Anpassung Grundbuch vor Investition von Partner notwendig bzw. sinnvoll?

  • Ich habe ziemliches Verständnis dafür, dass man eine für alle akzeptable und auch eigene Interessen wahrende Lösung finden will, die zugleich dem Umstand Rechnung trägt, dass man eine Familie ist. Oder anders gesagt: Bei manchem, was hier geschrieben wird, frage ich mich, ob die Schreiber tatsächlich so handeln würden, wenn es um das eigene Fleisch und Blut bzw. die eigene große Liebe gehen würde?! (Und ich bin selbst auch nicht blauäuigig unterwegs und meine Frau und ich haben einen Ehevertrag.)

    Langer Rede kurzer Sinn: Ohne jetzt eine finale Lösung zu haben, würde ich mir Gedanken machen über (a) ein Darlehen, das zinsfrei zurückgezahlt wird, bei dem die erlassenen Zinsen dem Mietbeitrag entsprechen, oder (b) einem finanziellen Einstieg zu angemessenem Eigentumsanteil. [Bei a) müsste man, um in der Logik zu bleiben, dran zu denken, wie es mal weitergeht, wenn der Kredit zurückbezahlt ist und somit keine Miete mehr indirekt bezahlt wird durch Kompensation der Zinszahlung … Will man dann Miete zahlen, auch wenn man dann vielleicht seit 20, 25 Jahren zusammen ist?]

    Für die finale Entscheidung wäre dann juristischer Rat notwendig … von einem Anwalt oder direkt einem Notar.

  • Man möchte ja nicht die Familie zerstören - denn das wäre quasi zwangsläufig die Konsequenz daraus, wenn man hier keine gütliche Einigung findet/finden kann.

    Ich darf erstmal etwas zurückspulen:

    Du stellst hier Dein Problem dar, das Du in Deinem Eingangsposting als nicht ganz einfach bezeichnest. Die Leute hier beschäftigen sich mit Deinem Problem, obwohl Du Dich sehr bemühst, deren Gedanken zu behindern, indem Du so wenig wie auch nur irgend möglich an Info herausläßt und immer wieder schreibst, was alles nicht möglich sei.

    Es ist Deine Beziehung und Dein Geld. Mir kann es in letzter Konsequenz egal sein, was Du machst.

    Wenn Du meinst, Du müßtest die Sanierung Deines Freundes Wohnung bezahlen (aus welchem Grund auch immer), dann bist Du frei, das zu tun.

    Ich würde mein Vermögen nicht einsetzen, um letztlich fremder Leute Eigentum aufzupeppen, und ich habe den Eindruck, daß die Mehrheit der Mitschreiber das genauso sieht wie ich. In meinen Augen ist das auch eine Frage der Fairness Dir als Familienfremder gegenüber.

    Wenn Bruder und Schwester sich darum drücken, im Binnenverhältnis Klarheit zu schaffen, ist das deren Sache. Ein Dritter sollte meines Erachtens in diesen Sumpf nicht hineingezogen werden.

    Wenn zwei Leute gemeinsam wirtschaften, müssen sie sich darüber einigen, wie sie das gemeinsame Leben so finanzieren, daß sich keiner benachteiligt fühlt. Das kann halbe/halbe sein, das muß es nicht unbedingt, wenn die Partner wirtschaftlich unterschiedlich stark sind. Wenn die beiden in einer Wohnung wohnen, die einem gehört, dann bringt dieser durch die Bereitstellung der Wohnung einen Wert in die gemeinsame Haushaltsführung ein, über den sich die beiden einigen müssen. Man könnte dann beispielsweise sagen: Eine fiktive Wohnungsmiete wären 1000 €, also zahlt der andere jeden Monatsanfang zum Ausgleich 1000 € aufs Haushaltskonto ein bzw. übernimmt entsprechende Kosten. Selbst ein direkter Zuschuß ist unproblematisch, etwa zu den Zinsen eines Darlehens, das auf dieser Wohnung liegt. Das ist Beteiligung an der gemeinsamen Haushaltsführung und nicht etwa steuerbares Einkommen des Wohnungseigentümers. Er kann seine Kosten für das Immobiliendarlehen ja auch nicht von der Steuer absetzen.

    Daß man sich über die Finanzen einigt, ist geradezu zentral für jede Partnerschaft. So manche Partnerschaft zerbricht darüber, daß man sich eben nicht übers Geld einigt. Und der Betrag, über den wir hier reden (Du bezeichnest ihn wolkig als niedrig sechsstellig), ist ja ein Batzen Geld. Ich könnte mir sehr wohl vorstellen, daß das der Großteil Deines Vermögens ist. Ich sehe nicht, wie in der von Dir skizzierten Situation eine angemessene Sicherheit für Dich entsteht, daher rate ich ausdrücklich von Deinem Engagement ab.

    Die Wohnung gehört Deinem Partner noch nicht einmal, sondern das Haus mit zwei unterschiedlich großen Wohnungen zur Hälfte. Formal kann Dein Partner seiner Schwester rechtlich in die Suppe spucken und sie ihm. Für mich ist das ein untragbarer Zustand. Ich hätte mich schon im Zuge des Erbfalls nicht darauf eingelassen, sondern auf einer Teilung des Hauses bestanden. Hätte schon sein können, daß ich die kleinere Wohnung nehme, hätte auch sein können, daß ich beim Wertausgleich großzügig gewesen wäre und mich beispielsweise mit Blick auf den Familienfrieden mit 10.000 € unter dem fairen Wert zufriedengegeben hätte. Aber ich hätte das Haus geteilt, damit ich nicht auch noch Bürge bin für den Wohnungsausbau meiner Schwester. Wenn es sich bei dem Haus wirklich um ein Zweifamilienhaus handelt, kann es keine unüberwindliche Schwierigkeit sein, das Haus zu teilen, gerade dann nicht, wenn ohnehin gebaut wird. Dann wäre ich mit dem Ausbau meiner Wohnung unabhängig von meiner Schwester gewesen - und auch mit meiner Partnerin, die sich beteiligen soll, wären die Verhältnisse einfacher.

    Aber nochmals: Deine Beziehung, Dein Geld. Mach, was Du für richtig hältst.

  • Eigentlich ist mir nicht ganz klar, was sie überhaupt will.

    Offenbar sucht sie da keine richtige Lösung.

    Sie wäre nämlich ganz einfach: zu sagen, dass man/Frau da kein Geld reinsteckt.

    Wie wäre es denn mit einem Umzug in eine eigene Mietwohnung oder ein Haus für das Pärchen…Upps.. das ist wahrscheinlich in dieser halb-toxischen Familienaufstellung gar nicht möglich.

    Manchmal muss man es denen schon direkt sagen: Steck da keinen Cent rein, wäre übrigens ein Geschenk…Weil dir nix gehört.

  • Aber damit schade ich mir bzw. uns doch finanziell selbst. Zumal die Mieteinnahmen dann auch noch versteuert werden müssten - damit würde ich mir/uns dann nochmals schaden.

    Achim Weiss hat es ja bereits geschrieben. Das kann man galant lösen, indem dein Partner den Kredit, der auf seinen Namen abgeschlossen wird, bezahlt und du z.B. die gleiche Summe für die monatlichen Kosten zusteuerst.

    Dein Geld legst du an und dann kannst du dir noch überlegen, ob du diese Zinseinnahmen eurer Gemeinschaft zufügen willst.

    Bzgl dem von dir angesprochen Schaden: ja, den habt ihr. Ihr habt dann wahrscheinlich ein negatives Zinsdifferenzgeschäft.

    Da du keine genauen Zahlen zu der benötigten Darlehenssumme und deinem Vermögen schreibst, so würde ich den Verlust auf ca. 150 Euro pro Monat beziffern (bei 150k Darlehen/3,5% Darlehenszins/3% Anlagezins abzgl. 25% Abgeltungssteuer).

    Ja, das ist verlorenes Geld. Aber dafür wäre bei einer Trennung alles sofort geregelt.

    Du ziehst aus, dein Partner hat eine sanierte Wohnung bzw weiterhin 50% Anteil an dem Haus und natürlich das Darlehen an der Backe.

    Aber...Die möglichen Probleme wegen der Nicht-Aufteilung bleiben. Solange ihr ein Paar seid und da wohnt, kann es zu Streitigkeiten mit der Schwester deines Partners kommen. Und dein Partner hat dann mehr als 100k Darlehen aufgenommen und ihr müsst sowas dann im Streit klären.

    Viele Sachen sind besser in einer positiv gestimmten Ausgangslage zu klären.


    Daher nochmal die Frage: Welches baulichen Probleme hindern an einer Aufteilung nach WEG?

    Gibt es zwei separate Hauseingangstüren? Falls nein, könnte man eure Wohnung im Zuge der Sanierung dahingehend ändern?

    Welche Räume werden durch beide Parteien benutzt?

    Wie wird ein möglicher Garten genutzt/geteilt?

    Garagem/Stellplätze so nutzbar, dass keine Partei umparken muss, wenn jemand rausfahren möchte?

    Eine Heizung für beide Wohnungen?

    Hast du (anonymisierte) Pläne vom Haus? Darin kann man meistens schnell erkennen, ob es unüberwindbare Probleme bei einer Aufteilung geben könnte.

    (Liste unvollständig)

  • Ist für Dich eine laufende Mitfinanzierung psychologisch anders, als eine einmalige, sechsstellige Vorab-Mitfinanzierung?

    Im Fall der Fälle würde mich eine Mietzahlung, aber leider auch nicht davor schützen kurzfristig auf die Straße gesetzt zu werden.

    Auf der anderen Seite müsste sich mein Partner "schmerzhaft verschulden", damit die Wohnung in einen (für uns) schönen Zustand gebracht wird.

    Ich denke es ist verständlich, dass wir eine solche Situation unbedingt vermeiden wollen, wenn ich auf der anderen Seite entsprechend liquide bin.

    Mein Gedanke (und ich vermute das wird auch der Gedanke von vielen, die in solch einer Situation sind, sein) ist, dass man in einer Situation mit sehr hohen Ausgaben, alles daran setzt - sofern sinnvoll - nicht weitere "zig tausende Euros" für "administrative Kosten" auszugeben.

  • Wer nutzt denn diese "bestimmten" Räumlichkeiten?


    Warum sollte denn eine 50/50-Aufteilung aufrecht erhalten werden?? Idealerweise sollte die Aufteilung doch eher den Wertverhältnissen entsprechen.


    Ist eine Teilung in 3 Einheiten möglich?

    Zu diesem Thema hatte ich auch schon mal mit einem Architekten gesprochen.

    Es gibt nur Gebäudepläne aus den 60ern. In den 90ern gab es einen Umbau bzw. einen Anbau, diese Pläne sind leider nicht mehr aufzutreiben. Deshalb müsste hier auch erstmal investiert werden, um akurate und aktuelle Objektpläne erstellen zu lassen.

    Damit man zwei separat getrennte Wohneinheiten bekommen würde, müsste das Treppenhaus und der Eingangsbereich umgebaut und erweitert werden. Das wäre (besonders in der aktuelen Lage) mit hohen Zusatzkosten verbunden.

    Außerdem müsste dann noch ein unabhängiger Gutachter beauftragt werden, den unterschiedlichen Wert der beiden Wohneinheiten zu ermitteln.

    Für diese "Wertdifferenz" müsste dann ein fairer finanzieller Ausgleich gefunden werden (gepaart mit einer Änderung im Grundbuch - mit Einbeziehung der bereits eingetragenen Grundschuld).

    Diese ganzen, deutlich spürbaren, Zusatzkosten bzw. Kostenbeteiligung könnte Partei A derzeit nicht aufbringen.

    Die Nutzung des Gartens und der beiden Garagen (autark nutzbar) würde ich gerne in einer Gemeinschaftsordnung festsetzen lassen.

    Für das Objekt gibt es eine Zentralheizung.

    Du stellst hier Dein Problem dar, das Du in Deinem Eingangsposting als nicht ganz einfach bezeichnest. Die Leute hier beschäftigen sich mit Deinem Problem, obwohl Du Dich sehr bemühst, deren Gedanken zu behindern, indem Du so wenig wie auch nur irgend möglich an Info herausläßt und immer wieder schreibst, was alles nicht möglich sei.

    Ich möchte mich entschuldigen, wenn mein Kommentar hier barsch oder unpassend rübergekommen ist. Es liegt mir wirklich fern hier jemanden "vor den Kopf zu stoßen" im Gegenteil - ich freue mich über eure Anmerkungen und bin dankbar für das Feedback.


    Es geht leider um ein sehr emotionales Thema, das ich versuche weitestgehend rational zu behandeln (was aber natürlich mit/bei allen beteiligten Personen möglich ist).

    Manchmal muss man es denen schon direkt sagen: Steck da keinen Cent rein, wäre übrigens ein Geschenk…Weil dir nix gehört.

    Ziel wäre eine tragbare Lösung, bei mir letztendlich "etwas" (nach Möglichkeit irgendwie "sinnvoll in Relation" zu meiner Investition) davon gehört, nachdem ich mich finanziell eingebracht habe.

  • Damit man zwei separat getrennte Wohneinheiten bekommen würde, müsste das Treppenhaus und der Eingangsbereich umgebaut und erweitert werden. Das wäre (besonders in der aktuelen Lage) mit hohen Zusatzkosten verbunden.

    Ein geteilter Bereich (z.B. ein gemeinsames Treppenhaus oder ein gemeinsamer Eingansbereich), den beide Parteien nutzen, ist für eine WEG Aufteilung nicht hinderlich. Ist ja in jedem Mehrfamilienhaus so.

    D.h. eine Partei muss immer durch einen Teil der Wohnung des anderen?

    Frage: wollt ihr langfristig wirklich so leben?

    Ihr steckt also 1xx.xxx Euro in die Sanierung einer Wohnung, die wohnlich nicht von einer anderen Wohnung getrennt ist?

    Das nennt man, sorry, eine schlechte Investition.


    Gutachterkosten und Kosten für ein Aufmaß sind nicht so teuer. Aufmaß Muss meines Wissens nach nicht zwingend ein Architekt machen. Arm wird man davon auf jeden Fall nicht.

  • Ich werde ehrlich gesagt das Gefühl nicht los, dass hier so eine "alle gegen eine" Situation entstanden ist.

    Du hast innerlich, glaube ich, eigentlich schon entschieden, dass du das so machen willst und benötigst lediglich Hilfe, wie du sowas vertraglich ausgestaltet sollst.

    (Fast) alle hier im Forum raten dir jedoch prinzipiell davon ab.

    Die vertragliche Ausgestaltung würde ich einen Anwalt/Notar machen lassen.

    Der trägt dich in das Eigentum des Bruder/Schwester Hauses ein und gut is.

    Du wirst garantiert nicht die erste sein, die sowas gemacht hat, daher wird ein erfahrener Notar schon wissen, wie er dich ins Grundbuch einträgt.

    Über die rechtlichen Risiken wird er dich hoffentlich ausgiebig beraten. Du kannst dir aber sicher sein, dass viele von den hier bereits genannten Argumenten ebenfalls genannt werden.

    Ich wünsche dir viel Erfolg und gute Entscheidungen dabei (ohne Ironie sondern wirklich ernst gemeint)

  • Im Fall der Fälle würde mich eine Mietzahlung, aber leider auch nicht davor schützen kurzfristig auf die Straße gesetzt zu werden.

    Mieterrechte sind schon sehr stark in Deutschland, man kann keinem Mieter kündigen, nur weil man ihn nicht mehr mag.

    Auf der anderen Seite ist natürlich sehr fraglich, ob Du überhaupt dort weiter wohnen möchtest, wenn ihr Euch getrennt habt.

    In den 90ern gab es einen Umbau bzw. einen Anbau, diese Pläne sind leider nicht mehr aufzutreiben.

    Falls es kein Schwarzbau ist, sind diese Pläne in der Baubehörde vorhanden. Da würde ich auf jedem Fall mal anfragen. Evtl. auch beim damaligen Architekten.

    Außerdem müsste dann noch ein unabhängiger Gutachter beauftragt werden, den unterschiedlichen Wert der beiden Wohneinheiten zu ermitteln.

    Das ist nicht zwingend notwendig. Wenn die Beteiligten sich einigen können (z.B. einfach nach Wohnfläche), reicht das. Wenn keine Einigung möglich ist, wäre das ein weiteres Indiz, von der ganzen Sache Abstand zu nehmen.

    Ein geteilter Bereich (z.B. ein gemeinsames Treppenhaus oder ein gemeinsamer Eingangsbereich), den beide Parteien nutzen, ist für eine WEG Aufteilung nicht hinderlich. Ist ja in jedem Mehrfamilienhaus so.

    Wenn es ein gemeinsames Treppenhaus ist, von dem einzelne Zimmer ab gehen, wirst Du natürlich nie eine Abgeschlossenheitsbescheinigung bekommen. Die ist aber Voraussetzung für eine Teilung nach WEG.

    In einem normalen Mehrfamilienhaus hat jede Wohnung eine Eingangstür. Du kommst vom Schlafzimmer ins Bad und die Küche, ohne Gemeinschaftseigentum zu benutzen.

    Sollten zwei abgeschlossene Wohnungen möglich sein, könnten jedoch noch Sondernutzungsrechte an weiteren Räumen, Dachboden etc. definiert werden.

    Dann ist die einzige halbwegs sinnvolle Alternative zu "nicht machen", dass Du Miteigentümer vom Gesamtobjekt wirst, z.B. mit 1/3. Dann bist Du natürlich voll mit dabei, wenn es irgendwann Erosionen in der Eigentümergemeinschaft geben sollte!

    Hinzu sollte es einen privatwirtschaftlichen Vertrag geben, der genau regelt, wer was nutzen kann und was in welchem Verhältnis zahlen muss.

    Im Außenverhältnis haftet immer jeder für alle!

  • Du stellst hier Dein Problem dar, das Du in Deinem Eingangsposting als nicht ganz einfach bezeichnest. Die Leute hier beschäftigen sich mit Deinem Problem, obwohl Du Dich sehr bemühst, deren Gedanken zu behindern, indem Du so wenig wie auch nur irgend möglich an Info herausläßt und immer wieder schreibst, was alles nicht möglich sei.

    Ich möchte mich entschuldigen, wenn mein Kommentar hier barsch oder unpassend rübergekommen ist.

    Ich kritisiere bei Dir und anderen nicht den Ton (Warum auch? Wir unterhalten uns hier doch wie gesittete Leute!), sondern das Mauern. Statt daß Du die notwendigen Angaben frei zur Verfügung stellst, läßt Du Dir jede Einzelheit einzeln aus der Nase ziehen. Wie soll unter solchen Bedingungen ein sinnvoller Rat zustandekommen?

    Mit SioMio bin ich übrigens mehr und mehr der Auffassung, daß Du überhaupt keinen Rat suchst, sondern lediglich eine Bestätigung des Entschlusses, auf den Du Dich längst festgelegt hast, nämlich daß Du Deinem Freund im Interesse der Beziehung Dein Geld geben willst, auch wenn Du dafür keinerlei Sicherheit bekommst.

    Weil dies aber ein öffentliches Forum ist und hier besprochene Fälle nicht nur für denjenigen besprochen werden, der konkret fragt, schreibe ich trotzdem, was ich davon halte.

    Weil Du ums Verplatzen das fragliche Haus nicht beschreiben magst (was zur Beurteilung der Lage an sich nötig ist), werfe ich auch für dieses Posting wieder einen tiefen Blick in meine Kristallkugel.

    Das Haus stammt aus den 60er Jahren. Vermutlich ist es damals als Generationenhaus geplant worden, vermutlich eingeschossig mit ausgebautem Dachgeschoß, mit einer somit größeren Wohnung im Erdgeschoß und einer deutlich kleineren Wohnung im ausgebauten Dachgeschoß. Schon in den 90er Jahren war die untere Wohnung für deren Bewohner zu klein (vielleicht die Eltern der Partei A und der Partei B), so daß man sich zu einem Anbau entschloß, vielleicht für die Jugendzimmer. Die Oma im Obergeschoß war mittlerweile verwitwet, somit reichte ihr die Fläche. Irgendwann starb die Oma dann, da hatte die Restfamilie (Eltern und Partei A und Partei B) dann genügend Platz.

    In der Zwischenzeit sind die Eltern aber auch gestorben (oder ausgezogen), die Partei A war mittlerweile verheiratet. Ob sie Kinder hat oder plant, wissen wir nicht. Sie hat die größere Wohnung bezogen, Partei B hatte offensichtlich nichts dagegen. Vielleicht war ihm aber auch nicht klar, daß Partei A damit einen größeren Teil des Erbteils beansprucht als Partei B. An sich schuldet Partei A jeden Monat Geld in Höhe der Hälfte einer fiktiven Mietdifferenz: Man könnte die untere Wohnung für 1000 €/m vermieten, die obere aber nur für 600 €/m. Somit müßte Partei A der Partei B jeden Monat 200 €/m Ausgleich zahlen.

    Streng genommen ist ein Haus aus den 60er Jahren nichts mehr wert. Das sagt sogar das Finanzamt, das bei Immobilien pro Jahr der Nutzung 2% des Wertes als AfA ansetzt, nämlich als Absetzung für Abnutzung. Abnutzung ist Wertverlust. Wer ein Anwesen mit einem 60er-Jahre-Haus kaufen will, spekuliert nicht auf das Bauwerk, sondern auf den Bauplatz. Das Haus muß er zum Grund nur nolens-volens dazunehmen.

    Möchte man ein Haus aus den 60er Jahren so sanieren, daß es vom Baustandard auch nur einigermaßen neuzeitlich ist, muß man es zurückbauen bis auf Rohbauzustand. Der Aufwand für die Sanierung kommt einem Neubau nahe - und man hat trotzdem ein altes Haus. Eine vernünftige Trittschalldämmung beispielsweise kann man kaum nachrüsten. Ziemlich viele Häuser der 60er, die aktuell auf den Markt kommen, werden schlichtweg abgerissen, damit auf dem Bauplatz dann größer neu gebaut werden kann. Man sollte sich also wohl überlegen, ob man in ein solches Haus noch nennenswert Geld hineinsteckt.

    Partei A wollte das aber, also hat sie für nicht ganz wenig Geld den von ihr genutzten größeren Teil des Hauses umgebaut oder renoviert oder saniert. Dazu hat sie ein Darlehen aufgenommen, das mit dem Haus besichert ist. Damit hat Partei A die Partei B wiederum übervorteilt; Partei B hat aber zugestimmt, ohne deren Unterschrift hätte Partei A ihr Darlehen nicht bekommen. Geld hat Partei A jetzt keines mehr, was sie hatte, ist in den Umbau geflossen.

    Nun will Partei B "ihren" kleineren Teil des Hauses auch sanieren. Sie hat auch kein Geld, wohl aber eine vertrauensselige Partnerin, die ihm aus lauter Liebe ihr Vermögen zu Füßen legen möchte. Im Gegensatz zu uns kennt sie das Haus. Ich frage mich, ob sie an die eigene Zukunft gedacht hat. Die Wohnung ist klein, nach heutigen Vorstellungen vermutlich für zwei gerade ausreichend. Wäre ihr der Platz denn auf Dauer selbst für nur ein Paar genug? Wäre dort Platz für ein Kinderzimmer? Vielleicht auch für zwei? Oder sind Kinder ausgeschlossen? Wir wissen es nicht, und die Partnerin von Partei B verrät es uns nicht. Sollte die Wohnung für eine Familie zu klein sein, müßte Partei B sich für seine Familie anderswo ein größeres Quartier suchen, wenn Kinder kommen, denn anbauen kann man im Dachgeschoß meistens nicht. Das investierte Geld müßte man dann zurücklassen, und ob man die Wohnung vermietet bekommt, wenn das Haus nicht vernünftig teilen kann, ist fraglich. Die Partei A hat schon jetzt kein Geld, wird Partei B also nicht auszahlen können.

    Ich halte es für mißlich, daß man das Haus im Zuge des Erbfalls nicht sauber geteilt hat. So kann sich Partei A nicht bewegen, weil sie für alles Größere die Zustimmung von Partei B braucht. Umgekehrt ist es genauso. Für mich als Partnerin von Partei B wäre die Trennung des Hauses Bedingung für meine eigene finanzielle Exposition, wenn ich überhaupt dort einziehen wollte. Die Tatsache, daß die beiden Parteien das Geld für eine saubere Trennung nicht ausgeben wollen, wäre für mich ein guter Grund dafür, mich eben nicht mit Kapital zu beteiligen.

    Aber wie schon in den Vorpostings gesagt:

    Dein Geld. Was Du machst, ist Deine Sache.

  • Mit SioMio bin ich übrigens mehr und mehr der Auffassung, daß Du überhaupt keinen Rat suchst, sondern lediglich eine Bestätigung des Entschlusses, auf den Du Dich längst festgelegt hast, nämlich daß Du Deinem Freund im Interesse der Beziehung Dein Geld geben willst, auch wenn Du dafür keinerlei Sicherheit bekommst.

    Vielleicht möchtest Du das Ausgangsposting nochmal lesen. Es wird gefragt, wie was gemacht werden kann - und nicht ob.

  • Vielleicht möchtest Du das Ausgangsposting nochmal lesen. Es wird gefragt, wie was gemacht werden kann - und nicht ob.

    Aus der Formulierung "mehr und mehr" erkennt man doch, dass Achim's Auffassung sich eben nicht aus dem Ausgangsposting ergibt, sondern aus der folgenden Diskussion. Das kann ich gut nachvollziehen.

  • Er tut aber so, als habe die TO etwas verheimlicht, das aber faktisch schon im Ausgangspost steht.

    Aus dem Ausgangspost entnehme ich, dass die TO LauraD nicht fragt, ob sie sich auf das Konstrukt einlassen soll, sondern unter welchen Voraussetzungen, Maßnahmen usw. sie dabei nicht am Ende als - sorry - von A, aber auch von B gerupftes Huhn da steht. Den worst case "Geld weg, Beziehung im Eimer" ignoriert sie nicht völlig, will aber auch nichts davon hören bzw. lesen.

    Im Laufe des Hin und Her im Thread wird es nicht anders. Sie klammert sich an ihr Engagement, so als hätte sie sich familienintern, zumindest gegenüber B, so weit ais dem Fenster gelehnt, dass sie nicht mehr zurück kann, ohne sich den Voprwurf einzuhandeln, an dem zwangsweise folgenden Bruch der Beziehung die Alleinschuld auf sich geladen zu haben.

    Vielleicht bin ich ja jetzt gleich der Böse, aber ich hatte schon mal einen Fall in der Bekanntschaft, da lief es ähnlich, mit dem Unterschied allerdings, dass es um keine Laura, sondern um einen total verschossenen Laurin ging. Keiner von uns hat sich getraut, ihm zu empfehlen, die Finger von der Dame zu lassen. Es hätte auch nichts gebracht, wie er mir später, wieder zu klarem Verstand gekommen, eingestanden hat.

    Keine zwei Jahre später war die Messe gelesen, seine investierte Zeit, Arbeitskraft und auch fünfstellige Materialinvestitionen in die Bruchbude seiner inzwischen Ex-Schwiegereltern waren nichts mehr wert.

    Da die Investitionen nicht auf einen Schlag, sondern nach und nach zusammenkamen, kam er auch nicht auf die Idee, mal das Thema "Grundbuch" anzusprechen, nicht mal nach der Hochzeit, für die allein schon Fünfstelliges in den Sand gesetzt wurde, dieses immerhin zur Hälfte auf die Kappe des Schwiegervaters.

    So, jetzt habe ich genug Wasser in den Wein gegossen. Prost Mahlzeit.

    "Unhappy Wife - Unhappy Life!" Roger Murgatroyd, 1977

  • Er tut aber so, als habe die TO etwas verheimlicht, das aber faktisch schon im Ausgangspost steht.

    Vielen Dank für deinen Beistand.

    Es fühlt sich hier leider teilweise schon so an, als würde ich von bestimmter Seite angegriffen oder bewusst in ein schlechtes/falsches Licht gerückt werden.

    Die Beziehung hält jetzt schon 23 Jahre + ein paar Wochen (man kennt sich in der Partnerschaft also schon ziemlich gut).

    In dieser Zeit haben wir auch schon den ein oder anderen Schicksalsschlag gemeinsam gemeistert - unsere Beziehung ist also wirklich nicht so fragil, wie sie hier teilweise beschrieben wird.

    Solche sehr privaten Details wollte ich hier jetzt allerdings nicht "breit treten", da sie meines Erachtens nichts zu Fragestellung beitragen und es mit solchen Details nicht unnötig "aufblähen" wollte.

    Ich möchte auch wirklich nicht lange darauf rumreiten oder irgendwem vorschreiben, wie er bestimmte Dinge sehen muss - es steht selbstverständlich jedem frei, was er von mir oder meiner Herangehensweise hält - meine Beweggründe/Einschätzung der Lage habe ich (in der Hoffnung) zum besseren Verständnis erläutert.

    Letztendlich finde ich es schade, dass eine langjährige Partnerschaft nichts wert sein soll oder nicht positiv berücksichtig werden kann.

    Auf Nachfrage bin ich aber selbstverständlich bereit auch weitere Details zu nennen und bin wirklich dankbar, dass man mir hier in meiner Lage helfen möchte.

    Meine ursprüngliche Fragestellung war:

    "Wie kann die Partnerin von Bruder B hier abgesichert werden?

    Wäre eine anteilige Aufnahme der Partnerin von Bruder B in das Grundbuch zwangsläufig notwendig?

    Oder könnte ein Wohnrecht eine Alternative sein?"

    Grundsätzlich habe ich mir nochmals den Kopf zermartert und folgende Optionen herausgearbeitet:

    A:

    Ich kaufe meinem Partner einen Teil seines Anteils ab (da müsste man dann eruieren, welchem Anteil dann prozentual 100.000€ entsprechen, wenn man jetzt mal bei dem Wert bleibt).

    Nachteil: mehrere T-Euro Grunderwerbs- und Notarkosten (und unklar, welchen Einfluss das auf die bereits bestehende Grundschuld hat)

    B:

    Mein Partner schenkt mir den entsprechenden Anteil an dem Objekt (ebenfalls entsprechende Eintragung ins Grundbuch und ich tätige die entsprechende Investition).

    Nachteil: vermutlich noch höhere Kosten durch Schenkungssteuer + Grunderwerbs- und Notarkosten

    C:

    Ich gebe meinem Partner 100.000€ für die Sanierung. Dies wird irgendwie in einem Darlehensvertrag/Partnerschaftsvertrag/Kooperationsvertrag (mit einer Grundschuld zu meinen Gunsten) notariell vereinbart.

    Ziel wäre hier dann diesen Vertrag wieder aufzulösen, wenn wieder Ruhe eingekehrt ist und man nach der Sanierung heiratet. Dann könnte der entsprechende Anteil im Grundbuch weitestgehend kostenneutral auf mich umgeschrieben werden. Dadurch würde meines Erachtens auch die "Schenkungs- bzw. Grunderwerbssteuerproblematik" wegfallen.

    Nachteil: das ist für mich aktuell noch etwas undurchsichtig, wie genau das funktionieren kann

    D:

    Ich gebe meinem Partner 100.000€ für die Sanierung. Dies wird irgendwie in einem Darlehensvertrag/Partnerschaftsvertrag/Kooperationsvertrag (mit ausgesetzter Rückzahlung - dafür wird aber ein Wohnrecht für mich in dem Vertrag festgehalten) notariell vereinbart.

    Ziel wäre hier dann diesen Vertrag wieder aufzulösen, wenn wieder Ruhe eingekehrt ist und man nach der Sanierung heiratet. Dann könnte der entsprechende Anteil im Grundbuch weitestgehend kostenneutral auf mich umgeschrieben werden. Dadurch würde meines Erachtens auch die "Schenkungs- bzw. Grunderwerbssteuerproblematik" wegfallen.

    Nachteil: das ist für mich aktuell noch etwas undurchsichtig, wie genau das funktionieren kann


    Im absoluten worst case (aber dafür müsste ja schon wirklich einiges zerbrechen) könnte ich dann immer noch die Zwangsversteigerungskarte ziehen.

    Gibt es eine weitere, gangbare Option (außer alles sein zu lassen) und für wie valide haltet ihr diese Optionen?

  • daß Du überhaupt keinen Rat suchst, sondern lediglich eine Bestätigung des Entschlusses, auf den Du Dich längst festgelegt hast, nämlich daß Du Deinem Freund im Interesse der Beziehung Dein Geld geben willst, auch wenn Du dafür keinerlei Sicherheit bekommst.

    Genau das ist der springende Punkt - ich möchte mein Geld nicht um jeden Preis bzw. ohne jegliche Sicherheit ausgeben. Ich denke das sollte sich aus diesem Thread heraus ergeben haben.

    Streng genommen ist ein Haus aus den 60er Jahren nichts mehr wert. Das sagt sogar das Finanzamt, das bei Immobilien pro Jahr der Nutzung 2% des Wertes als AfA ansetzt, nämlich als Absetzung für Abnutzung. Abnutzung ist Wertverlust. Wer ein Anwesen mit einem 60er-Jahre-Haus kaufen will, spekuliert nicht auf das Bauwerk, sondern auf den Bauplatz. Das Haus muß er zum Grund nur nolens-volens dazunehmen.

    Das ist schon maximal pessimistisch gesehen. Aber selbst wenn man rein vom Grundstück ausgeht, dann hätte das schon einen nativen Wert über 400.000€.

    Da indirekt nach Kindern gefragt wurde - wir können keine Kinder bekommen, deshalb wurde das Thema schon vor langem beerdigt (eine Adoption ist keine Option für uns).

  • Ziel wäre hier dann diesen Vertrag wieder aufzulösen, wenn wieder Ruhe eingekehrt ist und man nach der Sanierung heiratet.

    Wieso in der Reihenfolge? Dass Du das schreibst, bringt mich gerade auf die Idee, dass Ihr auch direkt heiraten und das entsprechend im Ehevertrag regeln könntet. Nachteil wäre, es wäre eine Regelung zwischen Dir und Deinem Freund, dann Mann. Die Schwester wäre nicht tangiert.

  • Ich würde hier nicht noch persönlicher in dieses Konstrukt dringen….

    Letzte Hinweis von mir: geht alle zusammen zu einem vernünftigen juristischen Menschen und lasst euch beraten.

    Und wenn das nicht geht, weil irgendwas in dieser ganzen Familienstruktur nicht stimmt, dann bleibt sowieso bloß machen, was die andern wollen oder ausziehen.

    Oder als Mittelweg sagen: „ Ihr könnt machen, was ihr wollt, aber mein Geld stecke ich da nicht rein.“

    Schon mal was von toxischen Familienkonstellationen gehört?

  • Die Beziehung hält jetzt schon 23 Jahre + ein paar Wochen (man kennt sich in der Partnerschaft also schon ziemlich gut).

    Da indirekt nach Kindern gefragt wurde - wir können keine Kinder bekommen, deshalb wurde das Thema schon vor langem beerdigt (eine Adoption ist keine Option für uns).

    Das sind zwei ganz wesentliche Punkte, ohne deren Kenntnis es Außenstehenden kaum möglich ist, die Angelegenheit "ganzheitlich" zu kommentieren bzw. zu bewerten. Beispielsweise macht es einen Unterschied, ob man - Achtung 'worst case' und 'Konjunktiv' - seinen niedrig-sechsstelligen Einsatz nur für sich selbst in den Sand setzen würde oder ob da noch 1-2 "Kurze" die Co-Leidtragenden wären.

    Gut, dass Du beides noch klargestellt hast, wenn auch nur im dritten oder vierten Anlauf. Aber besser spät als nie.

    Solche sehr privaten Details wollte ich hier jetzt allerdings nicht "breit treten", da sie meines Erachtens nichts zu Fragestellung beitragen und es mit solchen Details nicht unnötig "aufblähen" wollte.

    Deines Erachtens vielleicht anfänglich nicht. Aber eventuell, mal die Seite gewechselt, macht es doch sicher auch für Dich einen Unterschied, ob in so eine niedrig-sechstelligen Investition auch noch minderjährige Kinder involviert sind oder nicht.

    Letztendlich finde ich es schade, dass eine langjährige Partnerschaft nichts wert sein soll oder nicht positiv berücksichtig werden kann.

    Wovon man nichts weiß bzw. was einem bisher verschwiegen wurde, kann man auch nicht entsprechend ein- bzw. wertschätzen, demzufolge auch nicht positiv berücksichtigen.

    Der erste Eindruck, den Du mit Deinem Eingangspost hinterlassen hast, zumindest auf mich, war eben ein ganz anderer, weitaus unbedarfterer. Hier die harte Kurzfassung. Sorry, nichts für schwache Nerven:

    "Schwester A und Bruder B stehen kurz davor, ein vorher wie auch immer zu Geld gekommenes Opfer C in ihr gemeinsam ererbtes, sanierungsbedürftiges Elternhaus hineinzumanövrieren. A und noch mehr B sind knapp bei Kasse, aber speziell B scheint noch den ein oder anderen Vorzug zu haben, der C zumindest weiche Knie verschafft.
    Immerhin ist C klug und geistesgegenwärtig genug, hier im Forum aufzuschlagen, bevor sie sich endgültig einwickeln lässt. Noch ist Polen nicht verloren."

    "Unhappy Wife - Unhappy Life!" Roger Murgatroyd, 1977