Wie Altbestände angeben, wenn kein Nachweis vorliegt?

  • Moin,

    Folgende Situation. Ich habe letztes Jahr einen alten DWS Fond, welcher seit 1999 besteht, aufgelöst bei MorgenFund und verkauft. Im Zuge, dessen wurde mir die Kapitalertragsteuer abgezogen. Diese würde ich jetzt gerne über die Steuererklärung geltend machen.

    Das Problem ist, dass in den Steuerbescheiden als auch in der Endabrechnung der Gewinn der Altanteile nicht ersichtlich ist.

    Ich habe eine Übersicht, wie viel seit Beginn eingezahlt wurde, zu welchen Anteilen und auch zu welchem Preis mit denen ich den Gewinanteil bis 2009 errechnen kann. Aber eben nichts offizielles von der Bank.

    Kann ich dies einfach so angeben? Oder stellt sich das Finanzamt quer? Oder könnte es reichen, wenn ich auf Nachfrage die Transaktionsübersichten vorlege?

    MorgenFund kann mir die Daten nicht bereitstellen laut eigener Aussage.

  • Wenn wir von einer deutschen Bank reden, wird die ja die Steuern bereits abgeführt haben. Die Steuerliche Jahresabrechung müsstest du so etwa bis März bekommen.

    Ich habe nach Verkauf eine Abrechnung bekommen. Dort wurde dann auch die Kapitalertragsteuer angegeben. Dort war bis jetzt nichts von den Alt Anteilen zu lesen. Auch in den Jahresabrechnungen zuvor waren keine Alt Anteile angegeben. Der größte Teil des Investments fand vor 2009 statt, danach waren es vielleicht noch 15 Einzahlungen. Vor 2009 monatlich.

  • Kann ich dies einfach so angeben? Oder stellt sich das Finanzamt quer? Oder könnte es reichen, wenn ich auf Nachfrage die Transaktionsübersichten vorlege?

    Du solltest die Angaben in deiner Übersicht nachweisen können, z.B. durch die Kaufabrechnungen, aus denen hervorgeht, dass vor 2009 gekauft wurde.

  • Ist das eine Übersicht von deinem Broker? Kaufabrechnungen als PDF gibt es nicht?

    Ja genau . Eine Jahres Depot Aufstellung hab ich leider nur von den letzten 10 Jahren, davor hat MorgenFund keine Daten mehr . Sonst habe ich nur noch diese Transaktionsübersichten. Wahrscheinlich wird dass das Finanzamt nicht akzeptieren denke ich mir

  • Nicht beifügen. Das FA will das nicht, betont das auch immer.

    Glaubhaft machen genügt (meistens). Schön, wenn man dann die Belege greifbar hat, wenn das FA sie anfordert, oder den Weg dahin kennt, oder jemand kennt, der den Weg ....

    Denkbar ist es vielleicht hat auch, man macht es nach bestem Wissen und Gewissen glaubhaft und scheitert dann bei der Beschaffung der Belege.

    berghaus 20.01.25

  • Folgende Situation. Ich habe letztes Jahr einen alten DWS Fond, welcher seit 1999 besteht, aufgelöst bei MorgenFund und verkauft. Im Zuge, dessen wurde mir die Kapitalertragsteuer abgezogen. Diese würde ich jetzt gerne über die Steuererklärung geltend machen.

    Das Problem ist, dass in den Steuerbescheiden als auch in der Endabrechnung der Gewinn der Altanteile nicht ersichtlich ist.

    Ich habe eine Übersicht, wie viel seit Beginn eingezahlt wurde, zu welchen Anteilen und auch zu welchem Preis mit denen ich den Gewinanteil bis 2009 errechnen kann. Aber eben nichts offizielles von der Bank.

    Kann ich dies einfach so angeben? Oder stellt sich das Finanzamt quer? Oder könnte es reichen, wenn ich auf Nachfrage die Transaktionsübersichten vorlege?

    MorgenFund kann mir die Daten nicht bereitstellen laut eigener Aussage.

    So ganz verstehe ich das Problem (noch) nicht:


    Du hast einen DWS Fonds verkauft. Hat der Verkauf 2024 oder 2025 stattgefunden?

    Dazu solltest du eine Abrechnung erhalten haben.

    In dieser Abrechnung sollte stehen, für welchen Ertrag Steuern fällig geworden sind.
    Die Bank hat entsprechende Kapitalertragsteuern einbehalten.


    Wenn dieser Verkauf im Kalenderjahr 2024 stattgefunden hat, dann bekommst du dafür auch einen entsprechende Steuerbescheinigung, die du in deiner Steuererklärung für das Kalenderjahr 2024 verwenden kannst und die du dem Finanzamt auf Anfrage vorlegen kannst.


    In dieser Steuerbescheinigung wird ausgewiesen, welche Erträge insgesamt angefallen sind und wie hoch davon die Gewinne aus der Veräußerung bestandsgeschützter Alt-Anteile im Sinne des § 56 Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 InvStG1 (nach Teilfreistellung) sind. Das sind die Anteile, die du vor 2018 erworben hast.


    Diese ausgewiesenen Gewinne sind nach § 56 Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 InvStG steuerfrei, soweit die insgesamt ab dem 1. Januar 2018 eingetretenen und durch Veräußerung realisierten Wertveränderungen den persönlichen Freibetrag von 100.000 € nicht übersteigen.

    Die Steuerfreiheit kann nur im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung geltend gemacht werden.


    Alle ab 2018 eingetretenen Kursgewinne sind steuerpflichtig und du musst Kapitalertragsteuern + Soli + Kirchensteuer zahlen, sofern der Freibetrag nicht ausreicht.


    Du brauchst daher nach meinem Verständnis keine weiteren Belege vorzulegen, denn mit deiner Steuerbescheinigung bekommst du alle notwendigen Unterlagen geliefert.

  • Der Verkauf war im Kalenderjahr 2024 . Dann warte ich am besten die Bescheinigung noch ab ! In den letzten waren die bestandsgeschützten Alt-Anteile jedoch nie in den Steuerbescheiden ausgewiesen - oder wird dies erst mit der Auflösung des Depots ersichtlich und somit im kommenden Steuerbescheid?

  • Ich habe letztes Jahr einen alten DWS Fond, welcher seit 1999 besteht, aufgelöst bei MorgenFund und verkauft. Im Zuge, dessen wurde mir die Kapitalertragsteuer abgezogen.

    Das klingt vernünftig, schließlich hatten wir erhebliche Kurssteigerungen seit dem 01.01.2018, die erstmal der Kapitalertragsteuer unterliegen.

    Diese würde ich jetzt gerne über die Steuererklärung geltend machen. Das Problem ist, dass in den Steuerbescheiden als auch in der Endabrechnung der Gewinn der Altanteile nicht ersichtlich ist.

    ... und Du selbst unvollständige Unterlagen hast.


    Ich selbst wäre nie auf den Gedanken gekommen, die Dokumentation meiner Investments den Banken zu überlassen, aber ich weiß aus vielen Threads, daß vermutlich die Mehrheit der Leute hier das gegenteilig sieht. Ich habe passende Aufzeichnungen seit Anfang an, Kaufbelege, Kontoauszüge, Depotauszüge. Früher Papier, jetzt in der Regel .pdfs, dazu eine zentrale Excel-Datei, in der alles steht (und mit der ich rechnen kann). Typischerweise rechne ich mir vorher aus, was an Kapitalertragsteuer auf mich zukommt, so daß ich die Abrechnung der Bank damit vergleichen kann, wenn sie kommt.


    Hätte man Zahlen, etwa aus einer anonymisierten Abrechnung Deines Verkaufs, könnte man dazu etwas sagen. Ohne solche ist das nur Stochern im trüben Wasser.

    Ich habe eine Übersicht, wie viel seit Beginn eingezahlt wurde, zu welchen Anteilen und auch zu welchem Preis mit denen ich den Gewinanteil bis 2009 errechnen kann. Aber eben nichts Offizielles von der Bank.

    Die erste Frage ist: Um wieviel Geld geht es? Lohnt der fragliche Betrag den Aufwand? Ich erinnere mich an Threads, bei denen auf mehrfaches Nachfragen schließlich herausgekommen ist, daß es um kleine zweistellige Beträge geht.


    Sollte der Betrag aber nennenswert sein, dann mach Dich ans Werk und stell zusammen, was Du hast. Du brauchst erstmal selbst einen Überblick, was wie berechnet worden ist.


    Die Fondsbesteuerung ist zum Jahr 2018 neu geregelt worden. Alles, was vorher war, ist steuerlich irrelevant. Alle (Alt-)Fonds wurden steuerlich gesehen zum 1.1.2018 verkauft und wieder zurückgekauft. Alles seither ist steuerpflichtig.


    Das heißt für Dich: Eine ziemlich zentrale Unterlage ist der Depotauszug zum Ende des Jahres 2017, die solltest Du auftreiben oder von der Bank noch erhalten können.


    Für Erträge von Altfonds gibt es einen Freibetrag von 100 T€, den Du über das Finanzamt geltend machen kannst.


    Das heißt für Dich: Du solltest alle Käufe ab dem 1.1.2018 rekonstruieren.


    Wenn das fertig ist, melde Dich wieder.

  • Ist das nicht diese "dankenswerte" Vorschrift, dass erst KapESt einbehalten wird, obwohl sie gar nicht anfällt. Meine mich an so etwas zu erinneren.


    Typischer staatlicher Betrug am Bürger.

    Eine Santander, Deutsche Bank, Postbank, Noris Bank oder Klarna möchte ich nicht als Vertragspartner.

  • Ist das nicht diese "dankenswerte" Vorschrift, dass erst KapESt einbehalten wird, obwohl sie gar nicht anfällt. Meine mich an so etwas zu erinneren.


    Typischer staatlicher Betrug am Bürger.

    Ne, Ne, das ist schon richtig so. Man hat steuerlich einmalig 100.000€ als Freibetrag. (und nicht bei jedem Depot).

    Und zusammenrechnen kann das nur das FA, bei dem alles zusammenläuft.

  • Der Verkauf war im Kalenderjahr 2024 . Dann warte ich am besten die Bescheinigung noch ab !

    Das ist sinnvoll.....



    In den letzten waren die bestandsgeschützten Alt-Anteile jedoch nie in den Steuerbescheiden ausgewiesen - oder wird dies erst mit der Auflösung des Depots ersichtlich und somit im kommenden Steuerbescheid?

    ... das wäre nur ersichtlich gewesen, wenn du in der Vergangenheit aus diesem Fonds Anteile verkauft hättest...


    Zum Verständnis:
    Die Erträge, die ausgezahlt wurden, sind steuerpflichtig, damit meine ich erst einmal nur die Ausschüttungen. Diese Erträge erschienen auch jährlich in deinen Steuerbescheinigungen, sofern du dafür Steuern gezahlt hast und diese Erträge nicht durch den Freistellungsauftrag steuerfrei ausgezahlt wurden.


    Bei einen Verkauf (!) von Anteilen sind auch die darauf entfallenen Kursgewinne ab 2018 steuerpflichtig, wobei die zuerst erworbenen Anteile auch steuerlich zuerst verkauft wurden (Fifo- Prinzip: first in - first out) - also zunächst einmal deine (steuerfreien) Altanteile von 19XX

    Solange nix verkauft wurde, können auch keine steuerpflichtigen Kursgewinne angefallen sein.


    Wenn du deine Steuererklärung machst, dann gehören diese Zahlen aus der Steuerbescheinigung in die Anlage KAP.
    In der Zeile 7 werden die gesamten Erträge erfasst, für die du jetzt auch Steuern gezahlt hast. In die Zeile 10 werden dann die Gewinne aus der Veräußerung bestandsgeschützter Alt-Anteile eingetragen.

    In die Zeile 37 kommen die Kapitalertragsteuern, das sind 25% der Summe aus der Zeile 7.


    Es sind zunächst auf die gesamten Erträge Steuern angefallen, von denen du über deine Steuererklärung den Steueranteil für die "alten" Bestände zurückbekommen wirst.


    Hört sich kompliziert an - ist es aber am Ende eigentlich nicht ....

  • Ich selbst wäre nie auf den Gedanken gekommen, die Dokumentation meiner Investments den Banken zu überlassen, aber ich weiß aus vielen Threads, daß vermutlich die Mehrheit der Leute hier das gegenteilig sieht.


    Ich habe passende Aufzeichnungen seit Anfang an, Kaufbelege, Kontoauszüge, Depotauszüge. Früher Papier, jetzt in der Regel .pdfs, dazu eine zentrale Excel-Datei, in der alles steht (und mit der ich rechnen kann). Typischerweise rechne ich mir vorher aus, was an Kapitalertragsteuer auf mich zukommt, so daß ich die Abrechnung der Bank damit vergleichen kann, wenn sie kommt.

    Auch ich kann nicht nachvollziehen, warum man sich ausschließlich auf die Datenbestände des jeweiligen Brokers oder der Bank verlässt. Ich lade alle Belege, vor allem aber die Kauf- und Verkaufbelege zu jedem Wertpapier auf meinen eigenen Rechner.


    Ich habe es einmal erlebt, dass bei einem Broker mein Postfach mit allen darin enthaltenen Belegen von jetzt auf gleich gelöscht wurde. Damit hatte ich keine Möglichkeit gehabt, irgendetwas nachzuvollziehen.
    Diese Löschung ist erfolgt, weil mein Bestand von Depot "A" aufgrund einer bestimmten Änderung in Depot "B" übertragen werden musste. Ich hatte seinerzeit aber nicht gewusst, dass das alte Depot dabei "untergehen" würde.

    Gleiches würde passieren, wenn man einmal an einen Depotwechsel von einem Broker an einen anderen Broker nachdenkt, oder aktuell bei dem neuen Depot bei Scalable Capital, wo der Wechsel ja innerhalb des gleichen Brokers stattfindet.

  • Beim Verkauf von Altanteilen werden auf der Steuerbescheinigung nachrichtlich die Gewinne mitgeteilt, die man dann in die Steuererklärung eintragen kann. Bei meiner Steuerbescheinigung stand das ziemlich weit unten und auch ziemlich unauffällig.


    Bei MorgenFund muss ich automatisch an die alten DWS-Depots denken, die vor ein paar Jahren an MorgenFund übergeben wurden. Möglicherweise hast Du auch deswegen alte Kaufbelege nicht gefunden.


    Aber erst mal die Steuerbescheinigung abwarten, ob dann nicht ohnehin alles easy wird.

  • Und aus der 'Erträgnisaufstellung', die es zumindest bei Consors zu der 'Steuerbescheinigung' (gleichzeitig etwa Ende März) dazugibt, kann man vielleicht auch was ableiten.

    Die braucht man auch, wenn bei 'angerechneter ausländische Steuer' (Zeile 41 KAP?) die Anlage AUS ausgefüllt werden soll und man nicht auf die Verkaufsbelege zurückgreifen kann oder will.

    berghaus 20.01.25