Riesterrente Tariflicher Mindestbeitrag / Unterschied zum Sockelbeitrag von 60 € jährlich?

  • Hallo zusammen,

    ich habe einen Riestervertrag bei der Stuttgarter und möchte diesen zukünftig eigentlich nicht mehr besparen, da die Verwaltungskosten vom Riestervertrag sehr hoch sind und kaum Rendite übrigbleibt. Selbst wenn ich Steuervorteil und Staatliche Zulagen gegen rechne, hätte es mehr gebracht, das Geld über die letzten Jahre in ETFs zu investieren…

    Soweit ich es verstanden habe, muss ich bei einer Kündigung die staatlichen Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen und daher ist eine Kündigung für mich unattraktiv.

    Bei einer Beitragsfreistellung entfällt der Pfändungsschutz, daher hatte ich mir überlegt nur noch den Mindestbeitrag in meiner Riesterrente zu zahlen.

    Ich bin ledig und Angestellte und bin davon ausgegangen, dass der Mindestbeitrag dann 5 € monatlich (60 € jährlich) betragen würde. Nun schrieb mir meine Versicherung, dass der tarifliche Mindestbeitrag 20 € beträgt.

    Ich kann nicht nachvollziehen, wo geregelt ist, wie hoch der tarifliche Mindestbeitrag ist. Auf Internetseiten, die nicht durch Versicherer selbst betrieben werden, finde ich eigentlich immer nur was zum Sockelbetrag von 60 €...

    Kann das jeder Versicherer den Mindestbeitrag selber festlegen? Richtet sich das nach meinem Einkommen? Kennt ihr jemand eine verlässliche Internetquelle dazu?

    Vielen Dank und viele Grüße im Voraus,

    Steffi

  • Bei einer Beitragsfreistellung entfällt der Pfändungsschutz, daher hatte ich mir überlegt nur noch den Mindestbeitrag in meiner Riesterrente zu zahlen.

    Wenn Du die Versicherung weiterlaufen lässt und sogar noch weiter zuzahlst, lässt Du Dein Geld über Jahre und Jahrzehnte unverzinst verschimmeln, um mit 99,9 % Wahrscheinlichkeit gar nichts von der Übung zu haben. Statt dessen könntest Du das Geld auf ein Treuhandkonto der Bestattungsvorsorge einzahlen. Da wird es auch nicht verzinst, ist ebenfalls pfändungsgeschützt, aber Du musst keine regelmäßigen Beiträge zahlen und bekommst keine nervige Post von der Versicherung.

  • Moin steffchen337, willkommen im Forum.

    ist der Pfändungsschutz für dich wirklich so wichtig?

    Wieviel Förderung du im Vertrag hast kannst du bei der Zulagenstelle erfragen. Die sind erstaunlich fix da. Meine Schwester hatte nach 1 Woche die komplette Aufstellung ihrer Zulagen und Steuererstattungen.

    Nutzen Sie gern unser Kontaktformular.
    Allgemeine, nicht kontextbezogene Kontaktaufnahme mit einem Ansprechpartner des Auftritts
    riester.deutsche-rentenversicherung.de

    Oft ist die finanziell beste Wahl sich von einem schlechtem Vertrag zu trennen.

    Leider fällt es uns Menschen sehr schwer früher Begangene Fehler als falsch zu zugegeben.

    Viele Riesterverträge sind für die Kunden leider sehr unvorteilhaft. Da hilft auch die Zulage und die Steuererstattung nichts.

    Ich würde an deiner Stelle mich nur nach den Zahlen richten und danach entscheiden was für mich finanziell am besten ist.

    Dazu müsstest du Zulagen und Steuererstattungen erfragen(s.o.) , diese müsstest du mit Bearbeitungsgebühren von deinem Vertragsvermögen abziehen. Dann hättest du einen Auszahlungsbetrag den du dann neu anlegen könntest.

    Mit diesem Betrag und den weiteren Einzahlungen ( ohne Zulagen und Steuererstattung) könntest du dann selber für dich weiter sparen.


    Viel Erfolg mit deinen Finanzentscheidungen.

  • Nun schrieb mir meine Versicherung, dass der tarifliche Mindestbeitrag 20 € beträgt.

    Bitte noch einmal genau lesen, was in den Tarifbedingungen steht. Oft handelt es sich um einen Mindestbetrag pro Zahlvorgang (also nicht pro Monat oder Jahr).

    Wenn Du von monatlicher Zahlung auf jährliche Zahlung umsteigst, wäre es dann für Dich erledigt.

  • Ich würde an deiner Stelle mich nur nach den Zahlen richten und danach entscheiden was für mich finanziell am besten ist.

    Dazu müsstest du Zulagen und Steuererstattungen erfragen(s.o.) , diese müsstest du mit Bearbeitungsgebühren von deinem Vertragsvermögen abziehen. Dann hättest du einen Auszahlungsbetrag den du dann neu anlegen könntest.

    Mit diesem Betrag und den weiteren Einzahlungen ( ohne Zulagen und Steuererstattung) könntest du dann selber für dich weiter sparen.

    Ergänzung: wenn der Auszahlungsbetrag Zinsen oder Kursgewinne beinhaltet, sind diese noch mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern. Das kann je nach Vertrag auch nochmal einen guten Teil ausmachen.