Riester Rente Aachen Münchener - Strategie No. 1

  • Sie bekäme ohne Deinen Vertrag, ohne die "Steuerersparnis" durch die Geltendmachung Deiner Riesterbeiträge als Sonderausgaben bedeutend mehr Staatszuschüsse, als sie jetzt bekommt.

    Korrekt. Das gilt jedoch nur, wenn sie Arbeitnehmerin ist, d.h. mind. 1 Tag im Jahr angestellt arbeitet (angemeldeter Minijob z.B. bei den Schwiegereltern reicht).


    Wenn sie nicht Arbeitnehmerin ist, hat sie nur einen mittelbaren Zulagenanspruch über den Ehemann, falls dieser voll einzahlt (hier 2.100€ inkl. Zulage).


    Dein Vertrag ist recht wenig gefördert. Daher macht die Kündigung Deines Vertrages viel Sinn. Nachteil ist, dass dann die Frau im 2. Fall auch keine Förderung mehr erhält. Aufgrund der hohen Zulagen bei Ihr, sollte dann eine Beitragsfreistellung sinnvoller als eine Kündigung sein (wobei 60€ p.a. ja fast eine Beitragsfreistellung ist).


    Beachte auch, dass es Augenwischerei ist, nur das Vermögen zu Rentenbeginn zu betrachten. Dieses wird dann zwangsweise (zu mind. 70%) in eine Rentenversicherung gewandelt, die idR katastrophale Bedingungen hat.

    Das bedeutet: Selbst, wenn Du Deinen Vertrag jetzt weiter laufen lassen möchtest, sollte es sich lohnen, diesen kurz vor Rentenbeginn zu kündigen. Wenn Du dann den ausgezahlten Betrag in die GRV einzahlst, solltest Du eine bessere Rente haben.

  • 1. Überall steht geschrieben, man bekomme für Riesterbeiträge Zulagen und zusätzlich Steuervorteile.


    Das stimmt nicht, die Zulagen werden gegen die Steuerersparnis gerechnet.

    Könnte mir diesen Satz bitte jemand einmal ganz genau erklären.

    Ich habe meinen "alten" Riester-Vertrag gekündigt und hier wurden Zulagen und gewährte Steuerermäßigung so 1:1 vom Wert des Vertrages abgezogen.

    Wann und in welcher Form werden "die Zulagen...gegen die Steuerersparnis gerechnet"?


    Und noch eine Frage zu den steuerlichen Vorteilen, die vermutlich hierzu passt:

    Ich bin davon ausgegangen, dass ich die steuerlichen Vorteile mit der Steuererklärung quasi auf meinem Konto habe. Sprich mir das Geld direkt zur Verfügung steht. Wie kommt es dann später zu einer Versteuerung der bereits heute erhaltenen steuerlichen Vorteile?


    Danke + Gruß

    Thomas

  • Könnte mir diesen Satz bitte jemand einmal ganz genau erklären.

    Du kannst die Beiträge zu einem Riestervertrag von der Steuer absetzen. Das bedeutet, dass Du die Beiträge aus unversteuertem Einkommen zahlst. Die Steuerersparnis hängt also von Deinem persönlichen Grenzsteuersatz ab. Das würde bedeuten, dass jemand, der wenig oder keine Steuern zahlt, keinen Vorteil davon hat.


    Daher gibt es die Zulagen. Die bekommt jeder, unabhängig vom Steuersatz. Das ist also die Untergrenze, die ein Riestersparer bekommt.


    In der Praxis wird das wie folgt abgewickelt: Jeder Riestersparer bekommt zunächst die Zulage, die direkt in den Vertrag gezahlt wird. Mit Deiner Steuererklärung wird geprüft, ob Deine Steuerersparnis (mit pers. Steuersatz) höher ist.

    Falls JA, bekommst Du die zusätzliche Steuerersparnis (also die gesamte Steuerersparnis minus bereits bezahlter Zulagen) im Rahmen der Steuererstattung auf Dein Konto überwiesen.

    Falls NEIN, bleibt es bei den bereits ausgezahlten Zulagen.


    Das Ganze ist also vergleichbar mit den Kindergeld (Untergrenze, wird direkt ausgezahlt) und dem Kinderfreibetrag (wirkt sich nur aus, wenn nach Verrechnung des Kindergeldes noch etwas übrig bleibt).

  • Zahlen dazu!


    Angenommen, ein lediger Jemand verdient 50.000 €, so zahlt er dafür 7177 € Steuern. Zahlt er nun 2000 € in seinen Riestervertrag ein (4% seines Bruttoeinkommens), so bekommt er dafür 175 € staatlichen Zuschuß. Sein zu versteuerndes Einkommen sinkt um diese 2000 € und seine Steuerlast formal auf 6667 €, somit 510 € Steuer weniger.


    Jetzt sagt das Finanzamt aber: 175 € Zuschuß hat er ja schon bekommen, also bekommt er nicht 510 € Steuernachlaß, sondern nur 335 € (die zusammen mit den 175 € 510 € ergeben).


    Wenn Deine Steuer"ersparnis" durch Riestereinzahlungen also höher ist als der Zuschuß, fällt per saldo der Zuschuß unter den Tisch.


    Du bekommst dann per saldo nur die Steuerersparnis, nicht aber zusätzlich noch den Zuschuß.

  • Wenn Deine Steuer"ersparnis" durch Riestereinzahlungen also höher ist als der Zuschuß, fällt per saldo der Zuschuß unter den Tisch.


    Du bekommst dann per saldo nur die Steuerersparnis, nicht aber zusätzlich noch den Zuschuß.

    Beworben wurde die Chose aber doch so gut wie immer mit beiden Schinken gleichzeitig, Steuerersparnis und Zuschüssen. Von entweder/oder war nie die Rede.


    Juckt mich aber nicht, da ich nie geriestert habe. Und nicht nur deswegen nicht, weil die damaligen Werbeplakate mit dem zurückhaltend lächelnden Riester, Walter, nie so den richtigen Biss hatten. :|

    "Unhappy Wife - Unhappy Life!" Roger Murgatroyd, 1977

  • Zu mir: Verheiratet, zwei Kinder, 44 Jahre alt

    Riesterbeiträge: Ich zahle seit Beginn des Vertrages den Maximalbetrag ein. Meine Frau seit 2015 jährlich 60€. Wir erhalten die maximalen Zulagen + je 300€ für die Kids.

    Der Vertrag Deiner Frau lohnt sich, Deiner nicht. Deine Frau könnte ihren weiterführen, solange sie selbst nicht verdient und nur die 60 € Einzahlung leisten muss, um die Zulagen zu bekommen. Wenn die Kinder aus dem Kindergeldalter sind und insbesondere sie auch verdient evtl. nachjustieren. Du würdest am besten förderschädlich kündigen und das Guthaben plus fortan die laufenden Zahlungen in einen ETF-Sparplan stecken.

  • Wenn Deine Steuer"ersparnis" durch Riestereinzahlungen ... höher ist als der Zuschuß, fällt per saldo der Zuschuß unter den Tisch.

    Beworben wurde die Chose aber doch so gut wie immer mit beiden Schinken gleichzeitig, Steuerersparnis und Zuschüssen. Von entweder/oder war nie die Rede.

    Ja, eben drum habe ich das oben hoffentlich klar formuliert.


    Für einen Einzelmenschen bin ich da meiner Sache sicher.


    Im vorliegenden Fall geht es aber um ein mutmaßlich gemeinsam veranlagtes Ehepaar mit Kindern. Ich habe oben schon den Verdacht geäußert, daß der Vertrag des gutverdienenden Ehemann mit seiner hohen Steuer"ersparnis" möglicherweise einen Gutteil der Kinderzuschüsse seiner Ehefrau auffrißt. Wenn ich mich nicht verrechnet habe, würde das Ehepaar davon profitieren, wenn der Ehemann seinen Riestervertrag aussetzt und das Geld anderswie investiert.


    Oder anders gesagt: Solange der Ehemann seinen Riestervertrag weiterhin bepart, bekommt die Ehefrau entscheidend weniger Zuschüsse für ihren.


    Wäre schön, wenn ich mich diesbezüglich verrechnet hätte.

  • Guten Morgen zusammen, entschuldigt, dass ich bzgl. der Lebenssituation nicht klar genug war. Meine Frau ist Juristin und zahlt in das Versorgungswerk der Rechtsanwälte ein. Daher reichen bei ihr die 60€ p. J für die volle Zulage aus, solange ich den Riester voll bespare.


    Jetzt schaue ich mal nur noch nach vorne und ärgere mich nicht mehr über die Vergangenheit. Eine Frage hierzu.

    Der DWS Funds Invest ZukunftsStrategie kostet pro Jahr 1,923% und ich bekäme bei Kündigung 30k€ ausbezahlt.

    Allein schon deshalb müsste doch die Kündigung (so schmerzhaft es ist) auf 20 Jahre sinnvoller sein, als die 40k€ Wert, den der Vertrag aktuell erhält, einfach stehenzulassen, oder? Lassen wir die Performance vs. meines MSCI World mal außen vor (die ja ganz klar pro MSCI W spricht).


    Vielen Dank vorab und Euch einen schönen Sonntag!

  • So sieht es aus, wenn ein normaler ETF unter 0,5% Kosten hat sind bei der Restlaufzeit alle Verluste wieder rein geholt. Noch wichtiger ist dann meines Erachtens die Auszahl-Phase hier hast du völlig freie Hand im Gegensatz zum Riester-Gedöns. Finanztest hat gerade im aktuellen Heft einen interessanten Artikel dazu veröffentlicht, wie es aussieht steht die nächste Klage der Verbraucherzentralen kurz bevor. Problem sind die 30%, die einbehalten werden um eine Versicherung abzuschließen, die ab einem Alter von 85! die Weiterzahlung übernimmt.

  • Entschuldigt, dass ich bzgl. der Lebenssituation nicht klar genug war.

    Unklare Vorgaben halten die Diskussion lebendig! :)

    Meine Frau ist Juristin und zahlt in das Versorgungswerk der Rechtsanwälte ein. Daher reichen bei ihr die 60€ p. J für die volle Zulage aus, solange ich den Riester voll bespare.

    Sie hat somit keinen eigenen Anspruch an eine Riesterförderung, sondern ist nur mittelbar zulagenberechtigt. Das heißt: Sie bekommt nur dann eine Riesterförderung, wenn Du als unmittelbar Zulagenberechtigter einen laufenden Riestervertrag hast.


    Ich weiß nicht, ob es einen Einfluß auf den Vertrag Deiner Frau hätte, wenn Du Deinen Vertrag beitragfrei stellen würdest. Das könnte man klären.


    Ich nehme mal an, daß Ihr die Riesterverträge nicht erst in diesem Jahr abgeschlossen habt. Sofern die Verträge bereits im letzten Jahr (oder besser noch: in den Vorjahren) bestanden, solltest Du aus bereits erteilten Steuerbescheiden ersehen können, ob die Zulagen auf den Vertrag Deiner Frau von eurer gemeinsamen Steuererstattung abgezogen werden. Wenn das der Fall wäre, könnte Beitragsfreistellung für Dich eine Option sein.


    Schau doch mal in Deinen Steuerbescheiden nach!


    Ach so: Du weißt nicht, wie man das macht. Ich nehme an, Du erstellst Deine Steuererklärung mit einer Software. Diese Software läßt Du zweimal (oder mehrere Male) rechnen: Einmal mit vollständigen Daten, dann sollte das herauskommen, was auch auf dem Steuerbescheid steht. Dann nimmst Du einen oder beide Riesterverträge heraus und siehst dann, wie sich die Steuerzahlung ändern würde (bzw. geändert hätte).

  • Moin Thomas1980 ,


    Du kannst auch einfach bei der Zulagenstelle anfragen und dann wird dir eine Überischt zu allen Zulagen und Steuererstattungen die in deinem/eurem Vertrag sind ausgestellt.

    Dazu einfach das Kontaktformular ausfüllen und deine Postadresse angeben, dann hast du alles nach ein paar Tagen schwarz auf weiß im Briefkasten und hast verbindliche Zahlen.


    Nutzen Sie gern unser Kontaktformular.
    Allgemeine, nicht kontextbezogene Kontaktaufnahme mit einem Ansprechpartner des Auftritts
    riester.deutsche-rentenversicherung.de


    Sollte in deinem Riestervertrag noch Gewinn entstanden sein darfst du diesen Gewin auch noch zu deinem persönlichen Steuersatz bei Kündigung versteuern.


    Viel Erfolg.

  • Thomas1980 aus deinem Profilnamen entnehme ich, dass du das gleiche Baujahr wie ich bist. Ich stand letztes und dieses Jahr vor der gleichen Entscheidung. Ich und meine Frau besparen 3 BSV (ich 2, 1x ohne Riester 1x mit Riester; meine Frau 1x mit Riester). Wir haben ein Kind.


    Den BSV ohne Riester habe ich seit 2007 und die beiden mit Riester sind von 2010, als wir unser Haus kauften. Damals habe ich mich nicht so sehr mit der Materie auseinandergesetzt. Aus jetziger Sicht war es zwar kein Fehler, aber es gäbe bessere Möglichkeiten. Das ganze Schönrechen vom Banker hatte mich zwar damals schon nicht ganz überzeugt aber für mein Empfinden war es jetzt auch kein Knebelvertrag mit unseriösen Konditionen.


    Den BSV ohne Riester konnte ich ohne irgendwelche Rückzahlungen in voller Höhe beenden und auszahlen lassen.


    Bei den (aus 2010) Verträgen mit Riester musste - wie du schon ganz richtig angemerkt hast - die Riesterförderung + Steuervorteile zurückgezahlt werden. Viele sind sich dieses Umstandes nicht mal bewusst und wundern sich dann, wenn sie Abzüge haben. Von daher schon mal gut, dass du dich informiert hast und dir das bewusst war.


    Die Rückzahlung war auch ganz schön viel, in Summe etwas mehr als 10k. Hinzu kommt die Nachbesteuerung der Zinserträge, da du in der Riesterphase keine Kapitalertragssteuer zahlst. Bei förderschädlicher Verwendung musst du dies nachholen. Also solltest du deinen Sparerfreibetrag von 1k schon ausgeschöpft haben, dann musst du die Steuern noch abführen. Evtl. lohnt es sich, beide Verträge in unterschiedlichen Jahren aufzulösen (wenn du die 1k Freibetrag nutzen möchtest).


    Bei uns war der Riester ja auch noch ein Wohnriester, was dazu führt, dass ein fiktives Konto erstellt wird, um die Steuerlast bis zum Beginn des Rentenalters quasi theoretisch zu ermitteln und dann zu besteuern. Also ein riesiges Konstrukt, welches nicht für jeden klar und ersichtlich ist. Als ich dies 2010 abgeschlossen hatte, war es auch für mich nicht klar.


    Ich habe mir das ganze mal bis zum Ende durchgerechnet. Das Ergebnis war, dass ich einen internen Zinsfuß von 1,4% bei meinem Riester und 2,2% beim Riester meiner Frau errechnet hatte.


    Das war dann auch der Grund, weshalb ich beide Riesterverträge gekündigt habe. Das Geld lege ich in Aktien und ETFs an, und diese sind seit ca. 5 Jahren bei mir weit über den 1,4% bzw. 2.2%.


    Daher kann ich dich in deiner Entscheidung nur bestärken.


    Einzig was evtl. wichtig wäre zu beachten ist, dass ab 2026 etwas neues geplant ist von Herrn Lindner. Vielleicht kann man hier seinen bestehenden BSV irgendwie förderunschädlich mit einbringen. Aber dazu habe ich in den Medien noch nichts finden können.

  • Einzig was evtl. wichtig wäre zu beachten ist, dass ab 2026 etwas Neues geplant ist von Herrn Lindner. Vielleicht kann man hier seinen bestehenden BSV irgendwie förderunschädlich mit einbringen. Aber dazu habe ich in den Medien noch nichts finden können.

    Es wird gern mit ungelegten Eiern argumentiert, ich halte mich diesbezüglich vorzugsweise zurück und warte zumindest solange, bis Regulierungen in trockenen Tüchern sind.


    Ich könnte mir auch vorstellen, daß Herr Lindner im Jahr 2026 nicht mehr Bundesfinanzminister ist, eine zukünftige Neuregelung also überhaupt nicht mehr in der Hand hat.

  • Guten Abend, vielen Dank Euch. Immer wieder sehr beeindruckend, wie viel Wissen Ihr habt und dies sehr leicht vermitteln könnt.


    Eine Frage habe ich noch zur Versteuerung nach Kündigung.


    Informiert die Versicherung nach Kündigung das Finanzamt und man bekommt dann Post oder wie läuft das?

    Ich habe meinen „alten“ Riester vor ein paar Wochen gekündigt und das Geld bereits ausbezahlt bekommen. Eine Ingo zur Versteuerung habe ich aber noch nicht erhalten.


    LG

    Thomas

  • Du bekommst Anfang 2025 eine Steuermitteilung von der Riesterversicherung.

    ... und diese Daten gehen parallel an Dein Finanzamt. Wenn Du dann einen Belegabruf für die vorausgefüllte Steuererklärung machst, solltest Du das automatisch in Deiner Steuererklärung an richtiger Stelle haben.

  • Danke Dir.


    Vereinfacht ausgedrückt: Abzüglich der bislang erhaltenen Zulagen und der steuerlichen Vorteile zahlt mir die Versicherung 30k€ aus. Neben meinen geleisteten Einzahlungen von - fiktiv - 25k€ ist hier ein Ertrag aus dem bis zur Kündigung gesparten DWS Funds von 5k€ enthalten.


    Bei meiner Steuererklärung 2025 muss ich diese 5k€ x meinen Steuersatz von 42% „nachversteuern“, wodurch sich eine Nachzahlung von 2.100€ ergibt.


    Ist das so korrekt?

  • Nein. Gewinne im Riester werden mit deinem persönlichen Steuersatz versteuert.

    Bist du dir da sicher? Die Zinsen, die ich auf das eingezahlte Kapital erhalte sollten doch eher der Kapitalertragssteuer unterliegen oder?


    Hab jetzt noch etwas mehr durchgelesen. Bin aber dennoch unsicher. Mal ist die Rede, dass das gesamte, ausgezahlte Kapital versteuert wird, mal nur die Wertsteigerung (was es bei Wohn-Riester ja nicht gibt eigentlich) und mal nur die Kapitalerträge (also Zinserträge) mit der Kapitalertragsteuer.


    Hast du hierzu genauere Infos?

    Das eingezahlte Kapital zum Einkommen zu zählen und zu versteuern macht doch keinen Sinn. Die Steuervorteile die ich durch die Einzahlung hatte, werden doch schon vor der Auszahlung einbehalten und abgeführt. Das ausgezahlte Geld zum Einkommen zu zählen käme einer Doppelbesteuerung gleich. Oder habe ich hier einen Denkfehler?