Wie Daten nach Depotübertrag prüfen?

  • Das ist nichts Besonderes. Steuern sind bekanntlich immer horrend, egal wie hoch oder niedrig sie in Wirklichkeit sind.

    Und sonst: Ja, es ist praktisch, wenn man die Einstandskurse lokal dokumentiert hat. Das wird jeder bestätigen, der sie mal tatsächlich gebraucht hat, Bankirrtümer kommen vor, nicht zur zu Gunsten des Kunden (wie bei Monopoly), sondern auch zu dessen Unguns

    Die Einstandskurse "lokal zu dokumentieren" ist schön, aber in diesem Fall vollkommen nutzlos, denn die Steuer wird ja von der depotführenden Bank abgeführt auf Grunlage ihrer Datenlage, nicht meiner "lokalen" Dokumente.

    Bitte trollen Sie meine Beiträge nicht mehr. Danke.

  • Die Einstandskurse "lokal zu dokumentieren" ist schön, aber in diesem Fall vollkommen nutzlos, denn die Steuer wird ja von der depotführenden Bank abgeführt auf Grunlage ihrer Datenlage, nicht meiner "lokalen" Dokumente.

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    Achim Weiss trollt gar nicht, sein Ton macht es nur manchmal schwer, die häufig klugen Gedanken dahinter zu erkennen. Ging mir auch schon so😅

    Im Ernst: auf den Foreneintrag, der "günstige" Steuern anpreist, werden wir alle lang warten müssen.

    Zum lokalen Speichern: natürlich erfolgt die Steuerberechnung zunächst einmal anhand der Daten bei der Bank/dem Depotanbieter, aber wie sonst willst Du denen einen Fehler nachweisen, außer durch Abspeichern aller Abrechnungen und Tracken in einer Excel-Tabelle? Und leider umfasst das bei Depotüberträgen auch die Daten aller Vorgängerdepots... 😢

  • Achim Weiss trollt gar nicht, sein Ton macht es nur manchmal schwer, die häufig klugen Gedanken dahinter zu erkennen. Ging mir auch schon so😅

    Im Ernst: auf den Foreneintrag, der "günstige" Steuern anpreist, werden wir alle lang warten müssen.

    Zum lokalen Speichern: natürlich erfolgt die Steuerberechnung zunächst einmal anhand der Daten bei der Bank/dem Depotanbieter, aber wie sonst willst Du denen einen Fehler nachweisen, außer durch Abspeichern aller Abrechnungen und Tracken in einer Excel-Tabelle? Und leider umfasst das bei Depotüberträgen auch die Daten aller Vorgängerdepots... 😢

    Ich würde diese Auseinandersetzung mit meiner Depotbank - sofern überhaupt notwendig - lieber jetzt führen: bevor Steuern abgeführt wurden und unmittelbar nachdem der Depotübertrag erfolgt ist, und nicht in 10 Jahren, wenn ich die Aktien verkaufe und die DKB drei Mal ihre Datenhaltung geändert haben wird und nichts mehr nachvollziehen kann, was 2024 passiert ist.

    Noch zur Verteidigung von "horrend": Wenn keine Einstandskurse vorliegen, kann es passieren, dass mir der gesamte Verkaufspreis als Gewinn zugeschrieben wird. Dann müsste ich (keine Gewinne und keine Verluste angenommen) 25% auf meinen Depotwert zahlen, obwohl eigentlich 0% gerechtfertigt sind. Das wäre schon ein sehr gravierender Schaden.

  • Die Einstandskurse "lokal zu dokumentieren" ist schön, aber in diesem Fall vollkommen nutzlos, denn die Steuer wird ja von der depotführenden Bank abgeführt auf Grundlage ihrer Datenlage, nicht meiner "lokalen" Dokumente.

    Daß die Bank das so macht, dagegen wirst Du in letzter Konsequenz nichts machen können. Wenn Du dann aber dagegen angehen willst, stehst Du ohne eigene Aufzeichnungen und abgespeicherte Kaufquittungen auf verlorenem Posten.

    Bitte trollen Sie meine Beiträge nicht mehr. Danke.

    Ein Wokie, wie er im Buch steht: Großzügig austeilen und beim Einstecken das Sensibelchen geben.

    Deine Behauptung mit der Steuer bei fehlendem Einstandspreis stimmt in der Sache übrigens nicht. Du wirst es mir sicherlich nachsehen, daß ich Dir die richtige Antwort nicht trolle, sondern Dich die zutreffende Antwort selbst recherchieren lasse.

  • Deine Behauptung mit der Steuer bei fehlendem Einstandspreis stimmt in der Sache übrigens nicht. Du wirst es mir sicherlich nachsehen, daß ich Dir die richtige Antwort nicht trolle, sondern Dich die zutreffende Antwort selbst recherchieren lasse.

    Wußte ich auch noch nicht! (Ich verrate mal, wo es steht):

    Alex777
    4. Dezember 2023 um 21:06

    berghaus 25.12.24

  • Ergänzend zu dem Post von damals gibt’s noch zu beachten, dass für Fonds die vor dem 1.1.2018 im Depot lagen zu dem Stichtag eine fiktive Veräußerung durchgeführt wurde. Damit wurde auch die Steuerliche Bemessungsgrundlage neu festgestellt. Ob und inwieweit das die Überlegung zur Ersatzbemessungsgrundlage überflüssig macht, müsste man ggf. mal checken.

    Ich hatte mich damals dann dazu entschlossen die ETFs ETFs sein zu lassen und hab einfach andere Amteile gerollt. Never touch…

  • Ob und inwieweit das die Überlegung zur Ersatzbemessungsgrundlage überflüssig macht, müsste man ggf. mal checken.

    Hier werden Fragen zur steuerlichen Handhabung diverser Konstellationen mit Beispiel diskutiert: https://www.ing.de/hilfe/steuern/investmentsteuerreform/

    Auch lesenswert für alle, die vermeintlich steuerfreie Altbestände (Anschaffung vor 2009) im Depot haben. Da gibt’s viel zu lernen, was offenbar noch nicht in der Breite bekannt ist. („Wertveränderungen ab dem 01.01.2018 sind steuerpflichtig.“)

  • Wie machen das andere, digitalere Länder?

    Per inbox, wo man sich beim jeweiligen anbieter einloggen kann, oder per verschlüsseltem anhang mit seperat versendetem passwort.

    Was auch sehr beliebt ist sind messenger dienste von Facebook wie bsp. der Whats....

    Wow! Da wäre mir sogar die Postkarte E-Mail noch lieber.

    Du bist nicht auf dem neuesten Stand. Ich hatte oben schon meinen Zweifel ausformuliert, wiederhole das für Dich aber gern:

    Hast Du denn eine Inbox bei z.B. der Bafin? Ach nein, mit der Bafin willst Du ja per Whats*pp kommunizieren.

    PS: Staun! Das Wort Whats*pp ist in diesem Forum zensiert. Ich komme aus dem Staunen nicht heraus.