Fragen zur BU Versicherung

  • Hallo


    ich habe mich mit dem Thema BU Versicherung bislang eigentlich noch überhaupt nicht beschäftigt.

    Neulich ist mir aber eingefallen, dass ich vor etwa 10 Jahren eine BU Versicherung, auf Anraten

    eines Beraters, abgeschlossen habe. Diese habe ich mir jetzt genauer angesehen und festgestellt,

    dass das wahrscheinlich keine gute Idee war: Die Laufzeit geht nur bis 64. Außerdem ist das mit

    einer Art Rente kombiniert, was man ja keinesfalls machen soll. Man soll immer trennen.


    Vor ein paar Monaten hatte ich ambulant eine Untersuchung, die vielleicht zu einem Risikozuschlag führen könnte.

    Gilt die Schweigepflichtentbindung auch für die PKV oder dürfen die nur bei gesetzlichen Krankenkassen nachfragen?


    Folgende Handlungsoptionen ziehe ich in Betracht:


    1. Meine jetzige BU Versicherung zwei Jahre weiterlaufen lassen. Dann eine Versicherung abschließen,

    die ambulant 3 Jahre abfragt. Anschließend Kündigung meiner jetzigen BU Versicherung.


    2. Meine BU Versicherung noch 4 Jahre behalten. Dann eine andere abschließen. Die meisten BU Versicherungen

    fragen ja 5 Jahre ambulant ab.


    3. Meine jetzige BU Versicherung sofort kündigen und das Geld lieber in die Rente investieren. Keine neue

    Versicherung abschließen. Ich halte es sowieso für unwahrscheinlich, dass ich berufsunfähig werde.


    4. Meine jetzige BU Versicherung doch weiterlaufen lassen.


    Für einen Rat wäre ich sehr dankbar.

  • Wie alt bist du denn überhaupt?

    Wie ist deine persönliche Situation?

    Einkommen?

    Gibt es einen Menschen, mit dem du zusammen lebst?


    Musst du irgendwelche wichtigen Zahlungen leisten? Zum Beispiel Immobilienfinanzierung?

  • Hallo.


    Vorweg: 3. halte ich für sehr riskant.


    Endalter 64 ist nicht ideal, aber man könnte es auch schlechter treffen. Stimmen die sonstigen Leistungen denn? Mit 63 kann man regelmässig, wenn auch mit Abschlägen, in Altersrente gehen. Eventuell ist die Weiterführung der BUV ja dennoch akzeptabel.


    Zu 1. und 2. sollte sich vielleicht eine Person vom Fach äussern. Dr. Schlemann

  • Vor ein paar Monaten hatte ich ambulant eine Untersuchung, die vielleicht zu einem Risikozuschlag führen könnte.

    Das würde ich erst mal von einem Profil klären lassen. "Vielleicht" ist eine schlechte Entscheidungsgrundlage wenn man alternativ auch auf Basis gesicherter Erkenntnisse entscheiden kann.

    Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung GmbH & Co. KG
    Von Finanztip empfohlene Spezialisten für Berufsunfähigkeit und private Krankenversicherung | Angaben gem. § 11 VersVermV, § 12 FinVermV: https://schlemann.com/erstinformationen | Beiträge in der Finanztip Community erstelle ich mit größtmöglicher Sorgfalt, jedoch ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Deren Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.

  • Die Laufzeit geht nur bis 64. Außerdem ist das mit

    einer Art Rente kombiniert, was man ja keinesfalls machen soll. Man soll immer trennen.

    Nach Klärung der medizinischen Versicherbarkeit würde ich das bisherige Modell von einem Profi komplett überprüfen lassen:

    • Qualität Bedingungen und Gesellschaft - aktuelle Tarife sind i.d.R. leistungsstärker als ältere, z.B. wird inzwischen auch auf eine konkrete Werweisung verzichtet.
    • Sind die Parameter der Konfiguration "richtig" gewählt: Rentenhöhe, Endalter, Inflationsausgleich im Leistungsfall, AU Klausel, ist die Kombination mit einer Rentenversicherung im konkreten Fall sinnvoll?
    • Wie hoch ist das Verteuerungsrisiko (Delta zwischen Brutto- und Nettobeitrag)?
    • Preis-/Leistungsverhältnis: aktuelle Tarife sind häufig günstiger als ältere

    Die Google Suche nach "BU Check" führt möglicherweise zu einer Seite, die sich mit dieser Thematik intensiver beschäftigt. Wer da etwas Vernünftiges findet darf gerne verlinken. :)

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  • Ich habe mich mit dem Thema BU-Versicherung bislang eigentlich noch überhaupt nicht beschäftigt.

    Das halte ich für etwas unpraktisch.

    Neulich ist mir aber eingefallen, dass ich vor etwa 10 Jahren eine BU-Versicherung, auf Anraten eines Beraters, abgeschlossen habe. Diese habe ich mir jetzt genauer angesehen und festgestellt, dass das wahrscheinlich keine gute Idee war: Die Laufzeit geht nur bis 64. Außerdem ist das mit einer Art Rente kombiniert, was man ja keinesfalls machen soll. Man soll immer trennen.

    Vermutlich war der Mann, der Dir damals die Versicherung verkauft hat, kein Berater, sondern ein Verkäufer, ein erfolgreicher zumal, denn Du hast ja gekauft. Ich bin ob Deiner Darstellung etwas erstaunt: Die Versicherung kostet doch Prämie, die monatlich oder jährlich von Deinem Konto abgebucht wird. Mir fällt auf, wenn von meinem Konto etwas abgebucht wird.


    Ob die Verbindung einer BU mit einer Rentenversicherung sinnvoll ist oder nicht, kann man unterschiedlich sehen. Wir diskutieren ja gerade in einem anderen Thread darüber. Es kommt dabei (wie so oft) auf den Einzelfall an, den man sich genau anschauen muß.

    Vor ein paar Monaten hatte ich ambulant eine Untersuchung, die vielleicht zu einem Risikozuschlag führen könnte. Gilt die Schweigepflichtentbindung auch für die PKV oder dürfen die nur bei gesetzlichen Krankenkassen nachfragen?

    Wenn Du eine neue BU-Versicherung abschließen wolltest, mußt Du Gesundheitsfragen beantworten. Diese sollte man korrekt ausfüllen, wenngleich man dabei auch schwindeln kann. Wenn das dann aber aufkommt, lehnt die Versicherung Deinen Antrag zu Recht ab, und Du hast ggf. lange Jahre umsonst Beitrag gezahlt. Ich wäre bei den Gesundheitsfragen in jedem Fall ehrlich.

    Mir ist Dein Problem nicht ganz klar.


    Du hast vor vielen Jahren eine BU abgeschlossen, die "nur" bis zum 64. Lebensjahr geht und mit einer Rentenversicherung verbunden ist. Vermutlich war die Versicherung damals etwas billiger als eine Versicherung, die bis zum Renteneintritt zahlt.


    Wenn ich Dich recht verstanden habe, ist Dein Problem jetzt die Verbindung der BU mit einer Rentenversicherung. Wenn das so ist, hast Du noch eine weitere Option, nämlich die Trennung der BU von der Rentenversicherung. Man müßte prüfen, ob Deine Gesellschaft das zuläßt.


    Wenn das möglich wäre, ergäben sich daraus einige Konsequenzen: Bisher konntest Du den Beitrag der verbundenen Versicherung von der Steuer absetzen. Trennst Du die Versicherungen und kündigst Du die Rentenversicherung, dann kannst Du den Beitrag der BU faktisch nicht mehr von der Steuer absetzen. Die Leistung einer BU, deren Beiträge von der Steuer abgesetzt worden sind, ist steuerpflichtig. Die Leistung einer BU, deren Beiträge nicht von der Steuer abgesetzt worden sind, ist steuerfrei. Was aber ist mit der Leistung einer BU, die 30 Jahre lang läuft, deren Beiträge 10 Jahre von der Steuer abgesetzt wurden, die dann aber von ihrer Rentenversicherung getrennt wurde und deren Beiträge dann 20 Jahre lang nicht mehr von der Steuer abgesetzt wurden? Ist deren Leistung steuerpflicht oder steuerfrei oder vielleicht anteilig steuerpflichtig? Weiß das einer, Dr. Schlemann vielleicht?


    Ansonsten führst Du eine Reihe Optionen auf, die allerdings keiner ohne Kenntnis der Umstände des Einzelfalls einordnen kann.

  • Wenn das möglich wäre, ergäben sich daraus einige Konsequenzen: Bisher konntest Du den Beitrag der verbundenen Versicherung von der Steuer absetzen.

    Was noch zu prüfen wäre. Könnte ja auch eine Kombination einer BU mit einer Privatrente sein - da gibt's dann keine Steuervorteile. Deshalb m.E. auch weniger sinnvoll.

    Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung GmbH & Co. KG
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  • Gilt die Schweigepflichtentbindung auch für die PKV oder dürfen die nur bei gesetzlichen Krankenkassen nachfragen?

    Da klingt möglicherweise ganz zart der Gedanke an, bei einem Neuabschluss diese Untersuchung / Erkrankung zu verschweigen? Das ist keine gute Idee, gerade wenn man ggf. eine alte BU (bei der Fristen, innerhalb derer man für Falschangaben "bestraft" wird, schon abgelaufen sind) möglicherweise durch eine neue BU ersetzt wird!


    Generell sollte man bei Abschluss einer BU weder für Ärzte, noch für GKV oder PKV eine pauschale Schweigepflichtentbindung abgeben. Im Leistungsfall wird der BU Versicherer aber (zu recht) darauf bestehen, dort alle Informationen einzuholen bzw. selbst beigebracht (unsere klare Empfehlung) zu bekommen. Sonst leistet er nicht. Spätestens dann treten verschwiegene Details zu Tage. Deshalb besser jetzt sorgfältig klären und nicht erst im Leistungsfall.

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  • Was aber ist mit der Leistung einer BU, die 30 Jahre lang läuft, deren Beiträge 10 Jahre von der Steuer abgesetzt wurden, die dann aber von ihrer Rentenversicherung getrennt wurde und deren Beiträge dann 20 Jahre lang nicht mehr von der Steuer abgesetzt wurden? Ist deren Leistung steuerpflicht oder steuerfrei oder vielleicht anteilig steuerpflichtig? Weiß das einer, Dr. Schlemann vielleicht?

    Einfach mal nach "Steuertipp – Entkoppeln vor BU" googeln und das Ergebnis dann bitte hier verlinken - da finden sich Antworten dazu. :)

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  • Vielen Dank für die guten Antworten. Ich muss mich mit dem Thema jetzt noch genauer

    beschäftigen. Dann treffe ich eine Entscheidung.

    Es ist aber völlig klar, dass für mich Schwindeln bei den Gesundheitsfragen unter keinen

    Umständen infrage kommt. Das hatte mich nur so interessiert.

    Die Idee mit dem Trennen ist sehr gut. Da werde ich mich erkundigen, ob das bei mir

    konkret möglich wäre.