Gibts was bei Geldüberweisungen zwischen zwei eigenen Girokonten zu beachten

  • Hallo,

    ich habe vor, ein Girokonto bei der ING anzulegen, da ich dort schon mein Aktiendepot habe.

    Dazu möchte ich Geld vom jetzigen Girokonto bei einer anderen Bank dorthin übertragen. Ich habe dieses in den letzten Jahren kaum beachtet, weswegen dort jetzt einige 'zigtausend € liegen.

    Sollte ich bei diesem Geldübertrag von einem zum anderern Giro irgendetwas beachten? Z.B. was das Finanzamt betrifft?

    Es sind keine "illegalen" Gelder, ich könnte bei Bedarf, falls irgendeine Behörde fragt, alles anhand von Kontoauszügen belegen, aber ich möchte auch keine schlafenden Hunde wecken.

    Gibts da irgendwelche Maximalbeträge, die ich bei Überweiungen beachten sollte? Oder sollten Überweisungen evtl. auf mehrere (mit welchen Zeitabständen?) aufgesplittet werden?


    Danke

    Freundliche Grüße

  • Elena H.

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Man kann die Überweisung auch splitten. Also Beträge unter 10.000 € einzeln überweisen.

    Für mich wirkt dass aber erst Recht verdächtig. Lieber einmal sagen wir 50.000€ überweisen mit entsprechendem Verwendungszweck, als 5x9.999€ zu überweisen. Das wirkt ja gerade so, wie wenn man was verbergen will.

  • Sollte ich bei diesem Geldübertrag von einem zum anderern Giro irgendetwas beachten? Z.B. was das Finanzamt betrifft?

    Gibts da irgendwelche Maximalbeträge, die ich bei Überweiungen beachten sollte? Oder sollten Überweisungen evtl. auf mehrere (mit welchen Zeitabständen?) aufgesplittet werden.

    Sofern das Konto des Auftraggebers und das Konto des Empfängers auf den gleichen Namen lautet, sollte das kein Problem werden.
    Wenn du bei der ING ein neues Konto/Depot angelegt hast, dann wirst du auch gefragt, wie hoch dein Vermögen und dein Einkommen ist.

    Wenn anschließend auf dein neues Konto ein Geldeingang kommt, der nicht zu den gemachten Angaben passt, dann gibt es bestimmt Rückfragen.

    Das Aufsplitten von Beträgen ist meines Erachtens nicht sinnvoll und macht auch keinen Sinn.

  • schlimm, dass der rechtschaffene Bürger sich diesbezüglich überhaupt Gedanken machen muss, weil er unter Generalverdacht gestellt wird.

    Ich habe bei meiner Überweisung auf mein Konto bei Trade Republic Gehaltsnachweise vorlegen müssen. Damit waren sie dann zufrieden.

  • Wichtig ist auch, keinen all zu fantasievollen Klamauk in den Verwendungszweck zu schreiben. Scheinbar sind Banken wirklich verpflichtet sich auch noch so abwegigen Buchungstexten anzunehmen, wenn die verdächtig erscheinen könnten.


    Aber wie das in Zeiten von SEPA Echtzeitüberweisung von statten geht? Keine Ahnung.


    Allgemein ist das aber ziemlich abhängig von der Bank: bei den klassischen Direktbanken ist mir auch bei höheren Überweisungen nie ein Problem begegnet. Im Gegensatz dazu die Sparkasse: die wollten bei 8.600€ dass ich persönlich die Filiale aufsuche um die Buchung zu bestätigen….

  • schlimm, dass der rechtschaffene Bürger sich diesbezüglich überhaupt Gedanken machen muss, weil er unter Generalverdacht gestellt wird.

    Ich habe bei meiner Überweisung auf mein Konto bei Trade Republic Gehaltsnachweise vorlegen müssen. Damit waren sie dann zufrieden.

    Das heisst dann doch, dass die ihren Job ernst nehmen.


    Und wieso soll man sich da Gedanken machen müssen, wenn einer Nachfrage mit Gehaltsabrechnungen begegnet werden kann?


    Gedanken müsste man sich ja nur machen, wenn man im Fall der Fälle irgendwelche Nachweise fingieren müsste.

  • Wichtig ist auch, keinen all zu fantasievollen Klamauk in den Verwendungszweck zu schreiben. Scheinbar sind Banken wirklich verpflichtet sich auch noch so abwegigen Buchungstexten anzunehmen, wenn die verdächtig erscheinen könnten.


    Aber wie das in Zeiten von SEPA Echtzeitüberweisung von statten geht? Keine Ahnung.

    ... dann bleibt die Überweisung "hängen" - entweder sie wird von der Auftraggeberbank nicht als Echtzeitüberweisung ausgeführt bis die "Unklarheiten" beseitigt wurden oder bei der Empfängerbank wird der Betrag nicht gutgeschrieben, bis eine manuelle Prüfung stattgefunden hat.