Nimmst du dir mal deinen Steuerbescheid und da steht über die Altersvorsorgezulage hinausgehende Steuerermäßigung (§10a Abs.4 EStG) . Die Zulagen werden von der Steuerermäßigung abgezogen.
Die Kinderzulagen bezogen sich auf den Riestervertrag meiner Schwester die nur minimal einbezahlt hat um die Kinderzulagen abzugreifen. Völlig andere Vorraussetzungen wie bei dir.
Okay, dann ist mir das klar. Dachte, du beziehst dich mit deinem kompletten Post auf den Vertrag deiner Schwester.
Der Inhalt des ersten Absatzes deines hier von mir zitierten Beitrags ist mir bekannt.