Es wäre grundsätzlich interessant zu erfahren, ob man noch im Ruhestand (oder nach dem gesetzlichen Rentenalter) eine gesetzliche Rente aufbauen kann. Allerdings hat SMS Janders (der das wissen sollte) meine konkrete Frage nonchalant umgangen.
Meine Frage in die gleiche Richtung aus #18 wurde von ihm in #20 mit
Freiwillige Versicherung geht immer, sofern keine Versicherungspflicht besteht und keine Vollrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze bezogen wird.
beantwortet (149 Zeichen), so dass ich für Deine Fragestellung ein "ja, sofern keine Versicherungspflicht besteht und keine Vollrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze bezogen wird" schließen würde, was doppelt nein für alle normalen Rentner bedeutet.
Es scheint so zu sein, dass man die beliebten 0,5 % Rentenzuschlag pro Monat bei unserem Späteinzahlungsmodell nicht bekommt. Dann würde man für die spätere Inanspruchnahme und damit kürzere Bezugszeit nicht entschädigt. Das würde die Attraktivität deutlich mindern.
Somit könnte ab Januar 2029 ein Rentenanspruch mit KVdR-Zugang bestehen,
Das könnte dann den KV-Beitrag eventuell noch weiter drücken, falls nicht als Rente betrachtetes Einkommen darunter ist.