Berliner Testament

  • in 2. Ehe verheiratet, Ehefrau keine Kinder mit in Ehe, Ehemann 1 Tochter und 2 Enkel, keine gemeinsamen Kinder

    Zugewinngemeinschaft, kein Ehevertrag, aber: getrennte Konten, getrenntes Geld.

    Berliner Testament auf Gegenseitigkeit.

    Wie verhält sich das Erbverhältnis im Todesfall des Ehemannes? Was kann zusätzlich im Testament stehen, damit das Vermögen der Ehefrau nicht mit in den Pflichtteil der Stieftochter fällt?

  • Elena H.

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Das alles sagt Dir ganz genau ein Anwalt für Erbrecht oder der Notar, der das Testament erstellt. Die Leute bekommen für diese Auskunft Geld und sind für deren Richtigkeit verantwortlich.


    Im Detail (und um das geht es Dir!) ist das deutsche Erbrecht so kompliziert, daß sich aus einer Vorgabe im Telegrammstil keine tragfähige Antwort erstellen läßt.


    Wer soll denn nach Deinem Willen das Vermögen der Ehefrau nach deren Tode bekommen?

  • Ich kein Steuerberater. Frage was das Ziel des Testaments ist. Bei Stiefkindern spezieller Fall. Anwalt für Erbrecht gute Idee von Achim. Freibeträge bei Steuer beachten insbesondere bei Berliner Testament.

  • Hallo zusammen,

    alternativ ist auch eine Möglichkeit eine Immobilie dem Begünstigten zu verkaufen.

    Damit hat er dann eine eigene AfA.

    Der Kaufpreis kann, nach Übertragung, dann zurückverwiesen werden.

    Besser als das Berliner Testament ist auch ein

    Supervermächnis

    nach 2156 BGB.

    LG

  • Hallo malu1,


    ein rechtssicheres Testament formuliert Ihnen ein Rechtsanwalt oder Notar. Wenn es nicht zu kompliziert ist, können Sie es auch allein schreiben.


    Grundlage für beides ist aber, was wollen Sie und Ihre Ehefrau? Was soll die Tochter bekommen, wenn Sie zuerst sterben und was, wenn Ihre Frau zuerst stirbt und was nach dem Tode beider? Wenn Sie das klar definiert haben, ist es für jeden Fachmann einfach, dass in ein Schriftstück zu gießen. Und die Erbschaftssteuer nicht ganz vergessen. Wenn ich richtig lese, ist Ihre Ehefrau mit Ihrer Tochter nicht verwandt; d.h. es gibt nur einen Freibetrag von 20k.


    Gruß Pumphut

  • In dieser Konstellation sollte das Berliner Testament so gelten: Die Ehepartner setzen sich gegenseitig als Alleinerben ein, und die Tochter des Ehemannes wird in der Regel als Schlusserbin eingesetzt. Stirbt der Ehemann, wird also die Ehefrau zur Alleinerbin. Stirbt später die Ehefrau, fällt das verbleibende Erbe an die Tochter des Mannes.

    Allerdings würde ich ebenfalls notarielle bzw. rechtliche Beratung empfehlen.

  • Vermutlich ist "der" malu1 eine Sie (Marie-Luise?), und zwar die oben genannte Ehefrau, die nicht möchte, daß ihre ungeliebte Stieftochter sie beerbt.

    So wie Achim Weiss hatte ich den von vorne bis hinten spärlichen Eingangsbeitrag auch interpretiert. Aber wer weiß? Die TE wird es eventuell ja noch zurechtrücken.

    "Unhappy Wife - Unhappy Life!" Roger Murgatroyd, 1977