Riester DWS TopRenteDynamik kurz vor Auszahlphase - welche Variante dafür wählen?

  • Nimmst du dir mal deinen Steuerbescheid und da steht über die Altersvorsorgezulage hinausgehende Steuerermäßigung (§10a Abs.4 EStG) . Die Zulagen werden von der Steuerermäßigung abgezogen.

    Die Kinderzulagen bezogen sich auf den Riestervertrag meiner Schwester die nur minimal einbezahlt hat um die Kinderzulagen abzugreifen. Völlig andere Vorraussetzungen wie bei dir.

    Okay, dann ist mir das klar. Dachte, du beziehst dich mit deinem kompletten Post auf den Vertrag deiner Schwester.

    Der Inhalt des ersten Absatzes deines hier von mir zitierten Beitrags ist mir bekannt.

  • Saarlaender da du den zweiten Teil meines Beitrags oben, wie du anmerkst, bisher nicht so richtig verstanden hast, schreibe ich dir hier nachträglich einmal rein, was im Schreiben der DWS dazu steht, ich zitiere:

    „Wichtiger Hinweis! Wenn Sie zum Ende der Ansparphase die Option TEILENTNAHME AUS UNGEFÖRDERTEM KAPITAL wählen, dann kann es passieren, dass Sie auch Eigenbeiträge entnehmen, auf die noch keine Zulagen gezahlt wurden. In diesem Fall erhalten Sie für dieses im Moment der Entnahme noch ungeförderte Kapital keine staatliche Zulage bzw. Sonderausgabenabzug mehr. Offene Zulagenmeldungen werden storniert. Bitte bedenken Sie das bei Ihrer Entscheidung und entnehmen Sie ggf. weniger Kapital.“ Zitatende.

  • Du bekommst die 30% und die ungeförderten Einzahlungen brutto ausgezahlt. Die werden erst mit der folgenden Steuererklärung versteuert. Dann hast du alles cash und kannst es in die DRV einzahlen. Und dann im Folgejahr wird dann (zusammen)gerechnet (quasi: RiesterEntnahme-Rentennachzahlung = Null 8) ).

    So hatte ich es gemacht.

    Fred_ Danke, das war mir bisher nicht bekannt, dass hier tatsächlich brutto ausgezahlt wird und dann auch noch beides. Wie wurden denn die beiden Entnahmen im Anschluss nachversteuert?

    Nach meinem bisherigen Verständnis müsste es doch so sein, dass bei der Entnahme von bis zu 100% der ungeförderten Zahlungen nur die Hälfte des Unterschiedsbetrages zwischen den betreffenden, eingezahlten Beiträgen und den diesbezüglichen, ausgezahlten Leistungen mit dem persönlichen Steuersatz, der für das Jahr der Auszahlung vom Finanzamt im Folgejahr ermittelt wird, zu versteuern sein. Ist das richtig?

    Was mir auch noch unklar ist, ob die darüber hinaus bis zu 30% entnehmbaren Mittel des gebildeten Kapitals zum Beginn der Auszahlungsphase vom Finanzamt im Rahmen des anschließenden Steuerbescheides mit der Fünftelregelung versteuert wird. Kannst du dazu etwas sagen?

  • Das ganze ist schon wieder ein paar Jahre her,ich habe mal wie folgt zusammengefasst:

    Zu den 30% des geförderten Volumens:

    Auszahlungen aus gefördertem Altersvorsorgevermögen sind vollständig als „Sonstige Einkünfte“ mit dem persönlichen Einkommensteuersatz zu versteuern und im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung anzugeben.

    Zu dem ungeförderten Volumen:

    Bei Auszahlungen aus nicht geförderten Beiträgen sind bis zur Vollendung des 85. Lebensjahrs lediglich die Erträge zu versteuern (Differenzbesteuerung).

    Wenn die Auszahlung nach dem 60. Lebensjahr für Vertragsabschlüsse vor 2012 und nach Ablauf von zwölf Jahren seit Vertragsbeginn erfolgt, ist nur die Hälfte dieser Erträge zu versteuern (hälftige Differenzbesteuerung). Der so ermittelte (steuerpflichtige) Betrag ist mit dem persönlichen Steuersatz als „Sonstige Einkünfte“ des Einkommens zu versteuern.

    So lief es bei mir auch ab.

    Die 1/5tel Regelung kenne ich nur von Abfindungen.

  • Vielen Dank Fred_ !

    Wurden die beiden Entnahmen hinsichtlich Sozialversicherung (KV/PV) irgendwie verbeitragt?

    Und wie sieht es mit der Verbeitragung der anschließenden monatlichen Rente aus?

    Noch eine Frage zum Alter bei Entnahme aus dem nicht geförderten Vermögen: Ich werde Mitte April d.J. 60 Jahre. Die Auszahlungsphase soll dann am 1.5. beginnen, schreibt die DWS. Allerdings muss diese Entnahme im Gegensatz zu den bis zu 30% schon vor der Auszahlungsphase erfolgen. Hinsichtlich der natürlich von mir gewünschten, nur hälftigen Differenzbesteuerung ist es aber wichtig, dass der 60. Geburtstag vor der Entnahme liegt, damit das auch so klappt mit der geringeren Steuer. Also erst Geburtstag, dann Entnahme von bis zu 100% des ungeförderten Vermögens und erst dann Beginn der eigentlichen Auszahlphase mit einmalig bis zu 30% des geförderten Vermögens am Anfang und anschließender, monatlicher Verrentung vom Rest. Hast du damit Erfahrung, ob darauf seitens der DWS zwingend geachtet wird oder spielte das bei dir keine Rolle, weil du zu dem Zeitpunkt ohnehin schon älter als 60 warst?

  • Und wie sieht es mit der Verbeitragung der anschließenden monatlichen Rente aus?

    Da mein Riester im Coronatief auf Rentenfonds umgestellt wurde, und sonst auch sehr uneffektiv (aber gesetzeskonform sicher X( ) verwaltet wurde, war ich zur Rente soweit, dass die UnionInvest noch Gelder wegen der Garantie nachschießen musste.

    Nach Abzug der 30% und des ungeförderten Kapitals blieb nur noch eine Rente von 78,72€ übrig. Das ist Verbeitragungsfrei.

    (Bin in der KVdR, war zuvor also immer pflichtversichert und die verbeitragungsfreie Grenze liegt dann bei 187,25 EUR im Monat.)

  • Schreibe doch der DWS und frage dort mit den konkreten Daten an. Die UnionInvest hat mir damals ausführlich geantwortet. Am Telefon war das immer etwas kurz gehalten aber per mail kam alles sauber und konkret rüber.

    Im "schlimmsten Fall" könntest du ja den Rentenstart noch etwas verschieben.

  • Die Riester-Auszahlung gestaltet sich doch komplizierter als beim Abschluss dieser Verträge gedacht. Und bei immer mehr baldigen Rentnern wird der Vertrag fällig. Ich würde mich freuen, wenn Saidi mal ein Video speziell zum Thema Auszahlung (Vorbereitung, steuerliche Aspekte) machen könnte.

  • Maßgebend ist m.E. für die Rückzahlung dann nur die ersparte Steuer, die einem das Finanzamt Jahr für Jahr mit dem Steuerbescheid mitteilt.

    Das habe ich unsauber ausgedrückt!

    Wenn die Steuerersparnis in einem Jahr höher ist als die Zulage, wird in dem Steuerbescheid für das Jahr, der ja erst im Laufe des Folgejahres ergeht, die Zulage, die (wohl immer) am 16.05. des Folgegejahres dem Vertrag gutgeschrieben wird, direkt wieder von der (gesamten) Steuerersparnis abgezogen.

    Man muß also bei der Berechnung der Rückzahlung zu der Summe der "über die Altersvorsorgezulage hinausgehende Steuerermäßigung" der Riesterjahre die in dem letzten Kontoauszug der Bank aufgeführte "Summe der insgesamt gutgeschriebenen Zulagen bis zum ........." hinzuzählen.

    Abgezogen wird bei Sparverträgen auch noch eine "Auflösungsbearbeitungsgebühr von 150 €."
    Wenn man dann weniger als die in dem letzten Kontoauszug genannte "Summe der geleisteten Altersvorsorgebeiträge bis zum ....." herausbekommt, liegt das daran, dass man die (zurückzuzahlende) jährliche Steuerersparnis entweder jährlich als Einzahlung in den Vertrag gesteckt oder anderweitig 'verlebt' hat.

    Der Vorteil einer hohen Zulage (bei Kindern) ist, dass man im Zahlungsjahr erst mal weniger einzahlen muss und trotzdem die Steuerersparnis aus der Summe der geringen Einzahlung und der hohen Zulage errechnet wird.

    Als Beispiel die Zahlen (abgerundet (2011 - 2024)) aus dem 14jährigen Vertrag meiner Tochter (53), 1Kind (15):

    24.000 Stand des Altersvermögens Ende 2024
    17.800 Summe der geleisteten Altersvorsorgebeiträge
    (-)5.400 Summe der insgesamt gutgeschriebenen Zulagen
    (-)2.400 Summe der über die Altersvorsorgezulage hinausgehende Steuerermäßigung
    1.300 Zinsen - in 24.000 enthalten und bei Kündigung sofort zu versteuern
    (-) 150 Kündigungsgebühr
    --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
    16.050 erwartete Auszahlung

    Ich neige dazu, zur Kündigung des Sparvertrages (Sparkasse Paderborn-Detmold-Höxter) zu raten und das Geld in einem oder zwei ETfs anzulegen oder für ein (notwendiges) Auto auszugeben, statt einen Kredit aufzunehmen. Mit den ersparten Kreditraten sollte dann ein ETF-Sparplan bedient werden (für das nächste Auto ?)

    berghaus 02.03.25

  • Zulagen 2.871€

    Also eher wenig, mit den Steuervorteilen max. 10K. Bedenke, dass über 25 % deines Vermögens in die Verrentung gehen und statistisch futsch sind (ein heute 60jähriger z. B. wird ca. 82 Jahre alt). Mache mind. Variante 4. Ich würde kündigen. Die Steuerlast wäre geringer, wie der Verrentungsbetrag. Gebe das Geld lieber jetzt dem Finanzamt wie später der Versicherung und du hast ca. 50k sofort und kannst damit machen was du willst. Der Verrentungsbetrag kann grundsätzlich auch nicht vererbt werden.

  • Also eher wenig, mit den Steuervorteilen max. 10K. Bedenke, dass über 25 % deines Vermögens in die Verrentung gehen und statistisch futsch sind (ein heute 60jähriger z. B. wird ca. 82 Jahre alt). Mache mind. Variante 4. Ich würde kündigen. Die Steuerlast wäre geringer, wie der Verrentungsbetrag. Gebe das Geld lieber jetzt dem Finanzamt wie später der Versicherung und du hast ca. 50k sofort und kannst damit machen was du willst. Der Verrentungsbetrag kann grundsätzlich auch nicht vererbt werden.

    Nachdem ich die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen am 26.2. abends per Kontaktformular um eine Auskunft über die in meinem Riestervertrag vorhandenen Zulagen und Steuerermäßigungen gebeten habe, war der Brief mit einer klaren, tabellarischen Übersicht inklusive aller Zahlen bis einschließlich 2023 und Stand 2.3.2025 in meinem Briefkasten. Das hat sehr gut geklappt und kann ich so jedem empfehlen!

    Nun zu den Fakten: In Summe habe ich demnach bislang Förderung i.H.v. 8.123,74€ im Vertrag.

    Jetzt muss ich entscheiden, was ich mit dem Vertrag mache, denn die Auszahlphase steht kurz bevor und könnte ab Mai beginnen. Muss daher der DWS auch bis Ende März antworten. Im Moment neige ich zur Variante 4, die ich in meinem Eingangspost beschrieben habe. Darin und im weiteren Verlauf dieses Threads sind bereits viele Daten, Zahlen und Fakten genannt.

    Mit einer Kündigung des Vertrages tue ich mich momentan noch schwer, weil dann zusätzlich auch der Zugewinn im Vertrag über die Förderung hinaus dem persönlichen Steuersatz unterliegen würde und einiges an Steuerabzug zur Folge hätte, auch wenn sich der Steuersatz derzeit wohl im unteren bis dann allerdings - inklusive der zu versteuernden Erträge aus diesem Riestervertrag bei möglicherweise Kündigung - mittleren Bereich befindet.

    Wie ist nun eure Einschätzung zu dem Ganzen bei Betrachtung aller vorliegenden Faktoren?

  • Wie ist nun eure Einschätzung zu dem Ganzen bei Betrachtung aller vorliegenden Faktoren?

    Ich würde in jedem Fall jetzt so viel entnehmen wie möglich oder sogar vollständig förderschädlich kündigen. Der Riester Auszahlplan inkl. der Leibrente ab 85 ist eine lebenslang garantierte Zahlung. Das dürfte nur dann lukrativ sein wenn du davon ausgehst sehr alt zu werden. Allerdings ist die Unbekannte in diesem Vergleich die m.E. noch hinzu kommende Rendite des Geldmarktfonds in der Auszahlphase von 60-85. Wenn du hingegen förderschädlich kündigst hast du nach Abzug aller erhaltenen Zulagen und Steuern ein Kapital zur Verfügung mit dem du tun kannst was du willst. Bspw. kannst du dir daraus einen Entnahmeplan bauen. Oder es verschenken, vererben oder ein paar Kreuzfahrten machen. Bei einer durchschnittlichen oder gar noch kürzeren Lebenserwartung dürfte die Kündigung die bessere Wahl sein.