Sonderkündigungsrecht bei Umstellung auf App-Zwang?

  • Hallo zusammen,


    ich bin aktuell (noch) Kunde bei der BMW-Bank. War damals Finanztip-Empfehlung und dort gibt es nach wie vor 3% Zinsen auf das Tagesgeldkonto. Schöne Sache!


    Jetzt haben sie aber ihr Webportal "modernisiert" und haben einen App-Zwang eingeführt. Das Konto funktioniert also nur noch, wenn man ihre 2FA-App installiert. Diese verlangt unter Android zwingend die Play-Dienste. Ich nutze allerdings eine auf Sicherheit und Datenschutz optimierte Android-Variante (GrapheneOS) und habe darin keine Play-Dienste installiert und werde das auch definitiv nicht tun.


    Das führt nun dazu, dass ich nicht mehr in mein Konto komme. Ich habe die Bank kontaktiert und warte nun auf eine Antwort. Im schlechtesten Fall lege ich ein temporäres Profil an, installiere darin die Play-Dienste, dann die App, logge mich ein, zahle mein Geld aus und kündige. Wie es dann mit den Zinsen für dieses Jahr läuft, müsste ich dann sehen.


    Jetzt zum Kern meiner Frage: Wenn das jetzt kein Tagesgeld, sondern ein Festgeld wäre, wäre das ein Grund dafür, ein Sonderkündigungsrecht geltend machen zu können? Ich stelle mir das so vor, dass ich dann das Geld mit der bisherigen Laufzeit verzinst rausbekommen würde, jedoch ohne Strafzahlung.


    Kennt sich jemand aus?


    Ich frage das deshalb, weil bei mir auch ein Festgeld läuft und diese Bank auch noch "altmodisch" nur mit Nutzerkennung und Passwort arbeitet. Wenn sich dort nun in nächster Zeit ein ähnlicher Schritt anbahnen sollte, dann will ich gewappnet sein.


    Schlussbemerkung: Da lobe ich mir z.B. den Neobroker Finanzen-Zero. Deren 2FA-App funktioniert ohne Play-Dienste und funktioniert auch noch, wenn ich in GrapheneOS sämtliche Sicherheitsfunktionen dafür aktiviere. Die App kann ich also maximal in ihren Möglichkeiten beschneiden und sie leistet dennoch zu 100% ihren Dienst. Es geht also!

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  • Jetzt zum Kern meiner Frage: Wenn das jetzt kein Tagesgeld, sondern ein Festgeld wäre, wäre das ein Grund dafür, ein Sonderkündigungsrecht geltend machen zu können? Ich stelle mir das so vor, dass ich dann das Geld mit der bisherigen Laufzeit verzinst rausbekommen würde, jedoch ohne Strafzahlung.

    Ganz einfache Antwort auf diese Frage: "NEIN"
    Der Vertrag für ein Festgeld hat nichts, aber auch rein gar nichts mit den Zugangsarten zu dem Konto zu tun.

  • Es wird also von einem Kunden verlangt, ein aktuelles Android- oder Apple-Smartphone in der Standardausstattung zu besitzen?


    Ich gehe davon aus, dass das heutzutage so ist, ja, finde das aber hochgradigst ... bescheiden.

  • Es wird also von einem Kunden verlangt, ein aktuelles Android- oder Apple-Smartphone in der Standardausstattung zu besitzen?


    Ich gehe davon aus, dass das heutzutage so ist, ja, finde das aber hochgradigst ... bescheiden.

    Das ist leider bei anderen Geldhäusern auch nicht anders. Im InternetBanking ist die Entwicklung nicht stehen geblieben.


    Früher gab es die sogenannten TAN Listen (papierhaft) - danach wurde -je nach Bank- ein Zusatzgerät (TAN Generator oder ähnliches) verlangt, was der Kunde auch bezahlen durfte.
    Mittlerweile funktioniert die erste Generation dieser Geräte nicht mehr und ein neues Gerät musste wieder vom Kunden erworben werden.
    Weiterhin gab es die SMS TAN und heute ist das pushTAN Verfahren aktuell, das aber nur genutzt werden kann, wenn der Kunde über entsprechende Geräte verfügt.


    Wenn ich das alles nicht will, dann kann ich nur eine Filialbank aufsuchen und persönlich meine Aufträge erteilen.

  • Es gibt halt zwei Arten von Banken, reine Online-Banken meistens preiswerter und mit besseren Konditionen und Filialbanken, die sich den Service (ob gut oder schlecht) bezahlen lassen. Gleiches gilt für Broker, da macht es wenig Sinn sich darüber zu ärgern, sondern man sollte sich einfach den Partner nach seinem Geschmack und Bedürfnissen raus suchen. Bei Festgeld kann man nicht den Vertrag kündigen weil die Bank die Zugangsmodalitäten ändert.

  • hans2204 So schlimm ist es zum Glück nicht. Es gibt ja Banken, die Apps anbieten, die auch ohne Play-Dienste funktionieren. Es bedarf aber eben von meiner Seite als Kunde dann mehr Vorarbeit, indem ich zuerst in Erfahrung bringen muss, ob eine eventuell zwingend notwendige App bei mir funktioniert.


    Mir ist absolut bewusst, dass mein Setup in keinster Weise der Allgemeinheit entspricht. Solche Spionage-Apps wie die Play-Dienste kommen mir aber wirklich nicht aufs Smartphone!


    Bei den meisten Bank-Apps muss man halt ein zwei Sicherheitsfunktionen abschalten (= den Zustand eines normalen Androids ein Stück weit herstellen), damit sie funktionieren. Das ist ein tragbarer Kompromiss. Aber Play-Dienste zwingend voraussetzen geht aus meiner Sicht gar nicht, 1. weil das für eine 2FA-App völlig unnötig ist und 2. dann, wenn es gar keine Alternative zu dieser 2FA-App gibt.


    Danke für deine Einschätzung!

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    Ich sehe auch nicht, warum du ein Sonderkündigungsrecht bekommen solltest.

    Dein Festgeld funktioniert ja auch wenn du nicht per App ins Onlinebanking reinschaust. Dein Festgeld kannst du auch per Post kündigen (zum regulären Ende) und der Bank mitteilen, wohin sie das Geld überweisen sollen.

  • ArminL.

    Hat einen Beitrag als hilfreichste Antwort ausgewählt.
  • Ein Sonderkündigungsrecht besteht normalerweise nur in Ausnahmefällen, wie z. B. bei Änderungen der Vertragsbedingungen oder bei einer wesentlichen Verschlechterung der Rahmenbedingungen.


    Da die Bank in deinem Fall einen App-Zwang eingeführt hat, könnte dies als wesentliche Änderung angesehen werden, die deine Möglichkeit, auf dein Geld zuzugreifen, erheblich beeinträchtigt. Die Frage ist allerdings, ob in einer digitalisierten Welt im Jahr 2025 dein Zugriff „erheblich beeinträchtigt“ ist und du mit der Argumentation durchkommst oder ob es zumutbar ist, die Dienste zu installieren. Aus dem Bauch heraus würde ich sagen, dass du damit nicht durchkommst, aber prüfen lassen kann man es durchaus.

    "If you don't believe it and you don't get it, I can't make you believe it."

    - Satoshi Nakamoto

  • Ich hab das Konto halt zu einer Zeit eröffnet, als es noch 3% gab und die gibt es bis heute.

    Ist das ein Tagesgeldkonto ?
    Da wurde der Zins mit Sicherheit schon mehrfach gen Süden angepasst?


    Oder geht es hier um ein Festgeldkonto mit einer entsprechend langen Laufzeit?

  • Nope, Tagesgeld. Letztes Jahr hab ich die 3% noch bekommen und bis jetzt kam noch keine Nachricht, dass sich daran was geändert hätte. Das war damals Finanztip-Empfehlung und das Angebot galt damals schon ohne feste Laufzeit. Hat sich bisher nicht geändert :love:


    Wundert mich auch, aber DARÜBER beschwere ich mich sicher nicht ;) U.a. deshalb würde ich das Tagesgeldkonto gerne behalten. Aber lieber verzichte ich auf ein paar Zehntel Prozent und gehe zu einer anderen Bank, bevor ich Play-Dienste installiere (ja, das ist mir wirklich wichtig!)


    Beim Festgeld hab ich mir noch für weitere 3,5 Jahre 4% gesichert. Bei der aktuellen Entwicklung könnte sich das auf die Gesamtlaufzeit von 5 Jahren lohnen. Schau mer mal.

  • Aus dem Bauch heraus würde ich sagen, dass du damit nicht durchkommst, aber prüfen lassen kann man es durchaus.

    Das ist auch meine Vermutung.


    Mal schauen, was die mir antworten. Vielleicht gibt es ja eine Lösung. Eine App kann auch weiterentwickelt werden. Ist alles lösbar. Muss halt ein Wille da sein. Da habe ich aber eher ein schlechtes Gefühl, weil Leute wie ich halt schon ne krasse Minderheit darstellen.

  • Nope, Tagesgeld. Letztes Jahr hab ich die 3% noch bekommen und bis jetzt kam noch keine Nachricht, dass sich daran was geändert hätte. Das war damals Finanztip-Empfehlung und das Angebot galt damals schon ohne feste Laufzeit. Hat sich bisher nicht geändert :love:

    Es ist aber schon bekannt, dass das BMW Tagesgeldkonto folgende Zinssatzänderungen hatte:


    seit 03.05.2023 3,00%

    seit 11.12.2024 2,65%

    seit 22.01.2025 2,30%

    seit 19.02.2025 1,90%


    Daher würde ich mich für dich freuen, wenn du noch 3,00% Zinsen bekommst, glauben tue ich es allerdings nicht.



    Das ist auch meine Vermutung.


    Mal schauen, was die mir antworten. Vielleicht gibt es ja eine Lösung. Eine App kann auch weiterentwickelt werden. Ist alles lösbar. Muss halt ein Wille da sein. Da habe ich aber eher ein schlechtes Gefühl, weil Leute wie ich halt schon ne krasse Minderheit darstellen.

    Die BMW Bank wird kaum auf Sonderwünsche von Kunden eingehen, eine App so anzupassen, dass sie auch für "ne krasse Minderheit" akzeptabel wird.

  • Ich kann deinen Ärger verstehen aber ich kann auch die Banken verstehen. Ein Smartphone mit Root Rechten wie bei Graphene ist aus Sicht der Bank einfach ein Risiko... Auch wenn es nicht per se unsicherer ist.


    Finde Banken sollten da prinzipiell immer ein weiteres App unabhängiges 2fa Verfahren anbieten.

  • Finde Banken sollten da prinzipiell immer ein weiteres App unabhängiges 2fa Verfahren anbieten.

    Das verursacht für eine online Bank alles unnötige Kosten. Warum haben die onlineBanken und die neoBroker die günstigeren Konditionen?
    Weil sie (die Banken) an allem sparen, was über das Notwendigste hinausgeht.



    Der Kunde hat die Wahl:


    ... akzeptieren, so wie es ist, oder eben nicht ....

  • Root Rechten wie bei Graphene

    Bei GrapheneOS hat man keine Root-Rechte! Kann man machen, ist aber absolut nicht empfohlen und von den Machern auch nicht unterstützt, weil es das Sicherheitskonzept aushebelt.

    Es ist aber schon bekannt, dass das BMW Tagesgeldkonto folgende Zinssatzänderungen hatte

    Ich vermute, dass das jeweils für Neukunden war. Als Bestandskunde habe ich weiterhin die 3,0%. Das würde ich liebend gerne kurz nochmal nachsehen, aber …

    inde Banken sollten da prinzipiell immer ein weiteres App unabhängiges 2fa Verfahren anbieten.

    Das kann ich nur unterschreiben! Es gibt nach wie vor sehr viele Menschen, die überhaupt kein Smartphone besitzen. Und nein, auch für diese Menschen könnte eine Filialbank nicht die Richtige sein.

  • Hallo Armin,

    ich nutze auch Graphene OS ohne Playservices. Meine 2 Banking Freigabe Apps funktionieren, obwohl die Banking App der einen Bank auch immer die fehlenden Playservices anmeckert (funktioniert aber trotzdem).

    Also evtl. einfach mal versuchen, ob es nicht doch geht....

    Eine weitere Lösungsmöglichkeit wäre evtl., die Playservices und die BMW APP auf einem separaten User im Telefon zu installieren. Bin da aber kein Experte und du müsstest da mal selbst die Suchmaschinen bemühen.

    Dann könnte man sich auch noch notfalls ein Zweit-/Wegwerfhandy zulegen und den ganzen Kram da installieren, wenn es gar nicht anders geht...

    Gruß

    Patrick

  • Eine weitere Lösungsmöglichkeit wäre evtl., die Playservices und die BMW APP auf einem separaten User im Telefon zu installieren.

    Das wäre die kurzfristige Notlösung, aber wer garantiert mir, dass das dann auch künftig funktioniert? Für alle Nicht-GrapheneOS'ler: Unter GrapheneOS werden die Play-Services als normale Nutzer-App installiert. Das ist vom Datenschutz her besser, aber für mich nicht gut genug. Und es kann sein, dass das einer App nicht ausreicht, Stichwort SafetyNet.


    Daher sehe ich das nur als Notlösung, um mein Geld dort herauszuziehen und das Konto zu kündigen. Ich will 100%ig sicher sein, dass ich im Falle eines Falles auf mein Konto zugreifen kann (Stichwort Notgroschen). Diese 100% sehe ich hier nicht als gegeben.