Achja, es kann übrigens jeder Kontoinhaber zum Gemeinschaftskonto ein Tagesgeld (wenn auch nur bescheiden verzinst) eröffnen und dann jeder eins zu seinem eigenen Giro. Ersetzt ein wenig die Unterkonten, falls man es benötigt. Wir trennen damit z.B. verschiedene Rücklagentöpfe.
Nur als Hinweis zum gemeinschaftlichen Tagesgeldkonto oder Depotkonto:
Ein Freistellungsauftrag kann nur erteilt werden, wenn die "Personengemeinschaft" verheiratet ist.
Bei unverheirateten Paaren kann kein Freistellungsauftrag erteilt werden. Die Erträge werden dann immer automatisch mit den entsprechenden Steuern belegt. Diese Steuern sind immer verloren, denn sie können in den getrennten Steuererklärungen nicht berücksichtigt werden.
Das mag bei einem "kleinen" Tagesgeldkonto zu verschmerzen sein, doch bei Gemeinschaftsdepots würde ich mir das ganz besonders gut überlegen, ob ich das so haben möchte.