Riester Rente Aachen Münchener - Strategie No. 1

  • Das verstehe ich nicht.

    Durch den Sonderausgabenabzug in der Ansparphase reduzierst du deine Steuerlast, d.h. ich muss weniger Steuern zahlen. Diesen Steuervorteil erhält man mit der Steuererklärung. Dort ist aufgeführt, dass z.B. wegen Riester-Nr xy ein Steuervorteil in Höhe von x entstanden ist.

    Diese Vorteile spiegeln ja den steuerlichen Aspekt auf die Einzahlungen, also auf's Kapital wider. Und genau diese Beträge, die man Jahr für Jahr als Steuererstattung erhält, werden bevor das Riesterkapital ausgezahlt wird, abgezogen (also zurückgezahlt).

    Es geht nur um die Gewinne. Dein angespartes Kapital musst du nicht versteuern nur die mögliche Wertsteigerung . Hast du Verlust im Riester gemacht brauchst du auch nichts versteuern.

    So würde es auch Sinn machen. Ich denke, man muss hier auch Wohn-Riester und "normal"-Riester unterscheiden. Bei Wohn-Riester (bei mir der Fall) spart man ja nur an und erhält Zinsen auf das Kapital. Eine Wertsteigerung gibt es logischerweise in der Ansparphase nicht.

    Beim "normalen" Riestern wird wahrscheinlich die Wertsteigerung versteuert, da man diesen Betrag ja auch bei regulärer Entnahme vollständig versteuern würde.

  • Ich denke, man muss hier auch Wohn-Riester und "normal"-Riester unterscheiden. Bei Wohn-Riester (bei mir der Fall) spart man ja nur an und erhält Zinsen auf das Kapital. Eine Wertsteigerung gibt es logischerweise in der Ansparphase nicht.

    Bitte den Wohn-Riester sauber abgrenzen und nicht so, wie es die Finanzindustrie in der Werbung gerne tut.

    Wohn-Riester ist nicht identisch mit Riester-Bausparvertrag. Wohn-Riester ist die Verwendung jeglichen Riester-Guthabens für die Finanzierung Deiner eigenen Immobilie. Und umgekehrt musst Du einen Riester-BSP nicht zwingend als Wohn-Riester einsetzen.

    Wenn Du einen Riester-geförderten Bausparvertrag vorzeitig kündigst, wird erst die Kündigungsbearbeitungsgebühr abgezogen, dann die Zulagen/Steuervorteile und dann käme eigentlich noch die Kapitalertragssteuer. Da hier Dein Satz "Eine Wertsteigerung gibt es logischerweise in der Ansparphase nicht." dank Abschlussgebühren und Nullverzinsung meist gilt, bleibt letzter Punkt aber ohne praktische Bedeutung.

  • Du bekommst nicht die Zulagen und den steuerlichen Vorteil. Du bekommst nur die höhere Summe.

    Beispiel:

    Steuerlicher Vorteil: 775€

    Zulagen: 175€

    Erstattung über Steuererklärung: 600€

    Dies musste ich auch bitter nach meiner Hochzeit feststellen. Vorher bekam ich eine sehr hohe Steuererstattung. Nach der Hochzeit wurden die Zulagen (+ Zulagen für die Kinder) für den Vertrag meiner Frau mit meiner Steuererstattung verrechnet und ich hatte nahezu die komplette Steuererstattung verloren. Danach habe ich den Beitrag für meinen Vertrag auf 60€/Jahr gesenkt. Nachdem meine Frau eine Arbeitspause wegen der Kinder eingelegt hat, war sie nicht mehr unmittelbar zulagenberechtigt sondern nur noch durch mich mittelbar zulagenberechtigt. Deshalb musste ich meinen Beitrag wieder raufsetzen, damit wir in Summe auf beiden Verträgen 2.100€ (incl. Zulagen) einzahlen. Ansonsten wären ihre Zulagen gekürzt worden.

  • Du bekommst nicht die Zulagen und den steuerlichen Vorteil. Du bekommst nur die höhere Summe.

    Also bei mir ist es so, dass ich die Zulage auf dem BSV erhalten habe und einen steuerlichen Vorteil auf der Steuererklärung. Das könnte natürlich die Differenz gewesen sein, d.h. der Steuervorteil war ursprünglich höher, wurde dann um die Zulage gekürzt.

    Aber dennoch kann ich bei der Rückzahlung die Zulagen+steuerlicher Vorteil (auf der Steuererklärung) addieren und als Rückzahlung von dem auszuzahlenden Guthaben abziehen.

  • Bitte den Wohn-Riester sauber abgrenzen und nicht so, wie es die Finanzindustrie in der Werbung gerne tut.

    Wohn-Riester ist nicht identisch mit Riester-Bausparvertrag. Wohn-Riester ist die Verwendung jeglichen Riester-Guthabens für die Finanzierung Deiner eigenen Immobilie. Und umgekehrt musst Du einen Riester-BSP nicht zwingend als Wohn-Riester einsetzen.

    Wenn Du einen Riester-geförderten Bausparvertrag vorzeitig kündigst, wird erst die Kündigungsbearbeitungsgebühr abgezogen, dann die Zulagen/Steuervorteile und dann käme eigentlich noch die Kapitalertragssteuer. Da hier Dein Satz "Eine Wertsteigerung gibt es logischerweise in der Ansparphase nicht." dank Abschlussgebühren und Nullverzinsung meist gilt, bleibt letzter Punkt aber ohne praktische Bedeutung.

    Ich konnte jetzt keinen richtigen Unterschied in der Bezeichnung festlegen. Zumindest in meinem Fall ist es ein riestergeförderter BSV, den ich förderschädlich aufgelöst habe.

    Zulagen + Steuervorteil wurden bereits abgezogen vor Auszahlung.

    Kapitalerträge hatte ich mit 1% Verzinsung.

    Und meines Erachtens müssten auf diese 1% Kapitalerträge (für die gesamte Zeit, also nicht nur 2024) noch die Steuer kommen. D.h. ich muss in der Erklärung für 2024 dies als KapErträge angeben.

    Ob darüber hinaus noch irgendwas als sonstige Einnahmen in der Steuererklärung deklariert und ggf. versteuert werden muss, ist für mich unklar. Bisher war ich der festen Überzeugung, dass nichts weiter besteuert wird außer der KapErt.

    Aber wenn ich so einige Seiten lese, dann bin ich mir unsicher. Evtl. trifft das nur auf Renten-Riester zu und nicht auf BSV Riester.

    Falls jemand was handfestes dazu hat, gerne.

  • Also bei mir ist es so, dass ich die Zulage auf dem BSV erhalten habe und einen steuerlichen Vorteil auf der Steuererklärung. Das könnte natürlich die Differenz gewesen sein, d.h. der Steuervorteil war ursprünglich höher, wurde dann um die Zulage gekürzt.

    Genau so ist es. Würdest Du (rein theoretisch) überhaupt keine Zulage bekommen, wäre der "Steuervorteil" um den Betrag der Zulage höher.

    Man kann also vereinfacht sagen: Wer für seinen Riestervertrag einen "Steuervorteil" bekommt, bekommt per saldo keine Zulage. Entweder Zulage ODER "Steuervorteil". Nicht "und".

  • Kleiner Fun Fact am Rande:

    Ich habe heute meine Versicherung angerufen und gefragt, wie hoch die Erträge in meinem Vertrag sind (bespart wird DWS Funds Invest ZukunftsStrategie zu 100%), da ich diese nach Kündigung ja noch versteuern muss….Antwort: „Das zeigt mir mein System nicht an“.

    Mein Hinweis, dass die Info für mich wichtig

    ist, um den korrekten Endbetrag nach Kündigung zu wissen, hat sie kommentiert mit „da kann ich auch nix machen“…

  • Also bei mir ist es so, dass ich die Zulage auf dem BSV erhalten habe und einen steuerlichen Vorteil auf der Steuererklärung. Das könnte natürlich die Differenz gewesen sein, d.h. der Steuervorteil war ursprünglich höher, wurde dann um die Zulage gekürzt.

    Aber dennoch kann ich bei der Rückzahlung die Zulagen+steuerlicher Vorteil (auf der Steuererklärung) addieren und als Rückzahlung von dem auszuzahlenden Guthaben abziehen.

    Ja, das sollte in der Steuererklärung um die Zulage gekürzt werden. Auf den ersten Blick sieht es dann so aus, als würde man beides erhalten. Das stimmt aber nicht.

  • Hallo zusammen,

    nach einem langen Gespräch mit der Generali anbei das Feedback, was ich bekommen habe.

    Anhand von konkreten - gerundeten - Zahlen:

    Einzahlungen: 30.000€

    Zulagen: 2.400€

    Steuerlicher Vorteil: 7.500€

    Ertrag aus dem Fonds: 6.600€ (Kapitalertragssteuer = 1.741€, da 1.650€ (25%) + 91€ (Soli))

    Die Generali würde mir bei Kündigung 28.500€ auszahlen.

    Hierbei wären alle Kosten (Zulagen, steuerlicher Vorteil & Kapitalertragssteuer) bereits abgezogen.

    Bei der Kapitalertragssteuer habe ich 2 x nachgefragt. Man sagte mir, dass die Versicherung diese analog Tagesgeld, wenn es keinen Freistellungsauftrag gäbe, direkt abführen muss.

    Sprich mit den 28.500€ würden keine weiteren Kosten anfallen.

    Da mein Sparerpauschbetrag ausgeschöpft ist, sind die 28.500€ der Endbetrag.

    Sagt mir jetzt bitte nicht, dass das nicht stimmen kann.

    Im Ergebnis über einen Zeitraum seit 2009 total ernüchternd (30.000€ rein und 28.500€ raus). Gleichzeitig ist es aber doch immer noch sinnvoller, diese 28.500€ jetzt mind. 20 Jahre in einen ETF zu stecken, als den Vertrag ruhen zu lassen und in 20 Jahren - zu bis dahin deutlich schlechteren Konditionen (Fonds kostet 1,9%, Performance ETF ganz sicher besser wegen der Beitragsgarantie im Riester etc.) - das Geld ausbezahlt zu bekommen (30% zu Beginn lasse ich mal weg) .

    Würdet Ihr mir hier im Großen und Ganzen zustimmen?

  • Guten Morgen, ich frage morgen zur Sicherheit nochmal bei der Generali nach.

    Der Rechenweg wäre: Guthaben bei der Versicherung - Zulagen - steuerlicher Vorteil - 25% Abgeltungssteuer - Soli (Abgeltungssteuer x 5,5%) = Betrag, der an mich ausgezahlt wird.

    Abgeltungssteuer und Soli werden direkt von der Versicherung abgeführt.

    Past das so, unabhängig von den o.g. Zahlen für Euch?

  • Der Rechenweg wäre: Guthaben bei der Versicherung - Zulagen - steuerlicher Vorteil - 25% Abgeltungssteuer - Soli (Abgeltungssteuer x 5,5%) = Betrag, der an mich ausgezahlt wird.

    Das Guthaben ist 30.000+6.600 ?

    Abzgl. Zulagen/Steuer ergibt 26.700, also weniger, als Du eingezahlt hast.

    Trotzdem sollen KESt/Soli in Höhe von 1.741 abgezogen werden?

    Und das ergibt dann 26.700-1.741 = 28.500 ???

  • Wie geschrieben: Mir geht es um die Berechnung an sich. Lassen wir die konkreten Zahlen mal außen vor.

    Guthaben bei der Versicherung - Zulagen - steuerlicher Vorteil - 25% Abgeltungssteuer (aus dem Ertrag des Fonds) - Soli (Abgeltungssteuer x 5,5%) = Betrag, der an mich ausgezahlt wird.

    Abgeltungssteuer und Soli werden direkt von der Versicherung abgeführt, analog Tagesgeld, da kein Freistellungsauftrag vorliegt.

    Stimmt dieser „Berechnungsweg“ mit Eurem Expertenwissen überein?

    LG

    Thomas

  • Das Guthaben ist 30.000+6.600 ?

    Abzgl. Zulagen/Steuer ergibt 26.700, also weniger, als Du eingezahlt hast.

    Trotzdem sollen KESt/Soli in Höhe von 1.741 abgezogen werden?

    Und das ergibt dann 26.700-1.741 = 28.500 ???

    Als Ergänzung: Die 1.741€ sind bereits abgezogen. Sprich die 6.600€ sind der Ertrag aus dem Fonds nach Steuern. Insofern wäre der Endbetrag 26.700€. Bei den 28.500€ oben hatte ich zwei Zahlen aus meiner Excel falsch abgeschrieben.

    Aber nochmal mir geht es primär um den Berechnungsweg.

  • Mir geht es um die Berechnung an sich. Lassen wir die konkreten Zahlen mal außen vor.

    Es hat sich bewährt, mit echten Zahlen über konkrete Fälle zu reden. Die Diskussionen, in denen der Fragesteller unbedingt nur das eine Detail isoliert betrachtet sehen wollen und auch auf Nachfragen darauf beharrt, sind regelmäßig vermurkst und haben wenig Wert für alle Beteiligten.

    Das ist hier keine Antwortmaschine, sondern an der anderen Seite sitzen Menschen, die keiner Verpflichtung unterliegen und sich aussuchen können, ob sie antworten oder es bleiben lassen.

  • Sorry Pantoffelheld, wenn Du das persönlich nimmst. Das war nicht meine Absicht.

    Meine Berechnung hatten einen Zahlendreher.

    Im Prinzip geht es aber doch allein um den Rechenweg und nicht um absolute Zahlen.

    Denn, wenn es um die Auszahlung eines gekündigten Riesters geht, dessen Einzahlungen in einem Fonds angelegt wurden, sollte die Logik der Auszahlung doch unabhängig von den Zahlen sein.

    "Altersvorsorgevermögen - Zulagen - steuerlicher Vorteil - 25% Abgeltungssteuer (aus dem Ertrag des Fonds) - Soli (Abgeltungssteuer x 5,5%) = Betrag, der an mich ausgezahlt wird"

    Abgeltungssteuer und Soli werden direkt von der Versicherung abgeführt, analog Tagesgeld, da kein Freistellungsauftrag vorliegt.

    Stimmt Ihr mit Eurer Erfahrung dieser Herleitung zu?

  • Die Stiftung Warentest schreibt dazu:


    Wenn ich die Förderung zurück­zahlen muss, fallen auf die Auszahlung noch Steuern an?

    Ja, wenn Ihr Vertrag gut gelaufen ist. Bleibt Ihnen nach Abzug der Zulagen, Kosten und Eigenbeiträge noch ein Plus, gehen die Finanz­ämter so vor: Sie besteuern die Hälfte des Unter­schieds­betrags zwischen Auszahlung und der Summe der entrichteten Beiträge, wenn

    - Sie sich das Kapital erst ab Ihrem 60. Geburts­tag (oder dem 62. Geburts­tag bei Verträgen ab 2012) auszahlen lassen und

    - Ihr Vertrag zum Zeit­punkt der Auszahlung mindestens zwölf Jahre gelaufen ist.

    Erfüllt Ihr Vertrag diese Voraus­setzungen nicht, besteuert das Finanz­amt den vollen Unter­schieds­betrag. Eine Ausnahme bilden Riester-Renten­versicherungen, wenn sie vor dem Jahr 2005 abge­schlossen wurden und auf eine Lauf­zeit von zwölf Jahren kommen. Hier müssen Sie häufig keine Steuern auf Ihre Erträge zahlen. Das regelt das Einkommensteuergesetz (Paragraf 22 Nummer 5 Satz 2).


    Der Rechenweg wäre demnach:

    Guthaben bei der Versicherung - Zulagen - steuerlicher Vorteil - Steuern auf den Gewinn mit deinem persönlichen Steuersatz = Betrag, der an dich ausgezahlt wird.