Zwei Eigentümer!

  • Hallo zusammen,

    Bin auf eure Hilfe angewiesen.

    Also ich und mein Bruder besitzen ein Haus die wir uns 2014 gekauft haben zur 50%50%, da mein Bruder wiederum vor zwei Jahren für sich ein Haus gekauft hat, möchte ich das andere Haus, wo ich auch mit meinem Familie lebe, komplett von meinem Bruder abkaufen und meine frage ist: wie soll man das finanziell klären das es fair für uns beiden wäre.

    Wert des Hauses ist 350.000 € Restschulden wären dann die ich alleine tragen müsste noch 100.000 € , also wieviel müsste ich meinem Bruder dann noch Schulden??


    Danke schon mal im voraus für eure Antworten.

    LG ladi

  • Kater.Ka

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • 350.000-100.000€:2=125.000€?

  • Sind die 350.000 der aktuelle Wert der Immobilie oder der ursprüngliche Kaufpreis der Immobilie inkl. Nebenkosten?


    Ich denke, dass dein Bruder seinen Anteil an der zwischenzeitlichen Wertsteigerung der Immobilie haben möchte und nicht so getan werden soll als wie es wäre wenn du am Tag 1 die Immobilie komplett selbst gekauft hättest?


    Weitere Frage: Handelt es sich um eine selbstgenutze Immobilie oder um ein Vermietungsobjekt ?

  • 24.4.2025

    Jetzt kommt auch noch ein Kommentar vom McProfit

    Das istim Grunde genommen eine einfache Rechnung

    Bei Kauf eines Hauses, egal ob ganz oder teilweise, auch egal ob vom Bruder oder von einem Fremden zählt immer nur der aktuelle WERT des Hauses, also NICHT irgendwelcher Kaufpreis in früheren Jahren.

    Wenn der Wert des Hauses heute aktuell 350.000 Euro ist dann musst Du logischerweise Deinem Bruder vom heutigen WERT aus gerechnet 50% abkaufen das entspricht einem Wert von 175.000 Euro.

    Wenn auf dem Haus noch ein Restdarlehen besteht von aktuell 100.000 Euro dann ist die erste Frage ob das tatsächlich ein gemeinsamer Kredit war?

    Das erscheint mir ungewöhnlich.

    Die Banken geben normalerweise Kredite immer separat an den jeweiligen Schuldner.

    Also an DICH ein extra Darlehen und an den Bruder ein extra Darlehen.

    Mit diesem Geld habt Ihr das Haus damals gekauft.

    Wenn es tatsächlich ein gemeinsamer Kredit gewesen sein soll, dann wird auch dieser geteilt auf jeweils 50.000 Euro. Dieser Kredit kann bestehen bleiben, WENN die Bank zustimmt!!


    Du zahlst eben Deine Rate an die Bank und Dein Bruder zahlt seine Rate auch an die Bank.

    Da die Sicherheit für den Bruder wegfällt kann er natürlich diesen Kreidt auf seinem NEUEN Haus absichern

    Ich bin ziemlich sicher, dass es aber kein gemeinsamer Kredit ist, schon deshalb weil oft unterschiedlich getilgt wird oder es mal familiäte Probleme geben kann!


    Deine Frage ist ohnehin undeutlich gestellt?

    Damaliger Kaufpreis for 10 Jahren und heutiger Wert sind 2 verschiedene Summen.

    Ich bin gespannt ob Ihr Euch überhaupt beim aktuellen WERT des Hauses schnell einig seid?

    Meist ist es so, dass derjenige der ein gemeinsames Haus übbernehmen will,( das kommt oft bei Erbengemeinschaften vor), WENIGER zahlen will, als die anderen Miteigentümer die das GELD bekommen.

    Da seid Ihr eine löbliche Ausnahme wenn Ihr Euch so schnell einig seid.

    Viele Erfolg wünscht McProfit

  • Ich bin ziemlich sicher, dass es aber kein gemeinsamer Kredit ist, schon deshalb weil oft unterschiedlich getilgt wird oder es mal familiäte Probleme geben kann!


    Nur kurz zu der Sache. Solche Darlehensverträge schließen Banken sehr gerne ab. Denn beide Personen, Bruder und Schwester, haften gesamtschuldnerisch. Fällt eine Person aufgrund von finanziellen Problemen aus, muss die andere Person das Darlehen komplett zahlen.

  • Von vielen hier habe ich die Antwort bekommen, was ich mir auch vorgestellt habe, vielen dank euch allen für die vielen Rückmeldungen , ich ich werde euch bescheid geben wie die Verhandlungen abgelaufen sind, euch schönen Tag :)


  • Das habe ich vergessen noch zu erwähnen, Das haus vor 10 Jahren haben wir uns für 168.000 € gekauft und innen und außen renoviert wie z.B aussen Fassade gemacht. LG ladi