Nur um nochmal eine Zahl ins Spiel zu bringen:
Wenn ich meinen Hochrechnungen zu VBL und GRV Glauben schenken kann , dann macht meine VBL für einen Angestellten im öffentlichen Dienst ca. 40% meiner gesamten Rente aus. Diese könnte ich frühestens in über 11 Jahren beziehen.
Bei jüngeren Angestellten dürfte der Anteil der VBL wohl geringer werden.
Mal nachgerechnet: Der Hebesatz der VBL beträgt insgesamt 7,3%, der Hebesatz der GRV beträgt 18,6%. Angenommen, beide Altersversorgesysteme rechnen sich vergleichbar, so wären 7,3% zu 18,6% 28,2%.
Es ist unklar, was Du mit "gesamter Rente" meinst. Es könnte sein, daß Du damit den Betrag Deiner GRV meinst. Würden sich beide Systeme gleich rechnen, sollte die VBL 28% der GRV ausmachen.
Das paßt ganz gut zu den etwa 25%, die ich oben angegeben habe.
Meinst Du aber mit "gesamter Rente" die Summe GRV+VBL, dann wäre die VBL 28,2%/(1+28,2%) = 22%.
Auch das würde noch zu meiner obigen Angabe passen.
Vom etwa Doppelten ist allerdings weit und breit nichts zu sehen, ich halte das auch für unplausibel.
Die Versteuerung der VBL-Rente könnte günstiger sein als die Versteuerung der gesetzlichen Rente (es gibt da mehrere Möglichkeiten). Aber auch das erklärte den angegebenen Unterschied nicht. Man könnte die Krankenversicherung dazurechnen - aber die ist bei der GRV oftmals günstiger als bei der VBL. Das hängt von der individuellen Höhe ab. Bei den in diesem Thread genannten Zahlen ist die VBL höher mit Krankenkassenbeiträgen belastet als die GRV.
Vergleicht man die Leistungen der GRV mit kommerziellen Rentenversicherungen (beispielsweise anhand der Rentenfaktoren), steht die GRV nicht schlecht da. Das viele Steuergeld polstert die Leistung der GRV aus politischen Gründen auf. Die VBL bekommt wie kommerzielle Rentenversicherungen auch kein Steuergeld, woraus man schließen könnte, daß sie sich eher weniger rentiert als die GRV. Gerade in rentennahen Jahren ist das Kaufen von GRV-Punkten ziemlich attraktiv. Ich kann gut nachvollziehen, warum man das nur in sehr begrenztem Maße darf.