Und an einen Bausachverständigen, der den Bau begleitet und Mängelbeseitigungen überwacht.
Kann man machen, habe ich auch gemacht. Wenn ich nochmal bauen würde, dann würde ich die Geschichte aber anders aufziehen. Ich würde mir grundsätzlich bei der Planung und Bauüberwachung keine Inklusivleistungen des Generalunternehmers mehr antun. Sowohl der Architekt des GU als auch dessen Bauleiter haben eindeutig einen Interessenskonflikt und man kann da nur begrenzt mit einem Sachverständigen hinterher kontrollieren. Ich würde mir beim nächsten Mal einen Architekten holen, der neben der Planung auch die Ausschreibung und Bauleitung übernimmt. Die sind nicht ganz so häufig wie die reinen Plänezeichner, aber der ist dann nur dem Bauherrn gegenüber verantwortlich.
Die Variante per Ausschreibung ist auch in der Hinsicht geschickter, dass man nicht zig Baubeschreibungen auseinanderklamüsern muss, die sich kaum vergleichen lassen. Statt x Steckdosen inklusive und y€ Aufpreis pro Steckdose, schreibt man einfach aus, wie viele man will.