Hallo zusammen!
Ich hab ein paar Fragen bezüglich der Nichtveranlagungs-Bescheinigung.
Ich studiere derzeit noch und verdiene ca. 4000 € jährlich, d.h. mir steht ja eine NV-Bescheinigung zu.
1.) Wenn ich heirate und in Steuerklasse 5 wechsele, mein Partner 36660 € jährlich verdient (in Steuerklasse 3), würde mir - da ich ja jetzt eigentlich keinen Freibetrag mehr habe - trotzdem noch die NV-Bescheinigung zustehen? Ich verdiene ja trotzdem nur 4000 €.
2.) Ist es sinnig, während der NV Zeit nur in ausschüttende ETFs zu investieren, wenn ich die Ausschüttungen automatisch wieder anlege?
(Meine Annahme wäre, dass ich auf die Ausschüttungen ja dann keine Steuern zahlen würde - bis zum Grundfreibetrag natürlich - während ich diesen Bonus bei Thesaurierern ja verlieren würde - oder?)
3.) Falls 2. korrekt ist, hätte ich dann auch in der Rentenphase (wo ich die NV-Bescheinigung wahrscheinlich verlieren werde) nur Ausschütter. Dadurch ergibt sich für mich folgende Überlegung: Sollte ich vielleicht mit 60 (oder evtl. schon eher) anfangen, in einen Thesaurierer umzuschichten, um keine Steuern für die Vorabpauschale zu zahlen? Das würde ja im Vergleich zu Ausschüttern vielleicht etwas an Steuern einsparen.
Ist das so richtig und spielt das überhaupt eine große Rolle?
Vielen Dank schonmal im Voraus!