Hallo,
sehr gutes Forum, viele Informationen - klasse. Da ich vereinzelt aber widersprüchliche Aussagen gefunden haben, fehlt mir noch immer eine eindeutige Antwort auf folgende Fragen:
1. Reicht es, per Arbeitsvertrag zeitlich auf 12 Monate befristet Teilzeit zu arbeiten und so unter die JAEG zu fallen, um wasserdicht in der GKV zu sein und zu bleiben? Oder ist die zeitliche Befristung angreifbar?
2. Auf Seite 3 wurde ja die Rückkehr in die GKV per obligatorischer Anschlussversicherung geschildert. Nehmen wir an, dass der Arbeitsvertrag auf Teilzeit reduziert wird mit der Option für den AG, dass er wieder Vollzeit arbeiten kann, wann er will. Gesagt, getan: Der AG wechselt mit Beginn der TZ in die GKV, kündigt die PKV, landet in der GKV... und geht fünf Monate später wieder auf Vollzeit (und ist damit keine 12 Monate unter der JAEG geblieben). Müsste dann die GKV dem Gesetz nach nicht eigentlich "bestehen bleiben"? Und: Kann/Sollte man sowas verlässlich vorab mit der GKV abklären?

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 ) * In unserem Fall jedenfalls haben wir eine Ehe kurz vor Antragstellung schließen lassen, dies hat die GKV akzeptiert.
  In unserem Fall jedenfalls haben wir eine Ehe kurz vor Antragstellung schließen lassen, dies hat die GKV akzeptiert.




 ) zu tun bitte? Der AG hat die Pflicht seinen Zuschuss zur PKV zu bezahlen. Die Frage ist nur wieviel Zuschuss er zahlen muss. Vereinfacht gerechnet sind es 7,3% des Bruttos. Wenn Sie also in Teilzeit 1.000 € verdienen gibt es 73 €, maximal jedoch die Hälfte der tatsächlichen PKV Kosten. Deshalb müssen Sie ja immer Ihren Beitrag dem Arbeitgeber vorlegen, damit der Zuschuss richtig berechnet werden kann...
 ) zu tun bitte? Der AG hat die Pflicht seinen Zuschuss zur PKV zu bezahlen. Die Frage ist nur wieviel Zuschuss er zahlen muss. Vereinfacht gerechnet sind es 7,3% des Bruttos. Wenn Sie also in Teilzeit 1.000 € verdienen gibt es 73 €, maximal jedoch die Hälfte der tatsächlichen PKV Kosten. Deshalb müssen Sie ja immer Ihren Beitrag dem Arbeitgeber vorlegen, damit der Zuschuss richtig berechnet werden kann...