Krankenversicherung nach Geburt

  • Ich bin gerade in einer Situation, in der ich nicht weiß, wie es mit der Krankenversicherung finanziell weitergeht, und ich finde die Angaben auf der Webseite meiner Krankenkasse unklar.

    Ich bin wissenschaftliche Mitarbeiterin, alleinstehend. Ich war gesetzlich krankvenversichert bei der TKK, kam aber vor 2-3 Jahre knapp über die Höchstgrenze. Seitdem bin ich weiterhin bei der TKK, und der Beitrag wird weiterhin zwischen mir und dem Arbeitgeber geteilt, aber ich gelte als freiwillig versichert. So hätte es ruhig weitergehen können :)

    Jetzt bin ich schwanger, mit Zwillingen, die im Nov 2025 geboren werden, Mutterschutz endet in Februar. Mein Arbeitgeber hat mir jetzt mitgeteilt, dass er meinen befristeten Vertrag (bis Ende 2025) nicht erneuern wird. Das darf er, weil es keine Kündigung ist. Ich will meinem Chef jetzt nichts unterstellen, das hätte auch ohne die Schwangerschaft so kommen können, aber ich versuche gerade herauszufinden, ob das Nachteile für mich haben wird.

    Der Plan war bisher, 2 Jahre lang von Elterngeld Plus zu leben (1050 Euro im Monat), plus hoffentlich einen kleinen Vertrag während der Elternzeit zu haben, vllt. 10-20% Arbeitszeit, der Rest aus Ersparnissen, danach mindestens 50% wieder zu arbeiten. Der Kindesvater wird Geld für die Kindererziehung beitragen (wir haben noch nicht die exakte Aufteilung zwischen uns abgesprochen), aber nicht für meine Lebenskosten.

    Jetzt scheint aber nicht nur die Hoffnung auf den Teilzeitvertrag zu entfallen. Wenn ich am Ende vom Mutterschutz keinen Arbeitsvertrag habe, habe ich wohl nur noch die Chance, freiwillig versichert zu sein, und die Kinder auch? Falls das so ist, würde es bei mir extrem knapp werden, wenn ich 250+ für die eigene Krankenversicherung plus Teile der Beiträge für zwei Kinder aufbringen muss (auch 250+ pro Kind?), eventuell reichen meine Ersparnisse nicht für die Elternzeit.

    Ist es wirklich so, oder mache ich mir nur unnötige Sorgen? Falls es wirklich nicht mit dem GKV geht, können die Kinder mit dem Vater famillienversichert sein, wenn ich als alleinerziehend gelte? Wir haben keinen gemeinsamen Haushalt, soweit ich gelesen habe, ist das ausschlaggebend für den Alleinerziehend-Status. Ich weiß nicht, wie er versichert ist, sein Einkommen dürfte im 60-80 K Rahmen liegen.

    Noch eine Überlegung wäre, ob ich nach den ersten 6 Monaten einen Minijob mit minimalen Stunden suche. Das Gehalt wird wahrscheinlich durch den Babysitter aufgefressen, aber falls ich dadurch in die GKV darf, würde es sich vllt. lohnen? Dann kommt aber auch die Frage - falls ich nach der Elternzeit lange keinen Job finde, wird mein Arbeitslosengeld viel geringer, weil ich in den letzten "gearbeiteten" Monaten ein sehr kleines Einkommen hatte?

    Kann jemand sagen, welche Möglichkeiten ich in dieser Situation habe?

  • Mich würde aus arbeitsrechtliche Sicht erst mal interessieren, wie oft dieser befristete Vertrag schon verlängert wurde.

    Außerdem ist es interessant, in welchem Monat normalerweise dieser Vertrag verlängert wird.

  • Das darf er, weil es keine Kündigung ist. Ich will meinem Chef jetzt nichts unterstellen,

    Ich möchte hier empfehlen, sich arbeitsrechtlich, zumindest beraten zu lassen.

    Wenn es nämlich so ist, dass nach der Mitteilung der Schwangerschaft eine normalerweise anstehende turnusmäßige Verlängerung nicht mehr gemacht wird, besteht zumindest der Anfangsverdacht einer Diskriminierung. Hier käme dann eventuell sogar eine Klage auf Entfristung wegen Diskriminierung infrage.

    Deshalb auf jeden Fall beraten lassen.

    Die Fristen nach Kenntnisnahme liegen, glaube ich bei zwei Monaten.

  • Wenn Du einen Minijob in Verbindung mit der gKV (bzw. mit dem Zugang zu dieser) bringst, dann weiss ich nicht, wie sehr Du Dich mit den Fragen der Krankenversicherung bereits beschäftigt hast.

    Was hast Du denn bisher an Recherche betrieben? Die TK hat ja recht umfangreiches Info-Material.

  • Hallo blaue_libelle,

    ist leider so, wer als Arbeitnehmer freiwillig in der GKV versichert ist, ist es in der Zeit des Elterngeldbezuges auch, d.h. muss aktuell so rund 250 Euro p.M. bezahlen.

    Aber, ließe sich nicht mit dem Arbeitgeber vereinbaren, dass Sie die restlichen Monate bis November etwas weniger verdienen, z.B. durch Arbeitszeitreduzierung, und damit in der GKV wieder pflichtversichert wären?

    Tomarcy, die Schilderung der TE klingt sehr nach wissenschaftlichem Institut und da sind diese Kettenbefristungen meistens rechtmäßig.

    Gruß Pumphut

  • Wieso sollten die Kinder denn nicht kostenfrei familienversichert sein?

    Das weiß ich eben nicht. Bisher habe ich die Info gefunden, dass die Kinder dann familienversichert sind, wenn die Eltern gesetzlich versichert sind. Für den Fall von freiwillig versicherter alleinstehender Mutter habe ich nichts gefunden. Auf jeden Fall schreibt die TK über freiwillig versicherte Kindern, es steht aber nicht dabei, unter welchen Umständen das greift. Deswegen frage ich, ob das geht oder nicht.

    Ich möchte hier empfehlen, sich arbeitsrechtlich, zumindest beraten zu lassen.

    Danke. Werde ich machen, habe aber keine besonders hohen Erwartungen hier, da es in der Wissenschaft sehr üblich ist, dass Verträge nach 2-3 Verlängerungen nicht mehr weitergeführt werden. So richtig turnusmäßig ist es bei mir nicht, je nachdem, wo der Chef gerade Mittel hat. Dazu kommt, ob ich das will - wenn ich während der Elternzeit nicht (oder kaum) schlechtergestellt bin, würde ich lieber danach einen Job in der Wirtschaft suchen. Wenn es aber finanziell einen großen Unterschied gibt, würde ich mir das mit dem rechtlichen Weg überlegen.

  • Auf jeden Fall schreibt die TK über freiwillig versicherte Kindern, es steht aber nicht dabei, unter welchen Umständen das greift. Deswegen frage ich, ob das geht oder nicht.

    Wie weit hast du es bis zu einer TK-Niederlassung? Ich habe positive Erfahrungen mit persönlicher Beratung. Versuch es dort direkt.

  • Wieso sollten die Kinder denn nicht kostenfrei familienversichert sein?

    Die Kinder dürften beitragsfrei sein, allerdings muss die TE selber den Mindestbetrag zahlen. Bei freiwillig Versicherten in der GKV ist die Elternzeit nur dann Beitragsfreie, wenn bei diesen die Voraussetzungen für die Familienversicherung vorliegt. Das ist hier (ledige Mutter) aber nicht der Fall.

    Hatte damals die Frage auch meiner KV gestellt, als ich in Elternzeit bin. Und da war dann entsprechend die Antwort, dass ich beitragsfreie bin, wenn ich ansonsten Anrecht auf die Familienversicherung habe (unabhängig davon, ob meine Frau ebenfalls in Elternzeit ist oder nicht). Da ich aber jeden Monat trotzdem Arbeitsentgelt bekommen habe (immer nur einen Monat am Stück) war es unterm Strich nicht relevant.

    blaue_libelle Hast du mal direkt bei der TK angefragt? Da landest du zwar telefonisch nur in der Hotline (=CaIIcenter) und nicht bei einem qualifizierten Sachbearbeiter, aber evtl. können die sich an die entsprechende Abteilung durchstellen.

  • Das weiß ich eben nicht. Bisher habe ich die Info gefunden, dass die Kinder dann familienversichert sind, wenn die Eltern gesetzlich versichert sind. Für den Fall von freiwillig versicherter alleinstehender Mutter habe ich nichts gefunden.

    Lass dich sicherheitshalber von der Krankenversicherung beraten.

    Kinder sind normalerweise familienversichert, wenn die Eltern gesetzlich versichert sind (entweder als Pflichtversicherung oder freiwillig).

    Bei welchen Elternteil sie versichert sind, ist egal, wenn beide in einer GKV sind. So telefonische Auskunft der TK. Ich hab das umgekehrt durch - Scheidung und die Kinder sind von mir zur Mutter gewechselt, aus administrativen Gründen (v.a. Schriftverkehr). Eine Notwendigkeit für den Wechsel gab es nicht.

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