Nichtveranlagungs-Bescheinigung voll ausnutzen

  • Hallo zusammen!


    Ich hab ein paar Fragen bezüglich der Nichtveranlagungs-Bescheinigung.
    Ich studiere derzeit noch und verdiene ca. 4000 € jährlich, d.h. mir steht ja eine NV-Bescheinigung zu.

    1.) Wenn ich heirate und in Steuerklasse 5 wechsele, mein Partner 36660 € jährlich verdient (in Steuerklasse 3), würde mir - da ich ja jetzt eigentlich keinen Freibetrag mehr habe - trotzdem noch die NV-Bescheinigung zustehen? Ich verdiene ja trotzdem nur 4000 €.

    2.) Ist es sinnig, während der NV Zeit nur in ausschüttende ETFs zu investieren, wenn ich die Ausschüttungen automatisch wieder anlege?
    (Meine Annahme wäre, dass ich auf die Ausschüttungen ja dann keine Steuern zahlen würde - bis zum Grundfreibetrag natürlich - während ich diesen Bonus bei Thesaurierern ja verlieren würde - oder?)
    3.) Falls 2. korrekt ist, hätte ich dann auch in der Rentenphase (wo ich die NV-Bescheinigung wahrscheinlich verlieren werde) nur Ausschütter. Dadurch ergibt sich für mich folgende Überlegung: Sollte ich vielleicht mit 60 (oder evtl. schon eher) anfangen, in einen Thesaurierer umzuschichten, um keine Steuern für die Vorabpauschale zu zahlen? Das würde ja im Vergleich zu Ausschüttern vielleicht etwas an Steuern einsparen.
    Ist das so richtig und spielt das überhaupt eine große Rolle?


    Vielen Dank schonmal im Voraus! :)

  • 1.) Wenn ich heirate und in Steuerklasse 5 wechsele, mein Partner 36660 € jährlich verdient (in Steuerklasse 3), würde mir - da ich ja jetzt eigentlich keinen Freibetrag mehr habe - trotzdem noch die NV-Bescheinigung zustehen? Ich verdiene ja trotzdem nur 4000 €.

    2.) Ist es sinnig, während der NV Zeit nur in ausschüttende ETFs zu investieren, wenn ich die Ausschüttungen automatisch wieder anlege?
    (Meine Annahme wäre, dass ich auf die Ausschüttungen ja dann keine Steuern zahlen würde - bis zum Grundfreibetrag natürlich - während ich diesen Bonus bei Thesaurierern ja verlieren würde - oder?)
    3.) Falls 2. korrekt ist, hätte ich dann auch in der Rentenphase (wo ich die NV-Bescheinigung wahrscheinlich verlieren werde) nur Ausschütter. Dadurch ergibt sich für mich folgende Überlegung: Sollte ich vielleicht mit 60 (oder evtl. schon eher) anfangen, in einen Thesaurierer umzuschichten, um keine Steuern für die Vorabpauschale zu zahlen? Das würde ja im Vergleich zu Ausschüttern vielleicht etwas an Steuern einsparen.

    Zu 1.
    Wenn du heiratest, dann wirst du in der Regel mit dem Partner eine gemeinsame Steuererklärung machen (wollen).

    Die NV-Bescheinigung wird dann nicht mehr auf die Einzelperson, sondern für die Gemeinschaft ausgestellt. Wenn das gemeinschaftliche zu versteuernde Einkommen sehr gering wäre, dann gäbe es auch eine NV Bescheinigung.


    Zu 2.
    Ja, das ist in der Tat sinnvoll, denn ansonsten würdest du ja die NV-Bescheinigung eventuell gar nicht benötigen. Die bekommst du jetzt auch nur, wenn du Kapitalerträge von mehr als € 1.000,00 hast. Anderenfalls genügt ja der Freistellungsauftrag.


    Zu 3.

    Das besprechen wir, wenn es soweit ist....


    Warum? Bis dahin sind es bei dir ja noch mindestens 30 Jahre und wie da das Steuerrecht sein wird, wissen wir heute noch nicht ...

  • Vielen Dank für die Antwort. :)


    Dann würde ich die NV-Bescheinigung also mit der Heirat verlieren.

    Also setze ich so lange auf Ausschütter, bis ich den Sparerfreibetrag von 2000 € erreiche, falls ich mich für die Zusammenveranlagung entscheide.


    Aber was ist sinniger?

    Zusammenveranlagung (und damit auch Steuerklassenwechsel) bedeutet ca. 300 - 350 € monatlich mehr Geld (wenn ich das richtig verstanden habe). Was natürlich momentan deutlich besser ist, wenn ich den Grundfreibetrag von 12000 € noch nicht ausnutzen kann.

    Aber langfristig würde dann doch Einzelveranlagung und NV-Bescheinigung sinniger sein, wenn ich mit Ausschüttungen mehr als 2000 € erreichen würde oder?

  • Dann würde ich die NV-Bescheinigung also mit der Heirat verlieren.

    ... so wird es vermutlich sein ... - das Finanzamt wird sich dann bei dir melden....


    Aber langfristig würde dann doch Einzelveranlagung und NV-Bescheinigung sinniger sein, wenn ich mit Ausschüttungen mehr als 2000 € erreichen würde oder?

    Das kann ich mir nicht vorstellen - ich bin zwar kein Mitarbeiter der Finanzbehörden und auch kein Steuerberater, aber ich würde das mal mit einem (kostenfreien) Steuerprogramm durchzuspielen.

  • Okay danke. Also ist das nicht so einfach durchzurechnen wie:

    300 € mtl. mehr x 12 = 3600 € jährlich mehr, während

    12000 € Freibetrag - 4000 € jährl. Einkommen = 8000 € Ausschüttung steuerfrei?

    Oder müsste ich dann 8000 € x 0,3 (30 % Steuer auf Ausschüttung) = 2400 € rechnen?


    Können Sie mir sonst ein Steuerprogramm dafür empfehlen?

  • Also setze ich so lange auf Ausschütter, bis ich den Sparerfreibetrag von 2000 € erreiche, falls ich mich für die Zusammenveranlagung entscheide.

    Nur zur Sicherheit: Ihr habt zusammen einen Sparerfreibetrag von 2000€. Du alleine hast nur 1000€. Hat Dein Partner keinerlei Ersparnisse, dass er den Freibetrag nicht nutzt?

  • alles klar, danke :)


    Hast du sonst eine Formel oder so, wie ich das selber ausrechnen kann?

    Die Formel ist in dem Programm von smartsteuer "versteckt" - die zu ermittelnde Steuer ist für jede Person individuell und es gibt keine pauschal gültige Aussage.


    Warum nicht?

    Weil jeder andere Beträge von seinen Einnahmen absetzen kann.


    Grundsätzlich kann man sagen, dass man im Regelfall mit einer gemeinsamen Veranlagung günstiger besteuert wird, als wenn man die Einzelveranlagung wählt.


    Warum?

    Weil ihr beide "ungleich" verdient und ihr durch das Ehegattensplitting zusammen genommen geringer besteuert werdet (ihr habt dann den doppelten Grundfreibetrag), als bei der Einzelveranlagung, bei dem dein derzeitiges Einkommen (€ 4.000) gar nicht besteuert wird, weil es unter deinem Grundfreibetrag (€ 12.096) liegt und somit dein Grundfreibetrag nicht voll genutzt wird.

  • Ja, das verstehe ich auch noch.


    Aber halt nicht wie 2000 € Sparerfreibeträge plus Steuervorteile (4200 € jährlich mehr - bei Zusammenveranlagung) besser sein kann als 8000 € Grundfreibetrag (bei Einzelveranlagung mit NV-Bescheinigung).

  • Hast du sonst eine Formel oder so, wie ich das selber ausrechnen kann?

    Das hier ist die Steuerformel für 2025:


    =GANZZAHL(WENN(J43<=12084;0;

    WENN(J43<=17430;(932,47*(J43-12084)/10000+1400)*(J43-12084)/10000;

    WENN(J43<=68430;(176,77*(J43-17430)/10000+2397)*(J43-17430)/10000+1014,94;

    WENN(J43<=277825;J43*0,42-10903,22;J43*0,45-19237,97)))))


    (Aus meinem Excel-Blatt kopiert. Im Feld J43 steht das zu versteuernde Einkommen.)


    Ich glaube, es ist für einen Laien der einfachere Weg, wie vorgeschlagen über ein Steuerprogramm zu gehen.


    :)

  • Ja, das verstehe ich auch noch.


    Aber halt nicht wie 2000 € Sparerfreibeträge plus Steuervorteile (4200 € jährlich mehr - bei Zusammenveranlagung) besser sein kann als 8000 € Grundfreibetrag (bei Einzelveranlagung mit NV-Bescheinigung).

    Wir können dir das gerne anhand von realen Zahlen erklären. Offenbar bist du einfach eine Amateurin in dem Bereich.

    Du kannst alles auch auf der Seite des Bundesfinanzministeriumsbei der Berechnung der Lohnsteuer eingeben und nachvollziehen.


    Dann gib mal hier Daten her:


    Dein Jahreseinkommen aus nicht selbstständiger Arbeit. Ist das ein Mini Job oder nicht?


    Deine Gesamtsumme deiner Einkünfte aus Kapitalvermögen.


    Und dann bitte genau das selbe für den Herren, den du heiraten möchtest.


    Dann kann man dir das erklären.

  • Stimmen deine Parameter?

    https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__32a.html zeigt andere Zahlen...

  • -> 5000 € Brutto, 4000 € Netto freiberuflich Grafikdesigner und kein Minijob

    -> noch keine Einkünfte, ich bin nur am Überlegen was sich mehr lohnt

    -> 36660 € Brutto, 25740 € Netto

    Danke :)

  • Die NV Bescheinigung sorgt ja nur dafür, dass die Bank keine Steuer einbehält. Hättest du die nicht, könntest du dir die gezahlte Kapitalertragssteuer im Rahmen der Steuererklärung erstatten lassen. Damit sparst du also keine Steuern sondern hast nur ein einfacheres Verfahren da du keine Steuererklärung machen musst.

    Auf der NV Bescheinigung steht drauf, dass du Änderungen dem FA mitteilen musst. Ob die Heirat zwangsläufig zum Verlust führt weiß ich nicht sicher. Am Ende spielt es aber auch keine Rolle.

    Sofern ihr euch zusammen veranlagen lasst, habt ihr beide Grundfreibeträge und werdet nach dem Splittingtarif besteuert. Das ist fast immer vorteilhaft, insbesondere dann wenn die Einkommen stark verschieden sind. Wie ihr die Steuerklassen wählt spielt auch keine Rolle, da es am Ende im Rahmen der Steuererklärung ausgeglichen wird.


    Im Hinblick auf die Kapitalerträge habt ihr gemeinsam den doppelten Freibetrag. Optimalerweise schaut ihr, dass ihr diesen jedes Jahr ausnutzt, da er sonst verfällt. Dazu braucht es nicht unbedingt ausschüttende ETF. Die Vorabpauschale wird darauf angerechnet. Ansonsten kannst du auch passgenau Gewinne realisieren um den Freibetrag zu nutzen.

  • Stimmen deine Parameter?

    https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__32a.html zeigt andere Zahlen...

    Nö, meine Parameter stimmen nicht. Die Formel stammt noch aus dem letzten Jahr, offenbar hat man sie im Rahmen der Gesetzgebung noch minimal angepaßt. Ich hatte sie mir noch vor der offiziellen Verabschiedung aus dem Internet gesogen.


    Sehr erfreulich! Meine Projektion zeigt jetzt eine um 4 Euro geringere Steuerschuld! Davon gehe ich groß aus.


    So sollten die Parameter richtig sein:


    =GANZZAHL(WENN(zvE<=12096;0;

    WENN(zvE<=17443;(932,3*(zvE-12096)/10000+1400)*(zvE-12096)/10000;

    WENN(zvE<=68480;(176,64*(zvE-17443)/10000+2397)*(zvE-17443)/10000+1015,13;

    WENN(zvE<=277825;zvE*0,42-10911,92;zvE*0,45-19246,67)))))


    Danke für Deinen Hinweis!