Steuern auf fiktive Gewinne von Anlagebetrug?

  • Meine Schwiegermutter hat sich vor gut zehn Jahren dazu überreden lassen, den Erlös aus dem Verkauf ihres Hauses bei (damals noch) MW Global Equities anzulegen. Nun ist sie vor zwei Jahren verstorben.

    Ein halbes Jahr später erhielten wir Post von der Steuerfahndung in Bonn, dass keine Kapitalerwerbssteuer von ihr für die im Ausland erwirtschafteten Gewinne in Höhe von angeblich fast 200.000 Euro abgeführt wurde und wir diese jetzt nachentrichten müssen.

    Huch? Gewinne in dieser Höhe?

    Diese exorbitant hohen Gewinne erschienen für uns erkennbar auf keinem Konto.

    Darüberhinaus warten wir bis heute auf die Auszahlung der Einlagen des nach ihrem Tode gekündigten Anlagekontos, die immerhin noch rund 180.000 Euro ausmachen.

    Die Firma MW Global Investments ist nicht erreichbar, das Anlagekonto hat sich vermutlich in Luft aufgelöst und nun sollen wir auch noch Steuern bezahlen für fiktive Gewinne, die den Anlegern vorgegaukelt wurden, um traumhafte Renditen vorzutäuschen.

    Auf Nachfrage bei der Steuerfahndung wurde lediglich mitgeteilt, dass die Zahlen von einer "Steuer-CD" stammen und es nicht ihre Aufgabe wäre, die Plausibilität zu verifizieren.

    Was machen wir jetzt als Rentner mit gemeinsam knapp 2.000 Euro monatlichem Einkommen?

    Wer kann über ähnliche Erfahrungen berichten?

  • Also wenn es Betrug war, dann gab es ja ggf. gar keine Kapitalerträge.


    Man könnte auch argumentieren, dass Kapitalerträge erst dann anfallen, wenn man die wirtschaftliche Verfügungsgewalt hat, und das Geld zum Beispiel wieder auf dem eigenen Konto gelandet ist. Was ja anscheinend nie der Fall war.

    Allerdings wird immer gesagt, wenn man dieser Argumentation folgt, man die Gewinne (die dann noch keine Kapitalerträge wären) nicht einfach verschweigen darf, sondern darauf trotzdem in der Steuererklärung (im Freitextfeld) hinweisen muss.


    Ich würde empfehlen, zumindest einen Steuerberater zu konsultieren.

    Eventuell kann es auch sinnvoll sein, einen Anwalt aufzusuchen.

    Immerhin steht Steuerbetrug (Steuerhinterziehung, Steuerverkürzung?) in nicht geringem Ausmaß im Raum.

  • Ich würde empfehlen, zumindest einen Steuerberater zu konsultieren.

    Eventuell kann es auch sinnvoll sein, einen Anwalt aufzusuchen.

    Immerhin steht Steuerbetrug (Steuerhinterziehung, Steuerverkürzung?) in nicht geringem Ausmaß im Raum.

    Ich würde eher einen Rechtsanwalt empfehlen.

    Soweit ich das verstanden habe, hätte die (verstorbene) Schwiegermutter Steuerhinterziehung begangen und nicht der TE oder seine Ehefrau.

  • Verrückte Geschichte!


    Nebenbei: Bitte warum sollte die Steuerfahndung die Daten nicht auf Plausibilität prüfen müssen?? 🤨


    Ich würde aber auch empfehlen hier ein Erstgespräch mit einem Rechtsanwalt zu suchen oder mit einer äquivalenten Informationsstelle….das klingt ziemlich eigenartig…

  • Vielen Dank für eure Beiträge!

    Nachtrag:

    Nachdem 2022 das Schreiben der Steuerfahndung eingegangen war, wurde zunächst von mir mit einer schriftlichen Erklärung geantwortet. Hierin habe ich erläutert, dass

    1. alle inländischen Gewinne, die laut Mitteilung des Anlageunternehmens MW Global Investments zu versteuern sind, auf der Steuererklärung des jeweiligen Jahres angegeben wurden. Diese inländischen Gewinne wurden durch einen Steuerberater in den Steuererklärungen in Kenntnis der eben genanntenMitteilungen deklariert.

    2. die ausländischen Gewinne deshalb nicht angegeben wurden, weil MW jene in eben dieser Mitteilungen als nicht zu versteuern deklariert hatte.

    3. ein nach dem Tode meiner Mutter angestrengtes Ermittlungsverfahren gegen die Vermittlerin des Anlagegeschäfts wegen Verjährung eingestellt wurde.

    Nachdem die Antwort der Steuerfahndung auf mein Schreiben sehr unterkühlt "abgebügelt" wurde, habe ich mit einem befreundeten Anwalt gesprochen, der als Schwerpunkt steuerrechtliche Fragen behandelt.

    Ein über einjähriger mehrfacher Briefwechsel von ihm mit der Behörde brachte keine weitere Klärung, die Angelegenheit wird von der Steuerfahndung jetzt zusammen gefasst und an das für meine Mutter zuletzt zuständige Finanzamt übermittelt.

    Immerhin wurde mir zugesichert, dass ich als Erbin nicht mit dem Straftatbestand der Steuerhinterziehung zu rechnen habe, die Steuerschuld auf fiktive Gewinne jedoch bestehen bleibt.

    Ist unter euch niemand, der mit MW etwas zu tun hatte?

    Hier liegt doch der eigentliche Dreh- und Angelpunkt . . .

  • "Nebenbei: Bitte warum sollte die Steuerfahndung die Daten nicht auf Plausibilität prüfen müssen?? 🤨"


    Weil das nicht Aufgabe der Fahndung ist. Die können eine Hinterziehung belegen und nennen aufgrund ihrer Unterlagen den Betrag X. Wenn du nun dagegen angehen möchtest, dann musst du den korrekten Betrag Y mittels geeigneter Belege nachweisen.


    Hast du keine Nachweise, dann steht deren Ermittlung gegen dein bloßes Wort. Rate mal, wer dabei gewinnt.

  • Na besten Dank auch.


    Ich werde jetzt also ein Geldanlage-Unternehmen gründen.


    Das erste ahnungslose Opfer zahlt einhunderttausend Euro ein.


    Nach einem Jahr schreibe ich ihm einen Brief, dass er dreißigtausend Euro Gewinn gemacht hat. Wo sich diese Summe befindet, sage ich ihm aber nicht. Auch nicht, ob dieser Betrag thesaurierend wiederangelegt oder ausgeschüttet wurde.


    Aber ich brenne mal eben eine Steuer-CD die ich teuer an die Behörden verkaufe.

    Toll, nochmal Geld gemacht!


    Jetzt verschwinde ich mit der Einlage in ein Land, wo nur noch die Sonne scheint.


    Der Anlieger ist um seine Anlage ärmer und darf auch noch bummelig siebentausendfünfundert Euro Kapitalertragssteuer zahlen. Plus Kosten für den Steueranwalt.


    Hä?

    Habe ich da was falsch verstanden?

  • Ich kann Deinen Ärger ja verstehen, aber was erwartest Du denn genau vom Finanzamt!? :/

    Offenbar hat das Finanzamt ausländische Steuerunterlagen 'gekauft' aus denen hervorgeht, dass Deine Schwiegermutter Einkünfte erzielt hat. Ob diese Einkünfte tatsächlich bei Deiner Schwiegermutter eingegangen sind spielt doch erstmal keine Rolle.

    Das Finanzamt sieht nur: Einkünfte im Ausland bei Person Schwiegermutter; Schwiegermutter hat im fraglichen Zeitraum keine entsprechenden Einkünfte in der Steuererklärung angegeben.

    Fazit: Schwiegermutter hat Steuern hinterzogen.


    Dafür das Deine Schwiegermutter betrogen wurde kann aber das Finanzamt auch nichts! Da musst Du Dich an den Betrüger wenden. :/

    Ich würde dringend raten einen entsprechenden Fachanwalt zu konsultieren. Das Internet ist ja voll von Verweisen zum vermeintlichen Betrug der MW Finance Group.

  • Ich würde hier schnellstens professionelle Hilfe suchen. Und natürlich sämtliche Belege und Bescheinigungen, die deine Schwiegermutter evtl. noch irgendwo abgeheftet hat heraussuchen.


    Erst Abzockeropfer, dann Steuerschulden: Wie ein Rentner sein Erspartes verlor und trotzdem Scheingewinne versteuern musste
    Anleger, die in die Produkte der MW Finance Group investierten, warten bis heute auf ihr Geld. Jetzt sollen sie die Scheingewinne versteuern.
    www.businessinsider.de

  • Hier noch eine Nachtrag:


    https://www.brandi.net/fileadmin/user_upload/news/pdf/PM_BRANDI_210514_BFH_Scheingewinne_end.pdf


    Fazit:


    Die inländischen Erträge mit ausgewiesener Kapitalertragsteuer, egal ob echte Erträge oder Scheingewinne, dürften in deinem Fall abgegolten sein, unabhängig davon, ob die Steuer vom Unternehmen abgeführt wurde oder nicht.


    Die ausländischen Erträge ohne abgeführte Kapitalertragsteuer, egal ob echte Erträge oder Scheingewinne, sind noch nicht versteuert und müssen demnach von dir nachversteuert werden.


    Wenn du Unterlagen hast, dann kannst du dem Finanzamt zumindest die Höhe der Erträge (egal ob echt oder fiktiv) aufzeigen und ggfls. die Steuer korrekt ermitteln.

  • Hallo Martin1951,


    ob das zuständige Finanzamt einen Steuerbescheid erlässt, wird wohl grundsätzlich auf die Frage hinauslaufen, ob die Gewinne Ihrer Schwiegermutter zugeflossen sind oder nicht. Dazu habe ich bei schneller Recherche eine nicht ganz unbedeutende Rechtsstimme gefunden:


    „Der Zufluss (i. d. R. durch tatsächliche Zahlung oder Verrechnung) ist dann anzunehmen, wenn der Empfänger die wirtschaftliche Verfügungsmacht über die Einnahme erhält. Erfolgt die Zahlung der Kapitaleinnahmen durch Gutschrift, sind diese zugeflossen, wenn sie (in den Büchern des Zahlungsverpflichteten) dem Konto des Empfängers gutgeschrieben werden. Trotz Gutschrift liegt kein Zufluss vor, wenn der Schuldner nicht liquide ist.“ (Hervorhebung von mir.) https://www.haufe.de/finance/h…sk_PI20354_HI2538926.html


    Falls das Finanzamt die Zahlung verlangt, bleibt der Rechtsweg offen. Wie Thebat verlinkt hat, sind Sie bzw. Ihre Frau nicht allein.

    Was machen wir jetzt als Rentner mit gemeinsam knapp 2.000 Euro monatlichem Einkommen?

    In dem Punkt kann ich Sie beruhigen. Steuerschulden des Erblassers sind Nachlassverbindlichkeiten. Falls der Nachlass durch die Steuer überschuldet wird, bleibt die Möglichkeit der Nachlassinsolvenz. Ihre Frau und indirekt Sie müssen die Steuerschulden nicht aus eigener Tasche bezahlen. Für so ein Insolvenzverfahren sind aber Fristen zu beachten. Aber Sie haben ja schon rechtlichen Beistand, der Sie auch in dem Fall beraten kann.


    Ich drücke die Daumen.


    Gruß Pumphut

  • 1. alle inländischen Gewinne, die laut Mitteilung des Anlageunternehmens MW Global Investments zu versteuern sind, auf der Steuererklärung des jeweiligen Jahres angegeben wurden. Diese inländischen Gewinne wurden durch einen Steuerberater in den Steuererklärungen in Kenntnis der eben genanntenMitteilungen deklariert.

    2. die ausländischen Gewinne deshalb nicht angegeben wurden, weil MW jene in eben dieser Mitteilungen als nicht zu versteuern deklariert hatte.


    Mich würde interessieren, ob das dieselben Gewinne sind. Also dass der Betrag X im Ausland entstanden ist und über irgendwelche Wege im Inland versteuert wurde oder ob es zu den im Inland versteuerten Gewinne noch Gewinne im Ausland gab. Falls ja - sind die irgendwo dokumentiert außer auf dieser "Steuer-CD"?

    Bin kein Jurist, aber ich würde doch annehmen, dass Gewinne dann zu versteuern sind, wenn sie tatsächlich erzielt wurden (mein Broker im nicht-EU-Ausland legt Dividenden direkt wieder an, stellt über die Dividenden eine Bescheinigung aus und ich gebe den Betrag in der Steuererklärung an) oder ob das irgendwelchen Fantasiebuchungen waren, über die deine Mutter/Schwiegermutter nie verfügen konnte.

    edit: Ah Pumphut hat zu meinem zweiten Abschnitt schon was geschrieben :)

  • Meine persönliche Meinung:


    - Rechtsweg gegen das Finanzamt ist eher zweifelhaft und risikobehaftet, da hier die Rechtsprechung eher zugunsten der Finanzamts ausfällt. Hier müsste ein Fachmann den Fall genau prüfen.


    - Rechtsweg gegen den Geschäftsführer der Anlagegesellschaft dürfte erfolgversprechender sein, allerdings ist es fraglich, ob hier überhaupt etwas zu holen ist.


    - Eine Überschuldung der Erbschaft halte ich nach derzeitigem Stand für nicht gegeben, da ja noch 180.000 Euro Guthaben vorhanden sind. M.E. müsste man für eine Überschuldung zunächst belegen, dass die 180.000 Euro endgültig futsch sind.


    Erfahrungsgemäß werden sich alle drei Punkte so lange hinziehen, dass das Finanzamt vorher schon sein Geld sehen will.

  • "Bin kein Jurist, aber ich würde doch annehmen, dass Gewinne dann zu versteuern sind, wenn sie tatsächlich erzielt wurden"


    Nein, so einfach ist das leider nicht. Siehe dazu auch meinen zweiten Link im Nachtrag.

  • "Bin kein Jurist, aber ich würde doch annehmen, dass Gewinne dann zu versteuern sind, wenn sie tatsächlich erzielt wurden"


    Nein, so einfach ist das leider nicht. Siehe dazu auch meinen zweiten Link im Nachtrag.

    Hm. So richtig hilft mir das nicht, es zu verstehen.

    Aus dem Text:

    "Das gilt bislang unabhängig davon, ob die Gewinne ausgeschüttet oder reinvestiert

    wurden. Mehrfach hat der Bundesfinanzhof klargestellt, dass es alleine darum geht, ob der

    Finanzdienstleister zum Zeitpunkt der angeblich erwirtschafteten Gewinne in der Lage gewesen wäre, die fiktiven Scheingewinne an den Anleger auszuzahlen."

    Es dürfte spannend sein, über den Zeitraum von 10 Jahren herauszufinden, ob die dazu in der Lage gewesen wären.

    Vielleicht bin ich zu naiv, aber das Ziel dieser Leute dürfte doch gewesen sein, Gewinne (sofern es überhaupt welche gab) eben nicht auszuzahlen.


    "wenn die Betrüger gegenüber den Anlegern angegeben haben, Kapitalertragsteuer auf die Gewinne an den Fiskus abgezogen, angemeldet und abgeführt zu haben. Diese fiktive Steuerzahlung entfaltet dann eine abgeltende Wirkung"

    Soweit verstanden. Voraussetzung hier ist aber, dass behauptet wird, dass Steuern gezahlt wurden.

    Wenn der Betrüger aber nicht behauptet, dass Steuern abgeführt wurden, zieht das Urteil nicht und wir sind bei der ersten Frage - reicht es aus, dass irgendjemand auf einen Zettel schreibt, dass es einen Gewinn gibt, um eine Steuerpflicht auszulösen?

  • "Vielleicht bin ich zu naiv, aber das Ziel dieser Leute dürfte doch gewesen sein, Gewinne (sofern es überhaupt welche gab) eben nicht auszuzahlen."


    So sieht es aus. Der Gesetzgeber differenziert da aber nicht, ob der Gewinn echt erwirtschaftet wurde oder ob er aus Einzahlungen von anderen Investoren resultiert. Einzig die Frage "könnte er das Geld auszahlen oder nicht" ist hier relevant.


    Um es noch mal klar zu stellen: Das Finanzamt fordert kurzfristig die Steuern, die interessiert das drum herum oder ein Einzelschicksal nicht. Die sagen: "Her mit dem Geld und dann hol es dir beim Geschäftsführer oder der Gesellschaft zurück. Das ist aber nicht unser Problem."


    "Wenn der Betrüger aber nicht behauptet, dass Steuern abgeführt wurden, zieht das Urteil nicht und wir sind bei der ersten Frage - reicht es aus, dass irgendjemand auf einen Zettel schreibt, dass es einen Gewinn gibt, um eine Steuerpflicht auszulösen."


    Nach meiner Interpretation der Quelle + Rechtsprechung - ja, leider.


    Mein Rat:


    Fachkundige Hilfe holen + prüfen lassen, ob man etwas an der Situation verbessern kann oder ob es mittlerweile eine veränderte Rechtsprechung bzw. noch offene Klagen in der Sache gibt. Vermutlich wird man aber bestenfalls nur Zeit schinden und natürlich mittels der Unterlagen den tatsächlichen "Scheingewinn" belegen können.


    Die zweite Frage ist, ob man irgendwie an die offenen 180.000 Euro aus dem Investment herankommen kann. Aber ehrlich gesagt sehe ich auch hier eher schwarz. :(

  • Darf ich Sie fragen, warum Sie bis dato keine Anzeige erstattet haben? Ich beantworte Ihnen die Frage gerne…. Sie haben noch Hoffnung das sie das Geld von Herrn Hoeft bekommen und eventuell auch keine Steuern hierfür bezahlen müssen.

    Dafür sind Sie bereit, dass Sie einen Anwalt beauftragen, welche die Gebühren über sie 150.000,-€ berechnet und am Ende haben Sie außer zusätzliche Kosten nichts…. Es ist menschlich zu Denken, dass man glaubt, wenn man den Weg über eine Strafanzeige wegen Betrug!!! geht, das man erst recht keine Chance hat etwas zu bekommen. Durch solches Verhalten können Menschen wie der Hoeft schön weitermachen und noch mehr Menschen in den Ruin treiben…….

  • Darf ich Sie fragen, warum Sie bis dato keine Anzeige erstattet haben?

    Fragen darf man immer, allerdings hat sich der Betroffene seit mehr als 3 1/2 Monaten hier im Forum nicht mehr blicken lassen, so daß eine Antwort eher unwahrscheinlich ist.

  • Wer kann über ähnliche Erfahrungen berichten?

    Die unfreiwillig "Freiwillig (Zwangs) Krankenversicherte" wird zur Berechnung des monatlichen Zwangsbeitrags bei nahezu bzw ganz mittellosen auch ein imaginäres Mindesteinkommen (aktuell 1.178,33 Euro) angenommen und auch knallhart angewendet.


    Nimm das Recht, was ist der Staat anderes als eine gemeine Räuberbande, wie damals Papst Bendikt XVI so schön im Bundestag rezitierte. Ich finde den deutschen Staat super toll und würde so etwas nie behaupten.


    Steuern zahlen müssen auf Phantasiegewinne ist schon sehr verrückt aber hierzulande ist nichts mehr unmöglich.