Depot kündigen

  • Guten Tag,

    meine Frau soll im Auftrag ihrer Mutter ein Wertpapierdepot bei der Union Invest auflösen und den Gegenwert auf das Konto ihrer Mutter überweisen lassen. Dazu bedarf es nach meiner Meinung nach ausschließlich eine rechtsverbindliche Erklärung (Vollmacht liegt vor) . Die BB Bank in Wiesbaden (als Vertriebspartner der Union Invest) besteht auf einem mindestens 45minütigen Beratungstermin, in dem ein umfangreicher Fragenkatalog beantwortet werden soll. Aus meiner Sicht ist ein solches Gespräch doch überflüssig; es soll m. E. nur der Bestanderhaltung dienen. Welche Informationen liegen Ihnen hierzu grundsätzlich vor? Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

    MfG Matthias Brandmayer

  • Meine Frau soll im Auftrag ihrer Mutter ein Wertpapierdepot bei der Union Invest auflösen und den Gegenwert auf das Konto ihrer Mutter überweisen lassen. Dazu bedarf es nach meiner Meinung nach ausschließlich einer rechtsverbindlichen Erklärung (Vollmacht liegt vor)

    So ist es. Eine Kündigung ist eine einseitige, nicht zustimmungsbedürftige Willensäußerung.

    Die BB Bank in Wiesbaden (als Vertriebspartner der Union Invest) besteht auf einem mindestens 45minütigen Beratungstermin, in dem ein umfangreicher Fragenkatalog beantwortet werden soll. Aus meiner Sicht ist ein solches Gespräch doch überflüssig; es soll m. E. nur der Bestanderhaltung dienen.

    Ich sehe das wie Du. Der Finanzverkäufer sieht offensichtlich seine Felle schwimmen und will den Fisch nicht vom Haken lassen. Frage halt, ob die Bank Zicken macht, wenn sie eine schriftliche Weisung bekommt.


    PS: Etwas Trickreiches hat Deine Schwiegermutter nicht im Depot, etwa einen offenen Immobilienfonds?

  • Ich würde in diesem Fall die Rechtsberatung der Verbraucherzentrale in Anspruch nehmen, Die helfen gerne wenn Unternehmen (Banken) sich blöd dranstellen.

    Darüber hinaus ist die Unterstützung der Verbraucherzentrale kostenlos und wenn so ein Schreiben dem Finanzberater ins Haus flattert, knicken die meisstens ganz schnell ein.

  • Achim hat es schon genau richtig auf den Punkt gebracht.


    Das ganze einfach kündigen und fertig.

    Im Kündigungsschreiben kann man dann noch freundlich formulieren, dass man sich weitere Kontaktaufnahmen berbittet.


    Eine Verbraucherzentrale braucht man dazu nicht, braucht man dazu nicht, kann jedoch das sonderbare Verhalten der Bank denen zur Kenntnis geben.


    Vermutlich wird sich das Ganze dann als Missverständnis herausstellen.

  • Sehe das wie die Vorredner/Schreiber das sowas bei einer Kündigung nicht nötig ist.

    Das hatte bei uns damals die KSK auch gewollt als wir einen mittleren 5stelligen Betrag per Kündigung ausgezahlt haben wollten.


    Aber zu so einem Termin ist es dann nie gekommen 😂

  • Gibt es da kein Onlinebanking? Kann man die betreffenden Fonds nicht einfach alle selbst verkaufen, den Erlös auf ein externes Referenzkonto überweisen und dann nur noch das "leere" Depot kündigen?


    Ansonsten: Kündigung hinschicken, schriftlich, mit der Aufforderung, entsprechende Beträge auf ein genanntes Konto zu überweisen. Das ganze so verschicken, dass man einen Zugangsnachweis bekommt (z.B. per Einschreiben).


    Mir ist auch nicht ganz klar, weshalb Deine Mutter Dich dafür bevollmächtigen muss. Sie kann das Kündigungsschreiben doch einfach selbst unterschreiben?

  • Das sehe ich prinzipiell ebenso, jedoch sind manchmal die Umstände der Menschen die sich mit den Unternehmen herumschlagen müssen vielleicht emotional eh schon in einer Ausnahmesituation, so dass ein gewisser Beistand stabilisierend wirken kann. Man sollte möglichst die Situation im Ganzen betrachten - einzig die Faktenklage ist nicht immer Aussagekräftig.

  • Die Vollmachten bei den Banken sind nicht immer das was sie versprechen. Ich wollte für meine Mutter ein Tagesgeldkonto eröffnen, das ist mir aber verweigert worden. Meine Mutter sollte dazu persönlich vorbeikommen.

    Daraufhin habe ich das Girokonto auf online umstellen lassen und habe dann selber ein Tagesgeldkonto eröffnet.

  • Die Vollmachten bei den Banken sind nicht immer das, was sie versprechen. Ich wollte für meine Mutter ein Tagesgeldkonto eröffnen, das ist mir aber verweigert worden. Meine Mutter sollte dazu persönlich vorbeikommen.


    Daraufhin habe ich das Girokonto auf online umstellen lassen und habe dann selber ein Tagesgeldkonto eröffnet.

    Das Motiv dürfte das gleiche gewesen sein. Wer ein Tagesgeldkonto eröffnen will, hat offensichtlich Anlagebedarf, also läßt der Bankbeamte den potentiellen Anleger vorreiten.

  • Die Vollmachten bei den Banken sind nicht immer das was sie versprechen. Ich wollte für meine Mutter ein Tagesgeldkonto eröffnen, das ist mir aber verweigert worden. Meine Mutter sollte dazu persönlich vorbeikommen.

    Daraufhin habe ich das Girokonto auf online umstellen lassen und habe dann selber ein Tagesgeldkonto eröffnet.

    Zunächst einmal muss geklärt werden, was für eine Vollmacht das ist.


    Geht es um eine Kontovollmacht auf einem Konto, dann kann man damit keine Konten für den Kontoinhaber anlegen - ebenfalls kann man damit das betreffende Konto nicht schließen. Das kann ausschließlich der Kontoinhaber machen.


    Wenn das Konto auf ein onlineKonto umgestellt wurde und die Mutter ist die Teilnehmerin am onlineBanking, dann kann man auf diesem Weg ein Tagesgeldkonto anlegen. Das hat ja dann die Kontoinhaberin "selbst" veranlasst


    Handelt es sich um eine Vorsorgevollmacht, die bei der Bank zwischen Mutter und dir gemacht wurde, dann sollten auch weitere Kontoanlagen möglich sein.

  • Die Nachfrage von Achim Weiss zu möglichen Offenen Immo.fonds ist durchaus angebracht. Ich war erstaunt, wie viele Seiten Papieranträge zur Auflösung zweier Deka-Immofonds bei meinen Schwiegereltern nötig waren (Teilanteile mit Auflösung zu verschiedenen Terminen).

    Allerdings sollten die Formalitäten von der Bank entsprechend vorbereitet und per Post zugestellt werden können.

  • Handelt es sich um eine Vorsorgevollmacht, die bei der Bank zwischen Mutter und dir gemacht wurde, dann sollten auch weitere Kontoanlagen möglich sein.

    Es geht um Kontovollmacht bis über den Tod hinaus. Hier geht es um die Postbank.

    Bei der Sparkasse kann ich nicht einmal ein Überweisungslimit ändern, weil ich dafür eine eigene Girocard gebrauche.

  • Es geht um Kontovollmacht bis über den Tod hinaus. Hier geht es um die Postbank.

    Bei der Sparkasse kann ich nicht einmal ein Überweisungslimit ändern, weil ich dafür eine eigene Girocard gebrauche.

    Mit einer Kontovollmacht kannst du lediglich über genau das Konto verfügen, für das die Vollmacht gilt, z.B. Überweisungen erledigen, Bargeld holen, nicht mehr und nicht weniger.... Diese Art der Vollmacht gilt immer nur für das bestimmte Konto, damit hast du kein Recht, über andere Konten zu verfügen.

    Bei der Sparkasse kannst du das Überweisungslimit mit einer Kontovollmacht nur ändern, wenn du höchstpersönlich zu deiner Sparkasse an den Serviceschalter gehst.
    Im onlineBanking benötigst du tatsächlich eine eigene Girocard. Ob du diese selbstständig bestellen kannst, oder ob das dein Vollmachtgeber (Mutter oder wer auch immer....) für dich tun muss, hängt von der Sparkasse ab, wie diese Vollmacht ausgestaltet ist.