Nach meinen Verständnis ist das so korrekt. Die Steuern auf die VAP werden nicht "zurück gerechnet", sondern die VAP sorgt durch die Reduzierung des Gewinns dafür, dass der Freibetrag entsprechend weniger in Anspruch genommen wird.
Aber genau das ist ja der Punkt, der in meinen Augen früher oder später vor Gericht landet.
Wenn ich jetzt meinen gesamten Altbestand verkaufe und da seit 2018 einen Gewinn von genau 100k habe (Teilfreistellung lasse ich jetzt der Einfachheit halber außen vor bzw. dann ist das der Wert nach Teilfreistellung), dann wäre diese komplett steuerfrei.
Jetzt wurden aber in den Vorjahren insgesamt eine Vorabpauschale von 10k ermittelt und auch tatsächlich versteuert. Somit liegt mein Gewinn nur noch bei 90k, der für die Steuerermittlung beim Verkauf herangezogen wird.
Es fallen also 23.737,50 Euro Steuern auf meinen Buchgewinn von (nur noch) 90k an, dazu habe ich bereits 2.637,50 Euro Steuern auf die Vorabpauachale gezahlt. In Summe sind das also die 26.375 Euro, die ich im Rahmen der Steuererklärung wiederbekommen dürfte, da ja 100k steuerfrei sind.
Seht mal die andere Variante: Ausschüttende Fonds.
Alle Ausschüttungen seit 2009 wurden normal versteuert.
Die Vorabpauschale (erst ab 2018 berechnet) gilt als "fiktive Ausschüttung" die dann wie die Ausschüttung versteuert wird.
Die Ausschüttungen sind NICHT auf die 100k€ Freibetrag anrechenbar. Somit die Vorabpauschalen auch nicht.
Bei Ausschüttern ist der Kursgewinn nach 1.1.2018 mit dem Freibetrag von 100k€ versehen.
Bei Thesaurierern ist der fiktive Kursgewinn nach 1.1.2018 mit dem Freibetrag von 100k€ versehen.
Somit ist seit 1.1.2018 eine Gleichbehandlung gewährleistet.
Wie das mit den Jahren von 2009-2018 bei den Thesaurierern aussah weiß ich nicht.
Ich hatte ja tatsächlich 100k Kursgewinne, davon wurden im Rahmen der Vorabbesteuerung aber schon 10k besteuert. Und diese Steuer müsste ich eigentlich auch zurück bekommen.
Gäbe es die Vorabpauschale nicht, dann läge mein Kursgewinn bei 100k, durch die Vorabpauachale sinkt er aber auf 90k (da die Vorabpauachale quasi die Anschaffungskosten erhöht).
Da Ausschüttungen/Gewinne ab 2009 normal versteuert wurden, muss das auch für fiktive Ausschüttungen/Gewinne gelten.
Nur Kursgewinne ab 1.1.2018, bei Ausschüttern -tatsächliche, bei Thesaurierern -fiktive, fallen unter der 100k€ Freibetrag.