PKV über Öffnungsaktion: Vergleich zwischen Barmenia und Debeka

  • Ja, aber wer sagt mir, dass die Barmenia dies auch nicht bald macht?

    Das Risiko besteht immer. In einem gewissen Rahmen sind Beitragsanpassungen auch völlig normal. Jedenfalls ist es nicht so, dass Größe vor Beitragsanpassungen schützt.

    Doch, könnte ja mein Widerrufsrecht in Anspruch nehmen.

    Sie werden sich bei der Entscheidung pro Debeka hoffentlich noch mehr Gedanken gemacht haben. Nur wegen Beiträgen in einem Forum würde ich die Entscheidung nicht direkt wieder auf den Kopf stellen. Dazu gehört dann schon vernünftige Beratung, Ermittlung Ihrer Anforderungen, etc. Dafür ist jetzt am Jahresende zum einen die Zeit knapp, zum anderen wird eine solche Beratung i.d.R. nur gegen Honorar angeboten, da die Vermittlung von Tarifen via Öffnungsaktion nicht per Courtage vergütet wird.


    Interessant wäre außerdem noch die Frage, ob der verbindliche Erstantrag, mit dem man sich bei der Öffnungsaktion auf einen Anbieter festlegt, durch einen Widerruf nach § 8 VVG wirklich wieder aus der Welt geschafft wird.

    Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung GmbH & Co. KG
    Von Finanztip empfohlene Spezialisten für Berufsunfähigkeit und private Krankenversicherung | Angaben gem. § 11 VersVermV, § 12 FinVermV: https://schlemann.com/erstinformationen | Beiträge in der Finanztip Community erstelle ich mit größtmöglicher Sorgfalt, jedoch ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Deren Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.

  •   Dr. Schlemann

    Dazu gehört dann schon vernünftige Beratung, Ermittlung Ihrer Anforderungen, etc... naja bei den Anforderungen kann ich ja eh nur die Öffnungstarife auswählen und da bin ich mir für mich sicher, dass die debeka und die Barmenia meines Erachtens die Besten sind.


    Was mich noch interessieren würde, könnten Sie mir überhaupt den Tarif bei der debeka verkaufen?



  • da bin ich mir für mich sicher, dass die debeka und die Barmenia meines Erachtens die Besten sind.

    Sie waren sich ja auch sicher, dass die Debeka die für Sie beste Lösung darstellt. :)

    Was mich noch interessieren würde, könnten Sie mir überhaupt den Tarif bei der debeka verkaufen?

    Nein, "verkaufen" können wir den nicht - das wird auf unserer Debeka Seite ganz transparent im Detail erklärt. Beraten dazu können wir aber schon und tun das selbstverständlich auch. Die Debeka als größten deutschen Krankenversicherer sollte man bei der Tarifauswahl i.d.R. schon mit auf dem Radar haben - auch wenn diverse auf unserer Website beschriebene Gründe oft dagegen sprechen, sich dort zu versichern.


    Bei der Öffnungsaktion gibt's aber ohnehin kein "Verkaufen" - egal welcher Anbieter es wird, der Vermittler bekommt von der Gesellschaft kein Geld. :)


    Danke für den netten morgendlichen Austausch. Jetzt ruft das zum Jahresende besonders zeitintensive Tagesgeschäft.

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  • ETFFanatin


    Auch wenn Verbraucherzentralen nicht gerade die ersten Ansprechpartner*innen gewesen wären und die Öffnungsaktion bei dieser Versicherung oft leider den Nachteil hat, dass direkt meistens immer die vollen 30% Risikozuschlag fällig werden - die medizinische Versorgung passt, die läuft ja unabhängig von der Krankenversicherung und die Erstattung wird auf gutem Niveau passen. Man wird mit dem Tarif der Krankenversicherung zurecht kommen. Jetzt hier einen Kopf zu machen und sich verunsichern zu lassen, hilft jetzt auch nicht. Klar wäre woanders die Wiese vielleicht nochmals grüner gewesen, aber besonderes schlechter steht man jetzt nicht da.


    Nur dran denken - falls man in einem Bundesland befindet, in dem die Beihilfe zu den Wahlleistungen (gegen Eigenbeteiligung) beteiligt, kann man, wenn man möchte, via Öffnungsaktion auch die Wahlleistungstarife mitnehmen.


    Insbesondere da der Knackpunkt ja die Öffnungsaktion ist: Hier ist tatsächlich, zumindest mir, nicht bekannt, ob ein Widerruf die Öffnungsaktion auch wieder "zurückstellen" würde, also dass man diese Option erneut ziehen könnte.


    Falls nicht, wäre die Öffnungsaktion bei einem anderen Krankenversicherer dann wohl Kulanz. Sofern dieser Gedanke doch nicht loslässt, kann man ja beim PKV Verband eine Anfrage platzieren, wie es mit dem Widerruf und der Öffnungsaktion aussieht.


    Aber, auch mit dem jetzt gewählten Krankenversicherer ist es grundsätzlich ok. Kein "Fehler".

  • Saxum Vielen lieben Dank für ihre Antwort.


    《Klar wäre woanders die Wiese vielleicht nochmals grüner gewesen, aber besonderes schlechter steht man jetzt nicht da.》Wissen Sie wo der Tarif der Öffnungsaktion noch besser gewesen wäre und warum?


    《Nur dran denken - falls man in einem Bundesland befindet, in dem die Beihilfe zu den Wahlleistungen (gegen Eigenbeteiligung) beteiligt, kann man, wenn man möchte, via Öffnungsaktion auch die Wahlleistungstarife mitnehmen. 》Ist Bayern da dabei?

  • Lässt sich nicht auf die schnelle beantworten, ich hätte hier jetzt auf den Tarifbedingungen geschaut und eine Krankenversicherung genommen, die jetzt beispielhaft bei den Heilmitteln keine Höchstsätze veranschlagt hätte. Das wäre dann quasi ein indirekter "kleiner Beihilfeergänzungstarif" gewesen weil man dann zumindest von der Versicherung etwas mehr erstattet bekommen hätte. Welche da jetzt etwa dabei wären kann ich jetzt pauschal nicht so beantworten. Das mache ich hier ja auch nur aus privatem Interesse als Laie und natürlich weil ich es ja auch für mich selbst recherchiert hatte.


    Wie jedoch gesagt, ich bin mir nicht sicher, ob das jetzt bei den Krankenversicherern zuträfe, welche alle an der Öffnungsaktion teilnehmen. Müsste ich mal deren Tarifwerke anschauen, wenn ich mal Zeit und Laune hätte.


    Grundsätzlich hätte ich, wie in meinem Fall, so verfahren, dass ich bei allen in Frage kommenden Krankenversicherer eine anonyme Risikovorabfrage gemacht hätte. Dann hätte sich heraus kristallisiert, welche Versicherung mich zu welchen Bedingungen nehmen würde. Denn bei den ein und gleichen Vorerkrankungen veranschlagt der eine vielleicht die vollen 30% der andere aber nur 10% als Risikozuschlag. Bei manchen wäre vielleicht eventuell ein "kleiner Beihilfeergänzungstarif" mit dabei gewesen. Wie dem auch sei - kann man natürlich immer noch versuchen, allerdings bleibt dafür wohl nicht mehr viel Zeit. Außer man wechselt in zwei Jahren nach Ablauf der Mindestversicherungszeit und hat eine Wechsel-Anwartschaft/Option erhalten.


    Hat die Versicherung hier ihren eigenen kleinen Beihilfeergänzungstarif mit angeboten? Da wäre zumindest Restkosten für Material- und Laborkosten und Auslandskrankenschutz dabei gewesen.


    Ja, in Beihilfe hätte man Anspruch auf den Wahlleistungstarif für Zweibettzimmer und Privatarzt.

  • Stimmt. ETFFanatin hat sich bei der Verbraucherzentrale beraten lassen, ob sie eher zur Barmenia oder zur Debeka gehen sollte. PKV war also klar, Gesellschaft war unklar.


    Auch in diesem Fall halte ich eine Verbraucherzentrale als Ratgeber für ungeeignet.

    Stimmt auch.

    Arbeit macht Spaß. Aber wer kann schon Spaß vertragen?





  • Hallo,


    ich weiß nicht, ob Du bezüglich Sehschärfekorrektur und paliative Versorgung richtig liegst.


    In den allgemeinen Versicherungsbedingungen steht:


    Zitat

    II. Versicherungsleistungen

    Mit den vereinbarten Prozentsätzen (siehe Leistungstabelle) werden Aufwendungen erstattet für:

    https://www.debeka.de/content/dam/de/webauftritt/vertragsgrundlagen/krankenversicherung-unisex-tarife/CKV104.pdf


    Also maßgeblich ist die Leistungstabelle.


    Die Debeka schreibt folgendes auf https://www.debeka.de/service/…r-carevision.html#Anker_3


    Zitat

    Sind Sie bei der Debeka privat krankenversichert? Dann ist es möglich, dass wir uns (anteilig) an den Behandlungskosten beteiligen.


    Also ich würde das so interpretieren, dass die Debeka in beiden Fällen nicht Kosten in beliebiger Höhe übernimmt.