Rente für besonders langjährig Versicherte

  • Guten Abend,

    nun beschäftige ich mich schon ein paar Monate mit meinen Finanzen und meiner Rente. Und trotzdem tauchen immer wieder neue Fragen auf.

    Daher bitte ich noch einmal hier um Hilfe:


    Mit 65 Jahren kann man ja als besonders langjährig Versicherte abschlagsfrei in Rente gehen, wenn man 45 Jahre eingezahlt hat.

    Das trifft auf mich zu.

    Allerdings kann ich mir heute vorstellen, dass ich bis zum Beginn der Regelrente mit 67 weiter arbeite.


    Habe ich das jetzt richtig verstanden, dass ich aus wirtschaftlichen Gründen die Rente mit 65 beantragen muss und dann einfach parallel weiter arbeiten kann und auch weiter Rentenpunkte für die 2 Jahre sammel?


    Oder gibt es einen plausiblen Grund, dass man ohne Rentenantrag bis 67 arbeitet?


    Und wie verhält es sich mit der Teilrente in Höhe von 99,9 %.


    Macht das Sinn?

    Bekommt man bei einer Teilrente Krankengeld, wenn man dann beispielsweise mit 66 länger krank wird? Und inwieweit wirkt sich dann der Prozentsatz auf die Höhe aus?

  • Mit 65 Jahren kann man ja als besonders langjährig Versicherte abschlagsfrei in Rente gehen, wenn man 45 Jahre eingezahlt hat.

    Wenn man 45 Jahre eingezahlt hat, kann man max. 24 Monate vor der individuellen Regelaltersgrenze abschlagsfrei in Rente gehen.

    Habe ich das jetzt richtig verstanden, dass ich aus wirtschaftlichen Gründen die Rente mit 65 beantragen muss und dann einfach parallel weiter arbeiten kann und auch weiter Rentenpunkte für die 2 Jahre sammel?

    Nein.

    Nicht MUSS.

    Du kannst die Rente beantragen wann du willst.

    Wenn du die abschlagsfreie Rente bekommst, Flexirente beantragst, kannst du weiterarbeiten und dein Rentenkonto weiterhin aufstocken.

    Vorjährig gesammelte Rentenpunkte werden zum 1. Juli dem Rentenkonto zugerechnet.


    Oder gibt es einen plausiblen Grund, dass man ohne Rentenantrag bis 67 arbeitet?

    Nein im Gegenteil.

    Mit abschlagsfreier Rente und zusätzlichem Gehalt bekommst du mehr Geld ins Portemonai.

    Und wie verhält es sich mit der Teilrente in Höhe von 99,9 %.

    Wenn du Flexirente oder Teilrente beantragst (x% bis max 99,99%), dann ist dein Rentenpunkt-Konto NICHT eingeschweißt. Es können weitere Rentenpunkte gesammelt werden.

  • Mit 65 Jahren kann man ja als besonders langjährig Versicherte abschlagsfrei in Rente gehen, wenn man 45 Jahre eingezahlt hat.

    Das stimmt so nicht. Wer 45 anrechnungsfähige Jahre voll hat, kann den Rentenbeginn 2 Jahre abschlagsfrei vorziehen.

    Allerdings kann ich mir heute vorstellen, dass ich bis zum Beginn der Regelrente mit 67 weiter arbeite.


    Habe ich das jetzt richtig verstanden, dass ich aus wirtschaftlichen Gründen die Rente mit 65 beantragen muss und dann einfach parallel weiter arbeiten kann und auch weiter Rentenpunkte für die 2 Jahre sammele?

    Du mußt das nicht, aber es ist wirtschaftlich sinnvoll. Wenn Du die Rente mit Regelaltersgrenze ./. 2 Jahre beantragst, bekommst Du sie ab dann bezahlt, arbeitest aber weiter und bekommst weiter Deinen Lohn. Du zahlst auch weiter Rentenbeiträge und sammelst weiter Punkte, die Dir dann in dem Jahr angerechnet werden, in dem Du die Regelaltersgrenze erreichst. Also: Nach 2 Jahren gibt es im Juli nicht nur die übliche Rentenerhöhung, sondern Du bekommst auch noch die inzwischen angesammelten Entgeltpunkte angerechnet.

    Und wie verhält es sich mit der Teilrente in Höhe von 99,9 %.

    Macht das Sinn?


    Bekommt man bei einer Teilrente Krankengeld, wenn man dann beispielsweise mit 66 länger krank wird? Und inwieweit wirkt sich dann der Prozentsatz auf die Höhe aus?

    Wenn Du eine Vollrente beantragst, fällt damit der Anspruch auf Krankengeld weg und der Krankenkassensatz sinkt von 14,6 % auf 14,0 %. Wenn Du eine Vollrente beziehst, hast Du keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Wenn Du die Regelarbeitsgrenze allerdings noch nicht erreicht hast, mußt Du als Arbeitnehmer dennoch weiter Beiträge zahlen (ohne daß Dir daraus ein Anspruch erwächst).


    Ich kenne einen Fall, in dem der Arbeitgeber für den weiterarbeitenden Arbeitnehmer keine Arbeitslosenversicherung mehr abgeführt hat (Mehr Netto für den Arbeitnehmer!). Der Arbeitgeber zahlt in jedem Fall weiter, aber das braucht Dich ja nicht zu kümmern. Meiner Kenntnis nach war das nicht richtig, aber der Arbeitnehmer hat sich natürlich nicht beschwert.


    Bei einer Teilrente hast Du m.W. einen Anspruch auf 3 Monate eines teilweisen Arbeitslosengeldes unter Anrechnung der Rente. Bitte schau dort genauer nach, Peter Klöppel weiß das besser als ich.


    Ist das kompliziert!


    Insoweit: Wenn Dir die Krankengeldversicherung und der kleine Anspruch auf Arbeitslosengeld den Aufpreis beim Krankenkassenbeitrag wert ist, beantrage eine Teilrente von 99,99% (Verlust im Centbereich), wenn nicht, beantrage vorzeitig eine Vollrente.

    Wenn du Flexirente oder Teilrente beantragst (x% bis max 99,99%), dann ist dein Rentenpunkt-Konto NICHT eingeschweißt. Es können weitere Rentenpunkte gesammelt werden.

    Das stimmt nicht. Zusätzliche Rentenpunkte kann selbst ein normaler Vollrentner noch sammeln.


    Wer sich jenseits aller Altersgrenzen noch sozialversicherungspflichtig anstellen läßt, der ist nicht mehr rentenversicherungspflichtig. Der Arbeitgeber muß aber auch dann noch Rentenversicherungsbeiträge zahlen, von denen der Arbeitnehmer aber nichts hat. Nur dann, wenn er freiwillig selbst Rentenversicherungsbeiträge zahlt, zählen seine Punkte weiter. Das sollte er tun, des Arbeitgeberzuschusses wegen, der sonst verloren wäre.


    Aber das ist nicht die Konstellation, über die wir in diesem Thread reden.

  • Hallo.


    Ein kleines Beispiel:


    Rentenanspruch mit 65 (abschlagsfrei) :

    1.000 EUR

    Zuwachs an Rentenanspruch 25 EUR pro Jahr.

    Unser Rentnenanwärter arbeitet bis 67.


    Variante A:

    Rente ab 67: 1.050 EUR


    Variante B:

    Rente ab 67: 1.050 EUR, aber vorher bereits 24 Monate lang 999,90 EUR an Rente.

    (Plus dauerhafter minimaler Steuervorteil durch den früheren Rentenbeginn.)


    Irgendwie klingt Variante B für mich lukrativer. (Kann mich aber auch irren.) ;)

  • Aber: da steigen die Steuerzahlungen in den letzten beiden Jahren ins fast Unermessliche! :/ X(

    (Ich wollte das nur erwähnen, weil das Thema Steuern und "Steuern sparen - egal was es kostet" hier immer wieder auftaucht. :) )

    Aber wahrscheinlich gilt:

    999,90 EUR - Kranken- und Pflegeversicherung, sowie Steuern > 0 EUR


    Vielleicht finden wir jemanden aus den steuerberatenden Berufen um das zu bestätigen. ;)

  • Variante B [also: parallel eine fast ungeminderte Rente + normales Gehalt fürs Weiterarbeiten] ist fast zu schön, um wahr zu sein.

    Da hat man ja noch die Möglichkeit, auf den letzten Metern das Konto zu füllen.

    Aber: da steigen die Steuerzahlungen in den letzten beiden Jahren ins fast Unermessliche! :/ X(

    (Ich wollte das nur erwähnen, weil das Thema Steuern und "Steuern sparen - egal was es kostet" hier immer wieder auftaucht. :) )

    Steuern sind bekanntlich immer absurd hoch, egal, wie hoch sie tatsächlich sind.


    Die "Rente ab 63", wie die Sonderregel "Rente für besonders langjährig Versicherte" oft genannt wird, ist ein staatliches Geschenk an die Leute, die diese Bedingung erfüllen.


    Ich halte sie für falsch und auch für ungerecht den anderen Beitragszahlern gegenüber. Wer die 45 Jahre voll bekommt, bekommt gegenüber anderen Beitragszahlern schlicht 2 Jahre Netto-Rentenzahlungen geschenkt. Meines Erachtens gehört diese Sonderlocke abgeschafft, aber das wird die SPD natürlich mit Blick auf ihre schwindende Wählerschaft niemals mitmachen.


    Die genaue Rechnung ist mal wieder fürchterlich kompliziert, ich will mich nicht in sie verlieren. Vereinfacht bleiben schätzungsweise 60% der Bruttorentenzahlung beim Rentner mit 63 hängen, das ist auch nach Steuern ein erheblicher zusätzlicher Geldregen.


    Allerdings: Der Bezieher von Rente zum Gehalt tut wohl daran, ein Drittel der Rente für die Steuer zur Seite zu legen, die in diesem Fall mit der ersten Steuererklärung mit Rente mit Wucht zuschlägt (Ich habe die Details schon öfter dargelegt). Der durchschnittliche Lohnempfänger bekommt die Steuer gleich abgezogen, er zahlt sie also nicht selber. Das ist beim Neurentner anders. Dem läßt das Finanzamt ganz schön lange ungemindert die Bruttorente und will mit der ersten Renten-Steuererklärung im Extremfall die Steuer für zwei Jahre auf einen Satz. Wenn man sich darauf nicht eingestellt hat, mag das den bisherigen Lohnsteuerzahler auf dem falschen Fuß erwischen.


    Schon wer vorzeitig in Rente geht ("Rente für langjährig Versicherte") macht ein gutes Geschäft, weil die angeblich so fürchterlich hohen Abschläge in Wirklichkeit aus politischen Gründen zu niedrig bemessen sind. Rechnerisch kann er seine geminderte Rente zur Seite legen und hinterher an die 20 Jahre quasi aus eigenen Mitteln die Abschläge kompensieren.


    Die Rechtslage ist momentan so, wie sie ist. Wäre ich in der Lage, die "Rente mit 63" zu nutzen, würde ich das sicherlich tun, ich empfehle es auch jedem, der die Voraussetzungen erfüllt, das zu tun. Aber sie ist halt ungerecht den anderen gegenüber.

  • Oder gibt es einen plausiblen Grund, dass man ohne Rentenantrag bis 67 arbeitet?

    Es sollte zwar offensichtlich sein und wurde vermutlich nur deshalb bisher nicht genannt. Falls Du "einfach weiter arbeteiten" willst (also beim selben Arbeitgeber zu gleichen Konditionen/selber Arbeitsvertrag) solltest Du das mit dem AG abklären.


    Nicht, das in Deinem Arbeitsvertrag oder einem darin verwiesenen Tarifvertrag steht, dass das Arbeitsverhältnis automaitsch mit dem Bezug einer Altersrente endet.

  • Es sollte zwar offensichtlich sein und wurde vermutlich nur deshalb bisher nicht genannt. Falls Du "einfach weiter arbeteiten" willst (also beim selben Arbeitgeber zu gleichen Konditionen/selber Arbeitsvertrag) solltest Du das mit dem AG abklären.


    Nicht, das in Deinem Arbeitsvertrag oder einem darin verwiesenen Tarifvertrag steht, dass das Arbeitsverhältnis automaitsch mit dem Bezug einer Altersrente endet.

    Dazu:


    § 41 SGB VI - Altersrente und Kündigungsschutz - dejure.org