Behandlung von Kinder-ETF

  • Hallo liebe Community,

    ich habe eine Frage im Umgang mit den etfs meines Sohnes. Er hat ein Depot auf seinen Namen, ist 6 Jahre alt und verfügt aktuell über rund 20k Euro mit einem mtl. Sparplan. Meine erste Frage ist: Wie nutze ich am besten den Sparerpauschbetrag aus? Verkaufe ich jährlich Anteile bis zur steuerfreien Grenze? Und wenn ja, sollen die wieder dann in den gleichen etf reinvestiert werden oder in einen anderen?


    Meine zweite Frage: Es ist zwar noch etwas Zeit, aber sollte er sich mal entscheiden zu studieren, macht es hier Sinn, rechtzeitig das Depot auf mich zu übertragen, damit er hier unter der Vermögensgrenze gemäß Bafög bleibt?


    Vielen Dank vorab fürs aufschlauen.


    Viele Grüße Daniel

  • Elena H.

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Es ist zwar noch etwas Zeit, aber sollte er sich mal entscheiden zu studieren, macht es hier Sinn, rechtzeitig das Depot auf mich zu übertragen, damit er hier unter der Vermögensgrenze gemäß Bafög bleibt?

    Das Depot gehört deinem Sohn. Du darfst es nicht auf dich zurück übertragen.

  • Wie nutze ich am besten den Sparerpauschbetrag aus? Verkaufe ich jährlich Anteile bis zur steuerfreien Grenze?

    Ja, das kann man machen. Man kann für Kinder auch eine Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen, dann ist der Freibetrag noch höher. Man sollte allerdings die Einkommensgrenze für die Familienversicherung beachten, wenn das Kind mit Kapitalerträgen auf seinen Namen darüber kommt, muss es sich in der gesetzlichen Krankenversicherung selbst versichern und kann nicht mehr bei einem Elternteil mitversichert sein.


    Und wenn ja, sollen die wieder dann in den gleichen etf reinvestiert werden oder in einen anderen?

    Wenn es keinen Grund gibt, den ETF zu wechseln, dann ja, verkaufen und direkt wieder neu in den gleichen ETF investieren.

    Meine zweite Frage: Es ist zwar noch etwas Zeit, aber sollte er sich mal entscheiden zu studieren, macht es hier Sinn, rechtzeitig das Depot auf mich zu übertragen, damit er hier unter der Vermögensgrenze gemäß Bafög bleibt?

    Das darfst Du nicht. Geld, das auf den Namen Deines Sohnes angelegt ist, gehört ihm alleine. Du darfst es nicht auf Dich zurückübertragen, Du darfst es auch nicht für Dinge verwenden, für die Du unterhaltspflichtig bist, auch nicht, wenn sie für Deinen Sohn sind bzw. ihm zugute kommen (z.B. Urlaub, Schulgebühren, Hobbys, Auslandssemester, Unterhalt beim Studium...).

  • Meine zweite Frage: Es ist zwar noch etwas Zeit, aber sollte er sich mal entscheiden zu studieren, macht es hier Sinn, rechtzeitig das Depot auf mich zu übertragen, damit er hier unter der Vermögensgrenze gemäß Bafög bleibt?

    Wenn du in 6 Jahren so viel Geld zuschießen konntest, bist du sicherlich oberhalb der Einkommensgrenzen und die Frage erübrigt sich in der Praxis.

    Ansonsten wurde ja schon gesagt, dass das nicht erlaubt ist.

  • Meine zweite Frage: Es ist zwar noch etwas Zeit, aber sollte er sich mal entscheiden zu studieren, macht es hier Sinn, rechtzeitig das Depot auf mich zu übertragen, damit er hier unter der Vermögensgrenze gemäß Bafög bleibt?

    Es ist eine Schenkung !!!
    Wenn man dir etwas schenkt und man nimmt es dir anschließend wieder weg, wie würdest du das finden... ?

    Dieser Gedanke, dass man einfach solange die Kinder minderjährig sind, Geld hin- und herschieben kann, wie es einem gefällt, ist leider weit verbreitet. Ganz häufig soll "zurückgeschoben werden" wenn das Kind ca. 17 1/2 Jahre alt geworden ist und demnächst eigenmächtig bestimmen kann, was mit dem Vermögen passieren soll.



    Bitte daher immer unbedingt vorher überlegen, ob es nicht sinnvoller sein könnte, ein Depot/Konto auf den Namen der Eltern laufen zu lassen um bestimmen zu können, wann welcher Betrag wofür zur Verfügung gestellt wird.

    Allerdings muss man dann dazu bereit sein, auf ein "Steuersparmodell" zu verzichten.

  • Bitte daher immer unbedingt vorher überlegen, ob es nicht sinnvoller sein könnte, ein Depot/Konto auf den Namen der Eltern laufen zu lassen um bestimmen zu können, wann welcher Betrag wofür zur Verfügung gestellt wird.

    Guten Abend,


    soeben bin ich auf diesen Thread gestoßen und habe spontan eine Frage.


    Bis vor Kurzem hatten wir den Gedanken, zwei Kinder-Depots zu eröffnen und dort die Beträge zu investieren, die bereits für die Kinder zur Verfügung stehen. Nach längerer Überlegung halten wir diese Idee aber doch für etwas "befremdlich" (auf die Schnelle fällt mir kein anderer Ausdruck ein), dass ein gerade volljährig gewordener Mensch einen größeren Geldbetrag erhalten soll, zumal wir als Eltern ohnehin unterhaltspflichtig und für Wohl, Dach und Ausbildung zuständig sind. Dennoch möchten wir das Geld, das für jedes Kind gedacht ist, sinnvoll anlegen und es zum gegebenen Zeitpunkt einsetzen und es schlussendlich irgendwann an die Kinder zu übergeben.


    Folgende Überlegung: Wir haben ein Depot, in dem wir einen eigenen ETF besparen. Wir würden innerhalb unseres Depots die Summe, die bisher für jedes Kind verfügbar ist, je in einen weiteren ETF investieren. Ergebnis: drei ETFs in unserem Depot, klar getrennt und "intern" klar bestimmten Personen zugeordnet. Wir könnten also weiterhin sinnvoll bestimmen, wofür das Geld ausgegeben wird.


    Irgendwann, wenn das jeweilige Kind selbst ausreichend Kenntnisse über das Verdienen von Geld, Finanzplanung usw. erlangt hat, könnte man den jeweiligen ETF des Kindes an dessen eigenes Depot schenken bzw. übertragen.


    Ich lese etwas über die sog. "Schenkung". So, wie wir verstanden haben, kann der Betrag, solange er unter 400k liegt, steuerfrei an das Kind übertragen werden. Auf diese Weise könnten Eltern eine gewisse sinnvolle Kontrolle behalten und gleichzeitig das Kind in Zukunft z. B. beim Kauf eines Hauses oder beim Aufbau seiner eigenen Familie unterstützen und Steuern umgehen, die bei der Auszahlung der ETFs (mit anschließender Übergabe des Geldbetrags an das Kind) anfallen würden.


    Ist diese Möglichkeit praktikabel oder übersehen wir da etwas?

  • Ich lese etwas über die sog. "Schenkung". So, wie wir verstanden haben, kann der Betrag, solange er unter 400k liegt, steuerfrei an das Kind übertragen werden. Auf diese Weise könnten Eltern eine gewisse sinnvolle Kontrolle behalten und gleichzeitig das Kind in Zukunft z. B. beim Kauf eines Hauses oder beim Aufbau seiner eigenen Familie unterstützen und Steuern umgehen, die bei der Auszahlung der ETFs (mit anschließender Übergabe des Geldbetrags an das Kind) anfallen würden.


    Ist diese Möglichkeit praktikabel oder übersehen wir da etwas?

    Ich denke, dass deine Überlegungen vollkommen richtig sind.


    Jeder Elternteil (Vater und Mutter) kann innerhalb von 10 Jahren einen Betrag in Höhe von bis zu € 400.000 an jedes Kind verschenken oder vererben, ohne dass Steuern dafür fällig werden. Das Geld muss nur direkt der jeweiligen Person gehört haben.

    Ob man am Tag X den ETF verkauft und nach Abzug der Kapitalertragsteuern den (Rest-) Betrag an die Kinder verschenkt oder den Kindern das "Steuerproblem" überlässt indem man den ETF von Depot A (Eltern) in das Depot B (Kind) überträgt, die dann zu gegebener Zeit den Verkauf vornehmen, ist eine andere Überlegung.

    Ich würde die erste Variante vorziehen.

  • Ist diese Möglichkeit praktikabel oder übersehen wir da etwas?

    Wir machen das nach reiflicher Überlegung genauso. Falls ihr bei der ING seid, dort gibt es die Möglichkeit, kostenlose Unterdepots anzulegen. Dann ginge sogar 3x exakt der gleiche ETF falls gewünscht.


    Einziger Nachteil: Man kann die Steuerfreibeträge des Kindes nicht nutzen. Aber so wirklich relevant wird das erst bei größeren Beträgen, und uns ist die Flexibilität mehr wert als die Steuerersparnis.

  • Jeder Elternteil (Vater und Mutter) kann innerhalb von 10 Jahren einen Betrag in Höhe von bis zu € 400.000 an jedes Kind verschenken oder vererben, ohne dass Steuern dafür fällig werden. Das Geld muss nur direkt der jeweiligen Person gehört haben.


    Ob man am Tag X den ETF verkauft und nach Abzug der Kapitalertragsteuern den (Rest-) Betrag an die Kinder verschenkt oder den Kindern das "Steuerproblem" überlässt, indem man den ETF von Depot A (Eltern) in das Depot B (Kind) überträgt, die dann zu gegebener Zeit den Verkauf vornehmen, ist eine andere Überlegung.


    Ich würde die erste Variante vorziehen.

    Die erste Variante ist per saldo normalerweise günstiger, weil so der Anteil des Geschenks, der letztlich dem Fiskus verfällt, entweder den Freibetrag nicht belastet oder keine Schenkungsteuer kostet.


    Es müßte schon eine Sondersituation vorliegen, in der es sinnvoll ist, unversteuerte Fondsanteile zu verschenken (etwa, weil es sich um Altbestände handelt).

  • Es müßte schon eine Sondersituation vorliegen, in der es sinnvoll ist, unversteuerte Fondsanteile zu verschenken

    Das Kind kann günstigerprüfung beantragen wenn das sonstige Einkommen gering ist, dann fällt ggf. nur eine geringe Steuerlast an. Alternativ die allseits beliebte NV Bescheinigung.


    Wenn das Kind natürlich voll berufstätig ist, ist Variante 1 aber tatsächlich besser.

  • Ja, man kann sich sicherlich ein passendes Szenario zusammenzimmern, als Fingerübung.


    Im konkreten Fall geht es um konkrete Zahlen, und die muß man sich halt im Einzelfall anschauen. Das geht schneller und ist einfacher, als ein "Was wäre, wenn?" in allen Fialen zu durchdenken.

  • So ein Kinderdepot bietet ja - anders als man das oft gewohnt ist - ein typischerweise gut planbaren Zeithorizont. Den darf man im Rahmen der gesetzlichen Regelungen gern auch zur steuerlich günstigen Gestaltung nutzen. Klar, du weist das. Aber vielleicht liest das hier ja auch jemand, der via Google auf das Thema kommt.


    Wenn die Wertpapiere erstmal ihren Weg ins Kinderdepot gefunden haben, sei es durch Schenkung oder Sparplan, stellt sich hoffentlich früher oder später die Frage, die Sikkness86 so plagt, nämlich wie man die Steurlast auf Erträge auf das erforderliche Mindestmaß senken könnte. Und da gilt es natürlich die (für Kinder) durchaus großzügig bemessenen Freibeträge gründlich auszunutzen. Sprich Gewinne so zu realisieren, dass sie effektiv steuerfrei verbleiben. Man könnte ja auf die Idee kommen, jedes Jahr etwa so viele Anteile zu verkaufen dass der Gewinn grade so unter der Freigrenze bleibt :)


    Weils so schön ist, daher auch direkt der Hinweis: Einkommensgrenzen in der Familienversicherung GKV beachten :)

  • Weils so schön ist, daher auch direkt der Hinweis: Einkommensgrenzen in der Familienversicherung GKV beachten :)

    Wichtiger Hinweis - außer natürlich, wenn die Kids nicht schon aus anderen Gründen nicht familien-, sondern privat versichert sind.

    Es gibt keine blöden Fragen, schon klar. Demzufolge kann es auch keine Blöde-Fragen-Steller geben. Aber behufs blöder Fragensteller bin ich mir da nicht ganz so sicher.   Geklaut bei Albert Einstein von Einar Allenstein