dem Umlagesystem der GRV.


    Da ist es mir doch deutlich lieber, wenn unsere Sozialsysteme paritätisch finanziert und auskömmlich sind, sodass der Staat da nicht mit Transferleistungen einspringen muss.

    Das wäre a) besser für die Betroffenen und b) besser für uns alle, da wir dann nicht als Steuerzahler die Rechung bezahlen müssten!

  • Was findest du denn an deiner Problembeschreibung so schwer verständlich? Der Punkt ist doch offensichtlich und unstrittig! Worin wir uns unterscheiden ist die Lösung bzw. das Vorgehen beim Schließen der Rentenlücke. Und hier würde ich grundsätzlich dafür plädieren (politisch wie auch persönlich im Einzefall sofern irgendwie möglich!), dass man das Auskommen im Sinne einer persönlichen Grundabsicherung eben durch belastbare Renten (inflationsgesichert!) am besten aus der ersten Säule der Altersversorgung bestreitet. Die Versorgungswerke der Freiberufler (Ärzte, Rechtsanwälte, etc.) aber auch die Beamtenversorgungen zeigen ja, dass dies möglich ist. Hier reden wir natürlich über die relativ gesehen höher qualifizierten, aber wenn wir den deutschen Niedriglohnsektor wieder auf ein auskömmliches Einkommensniveau bringen würden, wären eben auch die geringeren Rentenansprüche ggü. der GRV deutlich auskömmlicher, die man dann z.B. um eine verpflichtende Betriebsrente (paritätisch) ergänzen könnte.

    Äh, ... die Versorgungswerke für Ärzte, Anwälte und Mediziner stehen gerade in den Nachrichten als Beispiel dafür, dass es mit dem Investieren in die Finanzbranche als zweite Säule auch schief gehen kann - zumindest vorübergehend; vielleicht (hoffentlich) erholt sich die Lage wieder:


    Renten-Schock: Haben sich die Versorgungswerke verzockt?

  • Äh, ... die Versorgungswerke für Ärzte, Anwälte und Mediziner stehen gerade in den Nachrichten als Beispiel dafür, dass es mit dem Investieren in die Finanzbranche als zweite Säule auch schief gehen kann:


    https://www.wiwo.de/my/finanze…rgungswerke/29791710.html

    Ist das so, der Artikel ist leider hinter einer Paywall? Was sind denn bezüglich der Immobilien da aktuell die Probleme? Zinswende unterschätzt? Also ich habe noch solche Artikel dazu im Ohr, ist nicht lange her da waren die Meldungen eher positiv:

    Ärzteversorgungswerke in der Krise stabil
    Trotz Turbulenzen an den Kapitalmärkten im vergangenen Corona-Jahr haben Ärzteversorgungswerke meistens zufriedenstellende Ergebnisse erzielt.
    www.arzt-wirtschaft.de


    Die Finanztest meinte nach einem Vergleich mal, dass die Leistungen der Ärzteversorgung generell besser wären, vermutlich auch "qualifikationsbereinigt":

    Ärzteversorgung im Vergleich: Das sollten Ärzte über ihre Rente wissen
    Für die Altersversorgung der Ärzte sind in Deutschland 18 Versorgungswerke zuständig. Die Renten-Experten der Stiftung Warentest haben sie etwas genauer...
    www.test.de


    Aber sei's drum: Verhungern werden die Freiberufler mit Uni-Abschluss verglichen mit den Geringverdienern in der GRV (ohne anständige BAV) tendenziell sicher nicht! ;)

  • Aber sei's drum: Verhungern werden die Freiberufler mit Uni-Abschluss verglichen mit den Geringverdienern in der GRV (ohne anständige BAV) tendenziell sicher nicht! ;)

    Verluste auf einem höheren Niveau machen aber auch nicht wirklich Freude.

    Und was denen auf einem höheren Niveau passiert, kann auch anderen auf einem niedrigeren Niveau passieren:


  • Ich habe die Zahl der unterschiedlichen Versorgungswerke speziell deswegen genannt, weil ich Rückmeldungen der Art: "In meinem Versorgungswerk ist das aber anders!" vermeiden wollte. Mag schon sein, daß der Begriff Regelbeitrag in der Satzung genau Deines Versorgungswerks nicht vorkommt. Wir können das jetzt nicht verifizieren, denn Du willst ja nicht sagen, um welches Werk es sich handelt.

    Hast Du denn alle 90 Versorgungswerkssatzungen darauf geprüft, ob das "üblicherweise" und "typischerweise" so ist, wie Du hier schreibst, oder ist das nur Hörensagen? Wenn man sich so aus dem Fenster lehnt wie Du sollte man das schon verifiziert haben. Einen Regelbeitrag gibt es in meinem Versorgungswerk übrigens schon - er entspricht aber, wie schon ausgeführt, nunmal der Höhe nach dem, was auch in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen wäre.


    Verluste auf einem höheren Niveau machen aber auch nicht wirklich Freude.

    Nö, aber 100% sicher ist nichts im Leben außer dem Tod. Deshalb ist ja auch Diversifikation so wichtig. Ich würde mich auch nicht zu 100% aufs Versorgungswerk verlassen - deshalb habe ich eben z.B. auch noch selbstgenutztes Wohneigentum und ETFs.