ETF Sparplan

  • Hallo,

    seit Monaten versuche ich in das Thema ETF Fondsparen einzusteigen, schaue YT Videos, insta, lese in Foren, ... trotzdem bin ich unsicher und freue mich über hilfreiche Tipps von Euch.

    Zu mir:

    Ich, 53, lebe unverheiratet in einer Beziehung mit 2 Kindern (11 und 14 J.).

    Nach Ausbildung und Studium arbeitete ich 12 Jahre lang fest, machte mich vor 12 Jahren selbstständig. Meine gesetzliche Rente kommt auf 1/3 meines Partners raus, obwohl wir zeitgleich anfingen zu arbeiten (er arbeitete aber die letzten 12 Jahre weiter fest, während ich mich vorwiegend um die Kinder kümmerte, wofür ich mich selbst entschied!).

    Erziehungsgeld für die Kinder habe ich bereits bei der Rentenversicherung auf mich schreiben lassen, aber ich möchte jetzt gerne für meine Rente vorsorgen.

    Ich studiere zur Zt. (dual) in einem Bereich, der mir einen festen Job in ca. 3 Jahren sichert. Das gesparte Geld dafür liegt auf einem TG-Konto.

    Ich habe eine BU und zahle bereits seit Jahren in eine Direktversicherung und Riester ein (aber nicht viel).

    Meine Vorstellung wäre es 100-200€ mtl. in ETF zu sparen.

    In ein paar Jahren erbe ich eine 5stellige Summe.


    Meine konkreten Fragen an Euch:

    - habt Ihr grundsätzliche Tipps bzgl. Sparplan?

    - welche ETFs empfiehlt ihr mir?

    - wäre ein Sparplan für die Kinder ebenfalls sinnvoll?


    Herzlichen Dank!

  • Elena H.

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Seit Monaten versuche ich in das Thema ETF Fondsparen einzusteigen, schaue YT Videos, insta, lese in Foren, ... trotzdem bin ich unsicher und freue mich über hilfreiche Tipps von Euch.

    Wie wäre es mit einem guten Buch? Etwa diesem hier:

    Hartmut Walz - Ihre Finanzen fest im Griff: Vermögen aufbauen, statt Geld verschenken.

    Ich, 53, lebe unverheiratet in einer Beziehung mit 2 Kindern (11 und 14 J.).

    Mit Blick auf Steuer und Rente wäre ein Trauschein möglicherweise ein Wertpapier.

    Nach Ausbildung und Studium arbeitete ich 12 Jahre lang fest, machte mich vor 12 Jahren selbstständig. Meine gesetzliche Rente kommt auf 1/3 meines Partners raus, obwohl wir zeitgleich anfingen zu arbeiten (er arbeitete aber die letzten 12 Jahre weiter fest, während ich mich vorwiegend um die Kinder kümmerte, wofür ich mich selbst entschied!).


    Erziehungsgeld für die Kinder habe ich bereits bei der Rentenversicherung auf mich schreiben lassen, aber ich möchte jetzt gerne für meine Rente vorsorgen.


    Ich studiere zur Zt. (dual) in einem Bereich, der mir einen festen Job in ca. 3 Jahren sichert. Das gesparte Geld dafür liegt auf einem TG-Konto.

    Rechenexempel. "Duales Studium" heißt eigentlich: halbe Zeit studieren, halbe Zeit arbeiten, kontinuierlich kleines Geld verdienen. Gegenüber dem Zustand "nicht arbeiten" sollte das kleine Gehalt mehr sein.


    Mußt Du für die Ausbildung Geld dazulegen?

    Ich habe eine BU und zahle bereits seit Jahren in eine Direktversicherung und Riester ein (aber nicht viel).

    Muß man prüfen. Direktversicherungen lohnen sich meistens nicht, der Riestervertrag könnte sich über die Kinderzulagen rentieren. Oft rentiert er sich aber trotzdem nicht.

    Finanzplanung muß immer ganzheitlich sein. Gerade dann, wenn eher weniger Geld da ist, sollte man meines Erachtens nicht zu hoch in Aktien gehen. Barreserve vorhanden? Wenn nein, aufbauen.


    Wenn es denn Aktien-ETFs sein sollen, nimmt man zweckmäßig einen breiten Aktien-ETF aus der Empfehlungsliste von Finanztip.


    Kinder-Sparpläne sind sehr in Mode. Ich halte nichts davon, gerade dann, wenn die Eltern eher knapp dran sind.

  • Achim hat ja schon einige Tipps abgegeben.

    Mein Tipp wäre zu prüfen ob du und dein Partner vielleicht Wohneigentum erwerben wollt.

    Da wäre ein Wohnriester u.U. nützlich. Eigener Wohnraum ist auch Rente, da man sich den Mietzins (er)spart. Ansonsten wenn noch Kredite laufen, diese zuerst bedienen (ggf. Sondertilgung), das ist allemal günstiger als neben Krediten Kapital aufzubauen.

    "Mut steht am Anfang des Handelns, Glück am Ende."
    Demokrit

  • Eigener Wohnraum ist auch Rente, da man sich den Mietzins (er)spart.

    Um Himmels willen - bloss nicht!


    Wir wissen nicht viel über die TE, aber das Wenige klingt auch nach wenig €.

    Der höchste erwähnte Betrag war eine Erbschaft <100k.


    Ein selbstgenutztes Haus ist sehr schön, wenn es abbezahlt ist.

    Und selbst dann kostet es Unterhalt.

    Und abbeissen kannst du nichts vom Haus.


    Soll heissen, auch als Immobilienselbernutzer brauchst du einen ordentlichen verfügbaren Geldbetrag für deine Altersphase. Und die TE hat nur noch 10-15 Jahre, dies anzusparen. Wie da noch ein Haus reinpassen soll, kann ich nicht erkennen, da müssten andere Summen verfügbar sein.



    Mit Blick auf Steuer und Rente wäre ein Trauschein möglicherweise ein Wertpapier.

    100% Zustimmung - hülfe dann auch im Falle der Erbschaft.

    Oder wenn dir was passiert (will ja keiner!), dann könnte dein Partner die Sorgerechte der adoptierten Kindern übernehmen.

  • Mit Blick auf Steuer und Rente wäre ein Trauschein möglicherweise ein Wertpapier.

    100% Zustimmung - hülfe dann auch im Falle der Erbschaft.

    Oder wenn dir was passiert (will ja keiner!), dann könnte dein Partner die Sorgerechte der adoptierten Kindern übernehmen.

    Über den Status der Kinder schreibt Riva nichts. Das könnten auch gemeinsame Kinder sein. Wenn das der Fall ist, leben die beiden schon lang zusammen. Gerade in diesem Fall würde ich auf den Splittingvorteil nicht verzichten (und etliche andere Dinge, die an einer Ehe hängen), etwa der Anspruch auf eine Witwenrente gerade dann, wenn die eigene Rente klein ist. Bei der gesetzlichen Rente kostet die Hinterbliebenenrente ja nichts.


    Muß aber jeder selber wissen.

  • Hallo.


    Bist Du aktuell überhaupt unmittelbar zulagenberechtigt? (Vielleicht habe ich ein Detail überlesen.)

  • Mach doch mal einen Termin beim Rentenberater der ges. Rentenversicherung und lass dir einen Rentenverlauf erstellen. Dann solltest du darüber nachdenken, ob du ggf. Rentenpunkte nachkaufen möchtest, denn die rentieren (geiles Wortspiel) sich durchaus, weil du ja mutmaßlich mit 67 - also in 14 Jahren Rente beziehen wirst.

    Das muss alles einfach sauber durchgerechnet werden. Eine einfache Antwort wie "mach dies, tue jenes" gibt es in deiner Situation nicht. Und ob eine Erbschaft in 8-12 Jahren soviel Rendite erwirtschaftet, als dass es dann für rd. 32 Jahre Rentenbezug reichen wird - keine Ahnung!

    Mein Tipp: lass dich von unabhängigen Leuten beraten, rechne alles durch und dann hast du zumindest einen Überblick über deine Optionen.

    "Mut steht am Anfang des Handelns, Glück am Ende."
    Demokrit

  • Mach doch mal einen Termin beim Rentenberater der ges. Rentenversicherung und lass dir einen Rentenverlauf erstellen. Dann solltest du darüber nachdenken, ob du ggf. Rentenpunkte nachkaufen möchtest, denn die rentieren (geiles Wortspiel) sich durchaus, weil du ja mutmaßlich mit 67 - also in 14 Jahren Rente beziehen wirst.

    Das muss alles einfach sauber durchgerechnet werden. Eine einfache Antwort wie "mach dies, tue jenes" gibt es in deiner Situation nicht. Und ob eine Erbschaft in 8-12 Jahren soviel Rendite erwirtschaftet, als dass es dann für rd. 32 Jahre Rentenbezug reichen wird - keine Ahnung!

    Mein Tipp: lass dich von unabhängigen Leuten beraten, rechne alles durch und dann hast du zumindest einen Überblick über deine Optionen.

    Rentenberater sind Rechtsdienstleister, die man bezahlen muss, damit sie für einen tätig werden. Die Berater der Rentenversicherung hat man bereits bezahlt. ;)

  • Meine gesetzliche Rente kommt auf 1/3 meines Partners raus, obwohl wir zeitgleich anfingen zu arbeiten (er arbeitete aber die letzten 12 Jahre weiter fest, während ich mich vorwiegend um die Kinder kümmerte, wofür ich mich selbst entschied!).

    Hier würde für mich das Thema Einzahlung deines Partners in deinen ETF anfangen. Egal ob freiwillig oder nicht: Carearbeit ist Arbeit und hat deinem Partner ermöglicht mehr Vorzusorgen. Im Finanzreisepodcast von finanztip gibt's dazu ne Episode.

  • Rentenberater sind Rechtsdienstleister, die man bezahlen muss, damit sie für einen tätig werden. Die Berater der Rentenversicherung hat man bereits bezahlt.

    Mir vollkommen egal wie du das definierst! Wichtig ist dass der (die) TE verstanden hat, worauf ich hinaus wollte!

    "Mut steht am Anfang des Handelns, Glück am Ende."
    Demokrit

  • Mach doch mal einen Termin beim Rentenberater der ges. Rentenversicherung und lass dir einen Rentenverlauf erstellen.

    Riva : alternativ meldest du dich einfach beim Kundenportal der Deutschen Rentenversicherung an: Deutsche-Rentenversicherung.de

    Danach kannst du stets dein aktuelles Rentenkonto einsehen, inkl Versicherungsverlauf.
    Musst also nicht auf den Statusbescheid warten, den du sonst alle paar Jahre bekommst.

  • alternativ meldest du dich einfach beim Kundenportal der Deutschen Rentenversicherung an: Deutsche-Rentenversicherung.de

    Gute Idee, aber du brauchst einen aktuellen Perso mit ID Chip und mit aktivierter RFID Lesbarkeit (kann man beim Bürgeramt freischalten lassen) Dann kannst du dich per NFC Funktion auf deinem Smartphone und dem Perso am RV-Portal anmelden und authentifizieren.

    Allerdings ist die ordentliche Klärung des Rentenkontos extrem sinnvoll. Denn es gibt vielleicht Fehlzeiten und sonstige übergänge (Selbstständigkeit, Mutterschutz, usw.) die NICHT im Rentenverlauf korrekt eingetragen sind. Uns hat der Rentenberater der RV erzählt dass er von 10 Terminen höchstens 1 hat, bei dem der Rentenverlauf wirklich lückenlos ist. und wenn der Verlauf erst mal von Amts wegen festgestellt wurde, kann man hinterher keine Fehlzeiten mehr nachtragen (lassen). Das sollte man bedenken!

    "Mut steht am Anfang des Handelns, Glück am Ende."
    Demokrit

  • und wenn der Verlauf erst mal von Amts wegen festgestellt wurde, kann man hinterher keine Fehlzeiten mehr nachtragen (lassen)

    hm, ich hatte heute gerade eine Videoberatung bei der DRV Bund und da kam auf das mir Auslandszeiten aus den USA ggf angerechnet werden könnten (hatte ich nicht mit gerechnet und deshalb nie klären lassen). Muss ich jetzt die Klärung beantragen - klang aber so, das das noch angepasst werden könnte 🤔


    Wird den Kohl nicht fett machen, aber bis zum Beginn der Rente mit 63 habe ich ja noch genug Zeit zur Klärung und wenns mit einem kurzen Antrag getan ist.....

  • und wenn der Verlauf erst mal von Amts wegen festgestellt wurde, kann man hinterher keine Fehlzeiten mehr nachtragen (lassen). Das sollte man bedenken!

    Das ist eine Fehlinformation.


    Kontenklärung: So prüfen Sie den Versicherungsverlauf Ihrer Rente
    In einer Kontenklärung wird das gesamte Versicherungskonto überprüft. Hierbei kann es erforderlich sein, eventuelle Lücken zu schließen.
    www.deutsche-rentenversicherung.de

  • Mir vollkommen egal wie du das definierst! Wichtig ist dass der (die) TE verstanden hat, worauf ich hinaus wollte!

    Die Rentenberater haben einen Verband, der das definiert und zu Abmahnungen bereit ist.


    Von deren Homepage:


    "Rentenberaterinnen und Rentenberater sind keine Mitarbeiter der Deutschen Rentenversicherung oder eines Versicherungsunternehmens. Rentenberaterinnen und Rentenberater sind aufgrund ihrer besonderen Sachkunde zur unabhängigen Rechtsberatung im Bereich des Sozialrechts und weiterer Rechtsgebiete zugelassen."


    Aber meinetwegen darfst Du gerne Begriffe falsch verwenden, das bleibt Dir unbenommen, selbst mit Ausrufezeichen.

  • Erst einmal ganz herzlichen Dank für Euren Input und die Zeit, die ihr mir geschenkt habt mit Kommentaren und Tipps!


    Ich möchte Bezug nehmen, auf Fragen, die bei Euch aufkamen.


    Mein Partner ist der Vater der Kinder.


    „Rechenexempel. "Duales Studium" heißt eigentlich: halbe Zeit studieren, halbe Zeit arbeiten, kontinuierlich kleines Geld verdienen. Gegenüber dem Zustand "nicht arbeiten" sollte das kleine Gehalt mehr sein.“


    Ich habe mit dem ersten Kind von Vollzeit auf Teilzeit reduziert, und arbeite seit dem zweiten Kind freiberuflich (in der Künstlersozialkasse), nachdem wir jobbedingt (Partner) in eine andere Stadt zogen (ich hab also meinen Job gekündigt und kam in der neuen Stadt nirgendwo mehr rein, zu alt, Teilzeit in meiner Branche extrem unbeliebt, weil eigentlich eher Überstunden an der Tagesordnung).

    Jetzt studiere ich noch zusätzlich. Das Studium kostet (gespartes) Geld. Die Perspektive, in dem neuen Berufssektor zu arbeiten und dadurch mehr zu verdienen, stehen sehr gut. In meinem jetzigen Bereich ist ab einem gewissen Alter nichts mehr drin, außerdem übernimmt die KI in der Zukunft meine jetzige (freiberufliche) Tätigkeit.

    Jedenfalls sehe ich die Investition in meine berufliche Zukunft auch schon als „Ausgleich“, weil wir das Geld für das Studium gemeinsam ansparten.

    Dennoch ist die Differenz unserer beiden gesetzlichen Renten meiner Meinung nach (vom Gefühl her) nicht wirklich fair, weil ich mich vorwiegend um die Kinder kümmerte, was ich natürlich auch sehr gerne machte, aber ein „bist du ja selber Schuld, hättest ja auch voll arbeiten können“, was zur Folge gehabt hätte, dass sich eine bezahlte Person um die Kinder gekümmert hätte, empfinde ich als sehr fragwürdig. (Den Satz höre ich NICHT von meinem Partner!).


    Nun denn, es ist halt (noch) so, dass es noch viel so gesehen wird.

    Entsprechend möchte ich einfach ohne Trauschein eine Möglichkeit suchen, wie es sich fairer anfühlt.

    Mein Partner ist grundsätzlich d’accord mit meinem Wunsch, ich muss aber alleine eine Lösung finden.


    „Mit Blick auf Steuer und Rente wäre ein Trauschein möglicherweise ein Wertpapier.“

    Ich verstehe das. Aber da bin ich strikt, das kommt für mich aus persönlichen Grünen nicht in Frage. Also brauche ich Alternativen dafür.

    Absicherungen bei Tod des Anderen lösen wir mit Lebensversicherung und Vollmachten.


    „Wohneigentum“: mein Partner besitzt ein (renovierungsbedürftiges, verschuldetes) Haus, ich habe Anteile an einem Mietshaus und bekomme davon mtl. eine kleine Rendite.

    Meine Steuerberaterin rechnete einmal aus, dass es steuerlich dadurch gehüpft wie gesprungen ist, ob wir verheiratet sind oder nicht.


    „Bist Du aktuell überhaupt unmittelbar zulagenberechtigt?“

    Was ist damit gemeint? Kindererziehungsgeld der RV? Das habe ich kürzlich auf mich anrechnen lassen, hat aber nicht wirklich viel mehr eingebracht.

    „Rentenpunkte nachkaufen“ ich wusste gar nicht, dass das geht. Danke für den Tipp.


    „alternativ meldest du dich einfach beim Kundenportal der Deutschen Rentenversicherung an: Deutsche-Rentenversicherung.de

    Danach kannst du stets dein aktuelles Rentenkonto einsehen, inkl Versicherungsverlauf.

    Musst also nicht auf den Statusbescheid warten, den du sonst alle paar Jahre bekommst.“

    Danke, guter Tipp!


    „Rentenberater der ges. Rentenversicherung und lass dir einen Rentenverlauf geben“. Ein Gespräch hatte ich letztes Jahr. Dabei wurde festgestellt, dass die Erziehungsjahre noch nicht drin waren, sind sie jetzt (bei mir). Mehr kam dabei leider nicht raus, außer „ohne Heiraten schwierig, weiß nicht.“.

    "Rentenberaterinnen und Rentenberater sind keine Mitarbeiter der Deutschen Rentenversicherung oder eines Versicherungsunternehmens. Rentenberaterinnen und Rentenberater sind aufgrund ihrer besonderen Sachkunde zur unabhängigen Rechtsberatung im Bereich des Sozialrechts und weiterer Rechtsgebiete zugelassen." Vielleicht habe ich bei einem anderen Berater mehr Glück.


    „Hier würde für mich das Thema Einzahlung deines Partners in deinen ETF anfangen. Egal ob freiwillig oder nicht: Carearbeit ist Arbeit und hat deinem Partner ermöglicht mehr Vorzusorgen. Im Finanzreisepodcast von finanztip gibt's dazu ne Episode.“

    Genau das war auch meine Idee. Danke. Die „Episode“ schaue ich mir an.

  • Ich möchte Bezug nehmen, auf Fragen, die bei Euch aufkamen.


    Mein Partner ist der Vater der Kinder.

    ... ihr lebt als Familie zusammen (und zwar schon lange) und beabsichtigt auch, das noch weiter zu tun. Du verdienst entscheidend weniger als Dein Partner.


    Jeder hat das Recht, sein Leben nach seinen Vorstellungen zu gestalten - auch finanziell. Du schätzt Deine Unabhängigkeit, läßt sie Dir aber eine Menge Geld kosten. Eine Heirat würde vermutlich eine Menge Steuer sparen, Gedanken über Deine Alterssicherung müßtest Du Dir trotzdem machen.


    Ein bekanntes Paar lebt seit Jahrzehnten unverheiratet zusammen, das gemeinsame Kind ist längst ausgeflogen. Beide verdienen fast gleich, haben ihr eigenes Geld und ihre eigene Altersversorgung. Die wollen auch nicht heiraten. Finanziell würde das kaum einen Unterschied machen, noch nicht einmal erbtechnisch, da beide des anderen Vermögen nicht brauchen, das der gesetzlichen Erbfolge gemäß beim Kind landen wird.

    Ich habe mit dem ersten Kind von Vollzeit auf Teilzeit reduziert, und arbeite seit dem zweiten Kind freiberuflich (in der Künstlersozialkasse), nachdem wir jobbedingt (Partner) in eine andere Stadt zogen (ich hab also meinen Job gekündigt und kam in der neuen Stadt nirgendwo mehr rein, zu alt, Teilzeit in meiner Branche extrem unbeliebt, weil eigentlich eher Überstunden an der Tagesordnung).


    Jetzt studiere ich noch zusätzlich. Das Studium kostet (gespartes) Geld. Die Perspektive, in dem neuen Berufssektor zu arbeiten und dadurch mehr zu verdienen, stehen sehr gut. In meinem jetzigen Bereich ist ab einem gewissen Alter nichts mehr drin, außerdem übernimmt die KI in der Zukunft meine jetzige (freiberufliche) Tätigkeit.

    Jedenfalls sehe ich die Investition in meine berufliche Zukunft auch schon als „Ausgleich“, weil wir das Geld für das Studium gemeinsam ansparten.

    Deine Entscheidung (oder Eure). Eine Ausbildung sollte sich auch amortisieren. Dein Studium kostet das gleiche, egal wie als der Student ist. Aber derjenige, der nach dem Studium über ein entsprechendes Gehalt 40 Jahre lang die Früchte seines Studiums erntet, hat mehr davon als einer, der nur 10 Jahre lang erntet.

    Dennoch ist die Differenz unserer beiden gesetzlichen Renten meiner Meinung nach (vom Gefühl her) nicht wirklich fair, weil ich mich vorwiegend um die Kinder kümmerte, was ich natürlich auch sehr gerne machte, aber ein „bist du ja selber Schuld, hättest ja auch voll arbeiten können“, was zur Folge gehabt hätte, dass sich eine bezahlte Person um die Kinder gekümmert hätte, empfinde ich als sehr fragwürdig. (Den Satz höre ich NICHT von meinem Partner!).


    Entsprechend möchte ich einfach ohne Trauschein eine Möglichkeit suchen, wie es sich fairer anfühlt. Mein Partner ist grundsätzlich d’accord mit meinem Wunsch, ich muss aber alleine eine Lösung finden.

    Dein Partner hätte Dir in der Kindererziehungszeit freiwillig Rentenbeiträge zahlen oder alternativ ein Vermögen aufbauen können (etwa über einen ETF-Sparplan). Hat er?


    Vermutlich nicht. Das ist heute sehr selten üblich (und unfair den Frauen gegenüber, die der Erziehung er Kinder wegen aussetzen). Stirbt Dein Partner (was niemand wünschen mag, was aber nun einmal möglich ist), hast Du - da unverheiratet - keinen Anspruch auf Witwenrente.

    Deine Steuerberaterin den vollen Einblick haben, wir haben ihn nicht.


    Das ist hier im Forum häufig so: Die Leute fragen sehr gezielt und auch in die Tiefe gehend. Man bräuchte für eine gute Antwort dann den vollen Einblick. Da zieren sich die Frager dann: "Ich kann doch meine Verhältnisse nicht in aller Öffentlichkeit ausbreiten!"


    Müssen sie ja auch nicht, nur können sie dann auch keine gute Antwort erwarten: Durch die Hose keine Diagnose.


    Ich glaube sehr wohl, daß eine Heirat in Deinem Fall vor allem für Dich Vorteile hätte und widerspreche damit unbekannterweise Deiner Steuerberaterin. Der Wert einer Altersvorsorge wird gemeinhin weit unterschätzt, ich nehme an, das gilt auch in Deinem Fall. Und die "Übernahme" der Altersvorsorge Deines Partners kostete in Deinem Fall so gut wie nichts. Keine Beiträge für die Todesfallabsicherung jetzt, keine Beiträge für eine eventuelle Witwenrente. Dein Partner zahlt nichts mehr, aber Du hast im Bedarfsfall eine ganze Menge davon.


    Aber das ist Deine Sache.

    „Bist Du aktuell überhaupt unmittelbar zulagenberechtigt?“

    Wenn Du sozialversichert angestellt bist, und das bist Du wohl, ist diese Voraussetzung gegeben.

    Was ist damit gemeint? Kindererziehungsgeld der RV? Das habe ich kürzlich auf mich anrechnen lassen, hat aber nicht wirklich viel mehr eingebracht.

    Etwa 120 € Rente mehr pro Kind. Monat für Monat. Sechs Jahre Rentenbeiträge eines Durchschnittsverdieners, die man effektiv nicht selbst zahlen muß. Das ist in meinen Augen eine ganze Menge.

    „Rentenpunkte nachkaufen“ ich wusste gar nicht, dass das geht.

    ... lass dir einen Rentenverlauf geben“. Ein Gespräch hatte ich letztes Jahr. Dabei wurde festgestellt, dass die Erziehungsjahre noch nicht drin waren, sind sie jetzt (bei mir). Mehr kam dabei leider nicht raus, außer „ohne Heiraten schwierig.“

    Rentenpunkte nachkaufen ist nicht so einfach. Wenn man nicht nennenswert Steuer zahlt, lohnt sich das wenig.


    Auch der Mensch der Rentenversicherung hat offensichtlich angemerkt, daß der Trauschein für Dich ein Wertpapier wäre. :)

  • „Hier würde für mich das Thema Einzahlung deines Partners in deinen ETF anfangen. Egal ob freiwillig oder nicht: Carearbeit ist Arbeit und hat deinem Partner ermöglicht mehr Vorzusorgen. Im Finanzreisepodcast von finanztip gibt's dazu ne Episode.“

    Genau das war auch meine Idee. Danke. Die „Episode“ schaue ich mir an.

    Das Problem daran könnte sein, dass ohne Trauschein die Freibeträge für Schenkungen ziemlich niedrig sind, ich glaube 20.000 EUR auf 10 Jahre gesehen. Mit signifikanten einmaligen oder auch monatlichen Einzahlungen auf Deinen ETF kann es sein, dass ihr diese Grenze ziemlich schnell knackt (und dann fallen 30% (!) Schenkungsteuer an). Auch da würde ich mal euren Steuerberater fragen. Siehe hier für einen ersten Überblick zu dem Thema: Schenkungssteuer: Rechner, Freibeträge mit Tabelle

  • Das Problem daran könnte sein, dass ohne Trauschein die Freibeträge für Schenkungen ziemlich niedrig sind, ich glaube 20.000 EUR auf 10 Jahre gesehen. Mit signifikanten einmaligen oder auch monatlichen Einzahlungen auf Deinen ETF kann es sein, dass ihr diese Grenze ziemlich schnell knackt (und dann fallen 30% (!) Schenkungsteuer an).

    Schenkungen sind hier im Forum das Megathema.


    Schon aus Ressourcengründen schaut das Finanzamt nicht jedem unverheirateten Paar aufs Konto. Wenn zwei Partner sehr unterschiedlich viel verdienen und etwa die Frau der Kinder wegen die Berufstätigkeit reduziert, dann zahlt halt der besserverdienende Mann das gemeinsame Leben komplett, zahlt die Miete, den Strom und die Einkäufe, so daß die Frau finanziell überhaupt nichts beiträgt, sondern ihr eigenes Geld komplett in Ersparnisse = Altersversorgung stecken kann. Je nach Lage der Dinge kann man so zumindest einen Teilausgleich erreichen.


    Noch müssen Wohngemeinschaften dieser Art keine laufende Kostenrechnung beim Finanzamt einreichen, wäre ja mal eine Idee für unsere paragraphenverliebte Staatsbürokratie.

  • "... dann zahlt halt der besserverdienende Mann das gemeinsame Leben komplett, zahlt die Miete, den Strom und die Einkäufe, so daß die Frau finanziell überhaupt nichts beiträgt, sondern ihr eigenes Geld komplett in Ersparnisse = Altersversorgung stecken kann. Je nach Lage der Dinge kann man so zumindest einen Teilausgleich erreichen."


    In die Richtung war auch mein Gedanke. Deswegen und auch zur Vermeidung von Schenkungssteuer etc. würde ich auch selber in meine Rente investieren, z.B. in einen ETF Fondsparplan, nicht er.

    Und es ist auch so, dass er komplett alles bezahlt, ich allerdings mit, da sein Gehalt nicht für alles ausreicht. Es ist knapp bemessen, aber ein ETF-Sparplan wäre finanziell noch drin. Noch zitter ich ein wenig, dass ich das nicht richtig mache, da ich mich noch überhaupt nicht damit auskenne. Auch ein Grund, das evtl. über ein Bank-Debot (ING) laufen zu lassen und auf breite Fonds (MSCI) zu setzen.


    Euch zu fragen war mir wichtig, um zu erfahren, was man noch machen kann, und ihr habt mir gute Tipps gegeben (z.B. Rentenvers. Beratung bzgl. Rentenpunkte nachkaufen, Geldreise Podcast, …). Danke!