Spekulationssteuer Immobilien Nachbarhaus

  • Wir bewohnen die Hausnummer 10, es wird die angrenzende Doppelhaushälfte die Hausnummer 12 evtl. gekauft mit der Absicht dies nach 2-3 Jahren wieder zu verkaufen. Die Frage ist, ob die Spekulationssteuer beim Verkauf anfällt, wenn wir uns auf das gekaufte Nachbarhaus nach Kauf ummelden und es 3 Jahren verkaufen?



    Fällt die Spekulationssteuer Immobilien an?

  • Elena H.

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • ... mit der Absicht dies nach 2-3 Jahren wieder zu verkaufen. Die Frage ist, ob die Spekulationssteuer beim Verkauf anfällt, wenn wir uns auf das gekaufte Nachbarhaus nach Kauf ummelden und es 3 Jahren verkaufen?



    Fällt die Spekulationssteuer Immobilien an?

    Der entscheidende Punkt ist die Eigennutzung.

    Wen Ihr die Immobilie min. 3 Jahre lang selbst bewohnt habt, entfällt beim Verkauf die Spekulationssteuer.

    Ansonsten gilt eine Haltefrist von 10 Jahren.

  • Hallo Yilo23,


    noch ein paar Details: wenn Sie nach Nr. 12 tatsächlich umziehen, dürfte der spätere Verkauf nach einem Jahr plus jeweils ein Tag im vorhergehenden und nachfolgenden Jahr steuerfrei sein. Bei der rein formalen Ummeldung von Nr. 10 auf 12 und faktischem Leerstand von Nr. 12 könnte Fragen kommen. Falls Sie so eine Konstruktion anstreben, sollten Sie einen auf Steuerrecht spezialisierten Anwalt befragen, ob es dazu Grundsatzurteile gibt.


    Unabhängig von der tatsächlichen Nutzung, wenn Sie sich auf Nr. 12 ummelden und Nr. 10 nicht vermieten, ist Nr. 10 Ihre Nebenwohnung. Erhebt Ihre Kommune eine Nebenwohnungssteuer? Könnte ggf. die Kalkulation etwas anders aussehen lassen.


    Gruß Pumphut

  • Der entscheidende Punkt ist die Eigennutzung.

    Wen Ihr die Immobilie min. 3 Jahre lang selbst bewohnt habt, entfällt beim Verkauf die Spekulationssteuer.

    Ansonsten gilt eine Haltefrist von 10 Jahren.

    Die entscheidende Frage ist, was unter Eigennutzung gemeint ist . Wenn nach Kauf auf die neue Adresse umgemeldet wird und 1 Jahr aufgrund von Sanierung Leerstand entsteht. Gilt der Zeitraum auch als selbst bewohnt?

  • @Yilo23 Was macht Dich so sicher, dass Du nach drei Jahren mit Gewinn verkaufen wirst? Eventuell hast Du in dem Punkt Ende 2027 auch eine Sorge weniger.


    Danke für die Antwort - wenn nach Ummeldung auf Nr. 12 Leerstand wäre (ist die Frage ob dies als Eigennutzung gilt oder ob man Nachweise erbringen muss, wie z.B. Wasserverbrauch, Stromverbrauch etc., die das "wohnen im Haus" nachweisen.

  • @Yilo23 Was macht Dich so sicher, dass Du nach drei Jahren mit Gewinn verkaufen wirst? Eventuell hast Du in dem Punkt Ende 2027 auch eine Sorge weniger.

    Keiner weiss natürlich wie die Preise im Jahr 2027 aussehen, da es jedoch aktuell unter Marktwert verkauft wird - könnte in 3 Jahren es gewinnbringend veräußert werden. Wenn hier die Spekulationssteuer anfällt, dann macht es jedoch keinen Sinn. Dann wäre die Überlegung erst nach 10 Jahren das Haus zu veräußern.

  • Die entscheidende Frage ist, was unter Eigennutzung gemeint ist . Wenn nach Kauf auf die neue Adresse umgemeldet wird und 1 Jahr aufgrund von Sanierung Leerstand entsteht. Gilt der Zeitraum auch als selbst bewohnt?

    Pumphut hat darauf ja schon Hinweise gegeben.;)

    Es kommt halt immer darauf an, ob das Finanzamt nachher misstrauisch wird und dann z.B. von Euch Nachweise wie Strom- und Wasserrechnungen als Beleg für die Eigennutzung fordert.

    Wenn man dann gar nichts vorzuweisen hat, könnte das Finanzamt Eure Eigennutzung als nichtig werten.

  • Wenn man dann gar nichts vorzuweisen hat, könnte das Finanzamt Eure Eigennutzung als nichtig werten.

    ...oder als Versuch der Steuerhinterziehung.

  • Keiner weiss natürlich wie die Preise im Jahr 2027 aussehen, da es jedoch aktuell unter Marktwert verkauft wird - könnte in 3 Jahren es gewinnbringend veräußert werden. Wenn hier die Spekulationssteuer anfällt, dann macht es jedoch keinen Sinn.

    Genau dafür ist die Spekulationssteuer da. Der Kauf unter Spekulation auf steigende Preise mit dem Ziel, relativ kurzfristig mit Gewinn wieder zu verkaufen, soll weniger attraktiv gemacht werden. Dieser Post ist ein Paradebeispiel dafür, dass genau dieser gewünschte Effekt eintritt.


    Und von der Spekulationssteuer ganz abgesehen: Man hat bei einem Immobilienkauf regelmäßig Nebenkosten in Höhe von 6-10% des Kaufpreises. Die müsste man mit einer Preissteigerung auch erstmal wieder reinholen, um null auf null rauszukommen. Genaugenommen müsste man auch noch die entgangene Rendite eines alternativen Investments mit einrechnen (denn das Geld wäre in eurem Fall dann ja für die nächsten drei Jahre gebunden) bzw. die Kreditzinsen, falls ihr finanzieren würdet.