Familienversicherung und Einnahmen aus Kapitalvermögen

  • Ich bin verheiratet und meine Frau ist über mich bei der TK familienversichert (dies ist bei der TK möglich, wenn das Einkommen im Monat unter 535 Euro beträgt) Da unter anderem auch Kapital- und Zinseinkünfte als Einnahmen gelten habe ich folgende Frage:
    Meine Frau will im Februar in ETFs investieren. Uns ist bewusst, dass am Ende des Jahres eine Vorabpauschale abzuführen ist. Angenommen der ETF steigt von 80.000 Euro auf 90.000 Euro bis zum Ende des Jahres. Würden die 10.000 Euro als Einnahmen bewertet werden auch wenn der ETF nicht verkauft wird?

    Vielen Dank im Voraus!

  • Elena H.

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Ich bin verheiratet und meine Frau ist über mich bei der TK familienversichert (dies ist bei der TK möglich, wenn das Einkommen im Monat unter 535 Euro beträgt).

    Dies ist bei jeder gesetzlichen Krankenkasse möglich.

    Meine Frau will im Februar in ETFs investieren. Uns ist bewusst, dass am Ende des Jahres eine Vorabpauschale abzuführen ist.

    Das ist Dir ganz offensichtlich nicht richtig bewußt. Erstmal ist eine Vorabpauschale nicht abzuführen, sondern zu versteuern, und zum zweiten erfolgt das für 2025 nicht am Ende des Jahres 2025, sondern zu Beginn des Jahres 2026.

    Angenommen der ETF steigt von 80.000 Euro auf 90.000 Euro bis zum Ende des Jahres. Würden die 10.000 Euro als Einnahmen bewertet werden, auch wenn der ETF nicht verkauft wird?

    Nein.


    Vorausgesetzt, die 80 T€ Fonds, die im Februar gekauft werden, steigen bis zum Jahresende deutlich im Kurs, so wird Deiner Frau im Januar 2026 ein Betrag von etwa 1300 € als Einkommen zugerechnet, eventuell auch weniger, weil nicht der Kaufkurs zählt, sondern der Kurs des Papieres am 02.01.2025. Angenommen, der Kurs ändert sich vom 02.01.2025 bis zum Kauftag nicht, so beträgt der relevante Basisertrag 80 T€ * 2,53% * 11 / 12 = 1300 €.


    PS: Versuch mal bei den Folgepostings, nicht mit Schriftgrößen herumzupimpeln, dann kann man Deine Postings leichter lesen.

  • im Januar 2026 ein Betrag von etwa 1300 € als Einkommen zugerechnet, eventuell auch weniger, weil nicht der Kaufkurs zählt, sondern der Kurs des Papieres am 02.01.2025. Angenommen, der Kurs ändert sich vom 02.01.2025 bis zum Kauftag nicht, so beträgt der relevante Basisertrag 80 T€ * 2,53% * 11 / 12 = 1300 €.

    Da fehlt doch eine 0,7 in der Formel, oder?

    Ich denke richtig sollte sein: 80 T€ * (2,53%*0,7) * 11 / 12 = ca. 1300 €

  • Da fehlt doch eine 0,7 in der Formel, oder?

    Ich denke, richtig sollte sein: 80 T€ * (2,53%*0,7) * 11 / 12 = ca. 1300 €

    Ja.

    Der Faktor fehlt, aber das Ergebnis der Rechnung ist richtig.
    Schade, kann ich oben im Text nicht mehr korrigieren. :(

  • Gerade bei solchen Sachen würde ich mir wünschen, daß man Postings nachträglich korrigieren könnte (bzw. die Moderation das tut). Mir geht es dabei nicht darum, daß mein Fehler unsichtbar gemacht wird (Man dann ihn ja korrigieren und das in einer Anmerkung erläutern, etwa so, wie man das aktuell bei Spiegel online macht und bei jeder ordentlichen Publikation auch machen sollte.), sondern ich halte es für mißlich, daß der Text nun halt fehlerhaft ist. Nicht jeder (spätere) Leser liest den ganzen Thread (gerade dann nicht, wenn er per Google hierher kommt).

  • Wie ist es eigentlich mit den Kontrollmöglichkeiten der gesetzlichen Krankenkasse in solchen fällen?


    Gibt es hier einen Datenabgleich mit einer Schnittstelle?


    Was ist eigentlich, wenn im Fragebogen der gesetzlichen Krankenkasse zu den Einkünften des Jahres nur normale Zinsen und Dividenden eingetragen werden?

  • Wie ist es eigentlich mit den Kontrollmöglichkeiten der gesetzlichen Krankenkasse in solchen fällen?


    Gibt es hier einen Datenabgleich mit einer Schnittstelle?


    Was ist eigentlich, wenn im Fragebogen der gesetzlichen Krankenkasse zu den Einkünften des Jahres nur normale Zinsen und Dividenden eingetragen werden?

    Basis für die Eintragungen in den Fragebogen ist der letzte Steuerbescheid und hier die entsprechenden Felder.

  • so wird Deiner Frau im Januar 2026 ein Betrag von etwa 1300 € als Einkommen zugerechnet

    Nachdem ich heute die Abrechnung zur Vorabpauschale und der Besteuerung von der Consorsbank bekommen habe, bin ich mir nicht mehr so sicher.

    Die schreiben nämlich auf der Abrechnung:

    -

    Kapitalertrag 0 €

    abzgl. Kapitalertragsteuer 24,45 % von X € .............Y €

    abzgl. Solidaritätszuschlag 5,5 % von Y € .................Z €

    abzgl. Kirchensteuer 9 % von Y € ..............................W €

    ........................................................................Summe Y + Z + W

  • Nachdem ich heute die Abrechnung zur Vorabpauschale und der Besteuerung von der Consorsbank bekommen habe, bin ich mir nicht mehr so sicher.

    Wessen bist Du Dir nicht sicher?

    Das verstehe ich auch nicht. Ich hätte erwartet, daß auf einen Kapitalertrag von 0€ keine Steuer anfällt.


    PS: Ging es nicht um den Termin, zu dem die Vorabpauschale als fiktiver Gewinn zählt?
    PPS: Der TE scheint sich bereits wieder absentiert zu haben.

  • Es zählt für die KK was am Ende im Steuerbescheid an Kapitaleinkünften steht.

  • Wessen bist Du Dir nicht sicher?

    Das verstehe ich auch nicht. Ich hätte erwartet, daß auf einen Kapitalertrag von 0€ keine Steuer anfällt.


    Über das, was du im Satz danach beschreibst :)

    Ich habe keinen Kapitalertrag in der Abrechnung, also kann der auch nicht als Einkommen irgendwo angerechnet werden.

    Eigentlich müsste derartiges irgendwo beschrieben sein, aber vermutlich hat man das, nachdem es letztes Jahr zum ersten Mal relevant war, noch nie bis zum Ende durchdacht.

  • Dann stehen bei mir da ein paar wenige Euro (aus dem Ausland) drin. Das meiste ist von den Banken schon versteuert.

    Richtig. In meinen Steuerbescheiden steht seit Jahren an der Stelle gar nichts mehr.


    Schon eine interessante Frage, wie die gesetzliche die Kapitalerträge überhaupt prüfen möchte.

  • Mir ist beim Lesen des Chats eingefallen, dass meine bei mir familienversicherte Ehefrau in 2024

    a. eine Auszahlung i.H.v. Euro 7.984,92 ihrer Riesterente als Kleinbetragsrente und

    b. zusätzlich Kapitalerträge i.H.v. Euro 1.895,00

    zu verzeichnen hat.

    Resultiert aus der Auszahlung der Kleinbetragsrente Riester womöglich für sie nun noch eine Beitragspflicht zur Krankenversicherung? :/


    Steuerlich ist mir die Sache klar. Bezüglich einer möglichen Krankenversicherungspflicht habe ich bisher jedoch noch keinen Gedanken verschwendet......

  • Da würde ich mir überhaupt keine Gedanken machen.

    Die gesetzliche Krankenkasse kann das für das vergangene Jahr oder die vergangenen Jahre prüfen. Dann bekommst du einen Bogen zugeschickt.

    Wie gesagt, mir ging es da auch um die Nachprüfungbarkeit.

  • Da würde ich mir überhaupt keine Gedanken machen.

    Die gesetzliche Krankenkasse kann das für das vergangene Jahr oder die vergangenen Jahre prüfen. Dann bekommst du einen Bogen zugeschickt.

    Wie gesagt, mir ging es da auch um die Nachprüfungbarkeit.

    Aber interessieren, ob durch die Auszahlung einer Kleinbetragsrente in Verbindung mit (geringen) Kapitalerträgen eine Beitragspflicht zur Krankenversicherung entstehen kann, würde mich das schon.

  • mein Verständnis oder Unverständnis sieht so aus, daß alles was schon kapitalertragsversteuert wurde seitens der Banken, nicht in der Einkommensteuererklärung auftauchen muß. Das heißt, die Krankenkasse sieht schon versteuerte Einkünfte dann nicht. Ob das dann Vorabpauschalen, Zinserträge auf irgendwelchen Plattformen oder ähnliches ist, ist egal. Eingesehen wird der Einkommensteuerbescheid. Falls das so nicht stimmt, bitte um Korrektur.

  • mein Verständnis oder Unverständnis sieht so aus, daß alles was schon kapitalertragsversteuert wurde seitens der Banken, nicht in der Einkommensteuererklärung auftauchen muß. Das heißt, die Krankenkasse sieht schon versteuerte Einkünfte dann nicht. Ob das dann Vorabpauschalen, Zinserträge auf irgendwelchen Plattformen oder ähnliches ist, ist egal. Eingesehen wird der Einkommensteuerbescheid. Falls das so nicht stimmt, bitte um Korrektur.

    Leider ist dem zumindest im Bereich von Familien versicherten Kindern nicht so.


    Hier wird von den Eltern beziehungsweise dem Familien versicherten Elternteil, bei einer Überprüfung der Möglichkeit der Familienversicherung, ganz klar abverlangt, eventuelle Kapitaleinkünfte handschriftlich einzutragen.

    Was da alles darunter fällt, vermag ich nicht zu sagen.

    Als ich einmal in einem Sozialberatungsfall so nebenher die Angestellte einer gesetzlichen Krankenkasse fragte, meinte sie, dass seien eben Zinsen und Dividenden.


    Da das aber nicht unseren Fall betraf, habe ich nicht mehr weiter gebohrt.