Sie bekäme ohne Deinen Vertrag, ohne die "Steuerersparnis" durch die Geltendmachung Deiner Riesterbeiträge als Sonderausgaben bedeutend mehr Staatszuschüsse, als sie jetzt bekommt.
Korrekt. Das gilt jedoch nur, wenn sie Arbeitnehmerin ist, d.h. mind. 1 Tag im Jahr angestellt arbeitet (angemeldeter Minijob z.B. bei den Schwiegereltern reicht).
Wenn sie nicht Arbeitnehmerin ist, hat sie nur einen mittelbaren Zulagenanspruch über den Ehemann, falls dieser voll einzahlt (hier 2.100€ inkl. Zulage).
Dein Vertrag ist recht wenig gefördert. Daher macht die Kündigung Deines Vertrages viel Sinn. Nachteil ist, dass dann die Frau im 2. Fall auch keine Förderung mehr erhält. Aufgrund der hohen Zulagen bei Ihr, sollte dann eine Beitragsfreistellung sinnvoller als eine Kündigung sein (wobei 60€ p.a. ja fast eine Beitragsfreistellung ist).
Beachte auch, dass es Augenwischerei ist, nur das Vermögen zu Rentenbeginn zu betrachten. Dieses wird dann zwangsweise (zu mind. 70%) in eine Rentenversicherung gewandelt, die idR katastrophale Bedingungen hat.
Das bedeutet: Selbst, wenn Du Deinen Vertrag jetzt weiter laufen lassen möchtest, sollte es sich lohnen, diesen kurz vor Rentenbeginn zu kündigen. Wenn Du dann den ausgezahlten Betrag in die GRV einzahlst, solltest Du eine bessere Rente haben.