Krankenversicherung nach Geburt

  • Ich bin gerade in einer Situation, in der ich nicht weiß, wie es mit der Krankenversicherung finanziell weitergeht, und ich finde die Angaben auf der Webseite meiner Krankenkasse unklar.


    Ich bin wissenschaftliche Mitarbeiterin, alleinstehend. Ich war gesetzlich krankvenversichert bei der TKK, kam aber vor 2-3 Jahre knapp über die Höchstgrenze. Seitdem bin ich weiterhin bei der TKK, und der Beitrag wird weiterhin zwischen mir und dem Arbeitgeber geteilt, aber ich gelte als freiwillig versichert. So hätte es ruhig weitergehen können :)


    Jetzt bin ich schwanger, mit Zwillingen, die im Nov 2025 geboren werden, Mutterschutz endet in Februar. Mein Arbeitgeber hat mir jetzt mitgeteilt, dass er meinen befristeten Vertrag (bis Ende 2025) nicht erneuern wird. Das darf er, weil es keine Kündigung ist. Ich will meinem Chef jetzt nichts unterstellen, das hätte auch ohne die Schwangerschaft so kommen können, aber ich versuche gerade herauszufinden, ob das Nachteile für mich haben wird.


    Der Plan war bisher, 2 Jahre lang von Elterngeld Plus zu leben (1050 Euro im Monat), plus hoffentlich einen kleinen Vertrag während der Elternzeit zu haben, vllt. 10-20% Arbeitszeit, der Rest aus Ersparnissen, danach mindestens 50% wieder zu arbeiten. Der Kindesvater wird Geld für die Kindererziehung beitragen (wir haben noch nicht die exakte Aufteilung zwischen uns abgesprochen), aber nicht für meine Lebenskosten.


    Jetzt scheint aber nicht nur die Hoffnung auf den Teilzeitvertrag zu entfallen. Wenn ich am Ende vom Mutterschutz keinen Arbeitsvertrag habe, habe ich wohl nur noch die Chance, freiwillig versichert zu sein, und die Kinder auch? Falls das so ist, würde es bei mir extrem knapp werden, wenn ich 250+ für die eigene Krankenversicherung plus Teile der Beiträge für zwei Kinder aufbringen muss (auch 250+ pro Kind?), eventuell reichen meine Ersparnisse nicht für die Elternzeit.


    Ist es wirklich so, oder mache ich mir nur unnötige Sorgen? Falls es wirklich nicht mit dem GKV geht, können die Kinder mit dem Vater famillienversichert sein, wenn ich als alleinerziehend gelte? Wir haben keinen gemeinsamen Haushalt, soweit ich gelesen habe, ist das ausschlaggebend für den Alleinerziehend-Status. Ich weiß nicht, wie er versichert ist, sein Einkommen dürfte im 60-80 K Rahmen liegen.


    Noch eine Überlegung wäre, ob ich nach den ersten 6 Monaten einen Minijob mit minimalen Stunden suche. Das Gehalt wird wahrscheinlich durch den Babysitter aufgefressen, aber falls ich dadurch in die GKV darf, würde es sich vllt. lohnen? Dann kommt aber auch die Frage - falls ich nach der Elternzeit lange keinen Job finde, wird mein Arbeitslosengeld viel geringer, weil ich in den letzten "gearbeiteten" Monaten ein sehr kleines Einkommen hatte?


    Kann jemand sagen, welche Möglichkeiten ich in dieser Situation habe?

  • Mich würde aus arbeitsrechtliche Sicht erst mal interessieren, wie oft dieser befristete Vertrag schon verlängert wurde.

    Außerdem ist es interessant, in welchem Monat normalerweise dieser Vertrag verlängert wird.

  • Das darf er, weil es keine Kündigung ist. Ich will meinem Chef jetzt nichts unterstellen,

    Ich möchte hier empfehlen, sich arbeitsrechtlich, zumindest beraten zu lassen.

    Wenn es nämlich so ist, dass nach der Mitteilung der Schwangerschaft eine normalerweise anstehende turnusmäßige Verlängerung nicht mehr gemacht wird, besteht zumindest der Anfangsverdacht einer Diskriminierung. Hier käme dann eventuell sogar eine Klage auf Entfristung wegen Diskriminierung infrage.


    Deshalb auf jeden Fall beraten lassen.

    Die Fristen nach Kenntnisnahme liegen, glaube ich bei zwei Monaten.

  • Wenn Du einen Minijob in Verbindung mit der gKV (bzw. mit dem Zugang zu dieser) bringst, dann weiss ich nicht, wie sehr Du Dich mit den Fragen der Krankenversicherung bereits beschäftigt hast.


    Was hast Du denn bisher an Recherche betrieben? Die TK hat ja recht umfangreiches Info-Material.

  • Hallo blaue_libelle,


    ist leider so, wer als Arbeitnehmer freiwillig in der GKV versichert ist, ist es in der Zeit des Elterngeldbezuges auch, d.h. muss aktuell so rund 250 Euro p.M. bezahlen.

    Aber, ließe sich nicht mit dem Arbeitgeber vereinbaren, dass Sie die restlichen Monate bis November etwas weniger verdienen, z.B. durch Arbeitszeitreduzierung, und damit in der GKV wieder pflichtversichert wären?


    Tomarcy, die Schilderung der TE klingt sehr nach wissenschaftlichem Institut und da sind diese Kettenbefristungen meistens rechtmäßig.


    Gruß Pumphut

  • Wieso sollten die Kinder denn nicht kostenfrei familienversichert sein?

    Das weiß ich eben nicht. Bisher habe ich die Info gefunden, dass die Kinder dann familienversichert sind, wenn die Eltern gesetzlich versichert sind. Für den Fall von freiwillig versicherter alleinstehender Mutter habe ich nichts gefunden. Auf jeden Fall schreibt die TK über freiwillig versicherte Kindern, es steht aber nicht dabei, unter welchen Umständen das greift. Deswegen frage ich, ob das geht oder nicht.


    Ich möchte hier empfehlen, sich arbeitsrechtlich, zumindest beraten zu lassen.

    Danke. Werde ich machen, habe aber keine besonders hohen Erwartungen hier, da es in der Wissenschaft sehr üblich ist, dass Verträge nach 2-3 Verlängerungen nicht mehr weitergeführt werden. So richtig turnusmäßig ist es bei mir nicht, je nachdem, wo der Chef gerade Mittel hat. Dazu kommt, ob ich das will - wenn ich während der Elternzeit nicht (oder kaum) schlechtergestellt bin, würde ich lieber danach einen Job in der Wirtschaft suchen. Wenn es aber finanziell einen großen Unterschied gibt, würde ich mir das mit dem rechtlichen Weg überlegen.

  • Auf jeden Fall schreibt die TK über freiwillig versicherte Kindern, es steht aber nicht dabei, unter welchen Umständen das greift. Deswegen frage ich, ob das geht oder nicht.

    Wie weit hast du es bis zu einer TK-Niederlassung? Ich habe positive Erfahrungen mit persönlicher Beratung. Versuch es dort direkt.

  • Wieso sollten die Kinder denn nicht kostenfrei familienversichert sein?

    Die Kinder dürften beitragsfrei sein, allerdings muss die TE selber den Mindestbetrag zahlen. Bei freiwillig Versicherten in der GKV ist die Elternzeit nur dann Beitragsfreie, wenn bei diesen die Voraussetzungen für die Familienversicherung vorliegt. Das ist hier (ledige Mutter) aber nicht der Fall.


    Hatte damals die Frage auch meiner KV gestellt, als ich in Elternzeit bin. Und da war dann entsprechend die Antwort, dass ich beitragsfreie bin, wenn ich ansonsten Anrecht auf die Familienversicherung habe (unabhängig davon, ob meine Frau ebenfalls in Elternzeit ist oder nicht). Da ich aber jeden Monat trotzdem Arbeitsentgelt bekommen habe (immer nur einen Monat am Stück) war es unterm Strich nicht relevant.


    blaue_libelle Hast du mal direkt bei der TK angefragt? Da landest du zwar telefonisch nur in der Hotline (=CaIIcenter) und nicht bei einem qualifizierten Sachbearbeiter, aber evtl. können die sich an die entsprechende Abteilung durchstellen.

  • Das weiß ich eben nicht. Bisher habe ich die Info gefunden, dass die Kinder dann familienversichert sind, wenn die Eltern gesetzlich versichert sind. Für den Fall von freiwillig versicherter alleinstehender Mutter habe ich nichts gefunden.

    Lass dich sicherheitshalber von der Krankenversicherung beraten.


    Kinder sind normalerweise familienversichert, wenn die Eltern gesetzlich versichert sind (entweder als Pflichtversicherung oder freiwillig).


    Bei welchen Elternteil sie versichert sind, ist egal, wenn beide in einer GKV sind. So telefonische Auskunft der TK. Ich hab das umgekehrt durch - Scheidung und die Kinder sind von mir zur Mutter gewechselt, aus administrativen Gründen (v.a. Schriftverkehr). Eine Notwendigkeit für den Wechsel gab es nicht.

  • Hast du mal direkt bei der TK angefragt? Da landest du zwar telefonisch nur in der Hotline (=CaIIcenter) und nicht bei einem qualifizierten Sachbearbeiter, aber evtl. können die sich an die entsprechende Abteilung durchstellen.

    Ich kenne das von der TK auch so, dass du ruhig dieses Thema per Mail oder über die Hotline an die richtige Fachabteilung adressieren kannst.

    Es wird sich dann jemand mit dir in Verbindung setzen der aus der Fachabteilung ist.


    Noch was zur Krankenversicherung:

    Wenn du Anspruch auf Bürgergeld hast, zahlst du für die GKV nichts.

  • Die Kinder dürften beitragsfrei sein, allerdings muss die TE selber den Mindestbetrag zahlen. Bei freiwillig Versicherten in der GKV ist die Elternzeit nur dann Beitragsfreie, wenn bei diesen die Voraussetzungen für die Familienversicherung vorliegt. Das ist hier (ledige Mutter) aber nicht der Fall.

    Die Kinder, sobald sie geboren sind, sind beitragsfrei über die Mutter kranken- und pflegeversichert. Um diese 400+x € Beitrag braucht sie sich schon mal keine Sorgen zu machen.


    Notfalls beitragsfrei auch über die gesetzliche Kasse des Vaters, wenn die beiden Eltern das so geregelt sehen wollen. Vllt. gibts bei der Vaterkasse per Satzung ja bessere Kinderleistungen? Wenn ja, sollte er sich nicht sperrig und sie nicht zickig anstellen.


    Wäre schon mal eine gute Übung für die nächsten ca. 2 x 25 Jahre (sind ja Zwillinge), gemeinsam zum Kinderwohl beitzutragen.

    "Unhappy Wife - Unhappy Life!" Roger Murgatroyd, 1977

  • Der Kindesvater wird Geld für die Kindererziehung beitragen (wir haben noch nicht die exakte Aufteilung zwischen uns abgesprochen), aber nicht für meine Lebenskosten.

    Diese etwas seltsame Formulierung ist mir aufgefallen.

    Unabhängig davon wie du zu diesem Mann stehst, würde ich ihm jetzt schon ganz klar die Kontonummer geben, auf die er dann ab dem Tag der Geburt den nach der Düsseldorfer Tabelle zu entrichten Unterhalt zu überweisen hat.

    So lernt er dann auch mal gleich, wie das abläuft.

    Ich habe sehr viele Jahre in der Sozialberatung gearbeitet und weiß auf jeden Fall, dass von Anfang an bei solchen Kindschaftsverhältnis Klarheit in finanziellen Fragen zu herrschen hat.

    Prüfe bitte deinen Schonvermögen anhand der Regelungen des Bürgergeldes.

    Es ist möglich, dass du berechtigte, alleinerziehende Mutter bist. Das würde auch dein Krankenversicherungsproblem lösen.

  • Der Plan war bisher, 2 Jahre lang von Elterngeld Plus zu leben (1050 Euro im Monat), plus hoffentlich einen kleinen Vertrag während der Elternzeit zu haben, vllt. 10-20% Arbeitszeit, der Rest aus Ersparnissen, danach mindestens 50% wieder zu arbeiten. Der Kindesvater wird Geld für die Kindererziehung beitragen (wir haben noch nicht die exakte Aufteilung zwischen uns abgesprochen), aber nicht für meine Lebenskosten.


    Kann jemand sagen, welche Möglichkeiten ich in dieser Situation habe?

    Beachte Paragraph 1615l BGB (Unterhaltsanspruch...aus Anlass der Geburt).

  • Beachte Paragraph 1615l BGB (Unterhaltsanspruch...aus Anlass der Geburt).

    Richtig.


    Bei einem Bruttoeinkommen von circa 80.000 € wird das richtig teuer für den Kindsvater.

    Da er sich offenbar nicht an den Lebenshaltungskosten der Kindsmutter beteiligen will, ist ja schon mal total auf dem Holzweg.


    Beratung zu dieser Situation gibt es übrigens auch bei pro Familia.

    Beratung für allein erziehende Mütter kann auch in Anspruch genommen werden.


    Der Unterhaltsanspruch richtet sich nach der Lebensstellung des Kindesvaters.

    Bei Zwillingen ist davon auszugehen, dass die Mutter im Regelfall bis zum dritten Geburtstag die Kinder alleine betreut.


    Hinweis:

    Je klarer, das dem Kindsvater schon vorher ist, was auf ihn zukommt, desto einfacher kann er sich darauf einstellen und schon die Daueraufträge vorbereiten.

  • Der Kindesvater wird Geld für die Kindererziehung beitragen (wir haben noch nicht die exakte Aufteilung zwischen uns abgesprochen), aber nicht für meine Lebenskosten.

    Wir wissen nicht, welche Vorgeschichte die künftige Kindererziehung hat - die TE lässt uns dazu im Dunklen. Das schließt den hie und da vorkommenden einvernehmlichen One-Night-Stand zumindest nicht aus (den uneinvernehmlichen allerdings schon). Er wird nicht umhinkommen, auch eine ganze Strecke für die angemessenen Lebenskosten seiner Kurzzeitgefährtin aufkommen zu müssen.


    Ohne fachanwaltlichen Beistand wird sie bei der Definition von "angemessenen" den Kürzeren ziehen. Aber darum ging es ihr ja bei der Threaderöffnung nicht, sondern um die Sorge um möglicherweise zusätzliche und selbst zu tragende Krankenversicherungsbeiträge für die Kinder. Jene zumindest kann und darf sie vergessen.

    "Unhappy Wife - Unhappy Life!" Roger Murgatroyd, 1977

  • Die Kinder dürften beitragsfrei sein, allerdings muss die TE selber den Mindestbetrag zahlen. Bei freiwillig Versicherten in der GKV ist die Elternzeit nur dann Beitragsfreie, wenn bei diesen die Voraussetzungen für die Familienversicherung vorliegt. Das ist hier (ledige Mutter) aber nicht der Fall.


    Hatte damals die Frage auch meiner KV gestellt, als ich in Elternzeit bin. Und da war dann entsprechend die Antwort, dass ich beitragsfreie bin, wenn ich ansonsten Anrecht auf die Familienversicherung habe (unabhängig davon, ob meine Frau ebenfalls in Elternzeit ist oder nicht). Da ich aber jeden Monat trotzdem Arbeitsentgelt bekommen habe (immer nur einen Monat am Stück) war es unterm Strich nicht relevant.


    blaue_libelle Hast du mal direkt bei der TK angefragt? Da landest du zwar telefonisch nur in der Hotline (=CaIIcenter) und nicht bei einem qualifizierten Sachbearbeiter, aber evtl. können die sich an die entsprechende Abteilung durchstellen.

    Dass unsere blaue Libelle in der geschilderten Konstellation die Stammversicherte wäre, ist wohl unstrittig. Damit fällt dort einmal ein Beitrag an. Die Kinder wären familienversichert, kostenfrei.

    Drei Köpfe für unter 300 EUR zu versichern, das klingt doch nicht so bedrohlich.

  • Drei Köpfe für unter 300 EUR zu versichern, das klingt doch nicht so bedrohlich.

    Das stimmt schon, aber auf der Einnahmenseite stehen dagegen erstmal 1.560 Euro (1.050 Elterngeld Plus und 510 Kindergeld). Wenn da dann die KV runter geht, ist das schon ziemlich wenig. In Großstädten kann das, was übrig bleibt, gerade mal so für die Miete reichen.

    Von daher kann ich schon verstehen, dass sie sich Gedanken macht und am liebsten auch die knapp 300 für die KV los wird. Zumal sie als verheiratete mit Ehemann in der GKV ja beitragsfrei wäre.

  • Wir wissen nicht, welche Vorgeschichte die künftige Kindererziehung hat - die TE lässt uns dazu im Dunklen. Das schließt den hie und da vorkommenden einvernehmlichen One-Night-Stand zumindest nicht aus (den uneinvernehmlichen allerdings schon). Er wird nicht umhinkommen, auch eine ganze Strecke für die angemessenen Lebenskosten seiner Kurzzeitgefährtin aufkommen zu müssen.

    Ich bin wirklich geschockt über diesen Beitrag.


    Was hat die „Vorgeschichte“ mit der Fragestellung zu tun? „Die TE lässt uns darüber im Dunklen“…der Nachsatz dazu ist einfach nur unverschämt…“Kurzzeitgefährtin“….


    Würden Details zur Vergangenheit irgendwas am Sachverhalt ändern? Nein, null!

    Hier wird über eine schwangere Frau geschrieben, die Zwillinge erwartet, alleinerziehend sein wird und ihren Arbeitsplatz verliert.

    Sollte das eine Aufforderung sein, Licht ins Dunkle, der „Vorgeschichte“, zu bringen?

    Geht’s noch?!

    Wie kann man nur derart respektlos und inhuman miteinander umgehen in einer solch geschilderten Situation?


    Ich kann mich nur einigen Vorrednern anschließen: bei der Krankenkasse nachfragen und auch der Elterngeldstelle. Arbeitslosengeld wird wohl nicht infrage kommen?

    Vlt gibt es in der Nähe auch eine Sozialberatungsstelle für Alleinerziehende in der kniffligen Frage zum Wegfall des Arbeitsplatzes und der Krankenversicherung, vlt auch telefonisch?

    Beim Unterhalt kann das Jugendamt kostenlos behilflich sein, beim Anwalt kostet es halt.


    Ich wünsche viel Kraft und einen guten Verlauf der Schwangerschaft und ein nettes Hilfeumfeld für die Zeit danach🌸

  • Ich wünsche viel Kraft und einen guten Verlauf der Schwangerschaft und ein nettes Hilfeumfeld für die Zeit danach🌸

    Dem schließe ich mich an.

    Beratungsangebot für Alleinerziehende gibt genügend.

    Man sollte sie nur rechtzeitig im Vorfeld jetzt schon in Anspruch nehmen.


    Wie die Zwillinge entstanden sind, geht niemand etwas an.

    Auch die Beziehung zwischen den Eltern ist für die Krankenversicherung und Unterhaltsgestaltung nicht relevant, wenn man einfach die Beratung bei Krankenkasse und Unterhaltsstelle als Basis nimmt.


    Aus meiner eigenen Beratungspraxis weiß ich, dass vielfach gerade in gebildeten Kreisen etwas sonderliche Einschätzungen zum Unterhaltsrecht vorliegen.


    „ das machen wir schon irgendwie, das sprechen wir schon irgendwie ab, das regeln wir schon irgendwie….“


    Basis des Ganzen ist immer die saubere gesetzliche Grundlage, die für alle gilt.




    In diesem Fall bedeutet das für den Kindsvater:


    Kindesunterhalt von Anfang an in der korrekten Höhe als Mindestzahlung.

    Wenn er freiwillig mehr zahlen möchte, darf er das gerne tun.


    Bei einem Bruttogehalt mit Steuerklasse eins durften das so circa etwas über 1000 € zusammen für die Zwillinge sein.

    Das hälftige Kindergeld ist hier schon angerechnet.


    Bei einer Mutter von Zwillingen ist der Unterhalt seitens des Kindesvaters wegen Betreuung bis zum dritten Lebensjahr zu klären.