Man kann alle Konten und Depots, für die man eine Vollmacht hat (z.B. Kinder oder gemeinsame Konten), über den eigenen Zugang verwalten.
Klar ist das bei gemeinsamen Konten, z.B. bei Ehepaaren, die beide Kontoinhaber sind.
Nicht sinnvoll ist es mit Kindern, die ziemlich schnell erwachsen werden, ein gemeinsames Konto zu haben.
Ich habe jetzt noch nicht nachgeforscht, wie das bei der DKB mit Vollmachten geht, die ja auch für den Todesfall wichtig werden können. (To do Liste)
Mir geht oder ging es um den Fall, dass die erwachsenen Kinder z.B. dem Vater erlauben, mit ihrem Passwort auf dem PC auf das Konto zuzugreifen und dieser sich dann mit seinem Handy verifizieren kann. Da gibt oder gab (DKB-TAN2go) es dann ein Passwort für mehrere Konten. Das ist bei Consors immer noch so.
Der Partner oder die (erwachsenen) Kinder brauchten dann kein Zweithandy und konnten sich bei unorganisierter Vergesslichkeit (des Passwortes) und auch im Notfall (Handy im Wasser) auch aus dem Ausland helfen lassen.
berghaus 18.09.24