Börsen"crash" gleich am Anfang, daher ein wenig im Minus

  • Servus zusammen. Aktuell geht's ja etwas ins Minus. Ich habe vor 3 Monaten angefangen in ETF zu investieren und habe daher zu sehr teuren Kursen eingekauft.


    Der S&P500 Technologie Information z.b. ist 900 im minus. Jetzt die frage: lohnt es sich trotzdem, diesen zu verkaufen und die selbe Anzahl an Anteilen eben jetzt zu einem Kurs kaufen, der 6 Euro günstiger ist?

    Oder grundsätzlich wurscht

  • Elena H.

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Was soll das bringen? Du verursachst Gebühren und bekommst einen Verlusttopf, den du vermutlich aktuell mit keinen Gewinnen verrechnen kannst.

    Vielleicht wäre es aber generell eine gute Idee den IT ETF gegen einen World ETF zu tauschen, aber das musst du wissen, ob du diese Sektorwette machen möchtest.

  • Der S&P500 Technologie Information z.b. ist 900 im minus. Jetzt die frage: lohnt es sich trotzdem, diesen zu verkaufen und die selbe Anzahl an Anteilen eben jetzt zu einem Kurs kaufen, der 6 Euro günstiger ist?

    Du realisierst damit nur die bisherigen Buchverluste.

    UND erzeugst Gebühren, die dann weg sind. ==> Also nein!


    Oder grundsätzlich wurscht

    Ne, unsinnig da nur Kosten erzeugend.


    Überlegenswert wäre es,

    - mit neuen Sparraten die Sektorwette S&P zu verlassen und dann frisch in einen MSCI.world zu sparen. Also den S&P einfach liegen zu lassen.

    oder

    - Wenn einem die Sektorwette nicht mehr gefällt, wirklich die Verluste zu realisieren und alles in einen MSCI-world zu legen.

    ABER, das musst du wissen und entscheiden.

  • Ich würde den "S&P500 Technologie Information" einfach erst mal ignorieren und wenn er im Plus ist über einen Verkauf nachdenken. Das scheint ja nicht dein einziger ETF zu sein, was gibt es denn da noch so?

  • Das kannst du schon so machen, denn damit füllst du deinen Verlustverrechnungstopf. Spätere Gewinne werden dann weniger besteuert.


    Die Strategie nennt sich Tax Loss Harvesting. In den USA auch bekannt als Wash Sale, dort gibt es Gesetze, dass mindestens 30 Tage zwischen Verkauf und Wiederkauf liegen müssen. In Deutschland muss man meines Wissens nach (keine Gewähr!) nur darauf achten, dass man nicht die eigenen Anteile wieder kauft, also am besten einen Tag verstreichen lassen.


    Hier auch noch ein paar Infos:

    Aus der Community Finanzen auf Reddit
    Entdecke diesen Beitrag und mehr aus der Community Finanzen
    www.reddit.com


    Tax-Harvesting - DerFinanznomade
    Was ist Tax-Harvesting? Wie geht das und was bringt es mir? Außerdem zeige ich mein kürzlich erfolgtes Harvesting.
    derfinanznomade.de

  • Die Strategie nennt sich Tax Loss Harvesting.

    Aber das lohnt sich doch nicht Anfang des Jahres, man weiß doch noch garnicht was sich noch tun wird. Wenn man im Dezember, also Ende des Steuerjahres da mal drüber nachdenkt, ist es doch viel effektiver Verluste abzurechnen.

  • Ich schließe mich hier einfach mal an. Den Großteil meines Portfolios machen thesaurierende ETFs aus, die bereits mehrjährig gehalten werden. Anfallende Vorabpauschale für 2024 ist inzwischen steuerwirksam verbucht worden. Natürlich kauft mein Sparplan fleißig zu, sodass die neuen Anteile aus Käufen des Zeitraums Oktober 2024 bis jetzt im März 2025 Buchverluste verzeichnen.


    Im Sinne des Tax Loss Harvesting müsste ein Verkauf der frischen Anteile zu Negativerträgen führen, die mit der Vorabpauschale verrechnenbar sind. Konsequenz: Auf die Pauschale gezahlte Steuer sollte durch die Bank erstattet werden.


    Ich plane meine Anteile langfristig zu halten, sodass mit der anfallenden Steuer-Mehrbelastung bei Verkauf erst in ferner Zukunft (sprich per Inflation diskontiert) zu rechnen ist. Ein interessantes Szenario.

  • Im Sinne des Tax Loss Harvesting müsste ein Verkauf der frischen Anteile zu Negativerträgen führen, die mit der Vorabpauschale verrechnenbar sind. Konsequenz: Auf die Pauschale gezahlte Steuer sollte durch die Bank erstattet werden.

    Nein, es wird keine gezahlte Steuer auf die Vorabpauschale erstattet. Die Vorabpauschale mindert den Ertrag, ist dieser negativ, erhöht sich also der Verlust, der in den Verlustopf eingestellt wird.


    Eine Steuer wird in diesem Zusammenhang nur erstattet, wenn es zuvor versteuerte Gewinne gegeben hat, die verrechnet werden können.

  • Nein, es wird keine gezahlte Steuer auf die Vorabpauschale erstattet.

    Ja so würde man es denken. Doch habe ich eben mal einen Blick auf die Steuerdaten des Depots geschaut, und das Verrechnungssaldo für sonstige Erträge (=ETF) ist positiv. Daher hätte ich gedacht, dass sonstige Verluste diesen ausgleichen müssten.

  • Im Sinne des Tax Loss Harvesting müsste ein Verkauf der frischen Anteile zu Negativerträgen führen, die mit der Vorabpauschale verrechnenbar sind. Konsequenz: Auf die Pauschale gezahlte Steuer sollte durch die Bank erstattet werden.

    Ja ich denke so sollte es sein. Ich hatte mal eine Zwangssteuerzahlung wegen Amundi Verschmelzung und zwei Wochen später habe ich einen anderen (Emerging Market) ETF, der im Minus war verkauft (mit genau der Absicht die Steuern der Amundi Verschmelzung zu mindern). Ich bekam dann eine Steuererstattung für die Amundi Steuerzahlung, die ich zwei Wochen zuvor geleistet hatte (also natürlich nur einen kleinen Teil). Den Emerging Markets ETF habe ich dann zeitnah wieder gekauft.

    Ich denke mit der Vorabpauschale verhält es sich ganz genauso.


    Aber das lohnt sich doch nicht Anfang des Jahres, man weiß doch noch garnicht was sich noch tun wird. Wenn man im Dezember, also Ende des Steuerjahres da mal drüber nachdenkt, ist es doch viel effektiver Verluste abzurechnen.

    Wie oben beschrieben kann es sich schon lohnen, das auch unterjährig zu machen. Wenn im Dezember die Kurse wieder im Plus sind, hast du keine Chance mehr deinen Verlustverrechnungstopf zu füllen.

  • "...sodass die neuen Anteile aus Käufen des Zeitraums Oktober 2024 bis jetzt im März 2025 Buchverluste verzeichnen.


    Im Sinne des Tax Loss Harvesting müsste ein Verkauf der frischen Anteile zu Negativerträgen führen, die mit der Vorabpauschale verrechnenbar sind."

    Das Verkaufen der Anteile von Oktober 2024 bis März 2025 ginge aber nur wenn keine älteren Anteile vom gleichen Fonds gehalten werden, da ja FIFO gilt, First In - First Out. Die ältesten Anteile werden zuerst verkauft.

  • Das Verkaufen der Anteile von Oktober 2024 bis März 2025 ginge aber nur wenn keine älteren Anteile vom gleichen Fonds gehalten werden, da ja FIFO gilt

    Ja auf jeden Fall muss man das im Blick behalten. Für Anteile ab 2025 ist das bei mir leicht: ich habe zum 1.1. den ETF gewechselt, daher ist das unkritisch. Für die Anteile aus dem alten Jahr müsste man sich etwas mehr anstrengen und die Anteile per Übertrag auf ein anderes Depot separieren.


    Gut, dass wir noch 9 Monate vorfristig sind. Aber csh hat einen Punkt: wenn es 2025 wieder aufwärts geht, hast sich das mit dem Loss auch wieder erledigt :S

  • Ja so würde man es denken. Doch habe ich eben mal einen Blick auf die Steuerdaten des Depots geschaut, und das Verrechnungssaldo für sonstige Erträge (=ETF) ist positiv. Daher hätte ich gedacht, dass sonstige Verluste diesen ausgleichen müssten.

    Ja, richtig, das hatte ich ja auch geschrieben. Wenn es bereits positive Erträge gibt, die versteuert wurden, dann gibt es eine Erstattung. Es werden aber nicht die Steuern auf die Vorabpauschale erstattet, sondern die Steuern auf die positiven Erträge.

  • Wenn es bereits positive Erträge gibt, die versteuert wurden, dann gibt es eine Erstattung. Es werden aber nicht die Steuern auf die Vorabpauschale erstattet, sondern die Steuern auf die positiven Erträge.

    Erträge aus Verkäufen oder Dividenden habe ich dieses jahr (bei der Bank) noch keine. Bisher sind ausschließlich Vorabpauschalen aufgelaufen; darauf habe ich die Kapitalertragssteuer + Soli bezahlt. Eine entsprechende Abrechnung hat mir die Bank natürlich auch ausgestellt. Nun aber die Detailfrage: Ich kann dabei keinen unterschied zwischen der steuerlichen Behandlung von Veräußerungserträgen und eben der Vorabpauschale feststellen. Für mich hat es den Anschein, als sei die Vorabpauschale in diesem Sinne einfach eine weitere Art von sonstiger Kapitalertrag. Daher die Annahme, dass die Vorabpauschale der Verlustverrechnung genau so unterliegt wie eben jede andere Form von sonstigem Kapitalertrag.


    Hier mal ein handliches Beispiel aus der Steuerübersicht. In dem Fall wurde nun der Freistellungsauftrag (FSA) gebraucht, aber ihr dürft euch gern vorstellen, wie das aussähe wenn der FSA bereits ausgeschöpft wäre.



    (Es gibt also auch andere Vorabpauschalen, die nicht mehr dem FSA unterlegen haben)


    Die Frage lautet also: Unterliegt die Vorabpauschale der Verlustverrechnung. Ich schätze, ja das müsste so sein. Aber vielleicht möchtet ihr hier nochmal bei der Recherche helfen.

  • Die Frage lautet also: Unterliegt die Vorabpauschale der Verlustverrechnung. Ich schätze, ja das müsste so sein. Aber vielleicht möchtet ihr hier nochmal bei der Recherche helfen.

    Ok, ich verstehe jetzt was du meinst. Die Vorabpauschale, die im laufenden Jahr erhoben wurde, kann der Verlustverrechnung unterliegen, da sie ebenso wie andere Veräußerungserträge einen regulären sonstigen Kapitalertrag darstellt. Für die Vorabpauschalen der Vorjahre gilt das aber nicht. Für diese Pauschalen wird nichts erstattet, da die Erträge der Vorjahre nicht mehr berücksichtigt werden.

  • Ich kann dabei keinen unterschied zwischen der steuerlichen Behandlung von Veräußerungserträgen und eben der Vorabpauschale feststellen.

    Da gibt es auch (so gut wie) keinen Unterschied.

    Bei Gewinn zahlst du die Steuer auf die fiktive Vorabpauschale oder auf deinen Veräußerungsertrag.

    Bei Verlust kann deine Vorabpauschale nicht unter 0€ gehen, der negative Veräußerungsertrag kommt aber in den Verlusttopf.

    Die Vorabpauschale kann NICHT negativ werden.


    Bei Gewinn nach Verlusttopf-Eintrag wird zuerst der Verlusttopf "geradegestellt" und dann der FSA belastet.

  • Für die Vorabpauschalen der Vorjahre gilt das aber nicht.

    Genau, so sieht’s aus. Da bin ich 100% bei Dir. Die Frage zum Tax Loss Harvesting bei der Vorabpauschale zielte speziell auf das noch laufende Kalenderjahr ab. Das ist bei der Vorabpauschale nun besonders tricky, denn die Pauschale von 2024 wird ja jetzt im Folgejahr (=2025) gebucht.


    Aber dann könnte man das fast mal ausprobieren :thumbup:

  • In Deutschland muss man meines Wissens nach (keine Gewähr!) nur darauf achten, dass man nicht die eigenen Anteile wieder kauft, also am besten einen Tag verstreichen lassen.

    Nicht erlaubt ist hierzulande nur der Handel mit sich selbst. Der durch geschickte Ausgestaltung von Limit Orders durchaus im Bereich des Möglichen liegt. Wer aber an den Market Maker verkauft und direkt wieder kauft, hat damit kein Problem.


    Hier stellt sich aber die Frage nach dem Sinn. Hier kann man Aktienverluste nicht mit dem normalen Gehalt verrechnen, insofern bringt es nichts, die Verluste zu realisieren. Gewinne von anderen Aktien hat der TE ebenfalls nicht. Es bleibt also die Gebühr für den Broker, der Spread und ein Verlusttopf, der jahrelang durch die Gegend geschoben wird