Riester Rente

  • Hallo ins Forum

    Mich beschäftigt folgendes Problem:

    Ich habe einen Riester-Fondssparvertrag als Kleinbetragsrente auszahlen lassen!

    Da der Fond nicht gut lief habe ich nur meinen eingezahlten Betrag einschließlich der Zulagen ausgezahlt bekommen.

    Die steuerliche Veranlagung führte nun dazu, dass nicht nur die gesamten Zulagen einbehalten wurden sondern auch noch mein eingezahlter Betrag um mehrere Hundert Euro gekürzt wurde.

    Letztlich habe ich für mein eingezahltes Geld für die Rente weder Zinsen noch Zulagen erhalten und zusätzlich wurden mir sogar noch mehrere Hundert Euro weggenommen. Der einzige, der also von meinem Rentensparplan profitiert hat ist der Staat!

    Wahrscheinlich kann man da nichts dran ändern?

    Gibt es im Forum ähnliche Erfahrungen?

    Vielen Dank!

  • Elena H.

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Der einzige, der also von meinem Rentensparplan profitiert hat ist der Staat!

    Da kann ich Dich beruhigen: Nicht der Staat, sondern der Produktanbieter hat profitiert. Ganz im Sinne von: Das Geld ist nicht weg, sondern es hat nur ein anderer.

    Wahrscheinlich kann man da nichts dran ändern?

    Korrekt.

    Gibt es im Forum ähnliche Erfahrungen?

    Ohne Ende! Vermutlich die Mehrzahl aller Riesterer.


    Halt: Eine Korrektur zu meiner ersten Aussage: Du hast profitiert, an Lebenserfahrung!

  • Da scheint mir etwas schief gelaufen zu sein.

    Bei einer Kleinstbetragsrente muss die Förderung nicht zurück gezahlt werden.


    Riester-Auszahlung
    Wann kann ich mir meine Riester-Rente auszahlen lassen? Was muss ich beachten? Alle Informationen zur Riester-Auszahlung finden Sie hier.
    riester.deutsche-rentenversicherung.de


    Steuerlich wäre die Fünftel Regelung vielleicht für dich besser gewesen.


    Sonstige Bezüge / 5 Ermäßigte Besteuerung (Fünftelregelung) | Haufe Personal Office Platin ...
    5.1 Zusammenballung von Einkünften Handelt es sich bei dem sonstigen Bezug um den steuerpflichtigen Teil einer Entlassungsentschädigung oder um Arbeitslohn für…
    www.haufe.de




    Wenn Ihr gespartes oder Zulagen zurückzahlen zu müssen.



    Von einer Kleinbetragsrente spricht man, wenn die monatliche Auszahlung bei etwa 35 Euro oder weniger liegt. Zu so einer niedrigen Rente kann es kommen, wenn Sie über die Laufzeit nur geringe Beiträge eingezahlt haben, etwa, weil der Riester-Vertrag lange geruht hat. Sie sollten aber auch hier beachten, dass Sie die gesamte Riester-Rente im Jahr der Auszahlung voll versteuern müssen. Lassen Sie sich im Zweifel beraten!

  • Also muss man das überprüfen.


    Das Altersvorsorgevermögen wird in einer Summe ausgezahlt und das natürlich förderunschädlich.


    Und jetzt kann man nur darüber spekulieren, wie sich diese steuerlich sonstigen Einkünfte ausgewirkt haben.

    Stichwort auch Progrssion.

  • Siehe hier:


    Ermäßigter Steuersatz für Kleinbetragsrente
    Wird eine Kleinbetragsrente ausbezahlt, muss das erhaltene Geld versteuert werden. Steuerermäßigungen sind für die Auszahlung dennoch möglich.
    www.vlh.de


    Ich bin gerade gedanklich über etwas gestolpert, was mich irritiert:


    Wenn jemand zum Beispiel einen toten Riestervertrag hat und da nur ein paar 1000 € drin sind (davon natürlich auch sehr wenig Zulagen).


    Wenn nun dann zum Beispiel 4000 € überwiesen werden, würde das bedeuten, dass die gesamte Summe als sonstige Einkünfte versteuert werden muss?


    Ich habe noch keinen Kaffee getrunken, weshalb ich diese Frage mal hier stelle.

    Das würde dann bedeuten, dass man sein eigenes Geld quasi nochmals mit dem persönlichen Grenzsteuersatz versteuern muss.


    Oder hab ich das falsch verstanden?

    Ich gehe jetzt erst mal zur Kaffeemaschine..

  • Die sog. Fünftelregelung wird (*) bei Abfindungen angewandt. Dürfte m.E. bei einer Auszahlung aus Riester nicht zur Anwendung kommen.



    (*)

    "Nachtrag März 2024: Die Fünftelregel ist eine Steuervergünstigung, die im Rahmen der Einkommensteuererklärung durch das Finanzamt zunächst überprüft und dann ggfs. angewandt und berechnet wird. Bis einschliesslich Ende 2024 konnten Prüfung und Berechnung auch bereits vorab durch den Arbeitgeber im Rahmen der Lohnsteuerabrechnung bei der Auszahlung der Abfindung vorgenommen werden, Dies ist ab Anfang 2025 jedoch nicht mehr möglich, so dass die Fünftelregel ab diesem Zeitpunkt nur noch über die EkSt-Erklärung wirksam werden kann."

    Kap. 3.1: Abfindung und Steuern: Die Fünftelregel | Der Privatier
    Abfindung und Steuern: Was ist der Sinn der Fünftelregel ? Wieviel Steuern kann man sparen ? Welche anderen Möglichkeiten gibt es ?
    der-privatier.com

  • Vielen Dank für die vielen Antworten.

    Vielleicht noch etwas zur Klarstellung! Die Zulagen musste ich nicht zurückzahlen. Der zu zahlende Steuerbetrag lag 300 € über die gezahlten Zulagen, so dass ich diese faktisch doch zurückgezahlt habe. Die Fünftelregelung wurde bei mir bereits angewendet sonst hätte ich noch mehr verloren! Was nützt es wenn die Bank den eingezahlten Betrag am Ende garantieren muss, wenn anschließend der Staat sich bedient!