Abschlagfrei mit 65 nach 45 Jahren

  • Hallo zusammen,


    angenommen ich kündige oder werde gekündigt mit 43 Rentenjahren. Bin dann zwei Jahre arbeitslos in denen ja die Rentenversicherung weiter bezahlt wird (das es weniger ist an Rentenpunkten ist mir sehr wohl bewusst) .

    Komme dann somit auf 45 Jahre Beiträge. :?:

    Jetzt kommt aber meine eigentliche Kernfrage. zu diesem Zeitpunnkt Ende Arbeitslos bin ich dann 62,5 Jahre.

    Ich würde dann die 2,5 Jahre bis 65 Jahre selbst mit erspartem überbrücken.

    Wenn ich dann mit 65 die Rente beantrage sollte diese ja dann ungekürzt bzw. abschlagfrei sein? :?:

    Oder habe ich hier irgendeinen Denkfehler :?:


    Danke und einen schönen Restsonntag!

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  • Kater.Ka

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  • Angenommen ich kündige oder werde gekündigt mit 43 Rentenjahren. Bin dann zwei Jahre arbeitslos, in denen ja die Rentenversicherung weiter bezahlt wird.

    Komme dann somit auf 45 Jahre Beiträge?

    Ja. Aber das ist vermutlich nicht Deine Frage. Arbeitslosigkeit zählt mit zur Wartezeit, es sei denn, sie wäre unmittelbar vor der Rente. Dann zählt sie nicht dazu.

    Jetzt kommt aber meine eigentliche Kernfrage. Zu diesem Zeitpunkt Ende arbeitslos bin ich dann 62,5 Jahre.


    Ich würde dann die 2,5 Jahre bis 65 Jahre mit Selbsterspartem überbrücken.

    Wenn ich dann mit 65 die Rente beantrage, sollte diese ja dann ungekürzt bzw. abschlagfrei sein.

    Also nochmal: Du bist aktuell 60,5 Jahre alt und hast jetzt 43 Beitragsjahre. Es sieht so aus, als ob Du Deinen Arbeitsplatz demnächst verlieren oder aufgeben würdest. Du hättest dann einen Anspruch auf 2 Jahre Arbeitslosengeld. Wenn diese Zeit abgelaufen ist, wärest Du 62,5 Jahre alt. Du willst dann 2,5 Jahre aus eigenen Mitteln überbrücken und mit 65 Jahren die "Rente für besonders langjährig Versicherte" in Anspruch nehmen.


    Ok so?


    Das klappt so nicht, weil die 2 Jahre Arbeitslosigkeit in diesem Fall nicht zur Wartezeit zählen.


    EDIT: In diesem Fall wären die beiden Jahre Arbeitslosigkeit nicht die beiden letzten Jahre vor der Rente, also könnte das funktionieren. Bitte mit der Beratungsstelle der Rentenversicherung abklären.

  • Hallo.


    Wartezeiten selbst ausrechnen ist ein wenig tricky, da kann man sich leicht vertun. Daher wäre es wohl sinnig, sich die Rentenauskunft genau anzuschauen bzw. eine Auskunfts- unf Beratungsstelle aufzusuchen.


    Falls ein GdB von 50 oder mehr festgetellt ist, dann können wir uns den Aufriss hier auch sparen, die Altersrente für schwerbehinderte Menschen ist zu keinem Zeitpunkt schlechter als die Altersrente für besonders langjährig Versicherte.


    Der Bezug von Arbeitslosengeld (in Abgrenzung zum Bürgergeld) zählt grundsätzlich zu den 45 Jahren dazu.


    Wo ein Grundsatz, da auch eine Ausnahme: In den letzten 2 Jahren vor Rentenbeginn (wahrscheinlich hier von 63 bis 65) zählt der Bezug von Arbeitslosengeld) nicht zu den 45 Jahren dazu.


    Aber:

    Ein Minijob (mit Zahlung des Eigenanteils zum Rentenversicherungsbeitrag) parallel zum Bezug des Arbeitslosengeldes würde aber zu anrechenbaren Zeiten für die 45 Jahre führen.


    Wenn also die Arbeitslosigkeit vor 63 endet, dann zählt das Arbeitslosengeld zu den 45 Jahren dazu. Sollte dann noch etwas fehlen dann hilft der Minijob. Alternativ kann man auch freiwillige Beiträge leisten. Die zählen auch mit, aber auch hier gibt es Ausnahmen zu beachten.


    Vielleicht hilft das erstmal weiter.

  • Wo ein Grundsatz, da auch eine Ausnahme: In den letzten 2 Jahren vor Rentenbeginn (wahrscheinlich hier von 63 bis 65) zählt der Bezug von Arbeitslosengeld) nicht zu den 45 Jahren dazu.

    Ich bin in einer ähnlichen Situation, habe aber schon 48 Jahre voll und von daher zählt die Arbeitslosigkeit mit zur Rente. Gilt aber erst wenn man min. 45 jahre voll hat

  • Ich bin in einer ähnlichen Situation, habe aber schon 48 Jahre voll und von daher zählt die Arbeitslosigkeit mit zur Rente. Gilt aber erst wenn man min. 45 jahre voll hat

    Jetzt könnte man sich über die Formulierungen streiten...


    Die Rentenversicherung hakt ab, wenn die 45 Jahre erfüllt sind. Ob genau 45 Jahre vorliegen oder mehr macht dann keinen Unterschied mehr, die Wartezeit ist erfüllt. ;)

  • Ich bin in einer ähnlichen Situation, habe aber schon 48 Jahre voll und von daher zählt die Arbeitslosigkeit mit zur Rente. Gilt aber erst wenn man min. 45 jahre voll hat

    Die Punkte für die Zeit der Arbeitslosigkeit bekommt man in jedem Fall (schließlich werden Beiträge abgeführt), aber in dem genannten Fall zählt möglicherweise die Wartezeit nicht. Wenn du jetzt schon 48 Jahre voll hast, bist Du in jedem Fall über 45 Jahre.

  • Ich würde dann die 2,5 Jahre bis 65 Jahre selbst mit erspartem überbrücken.

    Ggf. lohnt es sich die Gegenrechnung aufzustellen, ob ein Rentenbezug ab 63 (mit Abschlägen) günstiger ist als die abschlagsfreie Rente ab 65 mit den "Klimmzügen" für die 2,5 Jahre.

    Das hängt davon ab, ob in den 2,5 Jahren Familienversicherung greifen würde oder man sich als freiwilliges Mitglied versichern müsste. Wenn eine bAV bei Rentenbezug bereits ab 63 leisten würde, dann verändert das die Rechnung ebenfalls.

    Ein GdB von 50 würde die ganze Betrachtung ohnehin in Richtung der vorgezogenen Rente verschieben.

  • Ggf. lohnt es sich die Gegenrechnung aufzustellen, ob ein Rentenbezug ab 63 (mit Abschlägen) günstiger ist als die abschlagsfreie Rente ab 65 mit den "Klimmzügen" für die 2,5 Jahre.

    Das hängt davon ab, ob in den 2,5 Jahren Familienversicherung greifen würde oder man sich als freiwilliges Mitglied versichern müsste. Wenn eine bAV bei Rentenbezug bereits ab 63 leisten würde, dann verändert das die Rechnung ebenfalls.

    Ein GdB von 50 würde die ganze Betrachtung ohnehin in Richtung der vorgezogenen Rente verschieben.

    Annahme: GDB50 und man wird mit 63 arbeitslos. Wird man dann automatisch in vorgezogene Rente ausgesteuert?

  • Annahme: GDB50 und man wird mit 63 arbeitslos. Wird man dann automatisch in vorgezogene Rente ausgesteuert?

    Hallo.


    Aussteuerung kenne ich so nur als Begriff, wenn das Krankengeld ausläuft, aber weiterhin Arbeitsunfähigkeit besteht.


    Arbeitslosengeld ist eine Versicherungsleistung. Solange der Anspruch noch nicht erschöpft ist, man dem Arbeitsmarkt tatsächlich zur Verfügung steht und sich um Arbeit bemüht, solange ist die Agentur für Arbeit in der Pflicht zu leisten.

    Über das Erreichen der Regelaltersgrenze hinaus wird Arbeitslosengeld nicht geleistet, aber der theoretische (also noch nicht verwirklichte) Anspruch auf eine vorgezogene Altersrente steht dem Bezug von Arbeitslosengeld nicht entgegen.

  • Also ich nehme mal nach den Zahlen an du bist Jahrgang 1964/1965 und hast mit 62,5 Jahren deine 45 Jahre voll, soweit richtig ?

    -dann kannst du mit 63 Jahren bei 13,8% Abschlag in Rente gehen

    -dann kannst du mit 63 Jahren selbst kündigen, dann bekommst du aber 3 Monate kein Geld vom Arbeitsamt, jährlich werden dir vom Amt pauschal 0,8 Rentenpunkte während der Arbeitslosigkeit gut geschrieben.

    -du kannst dich mit 63 Jahren kündigen lassen und hast dadurch keine Sperrzeit (es darf aber keine "Gefälligskeitkündigung" sein, da schauen die schon genau hin)

    -schlecht ist mit 62,5 Jahren gekündigt zu werden oder selbst zu kündigen, da du max. nur 2 Jahre Arbeitslosengeld bekommst und das halbe Jahr am Ende doch noch arbeiten müsstest um Abschlagsfrei zu sein, selbst für das halbe Jahr hättest du 13,8% Abschlag der Rente, da der Regelrentenbezug immer von 67 Jahren ausgeht

  • -schlecht ist mit 62,5 Jahren gekündigt zu werden oder selbst zu kündigen, da du max. nur 2 Jahre Arbeitslosengeld bekommst und das halbe Jahr am Ende doch noch arbeiten müsstest um Abschlagsfrei zu sein, selbst für das halbe Jahr hättest du 13,8% Abschlag der Rente, da der Regelrentenbezug immer von 67 Jahren ausgeht

    Bezug von Arbeitslosengeld von 62,5 bis 64,5 und anschliessender Bezug der Altersrente für langjährig Versicherte bedeutet 9% Abschläge.

    Da würde es wohl Sinn ergeben das halbe Jahr bis 65 aus eigenen Mitteln und (bei erfüllter Wartezeit) in die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte zu gehen.

  • Hi, ja so ähnlich ist das... Zum Februar 2026 bin ich dann 59 mit 43 Beitragsjahren. Dazu kommt ein halbes Jahr Kündigungsfrist also dann 59,5 Jahre mit 43,5 Beitragsjahren. Dann Arbeitslos mit einer eventuellen Sperre von 3 Monaten. Sind dann mit 61,5 Jahren deutlich über 45 Jahre Beiträge. Die 3,5 Jahre bis 65 sollten dann in Eigenregie überbrückt werden. Habe jetzt einen Termin bei der Rentenversicherung aber erst in 3 Monaten, hätte halt gerne zuvor schon gewusst ob das so mit Abschlagsfrei funktioniert.

  • Hi, ja so ähnlich ist das... Zum Februar 2026 bin ich dann 59 mit 43 Beitragsjahren. Dazu kommt ein halbes Jahr Kündigungsfrist also dann 59,5 Jahre mit 43,5 Beitragsjahren. Dann Arbeitslos mit einer eventuellen Sperre von 3 Monaten. Sind dann mit 61,5 Jahren deutlich über 45 Jahre Beiträge. Die 3,5 Jahre bis 65 sollten dann in Eigenregie überbrückt werden. Habe jetzt einen Termin bei der Rentenversicherung aber erst in 3 Monaten, hätte halt gerne zuvor schon gewusst ob das so mit Abschlagsfrei funktioniert.

    Da wäre ich vorsichtig, wenn du nicht wieder arbeitest zählt meines Erachtens die Arbeitslosigkeit nicht dazu. Aber bei dem Termin wirst du beraten….

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    Hi, ja so ähnlich ist das... Zum Februar 2026 bin ich dann 59 mit 43 Beitragsjahren. Dazu kommt ein halbes Jahr Kündigungsfrist also dann 59,5 Jahre mit 43,5 Beitragsjahren. Dann Arbeitslos mit einer eventuellen Sperre von 3 Monaten. Sind dann mit 61,5 Jahren deutlich über 45 Jahre Beiträge. Die 3,5 Jahre bis 65 sollten dann in Eigenregie überbrückt werden. Habe jetzt einen Termin bei der Rentenversicherung aber erst in 3 Monaten, hätte halt gerne zuvor schon gewusst ob das so mit Abschlagsfrei funktioniert.

    Sofern die 43 Jahre "anrechenbare Zeiten für die 45 Jahre" stimmen und der Rest sich tatsächlich so zuträgt, wie von Dir beschrieben, dann funktioniert "abschlagsfrei" einwandfrei.

  • Da wäre ich vorsichtig, wenn du nicht wieder arbeitest zählt meines Erachtens die Arbeitslosigkeit nicht dazu. Aber bei dem Termin wirst du beraten….

    Dochdoch, die Arbeitslosigkeit (mit Arbritslosengeld) macht nur in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn Probleme.

    Diese Jahre werden ja so überbrückt, daher alles easy.