Hallo zusammen,
angenommen ich kündige oder werde gekündigt mit 43 Rentenjahren. Bin dann zwei Jahre arbeitslos in denen ja die Rentenversicherung weiter bezahlt wird (das es weniger ist an Rentenpunkten ist mir sehr wohl bewusst) .
Komme dann somit auf 45 Jahre Beiträge.
Jetzt kommt aber meine eigentliche Kernfrage. zu diesem Zeitpunnkt Ende Arbeitslos bin ich dann 62,5 Jahre.
Ich würde dann die 2,5 Jahre bis 65 Jahre selbst mit erspartem überbrücken.
Wenn ich dann mit 65 die Rente beantrage sollte diese ja dann ungekürzt bzw. abschlagfrei sein?
Oder habe ich hier irgendeinen Denkfehler
Danke und einen schönen Restsonntag!