Lohnersatzleistung

  • Hallo, war 2023 erkrankt und bezog Krankengeld und Arbeitslosengeld, keine weiteren Einnahmen.

    Ehemann arbeitet und ist Hauptverdiener.

    Würde gerne wissen, was für uns steuerentlastend ist, da ich 2023 nur Lohnersatzleistungen erhielt.

    Zusammenveranlagung oder Einzelveranlagung?

    Freue mich auf Antworten 🙏

  • Franziska_FT

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Hallo.


    Disclaimer: Laienmeinung, keine Steuerberatung!


    Lohnersatzleistung sind zwar steuerfrei, unterliegen aber dem Progressionsvorbehalt, d. h. sie wirken in Kombination mit anderen steuerpflichtigen Einnahmen als wären sie steuerpflichtig.

    In Abhängigkeit der Höhe der Lohnersatzleistungen und der Einkünfte Deines Mannes kann die Einzelveranlagung sinnvoll sein.


    Ggf. sollte ein Angehöriger der steuerberatenden Beruf einmal drüberschauen.

  • 1. Mit Bezug von Lohnersatzleistungen besteht eine Erklarungspflicht für 2023 (wenn nicht schon durch die Steuerklassen begründet). Die Frist zur Abgabe ist am 02. September abgelaufen, also solltet ihr euch definitiv beeilen.

    2. Du hast keine konkreten Zahlen genannt und meine Glaskugel ist auch gerade in der Reparatur. Also kann man das nicht wirklich beantworten.

    3. Besorge dir ein Steuerprogramm (gerne auch erstmal die kostenfreie Testversion) und trag alle Daten ein. In der Regel haben die kommerziellen Programme zum Abschluss immer eine Vergleichsrechnung. Die sagt euch dann, welche Steuern bei welcher Veranlagungsart anfallen und welche die günstigste ist.



    Disclaimer: Dies ist nur meine Laienmeinung, da ich kein Steuerberater bin.

  • Bei Elster kann man die Daten, die dem Finanzamt elektronisch vorliegen, als Grundlage in die Steuererklärung einfügen. Da kann man sowohl eine Einzelveranlagung, als auch eine Zusammenveranlagung berechnen. Dass Lohnersatzleistungen dem Progressionsvorbehalt unterliegen, wurde ja schon erwähnt. Der Hinweis bezüglich Pflichtveranlagung auch.