Mit 57 fordert das Finanzamt zur ersten Steuererklärung auf - wie geht es bei Weigerung weiter?

  • Oder ich kenne die geheimen lohnsteuer Hacks einfach nicht?

    Danke, das habe ich auch immer gedacht und jetzt fühle ich mich nicht mehr so allein. :)

    Bis auf eine Freundin, die vor Jahren mal erzählte, sie würde keine Steuererklärung mehr machen, weil sie immer nur maximal 50€ zurückbekommen hat, haben die wenigen im Bekanntenkreis, die überhaupt etwas zu dem Thema sagen, immer von ihren locker 4-stelligen Erstattungen geschwärmt. Bei mir kommt auch regelmäßig nur was im 2-stelligen Bereich raus.

  • Sich gegen eine Steuererklärung zu wehren kostet mehr Zeit und Energie, als eine Erklärung abzugeben.


    Das Abgeben einer Steuererklärung bedeutet nicht, dass man Steuern zahlen muss. Erst im folgenden Steuerbescheid steht, ob man etwas zahlen muss oder eine Erstattung bekommt.


    Man kann beim FA anrufen und den Grund zur Aufforderung erfragen. Vielleicht befreit einen das FA nach Erläuterung der eigenen Situation von der Abgabe. Bei meinen Kontakten waren die dortigen MA immer freundlich und hilfsbereit.


    Der einfachste Weg eine Steuererklärung abzugeben ist m.E:

    Bei Wiso Steuer Web anmelden. Die Testversion ist kostenlos - man muss erst dann 36€ zahlen, wenn man die Erklärung abgeben will

    Dort den Steuer-Abruf beantragen. Damit werden die dem FA bekannten Daten übernommen und man muss kaum noch was eintragen.

    Mitteilung eintragen, dass man in Zukunft von der Abgabe einer Steuererklärung befreit werden möchte.


    Alternativ kann man sich z.B. von einem Lohnsteuerhilfevereinhelfen lassen.

  • Um die ursprüngliche Frage zu beantworten: das Finanzamt wird bei Nichtabgabe einer Steuererklärung nach erfolgter Aufforderung und Erinnerung zunächst ein Zwangsgeld androhen.


    Genauso wie es eine Steuerpflicht gibt, kann man sich halt auch der Aufforderung zur Abgabe einer Steuererklärung nicht verweigern.

  • EdwardB - vielleicht kann die "fiktive Person" mal erläutern, warum sie keine Steuererklärung abgeben will?

    Wenn sie im ÖD beschäftigt ist, bezieht sie ihr Einkommen "vom Staat" und ist mit ihm in sehr direktem Kontakt.

    Es hat in diesen widerwärtigen faschistischen Gruppierungen genügend Menschen gegeben, die Geld problemlos von Institutionen der Bundesrepublik Deutschland angenommen haben…

  • Ich zitiere mal aus ChatGPT, weil solche Sachverhalte kann man damit relativ "sicher" lösen. Dank also bitte nicht an mich:


    2. Warum jetzt plötzlich eine Aufforderung vom Finanzamt?

    Die Gründe, warum das Finanzamt plötzlich aktiv wird, können vielfältig sein:

    1. Datenabgleich oder Hinweis:
      - Mittlerweile werden viele Daten elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt (z. B. von Arbeitgebern, Banken, Rentenversicherungsträgern). Falls dort etwas auffällig erscheint oder ein Datensatz plötzlich eine „Unklarheit“ erzeugt, kann das Finanzamt auf diese Weise aufmerksam geworden sein.
    2. Ehegatt*in hat eine Steuererklärung abgegeben:
      - Wenn die (aktuelle oder frühere) Ehepartnerin bzw. der Ehepartner plötzlich eine Erklärung abgegeben hat, kann das Finanzamt sich dafür interessieren, ob eventuell eine Zusammenveranlagung oder andere Tatbestände relevant sein könnten. Oder das Finanzamt bemerkt, dass zwei Ehepartner unterschiedliche Wohnorte hatten oder andere Konstellationen, die einen Abgleich notwendig machen.
    3. Zufällige „Stichprobe“ oder Massenabfrage:
      - Finanzämter können auch stichprobenartig Personen anschreiben, bei denen lange Zeit keinerlei Erklärungen eingereicht wurden. Das kommt in der Praxis zwar relativ selten vor, ist aber nicht ausgeschlossen.
    4. Bank- und Kapitalerträge:
      - In aller Regel sind Kapitaleinkünfte (z. B. Zinsen auf dem Sparkassen-Sparbuch) bereits über die Abgeltungsteuer (25 % zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) abgegolten. Wenn Sie einen Freistellungsauftrag korrekt eingereicht haben und die Zinsen unter dem Sparer-Pauschbetrag (1.000 Euro pro Person und Jahr) bleiben, besteht oft keine Abgabepflicht. Dennoch könnte es sein, dass das Finanzamt hier etwas prüfen will oder fehlerhafte bzw. unvollständige Informationen vorliegen.

    5. Zusammenfassung

    • Kein Grund zur Panik: Bloß weil man nie eine Steuererklärung abgegeben hat und das Finanzamt nun plötzlich eine verlangt, heißt das nicht automatisch, dass große Nachzahlungen drohen.
    • Steuerliche Pflichtveranlagung?: Möglicherweise gab es nun irgendein neues Indiz (z. B. Datenabgleich, Meldung des/der Arbeitgeber*s, Eheschließung oder Wechsel der Steuerklassen), das dazu geführt hat, dass das Finanzamt erstmals eine Erklärung verlangt.
    • Reagieren ist Pflicht: Ignoriert man die Aufforderung, kann das Finanzamt ggf. eine Schätzung vornehmen oder sogar mit Verspätungszuschlägen oder Zwangsgeldern reagieren. Daher ist eine form- und fristgerechte Reaktion unbedingt erforderlich.
    • In vielen Fällen drohen keine Nachteile: Gerade wenn sämtliche Einkünfte bereits korrekt über die Lohnsteuer abgerechnet sind und keine größeren anderen Einnahmen bestehen, wird die nachträgliche Erklärung häufig zu Nullfestsetzungen oder sogar Erstattungen führen.