Hallo zusammen,
ich bin mir nicht sicher, ob ich Elterngeld und Elternzeit in einen Topf werfe, stehe hier aber gerade auf dem Schlauch
Meine Frau hat zwei Jahre Elternzeit beantragt, das zustehende Elterngeld hat sie sich allerdings in 12 Monaten auszahlen lassen. Ich habe meine in dem Zeitraum auch meine beiden Vätermonate genommen.
Unser Sohn ist nun 12,5 Monate alt und meine Frau hat das Angebot von ihrem Arbeitgeber erhalten, wieder in Teilzeit einzusteigen. Ich weiß, dass man wenn man Elterngeld bezieht, dies der Elterngeldstelle melden muss und dann eine Kürzung des Elterngeldes eintritt.
Nun sind wir uns nicht sicher, ob wir das auch melden müssen. Ich setze gedanklich Elterngeld mit dem gewählten Elternzeitraum gleich und habe die Befürchtung, dass wir die Teilzeitbeschäftigung mit dem oben genannten Nachteil melden müssen.
Bin ich auf dem Holzweg und wir haben nichts zu befürchten?
Vielen Dank für jede Antwort!
Christoph