AUFFÜLLBETRAG

  • Es wäre grundsätzlich interessant zu erfahren, ob man noch im Ruhestand (oder nach dem gesetzlichen Rentenalter) eine gesetzliche Rente aufbauen kann. Allerdings hat SMS Janders (der das wissen sollte) meine konkrete Frage nonchalant umgangen.

    Meine Frage in die gleiche Richtung aus #18 wurde von ihm in #20 mit

    Freiwillige Versicherung geht immer, sofern keine Versicherungspflicht besteht und keine Vollrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze bezogen wird.

    beantwortet (149 Zeichen), so dass ich für Deine Fragestellung ein "ja, sofern keine Versicherungspflicht besteht und keine Vollrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze bezogen wird" schließen würde, was doppelt nein für alle normalen Rentner bedeutet.


    Es scheint so zu sein, dass man die beliebten 0,5 % Rentenzuschlag pro Monat bei unserem Späteinzahlungsmodell nicht bekommt. Dann würde man für die spätere Inanspruchnahme und damit kürzere Bezugszeit nicht entschädigt. Das würde die Attraktivität deutlich mindern.

    Somit könnte ab Januar 2029 ein Rentenanspruch mit KVdR-Zugang bestehen,

    Das könnte dann den KV-Beitrag eventuell noch weiter drücken, falls nicht als Rente betrachtetes Einkommen darunter ist.

  • Ich ziehe eindeutige und klare Antworten sibyllinischen Antworten vor. Zieht man weiter dazu die nicht ganz einfach Bedienung des Foreneditors in Betracht, kann dazuhin etwas Redundanz nicht schaden.

  • Meine Frage in die gleiche Richtung aus #18 wurde von ihm in #20 mit

    beantwortet (149 Zeichen), so dass ich für Deine Fragestellung ein "ja, sofern keine Versicherungspflicht besteht und keine Vollrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze bezogen wird" schließen würde, was doppelt nein für alle normalen Rentner bedeutet.


    Es scheint so zu sein, dass man die beliebten 0,5 % Rentenzuschlag pro Monat bei unserem Späteinzahlungsmodell nicht bekommt. Dann würde man für die spätere Inanspruchnahme und damit kürzere Bezugszeit nicht entschädigt. Das würde die Attraktivität deutlich mindern.

    Das könnte dann den KV-Beitrag eventuell noch weiter drücken, falls nicht als Rente betrachtetes Einkommen darunter ist.

    Ich versuche nicht auf Spam zu antworten. ;)


    Die Zuschläge gibt es nur, wenn die Rente (oder ein Teil davon) trotz erfüllter Voraussetzungen nicht in Anspruch genommen wird.

  • [KVdR] Das könnte dann den KV-Beitrag eventuell noch weiter drücken, falls nicht als Rente betrachtetes Einkommen darunter ist.

    Das hatte ich so geschrieben, aber nicht für den Fall zu Ende gedacht. Danke für den Hinweis, Achim Weiss . Der KV-Beitrag entfällt nicht nur für den Auffüllbetrag, sondern wird durch KVdR ganz neu berechnet. Im Idealfall würde Krankenversicherung nur auf die sehr geringe gesetzliche Rente fällig und dann auch nur der halbe Beitrag.


    2. Versuch einer Berechnung: Noch 5 Jahre Beiträge auf den Auffüllbetrag zahlen (ca. 90 70 €) und gleichzeitig den GRV-Mindestbeitrag von 100 € einzahlen, um dann den Rest des Lebens 90 170 € zu sparen und 20 28 € Rente zu bekommen.


    Der Zeitpunkt der Amortisation bleibt: Ab dem Jahr 2032 würde sich das lohnen. Das liegt aber nur daran, dass ich in der ersten Version ab 2024 und nicht 2029 gerechnet hatte.


    Weiterhin gilt deshalb: Alle Zahlen über den ganz dicken Daumen und basierend auf meinem laienhaften Verständnis.

  • Aber ob wir überhaupt von den richtigen Prämissen ausgehen, wissen wir noch immer nicht.

    Das werden wir aller Voraussicht nach auch nicht mehr erfahren.


    These: Je empörter das Ausgangsposting, desto geringer die Bereitschaft auf weitere Fragen zu antworten, insbesondere wenn für die empörte Person gleich erkennbar ist, dass die Tendenz der Antworten nicht unbedingt in Richtung 100 % Zustimmung zu ihrer Position geht.


    Die Person sucht dann lieber weiter nach dem Forum, dass sie in ihrer Auffassung bestätigt. Das ist nicht immer aber immer öfter hellblau. Wir (als Gesellschaft) produzieren m.E. zu viele Opfer (tatsächliche oder gefühlte).

  • Der KV-Beitrag entfällt nicht nur für den Auffüllbetrag, sondern wird durch KVdR ganz neu berechnet. Im Idealfall würde Krankenversicherung nur auf die sehr geringe gesetzliche Rente fällig und dann auch nur der halbe Beitrag.


    2. Versuch einer Berechnung: Noch 5 Jahre Beiträge auf den Auffüllbetrag zahlen (ca. 90 70 €) und gleichzeitig den GRV-Mindestbeitrag von 100 € einzahlen, um dann den Rest des Lebens 90 170 € zu sparen und 20 28 € Rente zu bekommen.

    Zunächst einmal: Ich finde den Titel dieses Threads falsch gewählt. Es gibt realiter keinen "Auffüllbetrag". Es gibt für freiwillig gesetzlich Versicherte einen Mindestbeitrag (oder meinethalben ein rechnerisches Mindesteinkommen, aus dem man den Mindestbeitrag errechnet). Wer weniger verdient, zahlt trotzdem den Mindestbeitrag. Der Unterschied zwischen dem echten Einkommen und diesem Mindesteinkommen ist keine offizielle Rechengröße.


    Man kann nun sicherlich eine Kalkulation anstellen: Ein Mensch, der sich in seiner aktiven Zeit vermutlich bewußt gegen die GRV entschieden hat, baut nun nach Eintritt in den Ruhestand, dennoch eine minimale Mindestrente auf, damit er so in die KVdR schlüpfen, also Beitrag sparen kann, den dann andere Versicherte ausgleichen sollen.


    Da kann man nur hoffen, daß der unsystematische Unterschied zwischen freiwillig und gesetzlich Versicherten irgendwann man dorthin kommt, wohin er gehört, nämlich in die Rundablage.

  • Ich denke, Sie müssen sich einfach an einen Anwalt wenden.