Falscher Steuerbescheid? Fragen

  • Fehler Im Steuerbescheid?


    Liebes Forum,

    hier bräuchte ich Eure Hilfe:


    Ich habe meine Steuererklärung mit WISO Steuer gemacht und wie im letzten Jahr mein häusliches Arbeitszimmer angegeben (mit errechneten Kosten von 1583 €). Im Steuerbescheid ist aber nur die (geringere) Homeofficepauschale iHv 990 € akzeptiert, ohne Begründung. Der Rückerstattungsbetrag laut Steuerbetrag ist außerdem 249 Eur niedriger als der von WISO berechnete Rückerstattungsbetrag. Ob das nur an der Homeofficepauschale statt Arbeitszimmer liegt, kann ich noch nicht nachvollziehen.


    Kann das Finanzamt ohne Angabe von Gründen nur die Homeofficepauschale geben?



    Die einzigen Unterschiede zum vorherigen "Steuerjahr" wären, dass ich dieses Mal neben meiner in beiden Jahren vollzeitangestellten Tätigkeit (Haupteinnahme) keine zusätzlichen (geringen ) Nebeneinnahmen als Selbständige erzielt habe.



    Ich nutze das Arbeitszimmer immer 100 % beruflich.



    Vorletztes Jahr vor 2 Jahren, als das FA die AZ-Kosten erstattet hat, verteilte sich die Nutzung auf 90 % angestellt (mit 4 Tage von 5 Tagen pro Woche Homeoffice und 1 Tag in der Firma) und 10% selbständige Nebentätigkeit pro Woche. Dieses Jahr habe ich das Arbeitszimmer nur für die angestellte Tätigkeit genutzt, und dabei nur noch drei Tage von 5 Wochentagen im Homeoffice gearbeitet (und 2 in der Firma) (habe es anteilig aber entsprechend ja selbst geringer berechnet sowie in der Steuererklärung Nulleinnahmen für die Selbständige Tätigkeit angegeben). Und ich war unfallbedingt letztes Jahr 6 Wochen krankgeschrieben.


    Kann etwas davon bewirken, dass das Finanzamt nun anders als im Vorjahr nur die Homeofficepausche akzeptiert?


    Ansonsten kann ich versuchen, den Sachbearbeiter anzurufen.


    Wenn es ein Fehler seinerseits war, wie läuft dann die Korrektur ab, damit ich nicht notfalls die Einspruchsfrist verpasse? Bekäme ich dann rechtzeitig vorher einen neuen Bescheid?


    Ich hoffe, Ihr könnt etwas Licht ins Dunkel bringen...

  • Könnte es sein, dass Dir in der Firma, in der Du angestellt bist, schon ein Büro-Arbeitsplatz zur Verfügung steht? Das könnte evtl. der Grund sein, dass nur die Home-Office-Pauschale anerkannt wird und kein häusliches Arbeitszimmer.

  • Hast Du vom Arbeitgeber einen Nachweis für das Finanzamt mit eingereicht, in dem der Arbeitgeber bestätigt, dass Du (vorwiegend) von zu Hause aus arbeitest? Habt ihr eventuell auf der Arbeit inzwischen weniger Arbeitsplätze, als Mitarbeiter, die in der Firma angestellt sind?

  • Aufgrund fehlender Angaben kann man das nicht beurteilen.


    Das neue Wahlrecht zum häuslichen Arbeitszimmer | Steuern | Haufe
    Ab VZ 2023 gilt beim häuslichen Arbeitszimmer ein Wahlrecht: Erwerbstätige können zwischen einem tatsächlichen Kostenabzug und der Jahrespauschale wählen.
    www.haufe.de


    Dort mal den Punkt "Tätigkeitsmittelpunkt" durcharbeiten. Ergänzend kann es auch sinnvoll sein, dass dort genannte BMF-Schreiben durchzulesen, darin finden sich ggfls. noch weitere Beispiele.

  • Ich habe meine Steuererklärung mit WISO Steuer gemacht und wie im letzten Jahr mein häusliches Arbeitszimmer angegeben (mit errechneten Kosten von 1583 €). Im Steuerbescheid ist aber nur die (geringere) Homeofficepauschale iHv 990 € akzeptiert, ohne Begründung. Der Rückerstattungsbetrag laut Steuerbetrag ist außerdem 249 Eur niedriger als der von WISO berechnete Rückerstattungsbetrag. Ob das nur an der Homeofficepauschale statt Arbeitszimmer liegt, kann ich noch nicht nachvollziehen.

    Die meisten haben sich ja zu Thema "Arbeitszimmer" hier schon ausgiebig ausgelassen. Daher picken ich mir mal noch einen Teil deiner Frage raus, der noch nicht beantwortet wurde.

    Durch die HO-Pauschale wurden 593 Euro weniger an Werbungskosten berücksichtigt (1.583 - 990). Deine Steuerlast ist gleichzeitig um 249 Euro gestiegen (weniger Rückerstattung als von WISO errechnet).

    Wenn man jetzt die 249 Euro zu den 593 Euro ins Verhältnis setzt, kommt man auf 42%, was rein zufällig genau dem Spitzensteuersatz entspricht. Daher vermute ich, dass du ein zu versteuerndes Einkommen oberhalb des Grenzwert von 62.810 Euro hast (bei verheirateten sind es 125.620 Euro) und somit jeder weitere Euro mit 42% besteuert wird.

    Du kannst die Rechnung auch selber mit dem Steuerprogramms nachvollziehen. Gib einfach mal anstelle der Kosten für das Arbeitszimmer die HO-Pauschale an und guck, ob der Betrag dann stimmt.

  • Ich habe meine Steuererklärung mit WISO Steuer gemacht und wie im letzten Jahr mein häusliches Arbeitszimmer angegeben (mit errechneten Kosten von 1583 €). Im Steuerbescheid ist aber nur die (geringere) Homeofficepauschale iHv 990 € akzeptiert, ohne Begründung. Der Rückerstattungsbetrag laut Steuerbetrag ist außerdem 249 Eur niedriger als der von WISO berechnete Rückerstattungsbetrag. Ob das nur an der Homeofficepauschale statt Arbeitszimmer liegt, kann ich noch nicht nachvollziehen.

    Kann das Finanzamt ohne Angabe von Gründen nur die Homeofficepauschale geben?

    Offensichtlich kann es das, das siehst Du ja an Deinem Steuerbescheid. Wäre sicher sinnvoll gewesen, daß der Finanzbeamte die Kürzung im Steuerbescheid genannt hätte.


    Knapp 1600 € wolltest Du absetzen, 1000 € hat das Finanzamt akzeptiert, 600 € Unterschied. Da ist eine Mindererstattung von 250 € plausibel, das wären etwa 42%. Nimm bei WISO das Arbeitszimmer raus, setz die Homeofficepauschale rein und laß rechnen.

    Die einzigen Unterschiede zum vorherigen Steuerjahr wären, dass ich dieses Mal neben meiner in beiden Jahren vollzeitangestellten Tätigkeit (Haupteinnahme) keine zusätzlichen (geringen ) Nebeneinnahmen als Selbständige erzielt habe.

    Das dürfte der Grund sein.

    Ich nutze das Arbeitszimmer immer 100 % beruflich.

    Man kann als Arbeitnehmer ein Arbeitszimmer praktisch nicht absetzen. Und wenn man die fast unendlich hohe Hürde für Arbeitnehmer doch überwindet, ist das Absetzvolumen mit 1250 € praktisch gleich wie die Obergrenze der Homeofficepauschale.


    Das glauben die Leute aber regelmäßig nicht und rennen trotzdem unablässig vor die Wand.


    Wenn der "Kampf" überhaupt erfolgreich endet, lohnt das finanzielle Resultat den Aufwand kaum.

    Vor 2 Jahren, als das FA die AZ-Kosten erstattet hat,

    Das Finanzamt hat den Kostenansatz anerkannt, Du hast also Steuer in Höhe von 42% dieses Kostenansatzes nicht entrichten müssen ("gespart").


    Das ist ein deutlicher Unterschied zur Erstattung der Kosten.

    ... verteilte sich die Nutzung auf 90 % angestellt (mit 4 Tage von 5 Tagen pro Woche Homeoffice und 1 Tag in der Firma) und 10% selbständige Nebentätigkeit pro Woche.

    Dieses Jahr habe ich das Arbeitszimmer nur für die angestellte Tätigkeit genutzt.

    Kann etwas davon bewirken, dass das Finanzamt nun anders als im Vorjahr nur die Homeofficepauschale akzeptiert?


    Ansonsten kann ich versuchen, den Sachbearbeiter anzurufen.

    Nach meinem laienhaften Steuerverständnis waren die vollen Kosten schon im Vorvorjahr nicht absetzbar. Der Finanzbeamte hat die Kosten aber zu Deinen Gunsten akzeptiert. Freu Dich darüber!


    Aktuell ist die Sache in meinen Steuerlaienaugen klar.


    Ich gehe davon aus, daß Du (wie alle Arbeitszimmer-als-Angestellte-absetzen-Woller) meine Antwort nicht lesen mögen und daher diskutieren wollen wirst. Die richtige Adresse dafür wäre Dein Sachbearbeiter im Finanzamt. Dort ist die Diskussion aber zwecklos (und hier im Forum noch zweckloser).

  • Vielen Dank Euch allen für die wertvollen Informationen und guten Anstöße. Das hilft mir schon sehr. Da ich den Tätigkeitsmittelpunkt zuhause habe (die Firma hat auf Großraum umgestellt, einen Großteil meiner Tätigkeit kann ich dort nicht erledigen), werde ich zumindest probieren, das beim FA geltend zu machen, schaden kann es ja nicht. Ob ich danach sonst noch einen Einspruch einlegen würde, überlege ich mir noch mal.

    Zumindest weiß ich nun, woran es liegt, und dass es nicht einfach ein banaler Fehler beim FA war, das macht es ja auch schon erträglicher :) .

  • Ein Einspruch ist nichts schlimmes. Du musst aber die Monatsfrist einhalten. Notfalls schreibe zum Zeitgewinn "Ich erheben Einspruch gegen .., die Begrüdnung wird nachgeliefert".

    Eine Rücknahme des Einspruchs ist auch jederzeit problemlos möglich.

  • Ggf. Ist ein "Antrag auf schlichte Änderung" einfacher, als ein Einspruch.

    Am besten kurz beim Sachbearbeiter anrufen und erkundigen, ob nur das Nachreichen eines Nachweises vom Arbeitgeber dafür, dass der Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit im Homeoffice liegt, erforderlich ist. So jedenfalls hat das bei mir geklappt. Seitdem hole ich mir den Nachweis vom Arbeitgeber jedes Jahr und reiche ihn immer sofort mit ein.