Nebenkostenabrechnung

  • Hallo zusammen,


    ich habe seit 15. August 2023 bis 07.07.2024 eine Kellerwohnung bewohnt. Ca. 54 Quadratmeter. Nebenkosten waren bei 120 Euro.


    Kaution 960 Euro.


    Nebenkostenabrechnung habe ich noch nicht erhalten. Der Vermieter hat ja bis zum Ende des Jahres 2024 Zeit für die Abrechnung 2023. Und für die Abrechnung 24 bis Ende 25. So weit so gut.


    Was mir seltsam vorkommt, ist das der Vormieter noch nicht seine Nebenkostenabrechnung 2022 bekommen hat. Deswegen geht er jetzt auch gerichtlich dagegen vor.


    In meinem Mietvertrag steht, dass der Vermieter mir eine anteilige Kaution zurück bezahlen muss nach 3 Monaten. Diese habe ich jetzt auch geltend gemacht, aber wie erwartet keine Antwort von dem Makler bekommen. Der Makler macht die Hausverwaltung. Die Kaution hat der Vermieter. Diese ist eine ältere Frau und weiß von der ganzen Sache nicht so viel und ist meiner Meinung etwas überfordert.


    Der Mieterbund meinte zu mir das ich wie gesagt ab Oktober anteilig die Kaution geltend machen kann.


    Ich verstehe nur nicht warum A: die Abrechnung durch eine externe Firma so lange braucht ( ist ein 4 Partien Haus. Und B: warum der Makler mir nicht einfach antwortet. Der weiß ja das ich auch beim Mieterbund mir Rat eingeholt habe.


    Ich finde das etwas seltsam.


    Kann mir da jemand vlt. etwas dazu sagen?


    Grüße:)

  • Ich habe seit 15. August 2023 bis 07.07.2024 eine Kellerwohnung bewohnt. Ca. 54 Quadratmeter. Nebenkosten waren bei 120 Euro.

    Ungewöhnliche Mietdauer. Meistens geht ein Mietverhältnis von Monatsanfang zu Monatsende.

    Kaution 960 Euro.

    Monatskaltmiete vermutlich 320 €.

    Nebenkostenabrechnung habe ich noch nicht erhalten. Der Vermieter hat ja bis zum Ende des Jahres 2024 Zeit für die Abrechnung 2023. Und für die Abrechnung 24 bis Ende 25.

    Jepp.

    Was mir seltsam vorkommt, ist, dass der Vormieter noch nicht seine Nebenkostenabrechnung 2022 bekommen hat. Deswegen geht er jetzt auch gerichtlich dagegen vor.

    Hat der Vormieter (mit dem Du offenbar in Kontakt stehst) seine Kaution schon zurückbekommen?

    In meinem Mietvertrag steht, dass der Vermieter mir eine anteilige Kaution zurück bezahlen muss nach 3 Monaten. Diese habe ich jetzt auch geltend gemacht, aber wie erwartet keine Antwort von dem Makler bekommen. Der Makler macht die Hausverwaltung. Die Kaution hat der Vermieter. Dieser ist eine ältere Frau, weiß von der ganzen Sache nicht so viel und ist meiner Meinung etwas überfordert.

    Der Mieterbund meinte zu mir, dass ich wie gesagt ab Oktober anteilig die Kaution geltend machen kann.

    Was auch immer das heißt. Vermutlich hast Du dem Hausverwalter geschrieben, daß er einen Teil der Kaution zurückerstatten möge, was dieser vermutlich gepflegt ignoriert hat.


    Mietrecht ist Zivilrecht. Du müßtest klagen, wenn der Hausverwalter seiner Pflicht nicht nachkommt, und zu diesem Zweck Rechtsanwalt und Prozeß vorfinanzieren. Der Hausverwalter geht davon aus, daß Du dazu nicht bereit bist und läßt sich daher von Deinem Schreiben nicht aus der Ruhe bringen.

    Ich verstehe nur nicht warum A: die Abrechnung durch eine externe Firma so lange braucht (ist ein 4-Parteien-Haus. Und B: warum der Makler mir nicht einfach antwortet. Der weiß ja, dass ich auch beim Mieterbund mir Rat eingeholt habe.

    Es beeindruckt den Hausverwalter nicht besonders, daß Du Dir beim Mieterbund Rat geholt hast. Welche Konsequenzen sollte das für ihn haben?


    Warum sich der Hausverwalter so viel Zeit für die Abrechnung nimmt, kann ich nicht ermessen.


    Fragen an Dich: Was willst Du erreichen? Um wieviel Geld geht es? Was bist Du bereit, dafür einzusetzen?

  • Monatskaltmiete war bei 460 Euro plus die 120 Euro Nebenkosten. Kaution 2 Monatskaltmieten also 920 Euro. Habe nochmal nachgeschaut.


    Der Vormieter klagt jetzt.


    Nunja der Mieterbund übernimmt ja die Klage soweit ich das weiß. Ich will mir nur nicht auf der Nase rumtanzen lassen, wie der Vormieter.


    Die Vermieterin ist eine nette alte Frau. Der Verwalter eigentlich ein gut angesehener Immobilienmakler.


    Ich könnte jetzt noch bis Ende Dezember warten und dann klagen. Sodass ich zumindest meine Kaution zurück bekomme.


    Das dürfte mich ja durch den Mieterbund nichts kosten?


    Ich will einfach nicht über den Tisch gezogen werden 😅

  • Monatskaltmiete war bei 460 Euro plus die 120 Euro Nebenkosten. Kaution 2 Monatskaltmieten also 920 Euro. Habe nochmal nachgeschaut.

    Das ist untypisch. Die meisten Vermieter verlangen 3 Monatsmieten Kaution, wenngleich weniger Kaution natürlich rechtens ist. Nur nicht mehr als 3 Monatsmieten.

    Der Vormieter klagt jetzt.

    Worauf klagt er denn?

    Nunja der Mieterbund übernimmt ja die Klage, soweit ich das weiß. Ich will mir nur nicht auf der Nase rumtanzen lassen wie der Vormieter.

    Ich habe für dieses Ansinnen Verständnis, gebe dennoch zu bedenken, daß Dir die Klage eine Menge Arbeit macht, für die Du nichts zurückbekommst und vermutlich ein langes Weilchen dauert.


    Der Mieterbund mag eigene Rechtsanwälte haben, die Dich vor Gericht vertreten. Ansonsten könnte es schwierig werden, für das sehr geringe Honorar einen Rechtsanwalt zu bekommen, der sich wirklich engagiert.

    Die Vermieterin ist eine nette alte Frau. Der Verwalter eigentlich ein gut angesehener Immobilienmakler.

    Der macht die Wohnungsverwaltung vermutlich ziemlich uninspiriert nebenher. Gleiches Problem wie beim Rechtsanwalt: Es gibt wenig Geld dafür, also bearbeitet der Mann diesen Bereich mit sehr gebremstem Schaum.

    Ich könnte jetzt noch bis Ende Dezember warten und dann klagen. Sodass ich zumindest meine Kaution zurückbekomme.

    Ich gehe mal davon aus, daß Du die Kaution ohnehin zurückbekommst, wenn Du die Wohnung unbeschädigt zurückgegeben hast. Das mag halt dauern. Hat denn Dein Vormieter die Kaution bereits zurückbekommen? Wenn ja, wie lange nach Auszug?

    Das dürfte mich ja durch den Mieterbund nichts kosten?

    Ich will einfach nicht über den Tisch gezogen werden 😅

    Das ist verständlich, dennoch sollte man sich von unserer Justiz nicht zuviel versprechen. Nicht selten kommen aus Gerichtssälen zwei Verlierer heraus, die hinterher allen Anlaß haben, sich vor die eigene Stirn zu schlagen und zu sagen: "Es wäre besser gewesen, wir hätten uns ohne Justiz geeinigt."

  • Der Mieterbund stellt normalerweise keine Anwälte für einen Prozess.

    Eventuell ist das unterschiedlich geregelt. Mir wurden mal welche empfohlen. Eine Vertretung kann man aber wohl für den schmalen Jahresbeitrag nicht erwarten.


    Wenn du aber eine Rechtsschutz für Mietrecht hast könntest du Glück haben.

  • Mein Vormieter war von 22-august 23 und hat keine Nebenkostenabrechnung und auch keine Kaution bekommen. Der Makler schrieb bei mir und auch bei ihm folgendes:


    Ich:

    Wenn keine anderen Forderungen vohanden sind, dann darf nicht die gesamte Kaution einbehalten werden. Erlaubt ist eine Sicherheitsleistung von ca. dem doppelten der letzten Betriebskostennachzahlung. Der Rest muss ausbezahlt werden.


    Der Makler:

    Diesen Punkt können wir nach der Jahresabrechnung 2023 nochmal besprechen.

    Ihre Kaution kann theoretisch bis zur Abrechnung 2024 im Jahr 2025 einbehalten werden.


    In meinem Mietvertrag steht es muss aber anteilig nach 3 Monaten ausbezahlt werden.



    Der Verwalter hat wie gesagt gar nichts bekommen und wird auch wie ich vertröstet mit der Aussage, dass die Abrechnung im Herbst kommt. Genauso wie die Vermieterin.


    Der Vormieter klagt , weil er eine Frist gesetzt hat bis Ende September und keine Antwort bekommen hat.


    Soll ich jetzt warten und auf die Teilauszahlung der Kaution verzichten?

  • Hallo,

    es gibt zwei meiner Meinung nach recht gute Foren für den Bereich Mietrecht:

    einmal http://www.vermieter-forum.de und http://www.juraforum.de .

    In beiden Foren herrscht ein freundliches, konstruktives Miteinander und man findet Unterstützung und Infos.

    Bevor Du zum Anwalt gehst, würde ich mich hier erst einmal durchlesen. Vielleicht hilft das schon.

    Weiter gibt es http://www.123recht.de. Dort kannst Du für kleineres Geld anwaltliche Beratung bekommen. Manchmal übernimmt der Anwalt auch die Vertretung (gegen Entgelt).

    Viel Erfolg bei Deinem Vorhaben

  • Der Mieterbund stellt normalerweise keine Anwälte für einen Prozess.

    Beim hiesigen Mieterbund ist das so (oder war es jedenfalls, als ich meine einschlägigen Erfahrungen gemacht habe).

    Eine Vertretung kann man aber wohl für den schmalen Jahresbeitrag nicht erwarten.

    Das muß nicht unbedingt so sein. Der Mieterbund sieht sich als Interessenvertretung der Mieter; es könnte durchaus sein, daß er eine Sache aus übergeordneter Erwägung durchklagt, so wie es die Verbraucherzentralen regelmäßig tun.


    Generell aber muß man schon sagen, daß sich eine Klage um kleine Beträge vom Arbeitsaufwand her nicht lohnt.

    Wenn du aber eine Rechtsschutz für Mietrecht hast könntest du Glück haben.

    Sinngemäß gilt auch bei bestehender Rechtsschutzversicherung nichts anderes: Es lohnt sich vom Arbeitsaufwand her nicht, um kleine Beträge zu klagen. Ich weiß nicht, wie eine Rechtsschutzversicherung eventuell assoziierte Rechtsanwälte vergütet. Ganz aufgehoben kann die Relation zwischen Streitwert und Vergütung aber nicht sein.

  • Beim hiesigen Mieterbund ist das so (oder war es jedenfalls, als ich meine einschlägigen Erfahrungen gemacht habe).

    Das muß nicht unbedingt so sein. Der Mieterbund sieht sich als Interessenvertretung der Mieter; es könnte durchaus sein, daß er eine Sache aus übergeordneter Erwägung durchklagt, so wie es die Verbraucherzentralen regelmäßig tun.


    Generell aber muß man schon sagen, daß sich eine Klage um kleine Beträge vom Arbeitsaufwand her nicht lohnt.

    Sinngemäß gilt auch bei bestehender Rechtsschutzversicherung nichts anderes: Es lohnt sich vom Arbeitsaufwand her nicht, um kleine Beträge zu klagen. Ich weiß nicht, wie eine Rechtsschutzversicherung eventuell assoziierte Rechtsanwälte vergütet. Ganz aufgehoben kann die Relation zwischen Streitwert und Vergütung aber nicht sein.

    Also ich verstehe das schon. Habe heute auch der Vermieterin geschrieben. Dieser meinte das der Makler im Recht wäre ( Hausverwalter,) da es keine Verbrauchsdaten von mir gäbe.


    Er wisse, daß er rechtlich auf der sicheren Seite ist, wenn er jetzt ( auch eine Teilsumme ) die Kaution noch nicht zurückbezahlt.


    Ich meine klar, warum mache ein Fass auf. Aber so wie der Makler reagiert und zwar nicht mit nicht reagieren. Und immer meint er wäre im Recht. Auch beim Vormieter. Ich muss meine Kaution auch gleich zahlen. Muss meine Pflichten erfüllen. Da wäre eine Nachricht mit> sorry wir brauchen noch ein bisschen und dann wäre das auch erledigt für mich.


    Ich schrieb dann, dass wir dann ja sehen wer hier im Recht ist und der Mieterschutzbund den Schriftverkehr übernimmt.



  • Kaution habe ich heute überwiesen bekommen. 925 statt 920.


    Waren das Zinsen die 5 Euro? Kann ja keine 5 Euro Zinsen sein, bei 2 Jahren...


    Egal. Dann lasse ich es gut sein, wegen der Nebenkostenabrechnung oder? Bis zum 31.12 hat sie ja noch Zeit.


    Wundert mich einfach, warum sie es jetzt bezahlt hat.


    Grüße und schöne Weihnachten

  • Waren das Zinsen die 5 Euro? Kann ja keine 5 Euro Zinsen sein, bei 2 Jahren...

    das kann sehr wohl so sein.

    bei den geldern die ich für meine mieter aktuell für die mietkaution auf ein entsprechendes treuahndkonto gelegt habe sind es dieses jahr 0,4% p.a. letztes jahr waren die noch geringer mit 0,2%...

  • das kann sehr wohl so sein.

    bei den geldern die ich für meine mieter aktuell für die mietkaution auf ein entsprechendes treuahndkonto gelegt habe sind es dieses jahr 0,4% p.a. letztes jahr waren die noch geringer mit 0,2%...

    Ok danke dir. Aber wenn jetzt keine Nebenkostenabrechnung zumindest für 2023 , bis Ende 2024 kommt, müsste ich nichts bezahlen?


    Frage mich halt nur warum sie nicht gewartet hat, bis die Nebenkostenabrechnung gekommen ist?

  • Wenn die Nebenkostenabrechnung hat der Vermieter sein Rechte auf Nachzahlung verwirkt. Wenn Du etwas wieder bekommst, bekommst Du das aber trotzdem.

    Also nein, Du kannst aus Mieter erstmal nichts falsch machen durch Passivität.

    Die Frage ist warum der Vermieter so lange braucht und ob überhaupt noch Hoffnung besteht, dass es was kommt (miese Hausverwaltung?).

  • Ok danke dir. Aber wenn jetzt keine Nebenkostenabrechnung zumindest für 2023 , bis Ende 2024 kommt, müsste ich nichts bezahlen?

    der vermieter hat 1 jahr zeit nach dem jeweiligen abrechnungszeitraum.

    ist der bsp. im janaur hat dieser bis ende dezember zeit diese dir zukommen zu lassen.


    achtung der abrechnungszeitraum kann frei gewählt werden und muss nicht der januar sein.

  • Wenn die Nebenkostenabrechnung hat der Vermieter sein Rechte auf Nachzahlung verwirkt. Wenn Du etwas wieder bekommst, bekommst Du das aber trotzdem.

    Also nein, Du kannst aus Mieter erstmal nichts falsch machen durch Passivität.

    Die Frage ist warum der Vermieter so lange braucht und ob überhaupt noch Hoffnung besteht, dass es was kommt (miese Hausverwaltung?).

    Meine Anwältin vom Mieterbund hatte ja ein Brief geschrieben. Das war vor 2 Monaten. Der Hausverwalter meinte er sei im Recht und müsse mir keine Kaution bezahlen bis die Abrechnung von 2023 und 2024 erledigt wäre.


    Und bis für die Nebenkostenabrechnung für 2023 hätte der Hausverwalter noch bis 31.12.2024 Zeit.


    Deswegen wundert es mich das die Vermieterin mir plötzlich jetzt die komplette Kaution bezahlt.


    Deswegen weiß ich nicht wie das jetzt weiterläuft.


    Der Vormieter klagt zumindest.


    Mir geht's halt um die Nebenkostenabrechnung.

  • Was ich tun würde:

    Ausrechnen/überschlagen ob ich vermutlich eher nachzahlen müsste oder signifikant wiederbekomme.


    Tendenziell ist ja alles teuerer geworden, wenn also Dein Abschlag nicht erhöht wurde, kannst Du davon ausgehen, dass Du die Sache vergessen kannst, weil der Vermieter sich das melden wird, wenn er was will.


    Wenn Du aber (z.B. wegen damaliger Gasknappheit...) einen hohen Abschlag zahlst, aber Gas inzwischen wieder billiger ist, könntest Du eine Rückzahlung erwarten. Dann musst Du aktiv werden und rechnen.

    Erstmal, ob sich wohl der Aufwand lohnt (wenn Du damit rechnest 50-100 Eur wieder zu bekommen, hat man vielleicht keine Lust sich damit zu belasten).

    Und wenn es sich dann lohnt, musst du genau rechnen, anmahnen und Schlussendlich vor Gericht, wenn Du anders nicht weiter kommst.

  • Ne ich kann ja nichts ausrechnen, da ich von Mitte August 2023 bis Mitte Juli 2024 dort gewohnt habe und noch keine Verbrauchsdaten gehabt habe. Der Hausverwalter ( Immobilienmakler) und Vermieterin auch nicht.


    Nebenkosten waren bei 120 Euro. Ca. 54qm. War kaum Zuhause und nur 2 Heizungen spartanisch/Sparent geschaltet. Kaum Wasser verbraucht. Mehrfamilienhaus ( 4 Partien). Kellerwohnung.


    Der Vormieter hat auch nur von Januar bis Mitte August 2023 dort gewohnt. Dieser klagt ja gerade


    War halt immer das Argument, er hätte für die Abrechnung 2023 bis Ende des Jahres Zeit, er hat keine Verbrauchsdaten und deswegen gibt es keine Kaution. War halt seltsam warum gerade jetzt, ich die volle Kaution bekommen habe.


    Ich werde auch nicht klagen, wenn jetzt gar nichts mehr kommt. Werde ich auch zu meiner Anwältin sagen. Nur kommt es mir einfach seltsam vor.

  • Ja, wenn Du keine Vergleichswerte hast ist doof.

    Aber überschlagen kannst Du ja.

    Wenn Du z.b. den Abschlag des Vermieters übernommen hast, aber dann viel weniger Wasser/Heizung verbraucht hast, könntest Du vermutlich tatsächlich mit einer Rückzahlung rechnen.

    Immerhin hat jetzt mit der Rückzahlung der Kaution auch der Vermieter kein Geld mehr von Dir.


    Ich würde erstmal warten, ob die 2023 Abrechnung vielleicht bedeutet, dass die Verwaltung jetzt würdet funktioniert und die Abrechung für 2024 zeitnah kommt.

    In einem Jahr musst Du sonst vielleicht Stress machen, aber aktuell hast Du Stück keinen Schaden?