Suche ETF Depot für 8 jährigen Sohn

  • WerAuchImmer Wichtig ist, dass du hier ja von dir ans Kind überträgst. Es ist also kein normaler Depotübertrag, wie man den kennt, sondern ein unentgeltlicher Übertrag mit Wechsel des Inhabers aufgrund Schenkung (heißt so). Nur dann bleiben die steuerlichen Anschaffungsdaten erhalten.


    Im Prinzip aber so unspektakulär wie eh und je: Du gibst deine Depot-Infos und die vom Kind an, dazu die Steuernummern. Und halt was du übertragen willst, also WKN und Anzahl (oder: alle). Kann man einfach mit mit paar Anteilen austesten. Übertragen wird nach FIFO immer der älteste Bestand.


    Ok kleine Einschränkung gibt es: übertragen lassen sich (wie immer) nur ganze Anteile. Also je nach Papier und Höhe des sparplans ggf. schauen, dass nicht zu viel Verschnitt übrig bleibt.

  • Nur so als allgemeiner Denkanstoß, aber eigentlich ist’s ziemlich egal ob der Sparplan bei den Kids im Depot läuft oder bei dir.

    Es ist rechtlich etwas grundlegend anderes. Was auf den Namen des Kindes läuft, gehört dem Kind und kann nicht mehr zurück aufs Elternkonto/-Depot geschoben werden, es kann auch nicht für Dinge benutzt werden, für die man als Eltern unterhaltspflichtig ist. Was auf dem Elterndepot angelegt wird, gehört weiterhin den Eltern. Es kann fürs Kind verwendet werden (auch für Dinge, für die man als Eltern unterhaltspflichtig ist), muss aber nicht.

  • Es ist rechtlich etwas grundlegend anderes. Was auf den Namen des Kindes läuft, gehört dem Kind und kann nicht mehr zurück aufs Elternkonto/-Depot geschoben werden, es kann auch nicht für Dinge benutzt werden, für die man als Eltern unterhaltspflichtig ist.

    Richtig ! Erträge des Vermögens können allerdings verwendet werden.

  • Eigentlich müsste auch ein Personalausweis zur Identifizierung ausreichen

    Einen personalausweis erhält man in DDeutschland üblicherweise erst mit erreichen des 16. Lebensjahres, man kann diesen auf Wunsch auch früher beantragen und bekommen, das Kind mit hierfür mit zum Amt mitgenommen werden. Üblicherweise wird daher bei minderjährigen eine Geburtsurkunde genommen weil unkomplizierter.

  • Es ist rechtlich etwas grundlegend anderes. Was auf den Namen des Kindes läuft, gehört dem Kind und kann nicht mehr zurück aufs Elternkonto/-Depot geschoben werden, es kann auch nicht für Dinge benutzt werden, für die man als Eltern unterhaltspflichtig ist. Was auf dem Elterndepot angelegt wird, gehört weiterhin den Eltern. Es kann fürs Kind verwendet werden (auch für Dinge, für die man als Eltern unterhaltspflichtig ist), muss aber nicht.

    Ja, natürlich, was dem Kind gehört, gehört dem Kind. Aber das war doch genau die Ausgangssituation: gesucht wird ein JuniorDepot (=im Namen des Kindes) zur Anlage in ETF. Daraufhin hatte Bowdenzug gleich eine ganze Armada von Depots genannt:

    DKB, ING-DiBa, Commerzbank, 1822direkt, domdirekt, S Broker, Deutsche Bank, Consors, flatex, HypoVereinsbank, Targobank, FNZ, finvesto, ...

    Doch nicht alle davon bieten den gewünschten ETF sparplan zu hier allgemein gesuchten Konditionen (=kostenlos).


    Sind diese somit ungeeignet? Ich sage nein, sie können geeignet sein, es spielt keine rolle: auch ohne passenden Sparplan ist jedes der Depots prinzipiell geeignet, denn du kannst anstatt einen Sparplan im Kinder Depot einzurichten, auch einfach deinen bestehenden „Eltern-Depot“-Sparplan nehmen und übertragen. Das kann sogar Vorteile bei der Steuerlast verglichen mit Sparplan bieten.


    Gehört das danach dem Kind? Ja! Natürlich. Nichts anderes war gewünscht, und ich finde: das ist auch gut so. Hättest du (=Ausgangssituation Fragestellung) direkt einen Kinder-Depot Sparplan eingerichtet, wäre das Ergebnis kein anderes. Kapitalanlage gehört damit dem Kind, und nur dem Kind.


    Würde ich ganz konkret nun jedes dieser Depots empfehlen? Nö, natürlich nicht. ING aktuell Bank der Wahl. Aber wo ein Wille da ein Weg. :thumbup:


    Und na klar, es gibt auch viele gute Gründe, es stattdessen so zu handhaben wie du implizierst, einfach als Eltern ins eigene Depot zu sparen und später mal zu schenken. Aber die Fragestellung war hier anders gelagert.

  • Danke euch!!!

    Werde das dann die Tage angehen.

    Da steht was von das man zur Eröffnung die Originale Geburtsurkunde per Post einreichen muss…ist das korrekt?

    Merkwürdig, letztes Jahr stand bei uns in den BeantragungSunterlagen explizit drin, dass man NICHT die Originale schicken soll, weil man sie nicht zurückbekommt

  • Merkwürdig, letztes Jahr stand bei uns in den Beantragungsunterlagen explizit drin, dass man NICHT die Originale schicken soll, weil man sie nicht zurückbekommt

    Geburtsurkunden sind diesbezüglich etwas Spezielles. Jede Ausfertigung einer Geburtsurkunde ist ein Original. Geht eine solche verloren, ruft man beim passenden Standesamt an und bekommt ein neues Original.


    Bei den meisten anderen Originalen ist das anders, von denen gibt es nur ein Stück. Wenn das weg ist, ist es weg.