Hallo,
ich habe eine Verständnisfrage zum Rentenfaktor und hoffe sie ist nicht allzu dämlich.
Wenn ich alle Infos zum Rentenfaktor gelesen habe, dann komme ich zum Ergebnis dass der Rentenfaktor einer privaten Rentenversicherung im Falle einer einmaligen Kapitalabfindung keinerlei Rolle spielt.
Ist das richtig?
Gruss und danke, bbi