Alles anzeigenSo langsam verstehe ich, wieso du keine "passende und somit befriedigende Antwort" finden kannst. Deine Aussage zeigt schon, dass du mit der Rechtslage nicht einverstanden bist und unbedingt etwas absetzen willst.
Nein, du darfst die Fahrten zur 1. Tätigkeitsstätte nur abrechnen, wenn du auch tatsächlich dahin gefahren bist. Im Gegenzug musst du auch nur für diese Tage den geldwerten Vorteil versteuern. Alles andere sind Dienstreisen, die dir dein Arbeitgeber bereits längst bezahlt hat.
Kleine Randanmerkung, wenn du unbedingt etwas zum absetzen suchst: Sollte dein Arbeitgeber dir für die Dienstreisen übrigens keine Verpflegungspauschale zahlen, kannst du diese tatsächlich steuerlich ansetzen.
Das Achim Weiss kein Freund von Dienstwagen ist, ist hier ja eigentlich bestens bekannt. Allerdings sind seine Aussagen zu den Kosten nicht falsch, es kommt aber wie immer auf den Betrachtungswinkel an.
Wenn man sich auch ohne Dienstwagen alle 3 bis 4 Jahre einen Neuwagen kauft, um dem Nachbarn zu zeigen, wie toll man doch ist, dann ist ein Dienstwagen durchaus die günstigere Alternative. Wenn man aber das Auto länger hält und nicht unbedingt in der Oberklasse unterwegs ist, sieht die Rechnung schon anders aus.
Ich fahre mein Auto (BMW) seit 10 Jahren und bisher hat mich das Auto ca. 63k gekostet. Da ist ein Verkaufserlös noch nicht berücksichtigt, aktuell ca. 8 bis 10k. Der gleiche Wagen hätte mich als Dienstwagen nur an Steuern knapp 60k gekostet, evtl. durch Corona etwas weniger. Allerdings kommt dann ja noch SV drauf.
Wenn man sich also mit einem Gebrauchtwagen zufrieden gibt, der nicht zur Oberklasse gehört, und diesen auch länger hält, ist der Dienstwagen tatsächlich teurer.
Also, deine Zahlen passen für mich nicht so richtig. Erst recht nicht bei der Annahme, dass man die Wahl zwischen Dienstwagen und zusätzlichem Bruttolohn in Höhe des geldwerten Vorteils hat.
Der geldwerte Vorteil kostet dich (grob gerechnet mit 42% Grenzsteuersatz und 10,6% für AV/RV, Gehalt über BBG KV) 263 Euro im Monat. Dein Netto vor Dienstwagen/Gehaltserhöhung reduziert sich also um genau diesen Betrag. Wenn du jetzt die 500 Euro zusätzlich brutto bekommst, dann sind das Netto 237 Euro mehr als vorher. Unterm Strich macht das einen Unterschied von, tada, 500 Euro. Im Vergleich zu einer Gehaltserhöhung in gleicher Höhe bezahlst du also pro Jahr 6.000 Euro für dein Auto. Und das auch nur, weil du im Außendienst bist. Bei einer festen ersten Arbeitsstätte wären die Kosten noch entsprechend höher (pauschal 15 Euro pro Monat und km zwischen Wohnsitz und 1. Arbeitsstätte).
Es ist ja nicht so, dass man als AD auf den Firmenwagen verzichten könnte und dadurch 6000 Euro mehr brutto bekäme. Selbstverständlich nutze ich den Firmenwagen weit über 50% geschäftlich. Der Vorteil, den ich oben kalkuliert habe, besteht natürlich nur, wenn der Firmenwagen einen Privatwagen vollständig ersetzt. Und, wie im AD üblich, deine erste Arbeitsstätte zu Hause liegt.